Fachbeiträge & Kommentare zu Bescheinigung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entsendebescheinigung / 3.1 Beantragung und Ausstellung der Bescheinigungen

Die Entsendebescheinigung kann – je nach versicherungsrechtlicher Situation – von verschiedenen Trägern ausgestellt werden. Seit dem 1.1.2026 besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung elektronisch zu übermitteln. Nur noch in wenigen Fallkonstellationen werden weiterhin Papiervordrucke ausgestellt. Die Übermittlung kann aus einem syste...mehr

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Entsendebescheinigung / 3 Bescheinigungen im Anwendungsbereich der bilateralen Abkommen

Gelten für einen Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung in einem Abkommensstaat die deutschen Rechtsvorschriften, erfolgt der Nachweis über die entsprechende Entsendebescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Die vorgesehene Bescheinigung ist abhängig vom jeweiligen Abkommensstaat.mehr

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Entsendebescheinigung

Zusammenfassung Begriff Der Begriff "Entsendebescheinigung" ist der umgangssprachliche Begriff für die "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Vielfach wird die Entsendebescheinigung auch nur "A1-Bescheinigung" genannt, obwohl dieser Name nicht für alle Länder gleichermaßen zutrifft. Vielmehr ist die vorgesehene Bescheinigung vom jeweiligen Abkommensstaat a...mehr

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Entsendebescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Entsendebescheinigung" ist der umgangssprachliche Begriff für die "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Vielfach wird die Entsendebescheinigung auch nur "A1-Bescheinigung" genannt, obwohl dieser Name nicht für alle Länder gleichermaßen zutrifft. Vielmehr ist die vorgesehene Bescheinigung vom jeweiligen Abkommensstaat abhängig. So wer...mehr

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Entsendebescheinigung / 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke

Der Vordruck wird – je nach versicherungsrechtlicher Situation – von verschiedenen Trägern ausgestellt. Es besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung A1 für Entsendungen in einen anderen EU-, EWR-Staat sowie der Schweiz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe zu übermitteln. Die ...mehr

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Entsendebescheinigung / 2.2.1 In Deutschland gesetzlich Krankenversicherte

Ist der entsandte Arbeitnehmer oder der selbstständig Erwerbstätige gesetzlich krankenversichert, wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Diese stellt die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 bzw. den Vordruck E 101 aus.mehr

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Entsendebescheinigung / 2.2.2 In Deutschland nicht gesetzlich Krankenversicherte

Ist der Arbeitnehmer oder selbstständig Erwerbstätige nicht gesetzlich krankenversichert, wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an den zuständigen gesetzlichen Rentenversicherungsträger übermittelt. Dieser stellt die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 bzw. den Vordruck E 101 aus.mehr

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Entsendebescheinigung / 2.4 Bindungswirkung der Vordrucke/Dokumentation

Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften ist für den Träger im anderen Staat so lange verbindlich, bis die Bescheinigung von der deutschen Krankenkasse widerrufen oder für ungültig erklärt wurde. Praxis-Tipp Vermittlungsverfahren Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde ein Vermittlungs- und Dialogverfahren für die Sachverhalt...mehr

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Entsendebescheinigung / 2.2.3 In Deutschland nicht gesetzlich Krankenversicherte, die Mitglied einer berufsständigen Versorgungseinrichtung sind

Ist der Arbeitnehmer bzw. selbstständig Erwerbstätige nicht gesetzlich krankenversichert und aufgrund seiner Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Einrichtung von der Rentenversicherung befreit, dann wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ...mehr

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Entsendebescheinigung / 2.5 Informationsaustausch

Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit können Mitgliedsstaaten, in denen eine Beschäftigung im Rahmen einer Entsendung ausgeübt wird, verlangen, dass ihnen eine Kopie der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften zugesandt wird. Die Kopie der A1 Bescheinigung muss durch die ausstellende Krankenkasse übersandt werden. Neben Deutschland möchten die...mehr

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Entsendebescheinigung / 2.2 Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger und der berufsständischen Versorgungswerke

Für das Ausstellen der Bescheinigung A1 sind für die Personenkreise der Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst Seeleute, entsandte Personen und entsandte selbstständigen Personen verschiedene Stellen in Deutschland zuständig. Die zuständige Stelle ist abhängig von der entsprechenden Personengruppe. 2.2.1 In Deutschland gesetzlich Krankenversicherte Ist der entsandte Arbei...mehr

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Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.1 Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Feststellung der anzuwendenden Rechtsvorschriften erfolgt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 durch zum Teil neu bestimmte Stellen. Es gilt folgende Zuordnung: Wohnt ein in mehreren Staaten beschäftigter Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, stellt der zuständige Träger im Wohnstaat den für die Person zuständigen Staat f...mehr

