Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 55 BPersVG (und ... / 1.3.5 Verfahrensmängel

Stefanie Hock
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die zur Unwirksamkeit des Zustimmungsverfahrens und somit zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können.

  • Die Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens ist erst nach Fristablauf oder Zustimmungsverweigerung des Personalrats zulässig (vgl. Abschnitt 1.3.3.).
  • Die Zustimmung des Personalrats bzw. die rechtskräftige Zustimmungsersetzung durch das Verwaltungsgericht muss vor Ausspruch der Kündigung vorliegen, ansonsten ist diese nichtig. Eine Heilung durch nachträgliche Genehmigung ist nicht möglich[1] (vgl. Abschnitt 1.3.2.).
  • Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB wurde nicht eingehalten.
  • Wurde der Personalrat durch den Dienststellenleiter nicht ordnungsgemäß unterrichtet, ist die Zustimmung des Personalrats sowie die infolge der Zustimmung ausgesprochene Kündigung unwirksam[2].
  • Mängel, die im Bereich des Personalrats liegen, können ebenfalls zur Nichtigkeit des Personalratsbeschlusses führen. Dies kann der Fall sein, soweit ein grober Verstoß gegen gewichtige Vorschriften und Grundsätze vorliegt. Insbesondere muss die Zustimmung des Personalrats in einem wirksamen Beschluss erfolgen; bei groben Verfahrensfehlern ist dieser nichtig. Das kann der Fall sein bei fehlerhafter Besetzung, wenn der betroffene Arbeitnehmer an der Beratung oder bei der Beschlussfassung teilgenommen hat, ein Ersatzmitglied nicht geladen wurde[3] oder der Beschluss im Umlaufverfahren anstatt in ordnungsgemäß einberufener Sitzung gefasst wurde. Es ist jedoch zu beachten, dass, soweit dem Dienststellenleiter durch den Personalratsvorsitzenden mitgeteilt wurde, der Personalrat habe seine Zustimmung zur Kündigung erteilt, dieser auf einen wirksamen Beschluss vertrauen darf, selbst wenn dieser Beschluss nichtig ist oder gar nicht existiert. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Dienst...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    271
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    209
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    167
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    152
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    151
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    138
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    130
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    124
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    110
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    108
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    107
  • Begleitperson (Beistand) darf grundsätzlich zur Eigentümerversammlung mitgebracht werden
    106
  • Dachrinnenreinigung auf den Mieter umlegbar
    106
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    98
  • Vermieterpfandrecht für Mietforderungen in der Insolvenz des Mieters
    98
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    92
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    92
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    88
  • Keine Umsatzsteuer auf Parkgebühren i.S.v. § 6a Abs. 6 StVG
    87
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    83
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium

Top-Themen

Lohnabrechnung

Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst

mehr

Wandern in den Allgäuer Alpen

Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD

mehr

Ferienjob

Ferienjobber

mehr

Symbole Grüner Haken und rotes Kreuz für Richtig und Falsch

Statusfeststellungsverfahren

mehr

Bargeld

Märzklausel

mehr

Wahl Urne

Betriebsratswahl

mehr

Euro Geldscheine aufgefächert Nahaufnahme

Kommunaler Haushalt - Forderungen und Forderungsmanagement

mehr

Schild Welcome in Buero

Digitales Onboarding

mehr

Geschäftsleute halten Schild mit Fragezeichen vor ihren Kopf

Scheinselbstständigkeit

mehr

Männer in weißen Overals in der Umkleidekabine

Umkleidezeit als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

mehr

Downloads

Personalmagazin 10/2025 HR-Software

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus bAV 2023

Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus: Kanzleien im Arbeitsrecht 2023

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: EU-Beihilfenrecht in der Praxis
EU-Beihilfenrecht in der Praxis

Dieses Buch bietet klare Orientierung im komplexen EU-Beihilfenrecht. Es hilft, die Regeln zu entschlüsseln, rechtssicher zu handeln und gezielt zu erkennen, wann Beihilfen genehmigt werden müssen – und welche Schritte dafür erforderlich sind.

Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren