Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift ist innerhalb des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels – Beratung und Vermittlung – in den Unterabschnitt Beratung eingeordnet worden. Sie hat allerdings nicht nur für die Beratung Bedeutung, hier ist die Eignungsfeststellung Gegenstand der Dienstleistung, sondern auch für die Vermittlungsaktivitäten der Agentur für Arbeit nach den §§ 35 ff., dort als ...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2.2 Selbstinformationseinrichtungen (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 Satz 1 verpflichtet zum Einsatz von Selbstinformationseinrichtungen bei der Beratung, Vermittlung und Berufsorientierung. Zum Einsatz bei der Vermittlung vgl. auch § 35 Abs. 3. Ausländer mit Aufenthaltsgestattung sind ggf. einzubeziehen (vgl. Abs. 4). Kernauftrag des Abs. 2 sind Nutzungsmöglichkeiten für Arbeit-/Ausbildungsuchende und Arbeitgeber. Dabei besteht...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Arbeitsmarktberatung erhalten Arbeitgeber. Im Gegensatz dazu erhalten Personen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung (vgl. § 30). Damit werden beide Seiten von (potenziellen) Arbeitsverträgen durch die Agentur für Arbeit beraten. Auskunft und Rat sind auf Nachfrage zu erteilen, Arbeitsmarktberatung kann aber auch zunächst nur angeboten ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage WiFö / 2.1 Tätigkeiten

Zeile 2 In dieser Zeile ist die Tätigkeit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft anzugeben. Die Tätigkeit muss der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur in dem in Zeile 1 genannten räumlichen Wirkungskreis dienen. Die Anlage sieht nur eine Zeile für ein Ziel vor (z. B. Industrieansiedlung, Beschaffung neuer Arbeitsplätze, Sanierung von Altlasten). Verfolgt di...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält den Auftrag an die Bundesagentur für Arbeit, Möglichkeiten zu schaffen, sich in modernen Kommunikationsmedien über freie Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie Ausbildung- und Arbeitsuchende zu unterrichten und stellt dafür zugleich die notwendigen Rahmenregelungen auf. Hauptaufgabe der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III bleibt die Zusammen...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 35 ist Leitvorschrift für den Unterabschnitt Vermittlung, der im Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels auf den Unterabschnitt Beratung (§§ 29 bis 34) folgt. Der Unterabschnitt reicht bis § 39. Dann schließen sich noch gemeinsame Vorschriften an (§§ 40 bis 43). Die Beratung ist untrennbar mit der Vermittlung verbunden. Arbeitsvermittlung ist eine der originären Aufgab...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.2 Auskunft und Rat

Rz. 6 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Sauer, SGB III § 31 Grundsä... / 2.3 Nachgehende Berufsberatung

Rz. 11 In Abs. 2 der bis zum 31.12.2018 maßgebenden Fassung der Grundsätze der Berufsberatung war die Möglichkeit einer nachgehenden Beratung nach Beginn einer Berufsausbildung oder Aufnahme einer Arbeit durch die Agentur für Arbeit vorgesehen. Diese Vorschrift ist in neuer Fassung in § 29 Abs. 3 aufgegangen und konnte daher zum 1.1.2019 gestrichen werden, was technisch durc...mehr

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Sauer, SGB III § 31 Grundsä... / 2.1 Berücksichtigung von persönlichen Merkmalen und Fähigkeiten des Ratsuchenden (Satz 1)

Rz. 3 Satz 1 listet den Inhalt von Gesprächen zur Berufsberatung auf. Dabei handelt es sich um qualitative Kriterien. Durch die Feststellungen wird gewährleistet, dass ein recht umfassendes Bild des Ratsuchenden entsteht, das auf qualitativ hochwertiger Arbeit der Beratungsfachkraft beruht. Ziele der Berufsberatung sind die Berufswahl, die berufliche Entwicklung oder der Ber...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.6 Arbeitsmarktberatung zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 betrifft die betriebsinterne Aus- und Fortbildung, insbesondere die laufende Personalqualifizierung. Die Digitalisierung verändert nach der Gesetzesbegründung zum Qualifizierungschancengesetz, mit dem die Förderung beschäftigter Arbeitnehmer seit 2019 verstärkt werden soll, auch die Anforderungen, die Arbeitgeber an ihr Personal stellen (Kurzberich...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.3 Erforderlichkeit

