Rz. 80
Die sog. Grundanmeldung der Aktiengesellschaft bei der Gründung muss folgende Unterlagen enthalten:
▪ | Anmeldeformular Y1, Annexformular 1 und Formular über personenbezogene Daten des Handelsregisters in Original; |
▪ | Gründungsvertrag in Original; |
▪ | maschinengeschriebene Satzung; |
▪ | ggf. Protokoll über Beschluss des Vorstands (z.B. über Prokuristen, Firmenzusätze etc.) |
▪ | ggf. weitere Erläuterungen zu natürlichen Personen, die keine finnische Sozialversicherungsnummer haben; hinsichtlich solcher Personen verlangt die Registerbehörde z.B. eine Kopie des Reisepasses bzw. Angaben zum Geburtstag; |
▪ | ggf. Erläuterungen zu einer ausländischen Gesellschaft als Gesellschafter (z.B. Registerauszug); |
▪ | Beleg über die Einzahlung der Registergebühr; |
▪ | falls die Gesellschaft keinen Abschlussprüfer hat und die Gesellschaft mehr als 0 EUR Grundkapital haben soll, muss über die Zahlung der Aktien ein Nachweis eingereicht werden, bei Bargründung z.B. eine Bescheinigung der Bank oder der Kontoauszug. |
Rz. 81
Die Anmeldung der Gründung muss innerhalb von drei Monaten seit der Unterzeichnung des Gründungsvertrags in das Handelsregister angemeldet werden (OYL 2:8.1).
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