Fachbeiträge & Kommentare zu Bescheinigung

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Arbeitsunfähigkeit / 1 Elektronische AU-Bescheinigung: Darlegungs- und Beweislast

Video: AU-Bescheinigung: Darlegungs- und Beweislast mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 3 Beweiswert einer AU-Bescheinigung

Video: Beweiswert einer AU-Bescheinigung Entscheidungen: BAG, Urteil v. 8.11.2021, 5 AZR 149/21; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 2.5.2023, 2 Sa 203/22; LAG Niedersachsen, Urteil v. 8.3.2023, 8 Sa 859/22 mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorläufige Bescheinigung

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ab dem 29.03.2013 wird über die Ordnungsmäßigkeit der Satzung einer steuerbegünstigten ("gemeinnützigen") Einrichtung ein formelles Feststellungsverfahren nach § 60a AO (Anhang 1b) durchgeführt. Wegen der Einzelheiten wird auf "Feststellung der Satzungsmäßigkeit" hingewiesen. Bis zum 28.03.2013 wurde einer neu gegründeten Körperschaft (wie z. B. ein... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten für steuerbefreite Körperschaften

Tz. 12 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Bei steuerbefreiten Körperschaften gilt die Körperschaftsteuerbefreiung nicht für die inländischen Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3). Mit dem Kapitalertragsteuerabzug gilt für die Einkünfte, die dem Steuerabzug unterworfen wurden, die Körperschaftsteuer als abgegolten (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG, Anhang... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 151. Ergänzungslieferung

Die 151. Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Kapitalertragsteuer, Karnevalsvereine Mindestlohn, Minigolf, Mitglieder, > Mitgliederversammlung, Mitgliederwerbung Nichtabzugsfähige Aufwendunge... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuer

Tz. 3 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5) fordert als Bedingung, dass von den Vereinen die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden, wie durch die entsprechenden Einrichtungen der öffentlichen Hand. § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) kann aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Vereine eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehö... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Abkommensberechtigung, insb betreffs Reduktion von deutschen Abzugsteuern

Rn. 18a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 PersGes können zwar Personen iS eines DBA sein (Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA), aufgrund des Transparenzprinzips (s Rn 12b und 12c) mangels eigener StPfl (s Rn 7) jedoch keine ansässigen Personen (Art 4 Abs 1 OECD-MA). Als ansässige und damit abkommensberechtigte Personen sind nur die Gesellschafter anzusehen, soweit sie nicht selbst wieder... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Nachweise

Rn. 144 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Form des Nachweises ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es gelten die erhöhten Mitwirkungspflichten gem § 90 Abs 2 AO bei Auslandssachverhalten, eine fehlende Beweisvorsorge kann daher zu Lasten des StPfl gehen. Dennoch sind bei der Anforderung und Prüfung von Unterlagen die objektiven Umstände des Einzelfalls und der Grundsatz der Ver... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / b) Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG

Tz. 31 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 25 UStG, Anhang 5 (s. § 2 Abs. 2 SGB VIII und § 42 SGB VIII) können die Träger der freien Jugendhilfe erhalten. Das sind von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (s. § 75 Abs. 1 SGB VIII), die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die amtlich anerka... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Veräußerungsgewinn

Rn. 1355 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Veräußerungsgewinn ist nach § 20 Abs 4 EStG zu ermitteln. Hierzu sieht § 20 Abs 4 S 4 EStG bei einer Veräußerung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG Besonderheiten vor (s Rn 1439). Als AK bei der Veräußerung von kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungsansprüchen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 E... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 1504 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Verlustverrechnung iRd KapSt-Abzugs ist in § 43a Abs 3 EStG geregelt. Die die KapErtr auszahlende Stelle (zB Kreditinstitut, depotführendes Kreditinstitut) wird zu Folgendem verpflichtet (§ 43a Abs 3 EStG): Sie hat die ausländischen Steuern auf KapErtr nach Maßgabe des § 32d Abs 5 EStG zu berücksichtigen (S 1). Sie hat im Kj negative KapE... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1500 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten nach § 20 Abs 6 EStG ist neben § 20 Abs 9 EStG Kernbestandteil der schedulen Besteuerung von Einkünften aus KapVerm. § 20 Abs 6 EStG regelt im Einzelnen: mehr