Rz. 22 Der Gesetzgeber gestattet eine ärztliche und/oder psychologische Untersuchung und Begutachtung nur, soweit dies für die Feststellung der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist demnach an der Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit im Einzelfall zu messen, eine Untersuchung und Begutachtung wird dementsprechend nur aus eine...mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Berufsorientierung soll nach der Gesetzesbegründung zum Arbeitsförderungsreformgesetz lediglich der gebräuchlichere Begriff gegenüber der zuvor verwendeten Berufsaufklärung sein. Orientierung weist indes schon mehr als bloße Aufklärung auf ein Ziel hin, der Gesetzgeber hat eine Konkretisierung vorgenommen und den davon betroffenen Personenkreis konkret benannt. Rz. 4 Di...mehr

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Sauer, SGB III § 31a Inform... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung findet ihren Ausgangspunkt in den Jugendberufsagenturen, in denen bereits seit Jahren Sozialleistungsträger rechtskreisübergreifend zusammenarbeiten. Rz. 4 Kontaktaufnahme und Angebotsinformation sind Pflichtleistungen der Agentur für Arbeit, es sei denn, der betroffene junge Mensch nutzt bereits die Angebote, ist also schon Kunde der Agentur für Arbeit. Rz...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.2 Vermittlungsangebot bei erschwerter beruflicher Eingliederung

Rz. 11 Abs. 1 Satz 3 betont das besondere Anliegen des Gesetzgebers, dass Personen mit Vermittlungshemmnissen besonders intensiv durch die Agenturen für Arbeit betreut werden. Hierfür kommt es allerdings nicht allein auf ein oder mehrere tatsächliche Vermittlungshemmnisse an, sondern darauf, dass deswegen die berufliche Eingliederung erschwert ist oder voraussichtlich erschw...mehr

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Sauer, SGB III § 42 Grundsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die grundsätzliche Unentgeltlichkeit der Beratung und Vermittlung durch die Agenturen für Arbeit (Abs. 1). Dieser Grundsatz wird auch für besondere Personengruppen, bei den üblicherweise ein erhöhter Aufwand an Beratungs- und Vermittlungsarbeit entsteht, beibehalten. Zur Vergütung für private Arbeitsvermittler vgl. §§ 296, 45 Abs. 6. Rz. 2a Abs. 2 ...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 34 stellt das Gegenstück zu § 30 über die Erteilung von Auskunft und Rat an Personen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, für Arbeitgeber dar. Begrifflich steht dafür gegenüber der Berufsberatung der Begriff der Arbeitsmarktberatung. Arbeitsmarktberatung ist Pflichtaufgabe der Agentur für Arbeit nach § 29 Abs. 1 und eine der Kerndienstleistungen de...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Agentur für Arbeit dazu, im Einzelfall eine Potenzialanalyse mit ausbildungsuchenden und arbeitsuchenden Personen durchzuführen. § 15 Abs. 1 Satz 1 enthält eine entsprechende Soll-Vorschrift für den Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Potenzialanalyse im Rahmen der Arbeitsförderung ist unverzüglich nach der Meldung durchzuführ...mehr

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Sauer, SGB III § 31 Grundsä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2019 neu gefasst. Dabei wurden die beiden Absätze nach früherer Fassung aufgelöst. Satz 1 der Vorschrift übernimmt und ergänzt Abs. 1 a. F.; Satz 2 enthält die Kompetenz für die Agenturen für Arbeit, im Rahmen der Berufsberatung auch eine Potenzialanalyse entsprechend § 37 Abs. 1 anzubieten. Der frühere Abs. 2 zur nachgehenden Beratung ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Schwierige Mitarbeitergespr... / 3.8 Selbstfürsorge für Führungskräfte

Konfliktgespräche können auch für Sie als moderierende Führungskraft emotional belastend sein. Achten Sie auf sich selbst: Reflexion einplanen: Nehmen Sie sich Zeit, das Gespräch nachzubereiten und Ihre eigenen Reaktionen zu reflektieren. Kollegiale Beratung suchen: Tauschen Sie sich mit vertrauten Kollegen über Ihre Erfahrungen aus (ohne die Vertraulichkeit zu verletzen). Prof...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.8 Arbeitsmarktberatung zu Leistungen der Arbeitsförderung

Rz. 25 Zu den Leistungen der Arbeitsförderung ist schon nach § 14 SGB I zu beraten. Gleichwohl gehört die Erteilung von Auskunft und Rat im Rahmen der Arbeitsmarktberatung zu den Leitungen der Arbeitsförderung wegen der vielfältigen Anknüpfungspunkte zu den Beratungsfeldern in Abs. 1 Satz 2 Nr. 6. Insofern kann gesagt werden, dass die allgemeine Beratungspflicht in Abs. 1 Sa...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.3 Arbeitsmarktberatung zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe

Rz. 13 Die einzelnen Beratungsfelder beschreibt der Gesetzgeber aus der Bedarfsperspektive des Arbeitgebers. Die Lage des Arbeitsmarktes wird aufgrund des verfügbaren statistischen Datenmaterials regelmäßig nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern auch auf der örtlichen Ebene der Agentur für Arbeit, räumlich weitgehend übereinstimmend mit kreisfreien Städten und Landkr...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.7 Arbeitsmarktberatung zur Eingliederung förderungsbedürftiger Auszubildender und Arbeitnehmer

Rz. 23 Bei der Arbeitsmarktberatung zu Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 steht die Ursachenbeseitigung dafür im Vordergrund, dass förderungsbedürftige Auszubildende und Arbeitnehmer nicht eingegliedert werden können. Förderungsbedürftig sind solche Personen, die über ein geringfügiges bzw. kurzfristig behebbares Maß hinaus mit Vermittlungshemmnissen belastet sind. Diese Arbeitnehmer sind ...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1998 inhaltlich nicht verändert worden, sondern wurde lediglich redaktionell angepasst. Die Vorschrift enthält ergänzende Instrumente zur Beurteilung bzw. Feststellung der berufsbezogenen Eignung des Ratsuchenden. Dies betrifft ärztliche und psychologische Untersuchungen und Begutachtungen. Die Ergebnisse dieser Maßnahmen...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 2.4 Vermittlung in selbstständige Tätigkeiten (Abs. 4)

Rz. 26 Abs. 4 stellt eine Kompromisslösung des Gesetzgebers für die Arbeitsverwaltung dar. Einerseits will der Gesetzgeber die Agentur für Arbeit von vermeidbarem Verwaltungsaufwand entlasten, andererseits das vermittlerische Handeln auf die Ebene der Versicherungstätigkeit beschränken, dabei aber sich ergebendes Potenzial gleichwohl zur Senkung der Arbeitslosigkeit nutzen. ...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.5.2 Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz

Rz. 20 In der Kompetenzklasse "Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz" werden folgende Teilkompetenzen beurteilt: Belastbarkeit, Eigeninitiative, Motivation/Leistungsbereitschaft, selbstständiges Arbeiten und Zielstrebigkeit/Ergebnisorientierung. Praxis-Beispiel Teilkompetenz Belastbarkeit Kann der Kunde/die Kundin in schwierigen Arbeitssituationen mit Druck gut umgehen? Mögliche Indik...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.5.4 Personale Kompetenz

Rz. 22 In der Kompetenzklasse "Personale Kompetenz" werden folgende Teilkompetenzen beurteilt: Flexibilität, Kreativität, Lernbereitschaft, Sorgfalt/Genauigkeit und Zuverlässigkeit. Praxis-Beispiel Teilkompetenz Kreativität Kann der Kunde/die Kundin neue Ideen entwickeln und ist er bzw. sie einfallsreich? Mögliche Indikatoren für die Beurteilung Der Kunde hat ungewöhnliche Bewerbungs...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.3 Qualität der Vermittlung

Rz. 13 Abs. 2 enthält ein quantitatives und qualitatives Zielbild für die Agenturen für Arbeit, das dem Auftrag zum Vermittlungsangebot, der Definition von Vermittlungstätigkeit und dem Auftrag bei erschwerter beruflicher Eingliederung in Abs. 1 folgt. Abs. 2 Satz 1 enthält drei Forderungen, denen die Vermittlung gerecht werden soll: Ausbildungsuchende erhalten eine Ausbildun...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2.1 Unterrichtungsregel (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält den Auftrag an die Agentur für Arbeit, offene Stellen (Nachfrage nach Ausbildungs- und Arbeitskräften) sowie Ausbildung- und Arbeitsuchende (Angebot an Ausbildungs- und Arbeitskräften) öffentlich bekannt zu machen, damit sich die Angebotsseite über die Nachfrage und Nachfrageseite über die Angebote unterrichten kann. Rz. 4 Die Regelung ist als Soll-Vorsch...mehr

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Sauer, SGB III § 47 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Grundlage der Ermächtigung ist die Auffassung des Gesetzgebers, dass die Leistungsgewährung, soweit sie das arbeitsförderungsrechtliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium betrifft, vor Ort in den Agenturen für Arbeit ausgestaltet werden sollte. Die Ermächtigung betrifft dementsprechend hauptsächlich Regelungsnotwendigkeiten, die sich aus der Förderungspraxis heraus...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2.4 Ausländer mit Aufenthaltsgestattung (Abs. 4)

