Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2.3.1 Datenaufnahme

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 ist unmittelbar dem Datenschutzrecht entnommen (vgl. § 67a Abs. 1 SGB X) und enthält die doch inzwischen regelmäßige Beschränkung auch für den Betrieb der Selbstinformationseinrichtungen, dass nur die für die Vermittlung relevanten Daten der Arbeitgeber sowie Ausbildung- und Arbeitsuchenden in die Einrichtungen aufgenommen werden dürfen. Ein Beseitigungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.4 Abschluss und Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 40 Nach Abschluss der gemeinsamen, übereinstimmenden Inhalte der Eingliederungsvereinbarung ist die Beratungs- und Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit in erster Linie verantwortlich dafür, dass die Eingliederungsvereinbarung zutreffend ausformuliert wird. Der Ausbildung- bzw. Arbeitsuchende erhält ohnehin eine Ausfertigung (Abs. 3 Satz 1), diese darf er vor Unte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 39 Rechte ... / 2.1 Inanspruchnahme der Agentur für Arbeit zur Vermittlung

Rz. 4 Abs. 1 beschreibt zunächst die Ausgangssituation, nach der der Arbeitgeber die Dienstleistung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nimmt. Es ist also der Arbeitgeber, der sich bei der Agentur für Arbeit meldet und im Regelfall des § 39 als Dienstleistung die Vermittlung in eine von ihm gemeldete offene Ausbildungs- oder Arbeitsstelle erbittet. Damit kann auch die B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung einer Medizinischen Fachangestellten

Leitsatz Die Tarifvertragsparteien haben bei der Normsetzung aufgrund einer sich unmittelbar aus der Verfassung ergebenden Beschränkung der Tarifautonomie den allgemeinen Gleichheitssatz zu 8.. Die gerichtliche Kontrolle am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ist bei Tarifnormen, deren Gehalte – wie etwa bei der Festlegung von Tätigkeitmerkmalen zur Bestimmung des Entgeltanspruchs – dem Kernbereich der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen unterfallen, auf eine Willkürkontrolle beschränkt, wenn spezifisc...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Den Verein grundlegend neu ... / Zusammenfassung

Viele Vereine haben schon einige Jahrzehnte ihre Arbeit geleistet. Zwischendurch wurden verschiedene Korrekturen am Vereinsprogramm oder der Vereinsorganisation vorgenommen. Gerade in der heutigen Zeit mit vielen gesellschaftlichen Veränderungen reichen einfache Veränderungen nicht mehr aus. Eine grundlegende Überprüfung des Vereins wird notwendig, Organisation und Angebot m...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / Zusammenfassung

Am Anfang stand eine Idee. Dann haben Sie gerechnet und gezweifelt, und schließlich sich selbst und dann die anderen überzeugt. Jetzt sind Sie selbstständig als Bilanzbuchhalter, Controller oder Unternehmensberater. Ob Ihre Rechnung am Ende aufgeht, hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur von Ihrer Tüchtigkeit. Und selbst wenn Ihr Konzept als Unternehmer stimmt, können Sie no...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.3 Cyber-Schutz-Police

Dieser wichtige Bereich soll explizit angesprochen werden, da der Informationsbedarf hierzu hoch ist. Jeden Tag finden tausende von Cyber-Angriffen auf Unternehmen statt. "Ich habe doch eine Firewall und einen guten Administrator, da kann eigentlich nichts passieren", so glauben sich viele hinreichend abgesichert. Doch was muss bei einem Cyber-Angriff beachtet werden? Wer ist ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 3 Best-Practice

Unternehmen, wie z. B. die BMW Group, setzen gezielte Rückkehrgespräche ein, um nach längeren Fehlzeiten individuelle Ursachen zu ermitteln und Unterstützung anzubieten. Kombiniert mit einem internen Gesundheitsservice, der Mitarbeitern schnellen Zugang zu Physiotherapie und psychologischer Beratung bietet, konnte die Fehlzeitenquote in den betroffenen Abteilungen um 18 % ge...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.2 Rechtsstreitigkeiten