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FF 10/2026, Der Auskunfts- ... / 2. Belegpflicht nur hinsichtlich von Einkünften (Abs. 1 S. 2)

Die Belegpflicht erstreckt sich nach § 1605 Abs. 1 S. 2 BGB im Gegensatz zur Auskunftspflicht nur auf Einkünfte, nicht hingegen auch auf das Vermögen selbst, also den Vermögensstamm,[60] wohl aber auf Vermögenserträge.[61] Das Gesetz erwähnt in § 1605 Abs. 1 S. 2 BGB ausdrücklich die Bescheinigungen des Arbeitgebers. Diese Vorschrift bezieht sich daher auf abhängig Beschäfti... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Seer, Die persönliche Zurechnung von Einkünften bei Treuhandverhältnissen, FR 1992, 637; Grandpierre, Die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen bei einer Mehrheit von Treugebern, DStR 1999, 1970. Verwaltungsanweisungen: OFD Hessen EStK § 20 3.6 (Zurechnung von KapErtr aus Anderkonten). Rn. 76 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Erzielt der neue Inhaber von Wertpapieren ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krabbe, Zweifelsfragen zu § 50d Abs 1a EStG, IStR 1995, 382; Flick, Deutsche Aktivitäten von Ausländern über ausländische Zwischengesellschaften und die Mißbrauchsgesetzgebung des § 50d Abs 1a EStG, IStR 1994, 223; Piltz, Wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe in § 50d Abs 3 EStG, IStR 2007, 793; Frey/Mückl, Substanzerfordernisse bei der einseitigen KapSt-Entlastung für ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Ende der Buchführungspflicht

Rn. 169 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine einmal (zu Recht) bestehende Buchführungsverpflichtung endet nicht von selbst; es bedarf vielmehr zusätzlich einer entsprechenden Feststellung durch die FinBeh. Diese muss eindeutig zu erkennen geben, dass sie die Voraussetzungen der Buchführungspflicht nicht mehr für gegeben hält und demgemäß den Wegfall der Buchführungspflicht eintre... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645 ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4 EStG) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinn von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Rn. 890 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG sind die S 1 und 2 auch bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entsprechend anzuwenden. Somit gehören der nicht den Rücklagen zugeführte durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausges... mehr

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FF 10/2026, Der Auskunfts- ... / a) Arbeitnehmer

Der Unterhaltspflichtige als Arbeitnehmer hat in Bezug auf seine Arbeitseinkünfte dem Unterhaltsgläubiger zwölf monatliche Vergütungsabrechnungen, die das Brutto- und Nettolohneinkommen enthalten,[63] (im Original[64] oder in Kopie)[65] lückenlos[66] vorzulegen. Zur Erfüllung der Belegpflicht ist es erforderlich, dass dem Berechtigten die Belege zur Einsicht – etwa im Büro e... mehr

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FF 10/2026, Der Auskunfts- ... / V. Beleganspruch im Unterhaltsrecht zur Unterhaltsauskunft (Abs. 1 S. 2)

Der Beleganspruch verfolgt den Zweck, dem Unterhaltsgläubiger Gewissheit über das vom Unterhaltsverpflichteten erteilte Einkommen zu verschaffen.[55] Daher hat nach § 1605 Abs. 1 S. 2 BGB der Auskunftspflichtige auf Verlangen Belege über die Höhe seiner Einkünfte, insbes. Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. 1. Belegpflicht als selbstständiger Anspruch Die gesetzliche... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wank, Die neue Selbstständigkeit, DB 1992, 90; Kunz, Freie-Mitarbeiter-Verträge als Alternative zur Festanstellung?, DB 1992, 326; Hartmann/Christians, Steuerliche Abgrenzung zwischen freiem Beruf, nichtselbstständiger Arbeit und gewerblicher Tätigkeit, DB 1984, 1365; Felix, Hauptberufliche Mitgliederwerber als Gewerbetreibende oder Nichtselbstständige?, DStR 1993, 1500; Eckert,... mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.5 Bescheinigungsverfahren

