Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

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Elternzeit / 11 Kündigungsschutz

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz greift allerdings frühestens 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes und frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit, die zwischen d...mehr

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Elternzeit / 6 Anmeldung und Bindungswirkung

Gemäß § 16 Abs. 1 BEEG muss die Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Für Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes gilt eine verlängerte Ankündigungsfrist von 13 Wochen vor deren Inanspruchnahme. Durch diese längere An...mehr

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Elternzeit / 4.1 Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber

Für den Zeitraum der Elternzeit kann der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber eine Verringerung seiner Arbeitszeit (Teilzeit) und ihre Verteilung beantragen, § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG. Die beabsichtigte reduzierte Arbeitszeit darf dabei 30 bzw. ab dem 1.9.2021 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten, es sei denn der Arbeitnehmer will als Tagespflegeperson nach § 23...mehr

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Elternzeit / 9 Verlängerung

Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 BEEG kann die Elternzeit auch verlängert werden. Im Gegensatz zur erstmaligen Inanspruchnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht die Verlängerung grundsätzlich unter einem Zustimmungsvorbehalt. Sie wird nur wirksam, wenn der Arbeitgeber hierzu seine Zustimmung erklärt.[1] Hinweis Wer mit der Verweigerung der Zustimmung nicht einve...mehr

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Elternzeit / 10 Wirkung der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis, Urlaub

Die Elternzeit lässt das Arbeitsverhältnis unberührt fortbestehen, es ruht jedoch.[1] Auch während der Elternzeit endet ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Zeitablauf. Etwas anderes gilt nur, wenn – wie in § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WissZeitVG mit Einverständnis des Mitarbeiters vorgesehen – normativ die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um die Zeiten einer Inanspruchnahm...mehr

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Elternzeit / 12 Ersatzkraft

Der Ausfall des Arbeitnehmers wegen der Gewährung von Elternzeit stellt einen sachlichen Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses dar. Der Arbeitsvertrag mit der Ersatzkraft kann entweder kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar befristet werden oder im Wege der Zweckbefristung, § 21 Abs. 3 BEEG. Die Zweckbefristung einer Ersatzkraft für die Dauer der Elt...mehr

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Elternzeit / 3 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzeit sind im 2. Abschnitt des BEEG (§§ 15–21 BEEG, "Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer") geregelt. Anspruchsberechtigt sind nach § 15 Abs. 1 BEEG Arbeiternehmer sowie nach § 20 Abs. 1 Satz 1 BEEG die zu ihrer Berufsbildung (Berufsausbildung, berufliche Fort- und Weiterbildung, berufliche Umschulung) Beschäft...mehr

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Elternzeit / 7 Vorzeitiges Ende der Elternzeit

Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit, wenn ein weiteres Kind geboren wird oder ein Härtefall, wozu insbesondere der Eintritt einer schweren Krankheit, einer Schwerbehinderung oder der Tod eines Elternteils oder eines Kindes des Arbeitnehmers und die erhebliche wirtschaftliche Existenzgefährdung der Eltern z...mehr

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Elternzeit / 8 Dauer

Die Höchstdauer der Elternzeit beträgt je Kind 3 Jahre. Die Eltern können, wenn sie wollen, die Elternzeit vom 1. Tag bis zum 3. Geburtstag des Kindes gemeinsam nutzen. Die maximale Frist von 3 Jahren verlängert sich dadurch nicht. Es besteht ein Anspruch auf Gewährung der Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG. Bei einem angenomm...mehr

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Elternzeit / 4.2 Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer kann nach Stellung eines entsprechenden Antrags beim Arbeitgeber während der Elternzeit selbstständig tätig werden oder bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Die Tätigkeit darf 30 bzw. ab dem 1.9.2021 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten, § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG. Wird der Arbeitnehmer als Tagespflegeperson ...mehr

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Elternzeit / 14.4 Elternzeit und Erholungsurlaub gem. § 26 TVöD/Zusatzurlaub gem. § 27 TVöD

Nehmen Beschäftigte Elternzeit, so kann ihr Erholungsurlaubsanspruch gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG für jeden vollen Kalendermonat um 1/12 gekürzt werden, sofern keine Teilzeitarbeit erbracht wird.[1] Stehen trotz der Kürzung noch Erholungsurlaubsansprüche zu, die vor der Elternzeit nicht in Anspruch genommen wurden, so sind diese nach der Wiederaufnahme der Arbeit ohne Rücksi...mehr