Rz. 45a Ausländer mit Aufenthaltsgestattung sind seit dem 1.8.2019 in den Anwendungsbereich der einbezogen, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (§ 39a Satz 1). Das ist der Fall, wenn sie aus Eritrea, Somalia, Afghanistan oder Syrien stammen (die Herkunftsländer Irak, Iran und vorübergehend Somalia gehören seit August 2019 nicht mehr daz...mehr

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Sauer, SGB III § 32 Eignung... / 2.4 Einverständnis des Ratsuchenden

Rz. 25 Liegt Erforderlichkeit einer ärztlichen bzw. psychologischen Untersuchung und Begutachtung vor, um die Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit festzustellen, darf dies gleichwohl (außerhalb einer leistungsrechtlich begründeten Mitwirkung nach den §§ 60 ff. SGB I) nicht zum Anlass genommen werden, einseitig seitens der Agentur für Arbeit eine entsprechende Maßnahme ei...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.7 Bildungsgutschein

Rz. 40 Das Instrument zur Steuerung der Förderung der beruflichen Weiterbildung ist der Bildungsgutschein nach Abs. 4. Der Bildungsgutschein ermöglicht bereits eine vorausschauende Bildungs- bzw. Maßnahmenplanung, die den Anforderungen eines sich stetig verändernden Arbeitsmarktes Rechnung tragen kann. Die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Agenturen für Arbeit können sich ge...mehr

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Sauer, SGB III § 33 Berufso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 33 enthält den gesetzlichen Auftrag an die Agenturen für Arbeit zur Vorbereitung von jungen Menschen und Erwachsenen auf die Berufswahl sowie zur Unterrichtung der Ausbildungsuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Berufsorientierung durchzuführen. Hierzu hat sie umfassend Auskunft und Rat zu Fragen der Berufswahl, über Berufe und deren Anforderu...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die bislang befristeten Sonderregelungen aus § 131 in das arbeitsmarktpolitische Regelinstrumentarium auch für gestattete Ausländer überführt. Nach der Gesetzesbegründung umschreibt § 39a den zuvor in § 131 enthaltenen Grundsatz, dass die Leistungen des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels auch für gestattete Pers...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.3 Teilnahme an vorbeugenden Maßnahmen für Berufskrankheiten (Nr. 15 Buchst. c)

Rz. 158 Nach Nr. 15 Buchst. c sind Personen versichert, die an spezifischen vorbeugenden Maßnahmen gegen Berufskrankheiten teilnehmen. Nach § 3 Abs. 1 BKV haben die UV-Träger mit allen geeigneten Mitteln der Gefahr entgegenzuwirken, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. Ist die Gefahr dennoch nicht zu beseitigen, haben die UV-Träger darau...mehr

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Sauer, SGB III § 42 Grundsa... / 2.2.1 Aufwendungsersatz nach Abs. 2

Rz. 5 Bei erheblicher Überschreitung der Aufwendungen für die Vermittlung gegenüber dem gewöhnlichen Umfang darf die Agentur für Arbeit vom Arbeitgeber einen Aufwendungsersatz verlangen, wenn sie ihn bei Beginn der Arbeitsvermittlung über die Erstattungspflicht unterrichtet hat. Aufwendungsersatz bedeutet Kostendeckung und nicht Gewinnerzielung. Daher können gegen die Regelu...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.5 Bestimmung der Eigenbemühungen durch die Agentur für Arbeit

Rz. 45 Abs. 3 Satz 4 bestimmt für den Regelfall, dass die Eigenbemühungen des Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden einseitig durch die Agentur für Arbeit festgelegt werden, wenn keine Eingliederungsvereinbarung zustande kommt. Die Regelung ist als Soll-Vorschrift formuliert. Das bedeutet, dass in sog. atypischen Fällen auch darauf verzichtet werden kann. Hierüber entscheidet die...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.4 Kompetenzklassen

Rz. 12 Die Analyse der persönlichen Stärken gliedern die Agenturen für Arbeit nach den Kompetenzklassen Methodenkompetenz, Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz, Sozial-kommunikative Kompetenz und personale Kompetenz. Rz. 13 Die Analyse der persönlichen Stärken muss sich zu einem großen Teil auf die Einschätzungen des Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden stützen. Spezifische Beurtei...mehr

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Sauer, SGB III § 36 Grundsä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält absolute und eingeschränkte Vermittlungsverbote für die Agenturen für Arbeit. Darüber hinaus ist in Abs. 4 eine Sonderregelung zu selbstständigen Tätigkeiten aufgenommen worden. Damit hat der Gesetzgeber die Grundsätze für die Vermittlung im Rechtskreis der Arbeitsförderung herausgearbeitet und ständig erweitert. Rz. 2a Abs. 1 enthält ein (absolut...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.2 Arbeitsmarktpolitischer Effekt der Förderung