Zu den von der Dienststelle/vom Bund nach § 46 BPersVG zu tragenden Kosten gehören auch diejenigen, die dem Personalrat aufgrund von Rechtsstreitigkeiten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nach § 108 BPersVG im Beschlussverfahren entstehen, und zwar auch dann, wenn diese gegen die Dienststelle gerichtet sind. Generell sind all diejenigen Kosten zu erstatten, d...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.5 Verfahrensmängel

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die zur Unwirksamkeit des Zustimmungsverfahrens und somit zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können. Die Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens ist erst nach Fristablauf oder Zustimmungsverweigerung des Personalrats zulässig (vgl. Abschnitt 1.3.3.). Die Zustimmung des Personalrats bzw. die rechtskräftige Zustimmungsersetzung durch...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Brandenburg

§ 44 LPersVG BB In Brandenburg enthält § 44 LPersVG BB eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 46 Abs. 1 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Abweichend zur Regelung auf Bundesebene werden erweiternd neben den Kosten des Personalrats auch die Kosten der "von ihm beauftragten Mitglieder" von der Dien...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.15 Schleswig-Holstein

§ 34 MBG SH In Schleswig-Holstein enthält § 34 MBG SH eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 46 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Abweichend zur Regelung auf Bundesebene werden in Satz 2 nummerisch Fälle genannt, die ebenfalls eine Kostentragungspflicht auslösen. Dies wären: die notwendigen Koste...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

§ 35 PersVG M-V In Mecklenburg-Vorpommern enthält § 35 PersVG M-V eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 regelt hierbei die Kostentragung. Für die Tätigkeit des Personalrats oder der von ihm beauftragten Mitglieder zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben entstehenden Kosten trägt dabei die Dienststelle. In Satz 2 werden hierbei nummerisch Fälle genannt, die ebe...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.2 Anspruch auf Beratung und Unterstützung nach Satz 1 (neue Rechtslage)

Rz. 14 Durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein eigenständiger Anspruch der Eltern begründet. Die Vorschrift begründet insoweit einen Rechtsanspruch der Eltern im Sinne eines subjektiven Rechts auf Beratung und Unterstützung sowie Förderung der Bezie...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 37 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 ergänzte der Gesetzgeber in Abs. 1 Satz 1 den Hinweis auf die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 1.1 Struktur der Regelung nach der Neufassung durch das KJSG vom 3.6.2021

Rz. 3 Die Änderung im Einzelnen zu § 37 hat der Gesetzgeber wie folgt gestaltet. Der Gesetzgeber hat zunächst den Titel geändert in "Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie" (statt wie bisher: "Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie"). Rz. 4 Abs. 1 ist neu gestaltet worden. Das in Abs. 1 Satz 1 geregelte ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2 Förderverpflichtung und Abstimmungsgebot nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Förderverpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Zusammenarbeit zwischen den Erziehungspersonen und den Eltern. Abs. 2 Satz 2 verpflichtete den Jugendhilfeträger bei diesem Förderungsgebot der Zusammenarbeit den Anspruch der Eltern auf Beratung und Unterstützung mit dem Anspruch der Pflegeperson auf Beratung und Unterstützung nach § 37a abzusti...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 1 Allgemeines

1.1 Struktur der Regelung nach der Neufassung durch das KJSG vom 3.6.2021 Rz. 3 Die Änderung im Einzelnen zu § 37 hat der Gesetzgeber wie folgt gestaltet. Der Gesetzgeber hat zunächst den Titel geändert in "Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie" (statt wie bisher: "Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.3 Rückkehroption – Vorrang der Herkunftsfamilie nach Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 sollen durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums so weit verbessert werden, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann. Im Interesse des Kindes und im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 GG präferiert ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 ergänzte der Gesetzgeber in Abs. 1 Satz 1 den Hinweis auf die Eingliederungshilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.4 Förderungsverpflichtung nach Satz 3 (alte Rechtslage)

