Fachbeiträge & Kommentare zu Bescheinigung

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / IV. Fazit

Rz. 18 Die Einführung wird in der Praxis grundsätzlich umfassend positiv bewertet. Es ist zu erwarten, dass es im Rechtsverkehr einige Erleichterungen mit sich bringen wird. Man denke nur an den Wegfall der bisher als Legitimationsmöglichkeit des Stiftungsvorstands dienenden, durch die Landesbehörden ausgestellten Vertretungsbescheinigungen. Dabei handelte es sich eher um ei...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.2.2.3 Verdienstausfall, Vertretungskosten

Soweit Wehrpflichtige (im Krisenfall) bzw. Dienstleistungsverpflichtete keinen Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgelts nach § 14 Abs. 1 oder Abs. 3 ArbPlSchG haben, wird ihnen auf ihren Antrag eine Entschädigung für den Verdienstausfall gewährt. Sie richtet sich nach dem regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Die let...mehr

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Personalakten richtig führen / 3 Der Inhalt der Personalakte aus praktischer Sicht

Personalakten sollten gut handhabbar sein, derart, dass sie nur die wichtigsten Vorgänge enthalten und diese schnell auffindbar sind. Die Praxis sieht oft ganz anders aus: Die Personalakten sind übervoll, unhandlich, und der gesuchte Vorgang ist im Zweifel doch nicht aufzufinden. Deshalb sollte die Anlage bzw. Weiterführung von Personalakten streng nach folgenden Kriterien überpr...mehr

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Personalakten richtig führen / 5.2 Register für die elektronische Personalakte

1. Bewerbungsunterlagen Lichtbild, Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsbogen, Einladung, Vorstellungsgespräch, Fahrgelderstattung Vorstellungsgespräch; 2. Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, Zusatzvertrag, Ende Probezeit, Darlehen, Rückzahlungsverpflichtung, Handlungsvollmacht/Prokura, Versetzung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Arbeitsgerichtsunterlagen; 3. Entgelt Lohn- und Gehaltsve...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Änderung nach Grundlagenbescheid (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO)

Rz. 41 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wird ein > Grundlagenbescheid (§ 171 Abs 10 AO), dem Bindungswirkung für einen > Steuerbescheid zukommt, erstmals erlassen, aufgehoben oder geändert, so kann dieser Steuerbescheid ebenfalls erstmals erlassen, aufgehoben oder geändert werden (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AO), jedoch nur, soweit die Bindung des Grundlagenbescheids es erfordert (BFH...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auflösung der Ehe

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Alleinstehende, > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Rz 12, > Ehegattenbesteuerung Rz 12 ff, > Ehescheidung, > Familienstand, > Geschiedene Ehegatten, > Prozesskosten Rz 15, > Scheidung, > Splitting, > Steuerklassen Rz 5, 13/3, 18, > Unterhaltsleistungen, > Versorgungsausgleich.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Aufhebung und Änderung der Altersvorsorgezulage (§ 90 Abs 3 EStG)

Rz. 66 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Förderung der privaten Altersvorsorge mit einer Altersvorsorge-Zulage ist in § 79ff EStG geregelt. Zu den Einzelheiten des Verfahrens > Private Altersvorsorge Rz 86 ff. Im Regelfall ermittelt die > Zentrale Stelle Rz 1, mithin die DRV-B (vgl § 81 EStG; kurz: ZfA [Zentrale Stelle für Altersvorsorgezulage]) die Höhe der Zulage und veranlas...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Eintritt eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO)

Rz. 44 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Tritt ein Ereignis ein, das steuerlich Wirkung für die Vergangenheit hat, so muss das FA davon betroffene Steuerbescheide (oder gleichgestellte VA; > Rz 4 ff) aufheben oder ändern, ohne dass es eines Antrags bedarf (§ 175 Abs 1 Satz 1 Nr 2 AO). Dabei sind auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechtsfehler zu korrigieren;...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begünstigte Ausbildung

