Fachbeiträge & Kommentare zu Bescheinigung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Aussagekräftige Bezeichnung

Rz. 7 Soweit Wertgegenstände als Kostbarkeiten mit besonderen Kennzeichen versehen sind, wie etwa Punzen, Seriennummern oder ähnliche Merkmale, sind diese anzugeben.[9] Mangels solcher charakteristischen Kennzeichen hat eine möglichst exakte Beschreibung zu erfolgen, wobei der Notar aus bekannten Gründen die Vermeidung eines falschen Anscheins beachten sollte: So sollten etw... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) 1Für Vorgänge, die die Amtsführung im Allgemeinen betreffen, ist eine Generalakte zu führen. 2Sie enthält insbesondere mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 11. Personen ohne Personalausweis

Rz. 33 Vor allem ältere Menschen in Pflegeheimen können oft keine Ausweise vorlegen, da sie einen solchen nicht mehr besitzen. Gelegentlich werden Notaren sogar ausdrückliche behördliche Bescheinigungen vorgelegt, aus denen sich ergibt, dass die Betreffenden von der Pflicht befreit sind, einen Ausweis zu besitzen (§ 1 Abs. 3 ThürPAuswG). In solchen Fällen kann und darf der N... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Eintragungspflichtige Amtsgeschäfte

Rz. 11 Inhaltlich bleibt es dabei, dass grundsätzlich alle Amtsgeschäfte in das Urkundenverzeichnis einzutragen sind, welche zu einer urkundlichen Niederlegung der amtlichen Wahrnehmungen des Notars führen, sich also in einem weiteren Sinne als Beurkundungstätigkeit darstellen.[27] Diese Definition deckt sich im Wesentlichen mit den in §§ 20, 22 BNotO genannten Amtstätigkeit... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkungen zu §§ 1–21 D... / H. Verfassungsmäßigkeit der DONot/Eingriff in Grundrechte

Rz. 30 Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 über die Frage zu entscheiden, ob die Regelung in § 10 Abs. 3 DONot und die dort normierten verbindlichen Vorgaben zur Führung von Aufzeichnungen über die Verwahrungstätigkeit der Notare – konkret des Verwahrungs- und Massebuches – verfassungswidrig in die Berufsfreiheit der Notare eingreift und/oder im Übrigen mit dem Grundgese... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / d) Zeitpunkt der Weiterleitung der Steuerbescheinigung

Rz. 17 Mehrere Steuerbescheinigungen eines Jahres können zusammengefasst versandt werden. Die Aufteilung kann in diesen Fällen einheitlich bescheinigt werden. Nicht endgültig geklärt ist, wann der Notar die Steuerbescheinigung weiterzuleiten hat, wenn die Abwicklung des Anderkontos im laufenden Kalenderjahr nicht mehr möglich ist. Möglich erscheint, die im Laufe eines Kalend... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Büromäßige Behandlung

Rz. 19 Die Tatsachenbeurkundung ist in das Urkundenverzeichnis einzutragen, soweit § 7 Abs. 1 NotAktVV nichts anderes bestimmt, also soweit es sich nicht um Bescheinigungen über Eintragungen in öffentlichen Registern und Abschriftsbeglaubigungen handelt. Wird sie in Form einer Niederschrift aufgenommen, so bleibt das Original bei der Urkundensammlung, § 31 Abs. 1 Nr. 2 NotAk... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / E. Abs. 4: Beifügung von anderen Urschriften oder Unterlagen

Rz. 17 Fakultativ können weitere Dokumente einem in der Urkundensammlung verwahrten Dokument beigefügt werden. Dazu nennt Abs. 4 S. 1 Dokumente mit inhaltlichem Zusammenhang zum verwahrten Dokument dergestalt, dass das Dokument ohne die Urschrift nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Dies sind etwa Angebot und Annahme, eine Genehmigung vollmachtloser Vertretung oder ein... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) Die Notarin oder der Notar hat nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres eine Übersicht über Urkundsgeschäfte nach dem Muster 1 aufzustellen und der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts sowie der Notarkammer bis zum 31. Januar zu übermitteln (§ 16). (2) Bei der Aufstellung der Übersicht ist zu beachten: mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung und Geschichte

Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wortlaut § 26 Abs. 2 DONot a.F., an dem lediglich redaktionelle Anpassungen vorgenommen wurden. § 26 Abs. 1 DONot a.F., der die besondere Sorgfaltspflicht der Notare bei der Feststellung der Beteiligten wiederholte, wurde nicht übernommen, da ein über § 10, § 40 Abs. 4 BeurkG hinausgehender Regelungsgehalt nicht ersichtlich gewesen sei.[1] Abs. 2 wu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Inhalt der Generalakte (Abs. 1)

Rz. 2 Zwingend zu verwahren sind alle in den Regelbeispielen des Abs. 1 S. 2 angesprochenen Dokumentationen, die zum Nachweis der Erfüllung einer Amtspflicht geeignet sind.[5] Die Verwahrung nicht genannter Dokumente, die zum Nachweis der Erfüllung einer Amtspflicht geeignet sind, steht im Ermessen des Notars.[6] Dieses ist auf null reduziert bezüglich Genehmigungen, Anzeige... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Beizufügende Unterlagen (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 bezieht sich auf Unterlagen, die der Urkunde beigefügt und mit dieser verwahrt werden, ohne aber nach § 44 BeurkG zwingend mit Schnur und Siegel verbunden zu werden. Hierunter fallen etwa:[23] mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Elektronische Vermerke im Sinne des § 39a BeurkG

Rz. 25 Abs. 1 Nr. 4 greift gegenüber den in Abs. 1 Nr. 3 geregelten Eintragungstatbeständen namentlich dann ein, wenn keine papierförmige Ausgangsurkunde existiert, sondern der jeweilige Vermerk originär elektronisch erstellt wird.[59] Wie schon § 8 Abs. 1 Nr. 4a, Nr. 5a DONot enthält damit auch Abs. 1 Nr. 4 im Ergebnis lediglich die Klarstellung, dass dieselben Arten von Ze... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / g) Kosten

Rz. 79 Sowohl bei der Bank als auch beim Notar entstehen Kosten. Zu beidem muss die Verwahrungsanweisung wie zu einem etwaigen Negativzins Regelungen enthalten. Bankkosten sind heute oft vielfach höher als Zinserträgnisse, wenn diese überhaupt anfallen. Rz. 80 Aus Praktikabilitätsgründen (Banken ziehen die Spesen sofort ab) sollte unbedingt vereinbart werden, dass die Bankkos... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Inhalt der Übersicht (Abs. 2)

Rz. 8 Der Inhalt der Übersicht ergibt sich grundsätzlich aus dem selbsterklärenden Muster 1. Das Ausfüllen macht nur wenige Schwierigkeiten. Abs. 2 enthält einige Klarstellungen und ergänzende Hinweise zum Ausfüllen: mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Nachtragsbeurkundung

Rz. 2 § 44b BeurkG betrifft Nachtragsbeurkundungen i.S.v. § 44a Abs. 3 BeurkG, wenn also ein Nachtragsvermerk (bei offensichtlicher Unrichtigkeit) nicht (mehr) genügt.[7] Abs. 1 S. 1 definiert die Nachtragsbeurkundung als Berichtigung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung einer Niederschrift "in einer anderen Niederschrift".[8] Es handelt sich um Änderungen nach Abschluss des ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Rangbestätigung

Rz. 16 Eine der praktisch wichtigen Formen der Notarbestätigung ist die sog. Rangbestätigung bei der Eintragung von Grundpfandrechten.[48] Da bis zur Eintragung eines Grundpfandrechts im Grundbuch je nach den Umständen eine mehr oder weniger lange Zeit vergeht, die Kreditnehmer aber häufig auf schnelle Auszahlung der Kreditmittel angewiesen sind, besteht in dieser Situation ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Der sachliche Geltungsbereich des § 3 BeurkG umfasst sämtliche Beurkundungstätigkeiten der Notare, also auch Unterschriftsbeglaubigungen und überhaupt die Beurkundung tatsächlicher Vorgänge. Die sachliche Geltung der Vorschrift für Unterschriftsbeglaubigungen nach § 40 BeurkG wird bestritten.[21] Indessen überzeugt es nicht, Unterschriftsbeglaubigungen generell vom An... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Tatbestandsmerkmal "rechtlicher Vorteil"