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden kann nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlichem Muster [1] erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des § 35c Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG sowie die Anforderungen nach der Verordnung zur Bestimmung von Min... mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.2 Begünstigte Maßnahmen

Steuerlich gefördert werden alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme bestimmte – abschließend aufgezählte – Einzelmaßnahmen, die auch von den bestehenden Programmen der Gebäudeförderung – und zukünftig durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – als förderwürdig eingestuft sind.[1] Die energetische Maßnahme kann eine oder mehrere energetische Einz... mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.3.1 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch Mitglieder beraten, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (z. B. für ehrenamtliche Tätigkeit im kommunalen Bereich) erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aufwandsentschädigung in voller Höhe nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG steuerfrei ist. Praxis-Beispiel Beispiel 8 Aufwandsentschä... mehr

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Steuerermäßigung für energe... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat zum 1.1.2020 das Einkommensteuergesetz um eine neue Steuerermäßigung, den § 35c, ergänzt (Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019, BGBl 2019 I S. 2886). Mit dieser Vorschrift sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden mittels progressionsunabhängigem Steuerabzug st... mehr

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Steuerermäßigung für energe... / 1.7 Förderausschluss

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.[1] Praxis-Beispiel Vorrang des Werbungskostenabzugs Die Steuerpflichtige macht Aufwendungen von 23.000 EUR für die energetische Maßnahme einer i... mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst die steuerlichen Tatbestände, die typischerweise bei Arbeitnehmern verwirklicht werden. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stammen oder im Zusammenhang mit einem früheren Beschäftigungsverhältnis stehen. Leistunge... mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.14 Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Die Mitwirkung bei der Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen ist mit den Pflichten eines Lohnsteuerhilfevereins nicht vereinbar, wenn sie eine andere wirtschaftliche Tätigkeit in Verbindung mit der Hilfeleistung in Steuersachen darstellt.[1] Eine unzulässige Tätigkeit liegt dann vor, wenn der Lohnsteuerhilfeverein von sich aus auf die Möglichkeit einer Vorfinanzier... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2 Abruf eigener Bescheinigungen

Mit "vorausgefüllter Steuererklärung" bezeichnet die Finanzverwaltung ein optionales Serviceangebot, das die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtert.[1] Den Bürgern wird eine aktuelle Datenbasis (Bescheinigungen Dritter) kostenlos zum Abruf bereitgestellt. Sämtliche Bescheinigungen, die dem Finanzamt zu dem Steuerpflichtigen vorliegen, können eingesehen, elektron... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2 Funktionen des Verfahrens zum Abruf von Bescheinigungen

2.2.1 Abruf und Einsichtnahme von Bescheinigungen Nach erfolgreich abgeschlossener Anmeldung können die vorhandenen und zur Person des Steuerpflichtigen gespeicherten Bescheinigungen abgerufen werden. Die Daten, die frühestens einen Tag nach erfolgreicher Anmeldung zur Verfügung stehen, können jederzeit und wiederholt eingesehen werden. Mit der Registrierung entsteht keine Ve... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.1 Abruf und Einsichtnahme von Bescheinigungen

Nach erfolgreich abgeschlossener Anmeldung können die vorhandenen und zur Person des Steuerpflichtigen gespeicherten Bescheinigungen abgerufen werden. Die Daten, die frühestens einen Tag nach erfolgreicher Anmeldung zur Verfügung stehen, können jederzeit und wiederholt eingesehen werden. Mit der Registrierung entsteht keine Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkomm... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 3 Abruf von Bescheinigungen für andere Personen (Dritte)

Die Wahrung des Steuergeheimnisses behält auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung oberste Priorität. Die Finanzverwaltung hat sich deshalb in Bezug auf die IT-Sicherheit nach der internationalen Norm für Informationssicherheits-Management (ISMS), der ISO 27001, zertifizieren lassen. Grundlage für die Zertifizierung ist der IT-Grundschutz-Katalog des Bundesamts für Siche... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 4 Abruf von Bescheinigungen durch Steuerberater

