Rz. 80

Die sog. Grundanmeldung der Aktiengesellschaft bei der Gründung muss folgende Unterlagen enthalten:

Anmeldeformular Y1, Annexformular 1 und Formular über personenbezogene Daten des Handelsregisters in Original;
Gründungsvertrag in Original;
maschinengeschriebene Satzung;
ggf. Protokoll über Beschluss des Vorstands (z.B. über Prokuristen, Firmenzusätze etc.)
ggf. weitere Erläuterungen zu natürlichen Personen, die keine finnische Sozialversicherungsnummer haben; hinsichtlich solcher Personen verlangt die Registerbehörde z.B. eine Kopie des Reisepasses bzw. Angaben zum Geburtstag;
ggf. Erläuterungen zu einer ausländischen Gesellschaft als Gesellschafter (z.B. Registerauszug);
Beleg über die Einzahlung der Registergebühr;
falls die Gesellschaft keinen Abschlussprüfer hat und die Gesellschaft mehr als 0 EUR Grundkapital haben soll, muss über die Zahlung der Aktien ein Nachweis eingereicht werden, bei Bargründung z.B. eine Bescheinigung der Bank oder der Kontoauszug.
 

Rz. 81

Die Anmeldung der Gründung muss innerhalb von drei Monaten seit der Unterzeichnung des Gründungsvertrags in das Handelsregister angemeldet werden (OYL 2:8.1).

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