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Begünstigt ist das Schulgeld, das von einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule erhoben wird. Weitere Voraussetzung ist, dass das Schulgeld für eine allgemeinbildende oder berufsbildende Ausbildung gezahlt wird, die von dem zuständigen inländischen Ministerium eines Landes, der Kultusministerkonfer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abziehbar sind 30 % des gezahlten Schulgelds (> Rz 21) mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Höchstbetrag von 5 000 EUR im Kalenderjahr (VZ) gilt für jedes Kind und dessen Elternpaar (vgl § 10 Abs 1 Nr 9 Satz 1 und 5 EStG). Es wirken sich also höchstens Aufwendungen von 16 666 EUR aus (30 % dieses Betrage...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anwendungsbereich der Änderungsvorschriften

Rz. 4 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Für die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (vgl § 155 Abs 1 AO) und diesen gleichgestellten VA gelten die §§ 164, 165, 172–177 AO neben § 129 AO (> Rz 3); sie werden unter > Rz 5–55 erläutert. Steuerbescheide idS sind ua ein Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer, der ESt-Bescheid (> Veranlagung von Arbeitnehmern), der die Vera...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / E. Annex – Steuerrechtliche Überlegungen

Rz. 189 Berät oder vertritt der Rechtsanwalt einen Arbeitgeber, kann dieser die Aufwendungen für den Rechtsanwalt als betriebliche Kosten von den Einkünften absetzen. Rz. 190 Berät oder vertritt der Rechtsanwalt einen Arbeitnehmer, ist fraglich, ob die Aufwendungen für den Rechtsanwalt als Werbungskosten bei der Steuererklärung mit in Ansatz gebracht werden können. Werbungsko...mehr

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§ 9 Muster / A. Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Fassung v. 9.2.2018)

Rz. 1 Vorbemerkung Auf der Basis der ersten Fassung eines einheitlichen Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahre 2013 hat die Streitwertkommission unter Auswertung der Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, von Seiten der Versicherungswirtschaft und aus der Richterschaft eine übera...mehr

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Neue Verwaltungsanweisungen und bevorstehende Gesetzesänderungen zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen

Kommentar Das BMF hat sich zur Besteuerung von (Hybrid-)Elektro-Firmenwagen geäußert. Welche neuen Verwaltungsanweisungen und bevorstehenden Gesetzesänderungen sind zu beachten? Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Fahrzeugen mit Elektrofahrzeugen hat es in den letzten Jahren zahlreiche steuerliche Änderungen gegeben. Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 149 Die Bescheinigung des Registerführers über den Inhalt des Handelsregisters ist "das einzige Mittel, das den Inhalt der Registereintragung glaubhaft nachweisen kann" (Art. 23.1 Ccom und Art. 77.2 RRM). Diese muss schriftlich beantragt werden, ggf. per Post.[51] Somit lassen sich auch das Bestehen der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnisse ihrer Führungsorgane und ...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 61 Die Existenz der corporation kann in Delaware durch ein vom secretary of state ausgestelltes certificate of good standing nachgewiesen werden (§ 105 DGCL). Darin bestätigt der secretary of state, dass die corporation ordnungsgemäß gegründet wurde und zum Tag der Ausstellung der Bescheinigung nach wie vor weiter als juristische Person besteht. Weiterhin wird bestätigt,...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / a) Hineinformwechsel auf eine deutsche GmbH

Rz. 100 Bei einem Hineinformwechsel sind zunächst die ausländischen Anforderungen an das Formwechselverfahren zu beachten.[282] Zu beachten ist, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten ein kodifiziertes Verfahren für die grenzüberschreitende Satzungssitzverlegung existiert.[283] Zusätzlich kommen auf deutscher Seite sinngemäß die Regelungen zur Anwendung, die bei der Gründung ein...mehr

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Slowenien / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 7 Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen oder Rechte als Gründungskapital ein. Für einzelne Unternehmensgegenstände muss eine Zustimmung eines staatlichen Organs oder einer Institution eingeholt werden. Vor Eintragung ins Handelsregister muss beim Handelsgericht überprüft werden, ob die gewünschte oder eine ähnliche Firma nicht bereits eingetragen ist. Die Handelsgesell...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Eindeutiger und zweifelsfreier Nachweis der Existenz der Gesellschaft und der Vertretungsbefugnisse der Organe im Rechtsverkehr