Bevollmächtigte Steuerberater profitieren von der vorausgefüllten Steuererklärung, weil sie sich bereits vor der Erstellung der Steuererklärung für ihre Mandanten über die der Finanzverwaltung vorliegenden Bescheinigungen informieren und bei abweichenden Angaben eine Korrektur der Bescheinigungen bei den Dritten veranlassen können. Nachträgliche Korrekturen im Wege des Einsp... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 1 Grundsätze zum Abruf von Bescheinigungen

Steuerpflichtige, die die VaSt nutzen möchten, müssen sich registrieren. Nach Abschluss der Registrierung bei "Mein ELSTER" erfolgt die Freischaltung für den Abruf der elektronisch im Datenpool der Finanzverwaltung gespeicherten Bescheinigungen. Diese elektronische Sammlung von Bescheinigungen erleichert die Erstellung der Einkommensteuererklärung. Die Finanzverwaltung gewäh... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.3 Übernahme der Bescheinigungen in die Steuererklärung

Die Bescheinigungen können eingesehen und in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Die Daten können nach der Übernahme noch geändert oder gelöscht werden. Die Vorteile der Datenübernahme im Überblick: Die Daten müssen nicht mehr eingegeben, sondern nur noch überprüft und ggf. ergänzt werden. Fehler bei der Erfassung werden vermieden. Die Daten werden in die zutreffen... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 4.2 Abruf von Bescheinigungen ohne Nutzung der Kammer-Vollmachtsdatenbank

Steuerberater, die nicht die K-VDB nutzen, zählen zu den sonstigen Vollmachtnehmern, ebenso wie Angehörige i. S. d. § 15 AO, landwirtschaftliche Buchstellen oder ausländische Steuerberater, die nicht an der K-VDB teilnehmen. Sonstige Vollmachtnehmer übermitteln ihre Vollmachten ohne Vollmachtsvermutung. mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5 Abruf von Bescheinigungen durch Lohnsteuerhilfevereine

5.1 Berechtigungsmanagement mit FSC Der Steuerpflichtige (Dateninhaber) kann einer unbeschränkten Anzahl von Personen den Abruf seiner Bescheinigungen erlauben. Die autorisierte Person (Datenabrufer), z. B. der Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins, darf dagegen nicht für unbeschränkt viele Personen Bescheinigungen abrufen. Die Anzahl ist abhängig vom Registrier... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.2 Abrufbare Bescheinigungen

Neben allgemeinen Daten (Stammdaten) wie Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankverbindung oder Religionszugehörigkeit sind folgende Daten abrufbar: von den Arbeitgebern übermittelte Beträge der Lohnsteuerbescheinigungen[1]; Daten der Rentenbezugsmitteilung[2]; Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen[3]; Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-R... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklärung: Abruf von Bescheinigungen

Zusammenfassung Überblick Die Finanzverwaltung hat unter dem Schlagwort "Vor­ausgefüllte Steuererklärung (VaSt)" den Steuerzahlern und ihren Beratern (z. B. Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen) die Möglichkeit eröffnet, bestimmte bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten eines Steuerpflichtigen einsehen und abrufen zu können (Abruf von Bescheinigungen). Bei den einse... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2 Vollmachtsdatenbank – Elektronische Übermittlung von Vollmachten gem. § 80a AO

5.2.1 Standardisierte Vollmacht Auch für die Lohnsteuerhilfevereine existiert die komfortable Lösung für den Datenabruf mittels einer Vollmachtsvermutung. Das zwingend zu verwendende amtliche Vollmachtmuster zur Vertretung in Steuersachen liegt bereits seit längerem vor.[1] Mit BMF-Schreiben v. 1.8.2016, v. 8.7.2019, 11.12.2023 und 27.3.2025[2] wurde es aktualisiert (Anlage 1... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / Zusammenfassung