Rz. 28 Nach Satz 3 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll während dieser Zeit – vertretbarer Zeitraum i. S. d. Satz 2 – durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien darauf hingewirkt werden, dass die Beziehung des Kindes oder des Jugendlichen zur Herkunftsfamilie gefördert wird. Solange die Rückkehroption besteht, ist das Jugendamt daher verpflichte...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.4 Überprüfung und Unterrichtung nach Abs. 3 (alte Fassung)

Rz. 41 Die ursprünglich in Abs. 3 enthaltenen Regelungen zur Überprüfung und Unterrichtung sind in § 37b Abs. 3 aufgegangen (auf die Komm. zu § 37b Abs. 3 wird insoweit verwiesen).mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 1.4 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht

Rz. 12 Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Website des DIJuF unter der Rubrik Publikationen, JAmt – Fachzeitschrift abrufbar.mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1 Zusammenarbeit, Rückkehroption und Förderung nach Abs. 1

2.1.1 Gebot der Zusammenarbeit nach Satz 1 (alte Rechtslage) Rz. 13 Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 auf die Zusammenarbeit der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und den Eltern hingewirkt werden, wobei Ziel der Zusammenarbeit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2 Umfang der Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis

2.5.2.1 Personenkreis Rz. 48 Die vermutete Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis nach § 1688 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt unmittelbar für die Pflegeperson, bei der das Kind längere Zeit in Familienpflege ist, also für die Pflege- und Erziehungspersonen in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 33. Außerdem stellt § 1688 Abs. 2 BGB der Pflegeperson bestimmte Personen gleich. Auch...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.3 Dokumentation im Hilfeplan nach Abs. 2a Satz 1 bis 3 (alte Fassung)

Rz. 40 Die ursprünglich in Abs. 2a enthaltenen Dokumentationspflichten im Hilfeplan sind in § 37c Abs. 4 aufgegangen (auf die Komm. zu § 37c Abs. 4 wird insoweit verwiesen).mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 1.3 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 11a Nach Abs. 1 sind direkte Bezugsnormen die §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4. Außerdem ist nach Abs. 2 Satz 2 am Ende auch § 37a zu berücksichtigen. Abs. 3 schließlich ordnet die Beachtung von § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB an.mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 3 Anlagen zu § 1688 BGB; Abs. 3

3.1 Übersicht: Entscheidungen Alltagssorge Rz. 66 Bei Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens – der sog. Alltagssorge i. S. d. § 1688 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB – handelt es sich um Rechtsgeschäfte, die üblicherweise mit der Entwicklung, Versorgung, Pflege und Erziehung eines Kindes/Jugendlichen im Alltag in Zusammenhang stehen, die häufig vorkommen und die keine...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 3.4 Gefahr in Verzug

Rz. 78 Die Pflegepersonen sind gemäß § 1688 BGB i. V. m. § 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB bei Gefahr in Verzug dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der Inhaber der elterlichen Sorge ist danach unverzüglich zu unterrichten.mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 3.2 Sonderfall Taschengeld; § 110 BGB

Rz. 69 Im Rahmen des § 110 BGB (Taschengeldparagraph) kann der Minderjährige ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Verträge abschließen, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zusammenarbeit, Rückkehroption und Förderung nach Abs. 1 2.1.1 Gebot der Zusammenarbeit nach Satz 1 (alte Rechtslage) Rz. 13 Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 in der noch bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung soll bei Hilfen nach §§ 32 bis 34 und § 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 auf die Zusammenarbeit der Pflegeperson oder der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.1.5 Erarbeitung der Lebensperspektive in der Pflegefamilie nach Satz 3