Rz. 256 Das Gründungszertifikat hat den öffentlichen Glauben für sich ("is conclusive evidence"), dass die Gesellschaft eintragungsfähig und ordnungsgemäß eingetragen ist. Mit Ausstellung der Gründungsurkunde kann die Ltd. als private Gesellschaft unmittelbar ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen, wohingegen eine plc dazu noch ein weiteres Dokument (trading certificate) haben mus...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 7. Eintragung im Handelsregister

Rz. 221 Die Eintragung von Gesellschafterbeschlüssen der S.L. ins Handelsregister erfolgt, ebenso wie die Gründung der Gesellschaft, in notarieller Form (Art. 95 RRM), außer in den Fällen, in denen der RRM etwas anderes bestimmt. Die Ernennung von Geschäftsführern kann beispielsweise aufgrund einer Bescheinigung der Gesellschaft, die die Annahme des Amtes beinhaltet, eingetr...mehr

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Finnland / 2. Eintragung in das Aktionärsverzeichnis

Rz. 108 Bevor die Übertragung in das das Aktionärsverzeichnis eingetragen wird, muss der Erwerber einen sog. zuverlässigen Nachweis über seinen Erwerb und die Zahlung der Steuer für Vermögensübertragungen (vgl. Rdn 120) darlegen (OYL 3:16.1). Aufgabe des Vorstands ist es hauptsächlich, zu überprüfen, dass der Erwerb gültig und endgültig ist. Als ein "zuverlässiger Nachweis" ...mehr

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Ungarn / VII. Einsichtsrecht

Rz. 93 Das Ctv. bezweckt gemäß seiner Präambel u.a. die Sicherung einer umfassenden Publizität der Daten der im öffentlichen Glauben stehenden Firmenregistratur. Gemäß § 10 Abs. 2 Ctv. sind alle bestehenden bzw. gelöschten Daten des Handelsregisters sowie die Firmendokumente vollkommen öffentlich; dies umfasst auch die eingereichten, aber noch nicht eingetragenen Anträge. Es...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 59 Da nach luxemburgischem Recht die Gesellschaft mit Vollzug ihrer Gründung rechtsfähig ist, können ihre Existenz und die Vertretungsbefugnisse ihrer Organe im Rechtsverkehr eindeutig und zweifelsfrei aufgrund einer Bescheinigung des beurkundenden Notars (Notarbescheinigung) nachgewiesen werden. Der Handelsregisterauszug dagegen bestätigt nur die Angaben der Notarbesche...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 8. Abschluss der Sitzverlegung und Rechtswirkungen

Rz. 118 Beim Herausformwechsel ist in Deutschland nach § 198 Abs. 1 UmwG analog, § 4 SEAG i.V.m. § 377 FamFG der grenzüberschreitende Formwechsel von den Vertretungsberechtigten in vertretungsberechtigter Anzahl beim Register der formwechselnden Gesellschaft anzumelden.[346] Hierbei sind nur solche Tatsachen anzumelden, die nicht die Zielrechtsform betreffen.[347] Rz. 119 Fin...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Gründungsurkunde und Satzung

Rz. 29 Die S.L. wird durch notarielle Urkunde (Escritura pública de constitución) errichtet (Art. 20 LSC). Diese ist im Handelsregister einzutragen. Erst mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit (Art. 33 LSC). Die Gründungsurkunde muss von sämtlichen Gründungsgesellschaftern persönlich oder durch Bevollmächtigte unterzeichnet werden. Hierbei müssen sä...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 2. Bareinlagen

Rz. 33 Bareinlagen stellen die übliche Art der Einbringung des Kapitals in eine GmbH dar. Das Kapital einer GmbH muss immer voll eingezahlt sein. Der Nachweis der Einbringung des Kapitals in bar geschieht über eine entsprechende Bescheinigung der Bank, bei der die Gelder deponiert werden.mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / IV. Überblick über die Besonderheiten bei Beteiligung einer tschechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Společnost s ručením omezenm – s.r.o.)