Rz. 3 § 7 BeurkG greift nur dann ein, wenn der Inhalt der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung oder einer nach Rdn 2 erfassten Erklärung auf die Verschaffung eines rechtlichen Vorteils gerichtet ist. Der Notar ist also von der Beurkundung ausgeschlossen, wenn der in § 7 BeurkG genannte Personenkreis durch die Beurkundung der Willenserklärung eine günstigere Rechtsposition e... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Gleichwertigkeit ausländischer Beurkundungen bei deutschem Formstatut

Rz. 66 Wenn nach den Regeln des IPR deutsches Recht anzuwenden ist und dieses die Wahrung einer bestimmten Form zur Wirksamkeitsvoraussetzung des Rechtsgeschäfts macht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Formvorschrift zwingend die Beurkundung durch einen deutschen Notar verlangt. Dies ist keineswegs bereits dann der Fall, wenn das deutsche Recht von "Notar" spricht; insoweit... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil H: Personen- und Beruf... / 27 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Duldung [Rdn 302]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil B: Vollstreckung von S... / 30 Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 354]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil H: Personen- und Beruf... / 26 Ausländer, Aufenthaltsrecht, Besonderheiten des Verfahrens [Rdn 289]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil B: Vollstreckung von S... / 35 Erwachsene, Geldstrafen, Beitreibung, Ausländer [Rdn 390]

Rdn 391 Literaturhinweise: Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft, 2008, Rn 857 ff. Rdn 392 1. Hat der ausländische Staatsbürger seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, bestehen hinsichtlich der Beitreibung der Geldstrafe und ggf. Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe keine Besonderheiten (→ Erwachsene, Geldstrafen, Beitreibung, ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 28 Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Aufhebung [Rdn 459]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil H: Personen- und Beruf... / 33 Ausländer, Freizügigkeitsrecht/Unionsbürger, Verlustfeststellung [Rdn 397]

mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.4 Die Entgeltabrechnung

Es klingt etwas befremdlich, doch es ist wahr: Die Entgeltabrechnung selbst ist für die Sachbearbeiter das geringste Problem. Hier gilt tatsächlich, was den Payrollern gerne insgesamt vorgeworfen wird: das Primat des richtigen Knopfes. Mit wenigen Klicks wird die Maschine angestoßen und führt auf Basis der vorgegebenen und gültigen Daten selbstständig die Brutto- und Nettobe... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.3 Die allgemeine Personaladministration

Bestimmte Verwaltungsroutinen sind fester Bestandteil des Payroller-Alltags, zahlreiche Ereignisse aus dem Kreis der Belegschaft münden im Büro der Entgeltabrechnung. Beschäftigte haben Anfragen oder Beratungsbedarf in entgelttechnischen Angelegenheiten oder brauchen bestimmte Bescheinigungen für Behörden. Arbeitsunfälle müssen bearbeitet werden, die Nebentätigkeiten von Mit... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil H: Personen- und Beruf... / 122 Waffenbesitzer, Allgemeines [Rdn 1337]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil H: Personen- und Beruf... / 32 Ausländer, Freizügigkeitsrecht/Unionsbürger, Allgemeines [Rdn 385]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Teil C: Vollzug / 27 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Antragsgegenstand [Rdn 236]

mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.8 Zweifel an der ärztlichen Bescheinigung

Rz. 20 Die Richtigkeit einer vom Arzt ausgestellten Bescheinigung ist zu unterstellen. Die Rechtsprechung des BAG zum Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dürfte auch auf den Beweiswert einer Bescheinigung nach § 56 heranzuziehen sein. Danach spricht für die Richtigkeit der ärztlichen Bescheinigung der erste Anschein. Der Träger der Grundsicherung kan... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.7 Folgebescheinigung

Rz. 19 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der ärztlichen Bescheinigung angegeben an, hat der Leistungsberechtigte nach Abs. 1 Satz 4 dem Grundsicherungsträger eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die neue Bescheinigung ist nur dann abzugeben, wenn der Leistungsberechtigte zuvor der Nachweispflicht nach Satz 1 Nr. 2 unterlag. Auch die Folgebescheinigung hat ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.6 Verkürzung der Vorlagefrist