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Entsendebescheinigung / 4.1 Ausstellung

Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der ausländische Träger für die Person eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. Mit dieser Bescheinigung kann der Beschäftigte nachweisen, dass für ihn ausschließlich die Rechtsvorschri...mehr

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Entsendebescheinigung / 4.2 Dokumentation

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erfasst alle in anderen Staaten ausgestellten Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften in einer Datenbank. Die ausstellenden Träger senden jeweils eine Kopie der Bescheinigung A1 an die DRV-Bund.mehr

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Entsendebescheinigung / 2.3 Zuständigkeit der DVKA

Der GKV-Spitzenverband, DVKA ist für das Ausstellen der Bescheinigung A1 bei folgenden Personenkreisen zuständig: Mitglieder des Flug- und Kabinenpersonals mit Heimatbasis Deutschland, gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigte Personen, Personen, die eine Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004 beantragen, Personen, die eine Ausnahmevereinbarung n...mehr

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Entsendebescheinigung / 3.4 Informationsaustausch

Mit einigen Abkommensstaaten wurde vereinbart, dass von jeder ausgestellten Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften eine Kopie an die zuständige Stelle im Beschäftigungsstaat gesandt wird. Dies gilt für Albanien, Australien, Brasilien, Kanada/Quebec, Philippinen, USA und Uruguay. Die Übermittlung der Kopie erfolgt durch die Krankenkasse.mehr

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Entsendebescheinigung / 4 Entsendung nach Deutschland

Gelten für eine nach Deutschland entsandte Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter, erhält die Person als Nachweis eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. 4.1 Ausstellung Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der a...mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3 Zuständigkeit für die Ausstellung

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind je nach Personenkreis unterschiedliche Stellen in Deutschland zuständig. 3.3.1 Zuständigkeit der deutschen Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 3.3.2 Zuständigkeit der gesetzlic...mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.1 Zuständigkeit der deutschen Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.3 Zuständigkeit der DVKA

Entsendebescheinigungen Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die DVKA oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Die DVKA ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Bosnien- und Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Schweiz (bei Dritt...mehr

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Entsendebescheinigung / 3.2 Erfasste Personenkreise

Von den Regelungen zum maschinellen Antragsverfahren werden alle Personenkreise erfasst, die von den jeweiligen Abkommen erfasst werden. Dies sind: entsandte Personen, selbstständige Personen, Personen, für die eine Ausnahmevereinbarung abgeschlossen wurde, Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik Deutschland, Beschäftigte Mitglieder von Flug- oder Kab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Norwegen / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Ers...mehr

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Entsendebescheinigung / Sozialversicherung

1 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften gilt als Nachweis, dass für eine Person weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates anzuwenden sind. Die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates werden somit nicht angewendet. Dies gilt für alle Bereiche, die vom Anwendungsbereich der Verordnung ...mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.2 Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die deutsche Rentenversicherung Bund oder die DVKA zuständig. Die deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Albanien, Australien, Brasilien, Chile, China, Indien, Japan, Kanada, Quebec, Korea,...mehr

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Belarus / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahre...mehr

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Ukraine / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahre...mehr

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Kasachstan / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt[2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahre...mehr

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Malta / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5...mehr

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Multilaterale und bilateral... / 2.9 Welche Nachweise benötigt der Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer benötigt in jedem Fall eine Kopie der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften.[1] Diese Bescheinigung sollte der Arbeitnehmer mitführen, damit er bei Kontrollen nachweisen kann, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Für die Leistungsinanspruchnahme sollte der Arbeitnehmer die Europäische Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.4 Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts

Die DVKA prüft und entscheidet für Personen, die in Deutschland wohnen und gewöhnlich in mehreren EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz beschäftigt bzw. selbstständig tätig sind, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Sollten die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden, stellt die DVKA die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. In den Fällen, ...mehr

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Russland / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahre...mehr

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Ausstrahlung / 4.3 Ansprüche nach Abkommen

Bei einer Entsendung in einen Abkommensstaat kann der Arbeitnehmer von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Bescheinigung für die Leistungsinanspruchnahme erhalten. Voraussetzung ist, dass das Abkommen über soziale Sicherheit sich auf die Krankenversicherung erstreckt.mehr

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Kasachstan / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist,[3] geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.[5] Der Antrag a...mehr

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Einstrahlung / 4.3 Ansprüche nach Abkommen

Bei einer Entsendung aus einem Abkommensstaat kann der Arbeitnehmer von seinem ausländischen Krankenversicherungsträger eine Bescheinigung für die Leistungsinanspruchnahme in Deutschland erhalten. Voraussetzung ist, dass das Abkommen über soziale Sicherheit sich auf die Krankenversicherung erstreckt.mehr