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Elternzeit / 14.1 Behandlung der Elternzeit im TVöD-Arbeitsverhältnis

Das BEEG ist zwingendes Recht. § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG stellt ausdrücklich klar, dass der Anspruch auf Elternzeit nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. Auch durch Tarifvertrag können keine abweichenden Regelungen getroffen werden.[1] Nehmen Beschäftigte ihren Anspruch auf Elternzeit wahr, so ergibt sich hieraus folgende Behandlung im TVöD-Arbeits...mehr

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Elternzeit / 5 Kontrollmöglichkeit des Arbeitgebers

Bei berechtigten Zweifeln des Arbeitgebers am Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen kann die Elterngeldstelle auf Antrag des Arbeitgebers prüfen und mitteilen, ob die Voraussetzungen für die Elternzeit vorliegen. Der Antrag des Arbeitgebers bedarf nur dann der Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn die Elterngeldstelle Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse d...mehr

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Elternzeit / 2 Entkoppelung von Elterngeld und Elternzeit

Die Elternzeit ist nicht an das Elterngeld gekoppelt, sodass die Elternzeit nicht mit Ablauf der Bezugsdauer für das Elterngeld endet oder wenn der Anspruch auf Elterngeld aus anderen Gründen nicht besteht oder entfällt. Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung von Kindern nach 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG ist zwingend und unterliegt nicht...mehr

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Elternzeit / 14.5 Elternzeit und Sonderurlaub

Ist einem Beschäftigten Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach § 28 TVöD gewährt worden und könnte er durch die Geburt eines Kindes in der Zeit des Sonderurlaubs nun Elternzeit geltend machen, so besteht hierauf grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Eine Freistellung zum Zweck der Kindererziehung ist nicht mehr möglich, da der Beschäftigte bereits freigestellt ist. Hinwe...mehr

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Elternzeit / 14.6.1 Kürzung der Jahressonderzahlung

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung richtet sich ausschließlich nach § 20 TVöD. Danach berührt die Elternzeit den Anspruch auf die Jahressonderzahlung grundsätzlich nicht. Dieser setzt lediglich ein am 1.12. des Jahres bestehendes Arbeitsverhältnis voraus, § 20 Abs. 1 TVöD. Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TVöD besteht, führ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.3.4.6 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten

Rz. 32 Als Kinder i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG und somit auch i. S. d. § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX gelten auch Kinder, die über 18 Jahre alt sind und wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Eigenschaft als Kind i. S. d. oben genannten Vorschriften bleibt auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Straftat / 2.1 Grundsätzliches

Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergänzt, erweitert oder ausgeschlossen werden.[2] Alle...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) § 15 Abs. 7 BEEG

Rz. 353 Einen speziellen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit sieht für die Dauer der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG vor. § 15 Abs. 7 BEEG umfasst auch den Anspruch auf Neuverteilung der reduzierten Arbeitszeit.[719] Der Gesetzgeber hat bei den Neufassungen des BEEG in den vergangenen Jahren die in der Praxis zu Recht kritisierte fehlende Synchronisierung zu § 8 TzBfG nich...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines zu § 18 BEEG

a) Sinn und Zweck des § 18 BEEG Rz. 195 Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 BEEG Sonderkündigungsschutz. Erfasst sind alle Arbeitnehmer und die zur Berufsbildung und Heimarbeit Beschäftigten sowie die ihnen Gleichgestellten, § 20 Abs. 1 und 2 BEEG. Eine einschränkende Regelung für Heimarbeiter vergleichbar § 9 Abs. 1 S. 2 MuSchG fehlt. Hintergrund ist, dass es zumindest...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Sinn und Zweck des § 18 BEEG

Rz. 195 Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 BEEG Sonderkündigungsschutz. Erfasst sind alle Arbeitnehmer und die zur Berufsbildung und Heimarbeit Beschäftigten sowie die ihnen Gleichgestellten, § 20 Abs. 1 und 2 BEEG. Eine einschränkende Regelung für Heimarbeiter vergleichbar § 9 Abs. 1 S. 2 MuSchG fehlt. Hintergrund ist, dass es zumindest einem Elternteil ermöglicht we...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / XIII. Antrag nach § 18 Abs. 1 BEEG