Rz. 118 In Tschechien ist die grenzüberschreitende Verschmelzung in §§ 180–242 tschechisches Umwandlungsgesetz (im Folgenden: czUmwG) geregelt. Soweit sich dort keine Regelungen finden, gelten die allgemeinen Vorschriften des czUmwG für inländische Verschmelzungen. Rz. 119 1. Anders als nach §§ 122a ff. UmwG können nach tschechischem Recht sämtliche Rechtsformen tschechischer...mehr

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Schweiz / 3. Gründung aufgrund einer im Ausland errichteten öffentlichen Urkunde

Rz. 18 Auch ausländische Urkunden sind zulässig, wenn sie mit einer Bescheinigung der für den Errichtungsort zuständigen Behörden, die bestätigt, dass sie von der zuständigen Urkundsperson errichtet worden ist, sowie einer Apostille versehen sind.mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / III. Überblick über die Besonderheiten bei Beteiligung einer niederländischen privatrechtlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid – BV)

Rz. 107 In den Niederlanden ist die grenzüberschreitende Verschmelzung im Zweiten Buch des Burgerlijk Wetboek (BG) geregelt. Soweit sich dort keine Regelungen finden, gelten die allgemeinen Vorschriften des BG für inländische Verschmelzungen.[290] Rz. 108 1. Gemäß Art. 308 Abs. 3 Zweites Buch BW können niederländische Kapitalgesellschaften (naamloze vennootschap – NV; Europes...mehr

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Kanada / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 44 Die Existenz der Gesellschaft kann durch ein "Certificate of Existence" nachgewiesen werden, das die Registrierungsstelle ("Director") gegen eine Gebühr ausstellt. Die Bescheinigung kann schriftlich, per Fax oder online angefordert werden.mehr

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Ungarn / VIII. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 96 Der Nachweis der Existenz der Gesellschaft kann gem. § 12 Abs. 1 Ctv. über die Beibringung einer Handelsregisterabschrift, eines Handelsregisterauszuges oder einer Bescheinigung erbracht werden. Alle drei Dokumente bestätigen die Existenz als bestehendes Datum des Handelsregisters, sie stellen öffentliche Urkunden dar und können somit als Beweismittel vor Gericht verw...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 4. Einzelne Zeitphasen der Gründung

Rz. 16 Die Gründung einer GmbH erfolgt durch notarielle Beurkundung (Art. 100–4 Abs. 2 LSC) auf Basis der eingereichten Bescheinigung durch die kontoführende Bank über die Einzahlung des Kapitals. Die Gründungsurkunde muss innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung vom Notar bei der "Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA" eingetragen werden. Anschließ...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Allgemeines

Rz. 23 Die prozentual bemessene Einlagegebühr (droit d‘apport) in Höhe von zuletzt 0,5 % des Gesellschaftskapitals wurde zum 1.1.2009 abgeschafft[10] und durch eine feste Gebühr von pauschal 75 EUR ersetzt. Die Einlagen von Immobilien unterliegen jedoch einer Gebühr von 1,1 %. Die Honorare des Notars schwanken zwischen 123,95 EUR bei einem Mindestkapital von 12.000 EUR und d...mehr

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Schweiz / II. Gründerhaftung

Rz. 57 Alle Personen, welche bei der Gründung mitwirken, werden sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Gesellschaftern und Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich, den sie absichtlich oder fahrlässig bei einer qualifizierten Gründung, bei der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister aufgrund einer unrichtigen Bescheinigung oder Urkunde oder b...mehr

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Österreich / 2. Anmeldung zum Firmenbuch

Rz. 224 Die Geschäftsführer der Auslandsgesellschaft haben die Zweigniederlassung beim örtlich zuständigen Firmenbuchgericht anzumelden. Die Unterschriften sind zu beglaubigen. Im Einzelnen sind anzumelden (§ 107 Abs. 5 GmbHG):mehr

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Pakistan / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 96 Die Umwandlung der Gesellschaft in eine public company erfolgt durch einen Vorbeschluss des Board of Directors nach sec. 46. Sodann hat die Einberufung der Gesellschafterversammlung mit der Angabe der erforderlichen special resolution unter Einhaltung der Einberufungsfrist von 21 Tagen zu erfolgen. Rz. 97 Bei der anschließenden Änderung der Articles ist zu beachten, da...mehr

