Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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§ 11 Offenlegungsverordnung / 3 Normzweck und Anwendungsbereich

Rz. 24 Der wesentliche Normzweck der SFDR besteht darin, nachhaltige Investitionen für private Anleger attraktiver zu machen. Dies soll vor allen Dingen durch eine erhöhte Transparenz bzgl. der ESG-Kriterien gelingen. Die neuen Offenlegungspflichten sollen nicht nur Greenwashing verhindern und so die Integrität der Produkte stärken; durch gleichmäßige Wettbewerbsbedingungen ...mehr

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§ 10 Roadmap Nachhaltigkeit... / 3 Roadmap Nachhaltigkeitsberichterstattung: 3 fortlaufende Phasen

Rz. 4 Die Integration von Nachhaltigkeit geht mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung einher; es ist ein Entwicklungsprozess, der eine ständige Überwachung und Bewertung des Nachhaltigkeitsprogramms erfordert, selbst wenn ein Programm einmal entwickelt wurde. Im Folgenden wird ein Ansatz für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess dargestellt, der darauf abzielt, das Enga...mehr

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§ 9A ESRS – die neuen Stand... / 1 Arbeitsauftrag der EFRAG

Rz. 1 Die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nach der verabschiedeten CSRD künftig in dedizierten Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen. Dazu ist vorgesehen, dass die EU-Kommission delegierte Rechtsakte auf Grundlage fachlicher Beratung durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erlässt. ...mehr

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 4.2.2 Überwachungs- und Prüfungspflichten

Rz. 50 Die Ausweitung der Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung sowie eine Integration von Nachhaltigkeitspflichten in das betriebliche Risikomanagementsystem und in die Sorgfaltspflichten des Vorstands könnten eine Klarstellung der §§ 111, 107 Abs. 3, 171 AktG für den Aufsichtsrat nach sich ziehen. So schlägt der SFB in seinem Abschlussbericht vor, die Überwachung des Auf...mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 7 Nachhaltigkeitsberichterstattung als Spiegel des Nachhaltigkeitsmanagements: Dokumentierte Verantwortung

Rz. 19 Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein Teilprojekt des Nachhaltigkeitsmanagements und Bestandteil des Stakeholder-Engagements. Zitat The challenge for companies in preparing corporate reports is to advance a model for transparency, which is focussed, clear and flexible enough to incorporate the unique value creation of an enterprise, while at the same time providi...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / F. Beratung

Rz. 75 Seit 2006 ist die Vergütung für die Beratung in § 34 RVG geregelt. Der Anwendungsbereich ist auf die Mandate beschränkt, in denen sich der Auftrag auf eine Beratung beschränkt. Erfolgt die Beratung im Zusammenhang mit einem Vertretungsauftrag, ist diese durch die entsprechende Geschäfts- oder Verfahrensgebühr mit abgegolten und § 34 RVG nicht einschlägig. Rz. 76 Für ei...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / A. Grundlagen für die Beratung

Rz. 1 Der Wunsch nach schnellen, möglichst kostenfreien Ankreuzlösungen bei der lebzeitigen Vorsorgeberatung steht im umgekehrten Verhältnis zu der Bedeutung, die der Verlust der Selbstbestimmung für den Einzelnen lebzeitig hat und zu dem Aufwand, der zum Teil für die Zeit nach dem Tod betrieben wird. I. Grundrechtsrelevanz von Vorsorgeregelungen Rz. 2 Dabei muss man sich verg...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / E. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

I. Aufrechnung 1. Frage Rz. 37 Der Mandant wurde im Rahmen der Beratungshilfe im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren vertreten, die Behörde hat die Kosten zu erstatten. In einem anderen Fall wurde im sozialgerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. In beiden Fällen wurde die Festsetzung gegen die Behörde beantragt, doch diese rechnet mit Ansprüchen, die sie noch...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / P. Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Literaturhinweise: Dralle, PKH-Gebühren so hoch wie möglich halten, RVGprof. 2015, 152; Hauskötter, Verantwortung im Nachprüfungsverfahren: Neue Wege, Haftungsfälle zu vermeiden, RVGprof. 2015, 26; Klüsener, Die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 2 RVG) bei PKH/VKH, JurBüro 2021, 57; Lissner, Wichtige Praxisfragen zur Beratungshilfe, AGS 2022, 197; ders., ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Anrechnung