Überblick Die Finanzverwaltung hat unter dem Schlagwort "Vor­ausgefüllte Steuererklärung (VaSt)" den Steuerzahlern und ihren Beratern (z. B. Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen) die Möglichkeit eröffnet, bestimmte bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten eines Steuerpflichtigen einsehen und abrufen zu können (Abruf von Bescheinigungen). Bei den einsehbaren elektron... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.1 Berechtigungsmanagement mit FSC

Der Steuerpflichtige (Dateninhaber) kann einer unbeschränkten Anzahl von Personen den Abruf seiner Bescheinigungen erlauben. Die autorisierte Person (Datenabrufer), z. B. der Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins, darf dagegen nicht für unbeschränkt viele Personen Bescheinigungen abrufen. Die Anzahl ist abhängig vom Registrierungsmerkmal des Abrufs sowie von de... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.4 Gültigkeitszeitraum/Ablauf des Zertifikats/Stornierung

Jedes elektronische Zertifikat ist für einen bestimmten Zeitraum gültig und läuft anschließend ab. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit der Ausstellung des Zertifikats. Bei Zertifikatsdatei und Sicherheitsstick beginnt der Gültigkeitszeitraum mit der Ausstellung des endgültigen Zertifikats mit Schritt 2 der Registrierung. Die Zertifikate sind 3 Jahre gültig. Der Gültigkeitsze... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.1 Standardisierte Vollmacht

Auch für die Lohnsteuerhilfevereine existiert die komfortable Lösung für den Datenabruf mittels einer Vollmachtsvermutung. Das zwingend zu verwendende amtliche Vollmachtmuster zur Vertretung in Steuersachen liegt bereits seit längerem vor.[1] Mit BMF-Schreiben v. 1.8.2016, v. 8.7.2019, 11.12.2023 und 27.3.2025[2] wurde es aktualisiert (Anlage 1). Zusätzlich zur Vollmacht mus... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 4.1 Berechtigungsmanagement mittels Kammer-Vollmachtsdatenbank (K-VDB)

Die Mitglieder der Steuerberaterkammern erfassen die zu dem jeweiligen Mandaten gehörende standardisierte Vollmacht in einer kostenpflichtigen Datenbank und übermitteln die notwendigen Informationen elektronisch an die Steuerverwaltung. Auf der Basis einer Vollmachtsvermutung wird den Beratern der Zugriff auf die Bescheinigungen der Mandanten gewährt[1], ohne dass es einer e... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Gesetzesradar / 2.1 Auslands-Entsendung: "A1-Reform"

Gesetzestitel: Reform EU Entsenderecht Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Wichtigste zu erwartende Änderungen bei Entsendungen und A1... mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Außergewöhnliche Belastunge... / Kurkosten

Aufwendungen für eine Heilkur sind abziehbar, wenn und soweit ihre Zwangsläufigkeit nachgewiesen ist. Dies setzt voraus, dass die Reise nachweislich zur Heilung oder Linderung der Krankheit notwendig ist, eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint und die verordneten Kurmaßnahmen am Kurort unter ärztlicher Aufsicht verabreicht werden. Zur Verhinderu... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.1 Registrierung ("Mein ELSTER")

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren als "Datenabrufer/Datenabholer" ist die einmalige Registrierung mit der IdNr bei "Mein ELSTER". Folgende Registrierungsarten stehen zur Verfügung: Zertifikatsdatei auf dem Computer ElsterSecure – die Authentifizierungs-App von ELSTER (QR-Code) elektronischer Personalausweis Signaturkarte Sicherheitsstick Privatpersonen, die i. d. R.... mehr

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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.2 Abläufe und Prozesse

Das ELSTER-Berechtigungsmanagement für Lohnsteuerhilfevereine basiert analog zum Berufsregister der Steuerberaterkammern auf einer Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine. Die Daten der 700 anerkannten Lohnsteuerhilfevereine inklusive ihrer etwa 12.000 Beratungsstellen sind in der ADLER-Datenbank (ADLER-DB = Aufsichtsführende Stellen der Länder – Datenbank) erfasst, ... mehr