Rz. 31 Nach Satz 3 (ursprünglich in der noch bis 9.6.2021 geltenden Fassung in Satz 4 geregelt; durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021, BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde durch den Entfall von Satz 3 der Abs. 1 insoweit neu nummeriert) soll zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 79 Bay VGH, Beschluss v. 18.11.2020, 12 ZB 20.152: Zum gesetzlich vorgeschriebenen Gebot der Zusammenarbeit; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 15.2.2018, 3 LB 19/15: Zur Kostenerstattung gemäß § 89a SGB VIII bei Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne von § 37 Abs. 2 SGB VIII; BGH, Urteil v. 21.10.2004, III ZR 254/03: Zum pflichtwidrig unterbliebenen "Antrittsbesu...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.1 Personenkreis

Rz. 48 Die vermutete Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis nach § 1688 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt unmittelbar für die Pflegeperson, bei der das Kind längere Zeit in Familienpflege ist, also für die Pflege- und Erziehungspersonen in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 33. Außerdem stellt § 1688 Abs. 2 BGB der Pflegeperson bestimmte Personen gleich. Auch für die folgenden Pe...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.3 Einschränkende Erklärung nach § 1688 Abs. 3 BGB

Rz. 55 Gemäß § 1688 Abs. 3 BGB gelten die Abs. 1 und 2 nicht, wenn der Inhaber der elterlichen Sorge etwas anderes erklärt. Die Entscheidungsbefugnis zur Personensorge über das Kind im oben beschriebenen Sinne verbleibt daher aufgrund von Art. 6 GG grundsätzlich bei den Eltern bzw. dem Inhaber der elterlichen Sorge. Der Personensorgeberechtigte kann daher durch einfache Will...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2.2 Abstimmungsgebot nach Satz 2

Rz. 39 Das Fördergebot der Zusammenarbeit wird determiniert durch das in Satz 2 beschriebene Abstimmungsgebot. Eine gedeihliche Zusammenarbeit kann nur erfolgen, wenn alle Beteiligten transparent und offen zusammenarbeiten. Daher muss nach Satz 2 durch den Jugendhilfeträger ein Transfer zwischen Pflegefamilienberatung nach § 37a und Elternberatung nach § 37 Abs. 1 erfolgen; ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.1 Sollvorschrift

Rz. 57 Die Vorschrift ist als Sollvorschrift ausgestaltet. Sofern die Voraussetzungen der Norm vorliegen ist daher nur in atypischen Ausnahmesituationen davon abzusehen, das Jugendamt in seiner Vermittlerrolle einzuschalten. Diese Entscheidung hat sich allein am Kindeswohl zu orientieren. Keine (isolierte) Rolle in diesem Zusammenhang spielen die Interessen der Sorgeberechti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.4 Sonstige Meinungsverschiedenheiten – alltägliche Erziehung nach Satz 2

Rz. 63 In Satz 2 sind sonstige Meinungsverschiedenheiten genannt, die es den Beteiligten zur Aufgabe machen, das Jugendamt einzuschalten. Erfasst werden dabei im Wesentlichen jene Befugnisse, die für die alltägliche und übliche Erziehung notwendig sind, z. B. bei Rechtsgeschäften des täglichen Lebens, bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Sozialleistungen für das Kind o...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2.1 Förderverpflichtung nach Satz 1

Rz. 38 Satz 1 konkretisiert die Verpflichtung des Jugendamtes, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungspersonen und den Eltern zu fördern, zu unterstützen und zu begleiten. Damit wird klargestellt, dass die Förderung der Zusammenarbeit in unterschiedlicher Form abgestimmt auf den jeweiligen Einzelfall und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation erfolgen muss. Auch w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3 Regelungsinhalt nach Satz 1

Rz. 56 Sofern der Inhaber der Personensorge durch eine Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson soweit einschränkt, dass dies eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Entwicklung nicht mehr ermöglicht – sowie nach Satz 2 auch bei sonstigen Meinungsverschiedenheiten – sollen die Beteiligten das Jugendamt einschalte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.4 Grundsatzentscheidungen

Rz. 62 Satz 3 sieht den Fall vor, dass durch die Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Entscheidungsbefugnisse der Pflege- oder Erziehungsperson derart eingeschränkt wird, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Entwicklung nicht mehr möglich ist, dass die Beteiligten das Jugendamt einschalten sollen. Dies ist eine wertende Entscheidung im Einzelfal...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.2 Verpflichteter

Rz. 58 Adressat der Verpflichtung sind sowohl die Inhaber der Personensorge – also regelmäßig die Eltern – als auch die Pflegeperson. Eine unmittelbare Kontrolle der Adressaten ist zwar nicht vorgesehen; es ist aber davon auszugehen, dass bei Meinungsverschiedenheiten und bei dem Vorliegen einer Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Beteiligten das Jugendamt einschalte...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.5 Rechtsfolge – Befugnisse des Jugendamtes

Rz. 64 In solchen Fällen des Konflikts zwischen dem Personensorgeberechtigten auf der einen und der Pflege- oder Erziehungsperson auf der anderen Seite soll das Jugendamt eingeschaltet werden. Der Gesetzgeber will damit das Jugendamt als Vermittlungs- und Streitschlichtungsinstanz ins Spiel bringen, bevor überhaupt ein – ggf. durch das Vormundschaftsgericht zu entscheidender...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 1.2 Überblick – Zweck der Norm

Rz. 8 Der Sinn und Zweck der Vorschrift trägt auch nach dem KJSG dem Gedanken Rechnung, dass bei Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien verstärkte Bindungen zu den neuen Bezugspersonen entstehen und deshalb eine einzelfallorientierte Koordination des Hilfeverlaufs notwendig ist, die die Einbeziehung aller Beteiligten – also der Herkunftsfamilie, der leiblichen Eltern und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.1 Familienrechtliche Einordnung der Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB in das Bürgerliche Gesetzbuch

Rz. 46 Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2 1. Var. BGB die Personensorge und damit gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB die Vertretung des Kindes. Die zur elterlichen Sorge gehörende Personensorge umfasst gemäß § 1631 Abs. 1 BGB insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.3 Voraussetzung

Rz. 59 Insoweit einzige Voraussetzung für die Verpflichtung zur Einschaltung des Jugendamtes ist die abweichende Erklärung der Sorgeberechtigten nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB von der Auffassung der Pflegeperson. Da an diese Erklärung formell keine großen Ansprüche zu stellen sind, ist die Pflicht zur Einschaltung des Jugendamtes in solchen Fällen regelmäßig schnell ausgelöst...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 3.1 Übersicht: Entscheidungen Alltagssorge

Rz. 66 Bei Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens – der sog. Alltagssorge i. S. d. § 1688 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB – handelt es sich um Rechtsgeschäfte, die üblicherweise mit der Entwicklung, Versorgung, Pflege und Erziehung eines Kindes/Jugendlichen im Alltag in Zusammenhang stehen, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 3.3 Übersicht: Grundentscheidungen

Rz. 70 Bei den Grundentscheidungen handelt es sich um Entscheidungen, die wegen ihrer Bedeutung, Tragweite und Endgültigkeit aus dem üblichen Betreuungs- und Erziehungsaktivitäten des Alltags herausfallen und meistens "Weichenstellungen" im Lebensweg der Kinder und Jugendlichen sind. Häufig sind solche Grundentscheidungen mit unumkehrbaren langfristigen Auswirkungen auf den ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5 Ausübung der Personensorge nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB nach Abs. 3

Rz. 42 Durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) ist mit Wirkung zum 10.6.2021 die ursprünglich in § 38 enthaltene Regelung über die Ausübung der Personensorge nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB in (den frei gewordenen) Abs. 3 überführt worden....mehr