Rz. 83 Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung nach § 34 Abs. 2 RVG auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen. Dies gilt sowohl für eine vereinbarte, also auch die nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG bestimmte Vergütung. Hintergrund der Anrechnung ist, dass bei unmittelbarem Vertretungsauftrag die Beratung ...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1.2 Formale Errichtungsvoraussetzungen

Eine Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt werden. Eine notarielle Beurkundung schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Allerdings kann die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht (oder auch einzeln) notariell beurkundet werden. Bei der Berechnung der Beurkundungskosten ist § 36 Abs. 2 GNotKG zugrunde zu legen. Der Notar bestimmt danach den Geschäftswert...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Keine gesetzliche Gebühr

Rz. 77 Schaut man sich den § 34 RVG einmal an, wird schnell klar, dass es für die Beratung – mit Ausnahme der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – seit 2006 keine gesetzliche Vergütung mehr gibt. Der Anwalt soll auf eine – frei auszuhandelnde – Gebührenvereinbarung hinwirken. Die Formanforderungen des § 3a Abs. 1 RVG gelten hierbei nach S. 4 nicht, aus Beweiszwe...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / kk) Anwaltliche und medizinische Beraterbestätigung

Rz. 199 Die Bestätigung anwaltlicher und medizinischer Beratungen verleiht einer Patientenverfügung in der Praxis mehr Akzeptanz und Durchschlagskraft. Der Gesetzgeber hat sich aber insbesondere gegen die vorherige ärztliche Beratung entschieden. Zum einen bedeutet dies, dass es nicht begründbar ist, an die individuell konkret-detaillierte Festlegung in einer Patientenverfüg...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Deckelung bei Verbraucher

Rz. 79 Während man bei einem Unternehmer durch Ansatz eines angemessenen Stundensatzes möglicherweise noch zu einer adäquaten Lösung gelangen kann, stößt dies bei der Vertretung eines Verbrauchers schnell an seine Grenzen. Besonders prägnant sind hier vor allem die Situationen, in denen der Anwalt mehrere Stunden in die Beratung investiert oder es sich um hohe Gegenstandswer...mehr

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Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 5.2 Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde

Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht ist auch ein Entzug der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde denkbar. Letzteres ist möglich, wenn sich nach Auffassung der Behörde der Inhaber der Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, weil er körperliche, geistige oder charakterliche Mängel hat. Anhaltspunkte für die Entziehung...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Urt. v. 19.9.2013 – IX ZR 322/12

Rz. 111 Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen.mehr

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ZErb 01/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bochmann/Kumpan/Röthel/Schmidt Werte in Familienunternehmen 9. Jahrestagung des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law Scho...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 6. Außergerichtlicher Einigungsversuch – wie weit geht die gerichtliche Prüfungspflicht?

Der außergerichtliche Einigungsversuch stellt nach wie vor eine zwingende Vorschaltstation für den Gang in das Verbraucherinsolvenzverfahren dar. Nur wenn ein Schuldner diesen erfolglos innerhalb der letzten 6 Monate unternommen hat, ist ihm der Weg in das gerichtliche Verfahren eröffnet. Da ein rechtsuchender Schuldner zumeist über wenig bis keine liquiden finanziellen Mitt...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / VI. AGB-Kontrolle?

Rz. 221 Die vorstehende Überschrift ist bewusst etwas provokant gewählt und trifft dogmatisch auch nicht die Vorsorgevollmacht, zumindest dann nicht, wenn sie – wie im Regelfall – außerhalb irgendwelcher Verträge erteilt wird. Dogmatisch kommt die Vorsorgevollmacht allerdings dann in das AGB-Recht, wenn bspw. Verträge zur Pflege und/oder Heimunterbringung Vollmachten beinhal...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / V. Vergütungsvereinbarung

Rz. 50 Gelegentlich wird für die außergerichtliche Tätigkeit eine Vergütungsvereinbarung getroffen, sei es ein Pauschalhonorar oder Abrechnung nach Zeitaufwand, während im gerichtlichen Verfahren nach dem RVG abgerechnet wird. Hier trat daher die Problematik auf, wie sich dies auf die Anrechnung auswirkt. Die Frage ist inzwischen höchstrichterlich geklärt. Der BGH hat bereit...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / I. Grundrechtsrelevanz von Vorsorgeregelungen

