Fachbeiträge & Kommentare zu Bescheinigung

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 9 und 10 (seit 1.7.2026, zuvor Abs. 1 Satz 7 und 8) erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in höherem als angemessenem Umfang, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Die Verschiebung der Regelungen ist durch den neu eingefügten Abs. 1 Satz 7 un... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.4 Wichtiger Grund

Rz. 36 Hat der Leistungsberechtigte die Voraussetzungen einer der Grundtatbestände in § 31 (soweit gefordert, trotz (schriftlicher) Belehrung über die Rechtsfolgen, Abs. 1 und ohne vorgeschriebene Form Abs. 2 Nr. 2) erfüllt, tritt die Rechtsfolge nach § 31a dennoch nicht ein, wenn er für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachweist (Abs. 1 Satz 2). Damit wird nicht nur dem... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Denkmalschutz / 1.3 Denkmalrechtliche Bescheinigung

Die erhöhten Abschreibungen nach § 7i EStG können nur in Anspruch genommen werden, wenn die Denkmaleigenschaft des Gebäudes oder des Gebäudeteils und die Erforderlichkeit der Aufwendungen zur Erhaltung des Objekts als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung durch eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle nachgewie... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Denkmalschutz / 3.1 Begünstigte Maßnahmen

Durch § 10 f EStG wird dieselbe Art von Baumaßnahmen durch einen Sonderausgabenabzug begünstigt, für die in den Fällen der Erzielung von Einkünften erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h und 7i EStG oder die Verteilung des Erhaltungsaufwandes nach den §§ 11a und 11b EStG i. V. m. den §§ 7h und 7i EStG in Betracht kommen. Die Steuerbegünstigung des § 10f EStG ermöglicht einen Son... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Fürsorgepflicht / 4 Besondere Personengruppen

Gegenüber den folgenden Personengruppen besteht eine gesteigerte Fürsorgepflicht: Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft Behinderten und schwerbehinderten Arbeitnehmern Minderjährigen und Jugendlichen Hinweis Fürsorgepflicht bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Grundsätzlich darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer zwar arbeiten, denn eine AU-Bescheinigung stellt nicht... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Denkmalschutz / 1.2 Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde

Die Baumaßnahmen müssen zwingend in Abstimmung mit der für Denkmalschutz oder Denkmalpflege nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Behörde durchgeführt werden[1] und zwar vor Beginn der Bauarbeiten.[2] Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Denkmalschutzbehörde die vorzunehmenden Arbeiten von Anfang bis Ende begleitet und auf die fachkun... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Denkmalschutz / 4 Begünstigte Maßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§ 10g EStG)

Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen schutzwürdigen Kulturgütern im Inland können – soweit sie öffentliche oder private Zuwendungen oder etwaige aus diesen Kulturgütern erzielte Einnahmen übersteigen – nach § 10g EStG im Kalenderjahr des Abschlusses der Maßnahme und in den 9 folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abgezogen... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 110 Anders als in den bisherigen Normen des UmwStG enthält der § 20 UmwStG sowohl Aussagen zur steuerlichen Behandlung auf Ebene der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, als auch auf Ebene der (zukünftigen) Gesellschafter. Darüber hinaus regelt § 20 UmwStG gleichzeitig die Besteuerung der Einbringung sowie die steuerliche Rückwirkung. Rz. 111 Der Wertansatz bei der aufnehmen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Steuerbefreiung von kosmetischen Operationen (zu § 4 Nr. 14 UStG)

Medizinische Behandlungen sind steuerfrei, soweit sie der Heilung von Krankheiten dienen. Kosmetische Behandlungen unterliegen dagegen keiner Steuerbefreiung. Die Finanzverwaltung grenzt aufgrund der Rechtsprechung die steuerfreien medizinischen Leistungen von den steuerpflichtigen kosmetischen Operationen ab und präzisiert die bisherigen Verwaltungsanweisungen insbesondere... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Umsatzsteuer in Bulgarien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ein ausländischer Unternehmer, der die Voraussetzungen für eine obligatorische oder freiwillige MwSt-Registrierung erfüllt, lässt sich durch einen bevollmächtigten Vertreter registrieren, sofern es sich nicht um Niederlassungen ausländischer Unternehmen handelt, die nach dem allgemeinen Verfahren registriert werden. Als bevollmächtigter Vertreter kann nur ein bulgarischer St... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2 Bescheinigungen im Anwendungsbereich der Verordnungen über Soziale Sicherheit (A1 Bescheinigung)