Rz. 17 § 56 Abs. 1 Satz 3 gibt den Trägern der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts die Verkürzung der Vorlagefrist als Mittel der Missbrauchskontrolle an die Hand. Danach ist der Grundsicherungsträger berechtigt, bereits vor Ablaufs des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu verlangen. Es handelt sich um ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.2.4 Inhalt der Bescheinigungspflicht (Nachweispflicht)

Rz. 14 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist der Antragsteller oder Bezieher von Grundsicherungsgeld verpflichtet, spätestens vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Der Arbeitslose muss der Agentur für Arbeit spätestens am 3. Tag nach Eintritt der Arbeits... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.4 Kosten (Abs. 3)

Rz. 29 Die Kosten der ärztlichen Bescheinigung hat der Leistungsberechtigte zu tragen, denn die Vorlagepflicht ihn trifft. Eine Kostenübernahmepflicht durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Kosten für die ärztliche Bescheinigung richten sich nach Nr. 70 des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Ärzte. Nach § 73 Abs... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) in Kraft und wurde zuletzt mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) zum 1.7.2026 geändert. Der bedeutsamste Anwendungsfall des § 56, die Krankengeldzahlung bei mehr al... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.1.3 Anzeige- und Nachweispflicht bei Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 5 Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Leistungsberechtigten (allg. Meinung, vgl. Hlava, in: BeckOGK, SGB II, § 56 Rz. 10 m. w. N.). Voraussetzung für die Verpflichtung der leistungsberechtigten Person zur Anzeige und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist, dass diese Anzeige- und Bescheinigungspflicht in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt ist. Nach der ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.1 Private Krankenversicherung

Rz. 43 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Krankenversicherungsun... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld (Abs. 2)

Rz. 26 Abs. 2 ist zum 1.1.2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz in § 56 eingefügt worden. Er bestimmt in Satz 1, dass Abs. 1 Satz 1 nicht gilt für erwerbsfähige Leistungsbezieher, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben. Dieser Personenkreis ist demnach nicht verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen bzw. eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbesch... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.5.3 Ordnungswidrigkeit

Rz. 33 Wird die Arbeitsunfähigkeit nicht angezeigt oder die Bescheinigung nicht vorgelegt, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 56 Rz. 13). Die Verletzung von Pflichten nach § 56 ist in § 63 nicht genannt. Auch die parallele Verwirklichung des Tatbestandes des § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I begründet keine Ordnungswidrigkeit. Im Ordnungswidrigke... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 56 Anzeige-... / 2.1.1 Anzeige- und Nachweispflicht bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 3 Bereits nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I besteht die allgemeine Mitteilungspflicht für alle, die Sozialleistungen beantragen oder erhalten, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. § 56 konkretisiert diese Mitwirkungspflicht für die Antragsteller und Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Antragste... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.2 Grundsatz

Rz. 13 § 7b regelt auch nach der Umgestaltung der Grundsicherung zum 1.7.2026 keinen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung, wohl aber einen Wegfall des Leistungsanspruches bei fehlender Erreichbarkeit, und setzt Erreichbarkeit nach Maßgabe der Vorschrift bzw. der aufgrund der Ermächtigung in § 1... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.1 Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Beurteilung des Tatbestands der Weigerung, eine zumutbare Arbeit fortzuführen, durch arbeitsvertragswidriges Verhalten i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 69 Das LAG Niedersachsen hat rechtsextremistische Aktivitäten auch in der Öffentlichkeit mit breiter Medienberichterstattung dem außerdienstlichen Verhalten zugeordnet, mit dem keine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten verletzt würden, zumal der Arbeitgeber kein öffentlicher Arbeitgeber ist und keine politische Tendenz verfolge (LAG Niedersachsen, Urteil v. 21.3.2019, 13... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.2 Einkommensanrechnung und Freibeträge

Rz. 14 Da Abs. 4 eine monatliche Einkommensanrechnung regelt, bestimmt Abs. 3 zunächst die Errechnung des monatlichen Anrechnungsbetrags. Dieser beträgt – ausgehend von der auf das Jahreseinkommen abstellenden Einkommenssteuererklärung – ein Zwölftel des Einkommens, das nach Abs. 2 zu berücksichtigen ist. Da aus Gründen der Gleichbehandlung auch mit den Einkünften nach Abs. ... mehr