Rz. 2 Dabei muss man sich vergegenwärtigen, dass anwaltliche Vorsorgeberatung immer "worst-case-Beratung" ist. Es geht um in der Zukunft drohende Gefahren für die Würde [1] und die Grundrechte des Mandanten. Durch dessen selbstbestimmte Entscheidung wird festgelegt, was für ihn als einzigartiges Individuum seine Würde ausmacht. Das durch Art. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garanti...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Abgrenzung: Der Auftrag

Rz. 116 In diesem Zusammenhang muss erneut die Bedeutung des Auftrags betont werden. Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr ist eröffnet, wenn sich der Auftrag auf die außergerichtliche Vertretung oder die Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrages richtet. Dies ist besonders wichtig, da das äußere Erscheinungsbild der Tätigkeiten nicht immer Schlüsse auf den Auftrag zul...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Billigkeit

Rz. 81 Wurde keine Gebühr vereinbart, ist diese unter Berücksichtigung der Obergrenze nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG zu bestimmen, auf den ausdrücklich verwiesen wird. Der Anwalt hat daher die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Ei...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / Einführung

Die Frage der richtigen von mehreren möglichen Anspruchsgrundlagen – und damit ggf. auch der richtigen Verfahrensart – gehört zur haftungsbegleiteten Beratung durch die anwaltliche Vertretung. Beim Scheidungsmandat kommt es hier auf die richtige Beratung für den Ausgleich von Endvermögen an, wenn es im Miteigentum beider Ehegatten steht, aber zu den Hausratsgegenständen gehö...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / ee) Die lebenssituationsorientierte Patientenverfügung

Rz. 144 Wenn Menschen bereits erkrankt sind oder in der Gefahr der (wiederholten) Erkrankung stehen, ist es notwendig, sich ganz konkret mit der real bestehenden Erkrankungs- oder Gefährdungssituation auseinanderzusetzen. Hinweis Es ist ausdrücklich nicht Aufgabe der anwaltlichen Beratung, auch medizinische Fragen zu beraten! Es ist aber Aufgabe, auf die Situationen aufmerksa...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / a) Allgemeines

In nahezu allen Bereichen, in denen es um den Kontakt mit Behörden geht, kann zunächst zur Klärung von eventuellen Fragen an diese selbst verwiesen werden. Vor der Inanspruchnahme von Beratungshilfe musste diese Möglichkeit zumindest vergeblich versucht worden sein.[17] Nach dem SGB besteht für jeden Leistungsberechtigten ein Beratungsanspruch. Hierzu gehört auch (Rechts-)Be...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (2) Erneuerungszusatz und Aktualitätscheck

Rz. 188 Immer wieder wird empfohlen, die Patientenverfügung "alle zwei bis drei Jahre durch eine weitere Unterschrift zu bestätigen oder zu erneuern."[220] Das entspricht einem Fehlverständnis von rechtlich nach außen wirksamen Erklärungen. Sie gelten fort, bis sie aufgehoben werden. Das Nichtstun hat keine rechtliche Wirkung und erlaubt auch nicht die Schlussfolgerung, dass...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Vergütung

Rz. 236 Selbst bei Vorliegen eines Beratungshilfescheines oder auch mehrerer läuft die Abrechnung nicht immer problemlos. Zum einen stellt sich auch hier die Frage nach der Anzahl der Angelegenheiten.[122] Dabei gilt die übliche Definition – die Anzahl der Scheine gibt keine Gewissheit. Denn nach herrschender Meinung ist die Anzahl der Angelegenheiten nicht bereits bei der B...mehr

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Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 5.1 Führerschein auf Probe

Bei dem erstmaligen Erwerb eines Führerscheins wird dieser zunächst für 2 Jahre auf Probe erteilt. Nach Ablauf dieser Probezeit gilt die Fahrerlaubnis als endgültig erteilt. Eine Umschreibung oder gesonderte Prüfung ist nicht erforderlich. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Fahranfänger einer besonderen Bewährungskontrolle unterliegen sollen. Werden während der Probezeit ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 40 Der Angelegenheitsbegriff ist auch in der Beratungshilfe nicht gesetzlich definiert. Es gelten die allgemeinen Erwägungen. Die Frage wurde durch die Gerichte sehr unterschiedlich beantwortet. Der Gesetzgeber hatte daher im Referentenentwurf zum 2. KostRMoG eine Erhöhung der Beratungs- und Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe für jede unter eine andere Nummer des § 11...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / V. Erstattung