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Belarus / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist[3], geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt. Der Antrag auf ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.6 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung in einen Abkommensstaat arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Ukraine / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 2.3.1 Meldung an die maltesische Behörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Malta vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber in Malta gemeldet werden. Hierfür muss ein Entsendeformular ausgefüllt werden. Für die Anmeldung werden Angaben zum deutschen Unternehmen, zum entsandten Arbeitnehmer und zur Entsendung (Art der Entsendung, Ort, Dauer) benötigt. Hinweis Kontrolle Das deutsche Unternehmen ist v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 3.9.3 Anwendung der Verordnung (EWG) 1408/1971

Ist im Einzelfall die Verordnung (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971 anzuwenden, bestimmt die deutsche Krankenkasse die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Sind die deutschen Rechtsvorschriften maßgeblich, stellt die Krankenkasse die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften E 101 aus.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.2 Leistungen bei Krankheit

Während der Entsendung war der Entsandte in Deutschland krankenversichert. Diese Versicherung wird auch für die Dauer des Urlaubs fortgeführt. Sollte eine Person während ihres Urlaubs erkranken, kann sie Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Leistungen ist in Nordmazedonien, Montenegro und in Serbien die Europäische Krankenversich...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.3 Arbeitnehmer in Pflegezeit

Nach § 5 des PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Der G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 3 Lohnsteuerabzug bei Fehlen der Bescheinigung, Abs. 2

Rz. 16 Wurde einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer keine Identifikationsnummer erteilt, hat er bei seinem Wohnsitzfinanzamt eine Bescheinigung für den LSt-Abzug zu beantragen, § 39e Abs. 8 EStG. Nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (sog. Auslandsbedienstete) und nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandelnde Arbeit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.2 Fehlen der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist nicht durch den Arbeitnehmer veranlasst

Rz. 10 Ist das Fehlen der ELStAM nicht auf das Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen, enthält § 39c Abs. 1 S. 2–5 EStG ein besonderes Verfahren zum Einbehalt der LSt. Ein Nichtverschulden des Arbeitnehmers liegt zum einen vor, wenn die ELStAM wegen technischer Störungen nicht abgerufen werden können. Dies kann bspw. durch technische Schwierigkeiten bei Anforderung und A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift ist durch das EStRG v. 5.8.1974[1] mit Wirkung ab 1.1.1975 eingefügt worden. Spätere Änderungen betrafen im Wesentlichen die Kinderfreibeträge[2] sowie redaktionelle Anpassungen oder Folgeänderungen. Es gab des Weiteren folgende Änderungen: Durch Gesetz v. 11.10.1995[3] wurde die Vorschrift an die Neufassung des § 1 Abs. 3 mit Wirkung ab Vz 1996 angepasst....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.3 Fahrausweise und Belege im Reisegepäckverkehr als Rechnung (§ 34 UStDV)

Rz. 143 In § 34 UStDV sind Regelung zur Anerkennung von Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden sowie für Belege im Reisegepäckverkehr (§ 34 Abs. 3 UStDV) als Rechnungen i. S. d. § 14 UStG enthalten. Die Vorschrift des § 34 UStDV geht der Regelung über Rechnungen über Kleinbeträge aus § 33 UStDV als lex speciales vor. Rz. 144 Fahrausweise bzw. mit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag (S. 1)

Rz. 4 § 3 Nr. 55c S. 1 EStG gilt für das Altersvorsorgevermögen i. S. d. § 92 EStG (sog. Riester-Rente). Dieser Verweis erscheint insoweit unpräzise, als § 92 EStG die zum Ende des Beitragsjahres vom Anbieter auszustellende Bescheinigung regelt. Mit diesem Verweis ist jedoch nicht gemeint, dass die Übertragung nur zum Ende des Beitragsjahres möglich wäre oder nur das in eine...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.2 Sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Entgeltunterlagen müssen für alle beschäftigten Arbeitnehmer in der Weise geführt werden, die es dem Prüfer ermöglicht, im Rahmen der Prüfung die vorgenommenen Beurteilungen sicher nachzuvollziehen.[1] Dies gilt in gleicher Weise für die Tatbestände der Unfallversicherung und die Prüfung der Künstlersozialabgabe.[2] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in entsprechendem Umfa...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 1.5 Sonderregelung für Ärzte in der Weiterbildung (Facharztausbildung)

Nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich bis zur Höchstdauer von 8 Jahren gerechtfertigt, für den Erwerb der Anerkennung als Facharzt oder den Erwerb einer Zusatzbezeichnung. Zum Zweck des Erwerbs einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder des an die Weiterbildung zum Fa...mehr