Gelten die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter, wird der Vordruck A1 verwendet. In Übergangsfällen, in denen die Rechtsvorschriften des Entsendestaates auf Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gelten, wird der Vordruck E 101 verwendet. Die Bescheinigungen sind in allen EU-Sprachen verfügbar. 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke Der Vordruck wird – je n... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 1 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften gilt als Nachweis, dass für eine Person weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates anzuwenden sind. Die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates werden somit nicht angewendet. Dies gilt für alle Bereiche, die vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) über Soziale Sicherheit[1] bzw. des jeweiligen Abkom... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Norwegen / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Norwegen arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen. [1] Die Bescheinigung wir... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Malta / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Malta arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Der Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung ist elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung kann aus einem systemgeprüften Programm oder einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe erfolgen. [1] Die Bescheinigung wird f... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 3.1 Beantragung und Ausstellung der Bescheinigungen

Die Entsendebescheinigung kann – je nach versicherungsrechtlicher Situation – von verschiedenen Trägern ausgestellt werden. Seit dem 1.1.2026 besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung elektronisch zu übermitteln. Nur noch in wenigen Fallkonstellationen werden weiterhin Papiervordrucke ausgestellt. Die Übermittlung kann aus einem syste... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 3 Bescheinigungen im Anwendungsbereich der bilateralen Abkommen

Gelten für einen Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung in einem Abkommensstaat die deutschen Rechtsvorschriften, erfolgt der Nachweis über die entsprechende Entsendebescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. Die vorgesehene Bescheinigung ist abhängig vom jeweiligen Abkommensstaat. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung

Zusammenfassung Begriff Der Begriff "Entsendebescheinigung" ist der umgangssprachliche Begriff für die "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Vielfach wird die Entsendebescheinigung auch nur "A1-Bescheinigung" genannt, obwohl dieser Name nicht für alle Länder gleichermaßen zutrifft. Vielmehr ist die vorgesehene Bescheinigung vom jeweiligen Abkommensstaat a... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Entsendebescheinigung" ist der umgangssprachliche Begriff für die "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Vielfach wird die Entsendebescheinigung auch nur "A1-Bescheinigung" genannt, obwohl dieser Name nicht für alle Länder gleichermaßen zutrifft. Vielmehr ist die vorgesehene Bescheinigung vom jeweiligen Abkommensstaat abhängig. So wer... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.1 Beantragung und Ausstellung der Vordrucke

Der Vordruck wird – je nach versicherungsrechtlicher Situation – von verschiedenen Trägern ausgestellt. Es besteht die Verpflichtung, die Anträge auf Ausstellung der Bescheinigung A1 für Entsendungen in einen anderen EU-, EWR-Staat sowie der Schweiz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder mittels einer maschinell erstellten Ausfüllhilfe zu übermitteln. Die ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2.1 In Deutschland gesetzlich Krankenversicherte

Ist der entsandte Arbeitnehmer oder der selbstständig Erwerbstätige gesetzlich krankenversichert, wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Diese stellt die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 bzw. den Vordruck E 101 aus. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2.2 In Deutschland nicht gesetzlich Krankenversicherte

Ist der Arbeitnehmer oder selbstständig Erwerbstätige nicht gesetzlich krankenversichert, wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an den zuständigen gesetzlichen Rentenversicherungsträger übermittelt. Dieser stellt die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 bzw. den Vordruck E 101 aus. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.4 Bindungswirkung der Vordrucke/Dokumentation

Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften ist für den Träger im anderen Staat so lange verbindlich, bis die Bescheinigung von der deutschen Krankenkasse widerrufen oder für ungültig erklärt wurde. Praxis-Tipp Vermittlungsverfahren Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 wurde ein Vermittlungs- und Dialogverfahren für die Sachverhalt... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2.3 In Deutschland nicht gesetzlich Krankenversicherte, die Mitglied einer berufsständigen Versorgungseinrichtung sind

Ist der Arbeitnehmer bzw. selbstständig Erwerbstätige nicht gesetzlich krankenversichert und aufgrund seiner Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Einrichtung von der Rentenversicherung befreit, dann wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.5 Informationsaustausch

Im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit können Mitgliedsstaaten, in denen eine Beschäftigung im Rahmen einer Entsendung ausgeübt wird, verlangen, dass ihnen eine Kopie der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften zugesandt wird. Die Kopie der A1 Bescheinigung muss durch die ausstellende Krankenkasse übersandt werden. Neben Deutschland möchten die... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.2 Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherungsträger und der berufsständischen Versorgungswerke

Für das Ausstellen der Bescheinigung A1 sind für die Personenkreise der Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst Seeleute, entsandte Personen und entsandte selbstständigen Personen verschiedene Stellen in Deutschland zuständig. Die zuständige Stelle ist abhängig von der entsprechenden Personengruppe. 2.2.1 In Deutschland gesetzlich Krankenversicherte Ist der entsandte Arbei... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 4.1 Ausstellung

Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der ausländische Träger für die Person eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. Mit dieser Bescheinigung kann der Beschäftigte nachweisen, dass für ihn ausschließlich die Rechtsvorschri... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 4.2 Dokumentation

Die Deutsche Rentenversicherung Bund erfasst alle in anderen Staaten ausgestellten Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften in einer Datenbank. Die ausstellenden Träger senden jeweils eine Kopie der Bescheinigung A1 an die DRV-Bund. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 2.3 Zuständigkeit der DVKA

Der GKV-Spitzenverband, DVKA ist für das Ausstellen der Bescheinigung A1 bei folgenden Personenkreisen zuständig: Mitglieder des Flug- und Kabinenpersonals mit Heimatbasis Deutschland, gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigte Personen, Personen, die eine Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/2004 beantragen, Personen, die eine Ausnahmevereinbarung n... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 3.4 Informationsaustausch

Mit einigen Abkommensstaaten wurde vereinbart, dass von jeder ausgestellten Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften eine Kopie an die zuständige Stelle im Beschäftigungsstaat gesandt wird. Dies gilt für Albanien, Australien, Brasilien, Kanada/Quebec, Philippinen, USA und Uruguay. Die Übermittlung der Kopie erfolgt durch die Krankenkasse. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 4 Entsendung nach Deutschland

Gelten für eine nach Deutschland entsandte Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter, erhält die Person als Nachweis eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. 4.1 Ausstellung Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der a... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 3.3 Zuständigkeit für die Ausstellung

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind je nach Personenkreis unterschiedliche Stellen in Deutschland zuständig. 3.3.1 Zuständigkeit der deutschen Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 3.3.2 Zuständigkeit der gesetzlic... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 3.3.1 Zuständigkeit der deutschen Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 3.3.3 Zuständigkeit der DVKA

Entsendebescheinigungen Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die DVKA oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Die DVKA ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Bosnien- und Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Schweiz (bei Dritt... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 3.2 Erfasste Personenkreise

Von den Regelungen zum maschinellen Antragsverfahren werden alle Personenkreise erfasst, die von den jeweiligen Abkommen erfasst werden. Dies sind: entsandte Personen, selbstständige Personen, Personen, für die eine Ausnahmevereinbarung abgeschlossen wurde, Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes der Bundesrepublik Deutschland, Beschäftigte Mitglieder von Flug- oder Kab... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Norwegen / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Ers... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / Sozialversicherung

1 Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften Die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften gilt als Nachweis, dass für eine Person weiterhin die Rechtsvorschriften des Entsendestaates anzuwenden sind. Die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates werden somit nicht angewendet. Dies gilt für alle Bereiche, die vom Anwendungsbereich der Verordnung ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Entsendebescheinigung / 3.3.2 Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die deutsche Rentenversicherung Bund oder die DVKA zuständig. Die deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Albanien, Australien, Brasilien, Chile, China, Indien, Japan, Kanada, Quebec, Korea,... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Belarus / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahre... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Ukraine / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahre... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kasachstan / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt[2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahre... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Malta / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.[5... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Multilaterale und bilateral... / 2.9 Welche Nachweise benötigt der Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer benötigt in jedem Fall eine Kopie der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften.[1] Diese Bescheinigung sollte der Arbeitnehmer mitführen, damit er bei Kontrollen nachweisen kann, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden. Für die Leistungsinanspruchnahme sollte der Arbeitnehmer die Europäische Krank... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.4 Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts

Die DVKA prüft und entscheidet für Personen, die in Deutschland wohnen und gewöhnlich in mehreren EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz beschäftigt bzw. selbstständig tätig sind, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Sollten die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden, stellt die DVKA die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. In den Fällen, ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Russland / 1.9.3 Freistellungsbescheinigung

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber auch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung [1] beim Betriebsstättenfinanzamt [2] stellen.[3] Dies kann sinnvoll sein, um ein Haftungsrisiko des Arbeitgebers[4] zu vermeiden. Die Bescheinigung kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgestellt werden und ist vom Arbeitgeber als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahre... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Ausstrahlung / 4.3 Ansprüche nach Abkommen

Bei einer Entsendung in einen Abkommensstaat kann der Arbeitnehmer von seiner gesetzlichen Krankenkasse eine Bescheinigung für die Leistungsinanspruchnahme erhalten. Voraussetzung ist, dass das Abkommen über soziale Sicherheit sich auf die Krankenversicherung erstreckt. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kasachstan / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Da eine Antragsveranlagung ausgeschlossen ist,[3] geschieht dies durch einen gesonderten Erstattungsantrag.[4] Zuständig hierfür ist das Betriebsstättenfinanzamt.[5] Der Antrag a... mehr