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Argentinien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

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Schweiz / 2. Formvorschriften

Rz. 74 Die Belege sind im Original oder in beglaubigter Kopie einzureichen. Beglaubigte Kopien können auf Papier oder in elektronischer Form eingereicht werden. Die Belege müssen rechtskonform unterzeichnet sein. Belege in elektronischer Form müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit qualifiziertem elektronischen Zeitstempel nach Art. 2 lit. e und j ZertES ...mehr

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Schweden / b) Grenzüberschreitende Fusion

Rz. 101 Die Fusionsrichtlinie 2005/56/EG ist zum 15.2.2008 in Schweden umgesetzt worden. Seitdem kann eine schwedische Aktiengesellschaft an einer grenzüberschreitenden Fusion mit einer "entsprechenden juristischen Person" teilnehmen, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der EU oder des EWR gegründet wurde und dort ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung...mehr

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Türkei / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 133 Der Nachweis über das Bestehen der Gesellschaft lässt sich mit dem Handelsregisterauszug erbringen, der in Form einer Bescheinigung erteilt wird (Art. 17 HR-VO). Gemäß Art. 40 Abs. 2 HGB kann der Nachweis über die Existenz der Gesellschaft auch durch ein Unterschriftenzirkular erbracht werden, auf dem unter dem Firmennamen die persönlichen Unterschriften der Vertretu...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 141 Neben der Ausfertigung der öffentlichen Gründungsurkunde müssen die nachfolgenden Unterlagen im Original vorgelegt werden:mehr

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Türkei / 6. Verwertung

Rz. 265 Die Verwertung des Massevermögens erfolgt in der Regel im Wege der Versteigerung (açık artırma suretiyle satış) oder, auf Beschluss der Gläubigerversammlung, im freihändigen Verkauf (pazarlık suretiyle satış). Wer ganz oder teilweise leer ausgeht, bekommt eine Pfandlosbescheinigung (aciz belgesi), mit welcher er im Falle der Erholung des Konkursschuldners auf diesen ...mehr

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Liechtenstein / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 56 Das Handelsregister mit Einschluss der Anmeldungen und der Belege ist öffentlich – dies ist grundlegend durch LGBl 2013 Nr. 6 geändert worden: War dies bisher nur für jene Personen, welche ein "berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen vermögen" (Art. 953 Abs. 1 und 3 PGR alt) möglich, so ist das Register nun grundsätzlich öffentlich und einsehbar. Berechtigtes Inter...mehr

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Finnland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung bei Gründung

Rz. 80 Die sog. Grundanmeldung der Aktiengesellschaft bei der Gründung muss folgende Unterlagen enthalten:mehr

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§ 4 Sitzverlegung / 2. Fälle der Herausverlegung des Satzungssitzes einer GmbH

Rz. 79 Mittlerweile hat sich das OLG Frankfurt[213] als erstes deutsches Obergericht mit einem Fall des Herausformwechsels einer deutschen GmbH auf eine italienische S.r.l. befasst. Im Grundsatz zutreffend stellt es fest, dass aufgrund der Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV und der Interpretation dieser Normen durch den EuGH einer deutschen GmbH eine Satzungssitzver...mehr

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Finnland / IX. Nachweis der Existenz der Gesellschaft

Rz. 95 Nach der Eintragung erhält die Gesellschaft eine Registernummer (Y-Tunnus). Unter dieser Registernummer kann jedermann Informationen von der Gesellschaft erlangen. Die Registernummer wird allerdings bereits dann erteilt, wenn das Unternehmen in einem Steuerregister eingetragen worden ist. Somit bedeutet die Erteilung der Registernummer nicht immer, dass das Unternehme...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Vertretungsnachweis

Rz. 136 Weder aus den articles of incorporation oder bylaws noch aus dem certificate of incorporation and good standing ergibt sich, welche Personen konkret zur Vertretung der corporation berechtigt sind. Der secretary of state stellt hierüber auch keine mit Beweiskraft versehene Bescheinigung aus. Schließlich gilt auch für Vertretungsnachweise, dass diese nicht von einem US...mehr