Rz. 87 Die Gebühren können nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 RVG vom Auftraggeber eingefordert werden. Nach Auffassung des AG Remscheid muss der Anwalt bei einer Beratung in der Rechnung dabei auch die Vorschriften des § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. den angewandten Vorschriften des BGB zitieren. Nur mit diesen Angaben könne der Auftraggeber nachvollziehen ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (4) Organ- und Gewebespende

Rz. 138 Wenn der Verfügende einer Organ- oder Gewebespende zugestimmt hat, gleichzeitig aber lebenserhaltende Maßnahmen in einer Patientenverfügung ablehnt, so liegen zwei sich scheinbar widersprechende Erklärungen vor, die den Patientenwillen abbilden und interpretiert werden müssen, weil eine postmortale Spende erst zulässig ist, wenn der Hirntod des Spenders feststeht (§§...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Urt. v. 22.2.2018 – IX ZR 115/17

Rz. 82 a) Die auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkte Tätigkeit eines Rechtsanwalts ist als Beratung und nicht als Betreiben eines Geschäfts zu vergüten. b) Der auftragsgemäße Entwurf zweier abgestimmter Testamente ist keine die Geschäftsgebühr auslösende Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.mehr

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AGS 01/2023, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Auf folgende Punkte ist hinzuweisen: 1. Geplatzter Termin a) Der erste Kommentar nach dem Lesen der Ausführungen des OLG zum Anfall der Terminsgebühr nach Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV ist sicherlich bei vielen Lesern: Endlich. Ja, richtig. Endlich schlägt ein OLG ein Loch in die Mauer, die in der Rspr. der anderen OLG um die Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV gebaut worden ist. Denn bislang...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 71 Zunächst kommt es entscheidend auf den Auftrag an. Der Auftrag zur Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung stellt eine reine Beratungstätigkeit nach § 34 RVG dar, da der Anwalt zunächst beraten soll, ob die Abrechnung korrekt ist. Bezüglich der Vertretung gegenüber dem Vermieter dürfte daher in der Praxis immer nur ein bedingter Vertretungsauftrag vorliegen, sofern...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / IV. Entwurf von Testamenten, Urkunden und Schreiben

Rz. 85 Eine durch das RVG neu aufgetauchte Problematik war die der Vergütung beim Entwurf von Testamenten, Schreiben oder Urkunden. Da dies nicht allen Anwälten bewusst ist und sie die bittere Erfahrung manches Mal erst machen, wenn es zu spät ist, soll es an dieser Stelle – gleichwohl es eher zur Geschäftsgebühr gehört – besonders hervorgehoben werden. Früher löste der Entw...mehr

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AGS 01/2023, Auslagenerstat... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Leider kann man, da die Entscheidung nun überhaupt keine konkreten Umstände aus dem Verfahren mitteilt, nicht abschließend beurteilen, ob die Entscheidung zutreffend ist oder nicht. Es spricht allerdings einiges dafür, dass hier in der Tat die Zuziehung eines auswärtigen Verteidigers nicht erforderlich gewesen sein dürfte. Das LG spricht von einem "einfachen und überschau...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Voraussetzungen

Rz. 42 Die Anrechnungstatbestände sind vielfältig: So ist nach § 34 Abs. 2 RVG die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen. Vorbem. 2.3 Abs. 4 und 6 VV RVG sehen die Anrechnung einer Geschäfts- auf eine weitere Geschäftsgebühr vor und Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG die der Geschäfts- auf die Verfahrensgebü...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Mitwirkung an der Gestaltung eines Vertrages

Rz. 119 Besondere Schwierigkeiten beim Anfall der Geschäftsgebühr bereitet immer wieder die Alternative der Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages. Eine Ursache dafür ist die Änderung des Wortlauts zur Vorgängervorschrift in der BRAGO. Während nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO die Geschäftsgebühr auch für das Einreichen, Fertigen oder Unterzeichnen von Schriftsätzen oder S...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / III. Beratungshilfe

Rz. 52 In keinem Verhältnis zu der Verantwortung, den Anforderungen an den Anwalt und die Haftungsrisiken stehen naturgemäß die Beratungshilfegebühren, die dem Rechtsanwalt lediglich eine Vergütung von 15 EUR brutto (!) (vgl. VV 2500 RVG) durch den Mandanten und weitere 38,50 EUR (vgl. VV 2501 RVG) zuzüglich Mehrwertsteuer aus der Staatskasse zusprechen. Hierbei ist zunächst...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / dd) Aufzählung spezieller ärztlicher Maßnahmen

Rz. 122 Die beschriebenen Lebens- und Behandlungssituationen müssen in einem nächsten Schritt mit speziellen typischen und lebenserhaltenden bzw. lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen in Bezug gesetzt werden. Rz. 123 Muster 3.13: Eingangsformel zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen Muster 3.13: Eingangsformel zu Einleitung, Umfang oder Beend...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Inhalt

Rz. 214 In der Berechnung sind nach § 10 Abs. 2 RVG die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Nummern des Vergütungsverzeichnisses und bei Gebühren, die nach dem Gegenstandswert berechnet sind, auch dieser anzugeben. Bei Entgelten für Post- und Tel...mehr

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AGS 01/2023, Auslagenerstat... / IV. Fiktive Informationsfahrt

In seiner Rspr. habe die Kammer zwar dem Betroffenen regelmäßig Reisekosten i.H.d. nicht umsatzsteuerbelasteten Kosten einer fiktiven Informationsfahrt des Betroffenen zu einem Rechtsanwalt am Gerichtssitz zuerkannt. Dies komme im vorliegenden Fall aber nicht in Betracht. Eine persönliche Besprechung in der Kanzlei des mandatierten Rechtsanwalts habe es nicht gegeben, sodass...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / c) Assistenz geht vor Vertreterhandeln – Behindertenrechtskonvention

Rz. 30 Art. 12 Abs. 3 Behindertenrechtskonvention[49] regelt: Zitat "Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit benötigen." Das bedeutet, dass – unter Berücksichtigung der Ressourcen des Betroffenen und seines sozialen Umfeldes – die Assi...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 4. Weitere Hinweise zum Anspruch bei vorehelicher Zuwendung

Der vom Familiengericht ermittelte Anspruch ergänzt den Zugewinnausgleichsanspruch, darf also nicht als Verbindlichkeit und Forderung in die beiderseitigen Vermögensbilanzen eingestellt werden. Das Familiengericht beschäftigt sich nicht mit der in der Literatur teilweise vertretenen "vereinfachten Berechnungsmethode", wonach die voreheliche Zuwendung aus dem Anfangsvermögen d...mehr

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Vorwort

Vorsorgevollmachten sind weiterhin allseits ein großes Thema. In der Bevölkerung dringt immer mehr durch, wie bedeutsam es ist, von diesem Mittel zur Selbstbestimmung Gebrauch zu machen. Wer nicht vorgesorgt hat, erhält vom Gericht einen (fremden) Berufsbetreuer. Wie es immer so ist: Es gibt engagierte Betreuer, es gibt auch schlicht schlechte Betreuer. Leider hat es der Ges...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Inkassodienstleistungen

Rz. 132 Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV RVG[88] sieht zudem einen weiteren besonderen und reduzierten Rahmen vor. Ist Gegenstand der Tätigkeit eine Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft, kann eine Gebühr von mehr als 0,9 nur gefordert werden, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig war. In einfachen Fällen kann nur ...mehr

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§ 6 Formvorschriften / I. Vorüberlegung

Rz. 26 Zu der Beratung eines Anwaltes bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung gehört auch, welches die "richtige" Form für die Errichtung ist. Besser als die notarielle Beurkundung geht es zweifelsohne nicht. Bringt der Vollmachtgeber nicht einen Entwurf mit, bleibt dem Notar nur die Beurkundung. Bei einem fertigen Entwurf, der dem Notar angetragen ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 4. Keine Vollmacht in höchstpersönlichen Angelegenheiten

Rz. 142 Bei der Planung/Beratung der Vertretung/Vorsorge müssen die Beteiligten inkl. Berater im Blick haben, dass für bestimmte Rechtsgeschäfte/Handlungen eine Vertretungmehr