Rz. 34 In arbeitsmarktpolitischer Hinsicht ist für eine Förderung nach Abs. 2 weiterhin Voraussetzung, dass der Zuschuss erforderlich ist, um eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern. In Bezug darauf bedarf es wiederum einer Prognose der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit. Sie hat festzustellen, ob eine dauerhafte Teilhab...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.3 Grundlagen

Rz. 7 Die Potenzialanalyse ist als Grundlage für einen späteren Integrationsplan auf einen Zielberuf auszurichten, um einen zielgerichteten Integrationsprozess einleiten zu können. Für den Zielberuf wird regelmäßig auf die berufliche Tätigkeit abzustellen sein, die eine hohe Integrationswahrscheinlichkeit erwarten lässt. Diese muss durch die Beratungs- und Vermittlungsfachkr...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.5.1 Methodenkompetenz

Rz. 19 In der Kompetenzklasse "Methodenkompetenz" werden folgende Teilkompetenzen beurteilt: Analyse- und Problemlösefähigkeit, Auffassungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Ganzheitliches Denken, Organisationsfähigkeit. Praxis-Beispiel Teilkompetenz Entscheidungsfähigkeit Kann sich der Kunde/die Kundin mit relevanten Alternativen sachlich auseinandersetzen, sie bewerten und eine E...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.6.1.2 Leistungsfähigkeit

Rz. 25 In der Schlüsselgruppe "Leistungsfähigkeit" werden folgende Merkmale beurteilt: Vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen, Intellektuelle Leistungsfähigkeit und Arbeits- und Sozialverhalten. Praxis-Beispiel a) Merkmal Vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen Stehen vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen einer Integration in den Zielb...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.4 Umfang der Förderung

Rz. 39 Sind die individuellen Förderungsvoraussetzungen erfüllt und sind institutionell Träger und Maßnahme für die ausgewählte Weiterbildung zugelassen, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Hierüber trifft die Agentur für Arbeit eine Entscheidung mit Entschließungsermessen, in Fällen des Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 39 Rechte ... / 2.2 Arbeitsmarktberatung (Abs. 2)

Rz. 13 Abs. 2 verpflichtet die Agentur für Arbeit, dem Arbeitgeber eine Arbeitsmarktberatung anzubieten, wenn sie erkennt, dass eine offene Stelle nur erschwert zu besetzen sein wird. Erster Zeitpunkt ist die Erkenntnis über die voraussichtlich nur erschwerte Vermittlung von geeigneten Bewerbern auf die offene Stelle. Entscheidend ist die Erkenntnis, dass eine Besetzung nich...mehr

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Sauer, SGB III § 35 Vermitt... / 2.1 Vermittlungsbegriff

Rz. 3 Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit als Kerngeschäft der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aber der Agenturen für Arbeit vor Ort, folgt dem grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag aus § 1 Abs. 1, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu unterstützen und dadurch – auch versicherungsmäßig gedacht – dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegen...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.2 Datenerhebungsverbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Satz 1 bestimmt ein Datenerhebungsverbot bei Ausbildung- und Arbeitsuchenden, soweit auch der Arbeitgeber vor der Begründung eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses Daten nicht beim Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden erfragen darf. Darin liegt die Einsicht, dass die Agentur für Arbeit keine weitergehenden Daten für die Vermittlungsarbeit benötigt als der Arbeitgeber...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.3.2 Arbeitsmarktpolitischer Effekt der Förderung

Rz. 18 Abs. 1 enthält 2 weitere Voraussetzungen für eine Kostenerstattung der Probebeschäftigung, von denen mindestens eine erfüllt sein muss. Die Voraussetzungen werden unabhängig von dem Arbeitgeber gefordert, sie sind in der Person des zu fördernden Menschen mit Behinderungen bedingt, um dessen berufliche Eingliederung i. S. einer Teilhabe am Arbeitsleben es ja geht. Rz. ...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.2 Eingliederungsvereinbarung

Rz. 28 Eine Eingliederungsvereinbarung setzt nach Abs. 2 grundsätzlich eine Einigung zwischen der Agentur für Arbeit und dem Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden über den konkreten Inhalt voraus. Schon aus dem Umstand, dass dem Ausbildung- bzw. Ratsuchenden ein Exemplar der Vereinbarung auszuhändigen ist, ergibt sich, dass die Eingliederungsvereinbarung schriftlich abzuschließen...mehr