1. Allgemeines zu § 18 BEEG a) Sinn und Zweck des § 18 BEEG Rz. 195 Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 BEEG Sonderkündigungsschutz. Erfasst sind alle Arbeitnehmer und die zur Berufsbildung und Heimarbeit Beschäftigten sowie die ihnen Gleichgestellten, § 20 Abs. 1 und 2 BEEG. Eine einschränkende Regelung für Heimarbeiter vergleichbar § 9 Abs. 1 S. 2 MuSchG fehlt. Hinterg...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) § 21 BEEG

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 185 Das Arbeitsverhältnis soll für die Zeit befristet werden, während der ein Arbeitnehmer die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers während des Mutterschutzes, der Elternzeit oder einer Freistellung zur Kinderbetreuung übernimmt. bb) Rechtliche Grundlagen Rz. 186 Nach § 21 Abs. 1 BEEG stellt die Vertretung eines Arbeitnehmers während des Muttersc...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Elternzeit

Rz. 374 Während der ersten Lebensjahre ihres Kindes können Arbeitnehmer Elternzeit für bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen. Während der Dauer der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis,[756] so dass die Arbeitnehmer sich um Betreuung und Erziehung eines Kindes kümmern können.[757] Um die Folgen des damit verbundenen Verdienstausfalls zu mindern, sieht...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 196 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG entsprechend für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 186 Nach § 21 Abs. 1 BEEG stellt die Vertretung eines Arbeitnehmers während des Mutterschutzes, der Elternzeit und für Freistellungen zur Kinderbetreuung aufgrund TV, BV oder Einzelvereinbarung einen Sachgrund dar. Die wiederholte Vertretung ist zulässig, solange der Sachgrund jeweils vorliegt (vgl. Rdn 28).[426] Nach § 21 Abs. 2 BEEG darf die Befristung auch die notwend...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Vorzeitige Beendigung oder Verlängerung der Elternzeit

Rz. 376 Verlangt der Arbeitnehmer Elternzeit (oder Elternzeit nur für einen Teil des Zweijahreszeitraums nach § 16 Abs. 1 S. 2 BEEG), so ist er für den entsprechenden Zeitraum (bzw. zwei Jahre) gebunden und kann die Elternzeit nur im Rahmen des § 16 Abs. 3 BEEG vorzeitig beenden oder verlängern. Auch hierbei handelt es sich um ein Gestaltungsrecht,[771] das aber grundsätzlic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Anspruch auf Elternzeit

Rz. 375 Arbeitnehmer[760] können Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn sie mit ihrem Kind oder einem der anderen in § 15 Abs. 1 BEEG genannten Kinder[761] in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Sofern ein Elternteil noch minderjährig ist oder in Vollzeit einer vor dem 18. Lebensjahr begonnenen Ausbildung nachgeht, können auch Großeltern unter den in §...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Urlaubsanspruch

Rz. 377 Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann er diesen nach der Elternzeit oder im Folgejahr nehmen, § 17 Abs. 2 BEEG.[784] Auch wenn die Hauptleitungspflichten während der Elternzeit suspendiert sind, entstehen während dieser Zeit Urlaubsansprüche.[785] Sofern der Arbeitnehmer nicht Teilzeit arbeitet, kan...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Kündigung

Rz. 378 Will der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen, so hat er eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zu wahren, § 19 BEEG. Dabei handelt es sich einerseits um ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitnehmers, d.h. etwaige längere Fristen sind nicht einzuhalten.[795] Andererseits muss der Arbeitnehmer diese Frist auch wahren.[796] Soll das Arbeitsverh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 1119 Auch Arbeitnehmern in Elternzeit (§ 15 BEEG) darf in der Insolvenz nach § 18 Abs. 1 BEEG während der Elternzeit nicht gekündigt werden.[2717] Bei Arbeitnehmern in Pflegezeit (§§ 2 und 3 PflegeZG) darf in der Insolvenz das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung der Pflegezeit, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung nicht ge...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit

Rz. 205 Muster 1c.19: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit Muster 1c.19: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit An das _________________________ (Anschrift der zuständigen Behörde) Antrag auf Zulässigerklärung einer Kündigung Mitarbeiterin: Frau _________________________ Wir beantragen, die Kündigung des Arbeitsverh...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Antrag

Rz. 206 Die Mindestanforderungen und Formvorschriften für den Antrag nach § 18 Abs. 1 BEEG sind in Ziff. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit festgelegt worden. Der Antrag zur Zulässigkeitserklärung der Kündigung muss vom Arbeitgeber bei der für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Behörde schriftlich oder zu Protoko...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 69 Die Vertretung ist ein anerkannter Befristungsgrund.[190] Vertretung ist der vorübergehende Ersatz für den zeitweiligen Ausfall eines Stammarbeitnehmers (z.B. wegen Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit, Beurlaubung, Wehr- oder Zivildienst, Abordnung ins Ausland, Freistellung von BR-/PR-Mitgliedern).[191] Ein "anderer Arbeitnehmer" kann auch ein Beamter sein...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl/Imping, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 5. Aufl. 2020 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, Großkommentar, 5. Aufl. 2017 Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vos...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Anfechtung einer Betriebsratswahl

Rz. 282 Muster 3.21: Anfechtung einer Betriebsratswahl Muster 3.21: Anfechtung einer Betriebsratswahl An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Firma _________________________, vertreten durch _________________________, Antragstellerin, – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen 2. Betriebsrat der _________________________, vert...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Behördliche Entscheidung

Rz. 204 Die Behörde hat ihre Entscheidung gemäß Ziff. 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit unverzüglich zu treffen. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 24 VwVfG. Sie kann die Zulässigkeit der Kündigung auch unter Bedingungen erklären, z.B., dass sie erst zum Ende der Elternzeit ausgesprochen wird. Im Vorfeld der Entscheidung mus...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Rechtsnatur des Durchführungsvertrags

Rz. 482 Unter den im ersten Bildungsweg durchgeführten dualen Studiengängen im engeren Sinne ist zwischen dem sog. ausbildungsintegrierenden dualen Studium, das eine auf einen IHK/HWK-Abschluss zielende ­Berufsausbildung mit einem Bachelorstudiengang kombiniert, und dem hier im Vordergrund stehenden praxisintegrierenden dualen Studium zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster und Erläuterungen

a) Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit Rz. 205 Muster 1c.19: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit Muster 1c.19: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternzeit An das _________________________ (Anschrift der zuständigen Behörde) Antrag auf Zulässigerklärung einer Kündigung Mitarbeiterin: Fra...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Befristete Verkürzung der Arbeitszeit – sog. "Brückenteilzeit"

Rz. 348 § 8 TzBfG begründet nur einen Anspruch auf unbefristete Verringerung der Arbeitszeit. Die Möglichkeit der befristeten Verringerung der Arbeitszeit ist gesondert in § 9a TzBfG geregelt. Dabei sind die Bestimmungen aus § 8 TzBfG zum Teil entsprechend anwendbar, Das gilt insbesondere für Form und Frist des befristeten Teilzeitverlangens. Es gibt jedoch auch abweichende ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 190 Wenn zur Vertretung eines Beschäftigten für die Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit gem. § 3 PflegeZG ein Arbeitnehmer befristet eingestellt wird, liegt hierin gem. § 6 Abs. 1 S. 1 PflegeZG ein sachlicher Grund. Wie bei § 21 Abs. 2 BEEG (vgl. Rdn 186), darf die Befristung auch die notwendigen Zeiten der Einarbeitung umfass...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Muster

Rz. 188 Zu folgenden Musterformulierungen finden sich weiter oben bereits entsprechende Beispiele:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 185 Das Arbeitsverhältnis soll für die Zeit befristet werden, während der ein Arbeitnehmer die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers während des Mutterschutzes, der Elternzeit oder einer Freistellung zur Kinderbetreuung übernimmt.mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Erläuterungen

aa) Antrag Rz. 206 Die Mindestanforderungen und Formvorschriften für den Antrag nach § 18 Abs. 1 BEEG sind in Ziff. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Kündigungsschutz bei Elternzeit festgelegt worden. Der Antrag zur Zulässigkeitserklärung der Kündigung muss vom Arbeitgeber bei der für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Behörde schriftlich oder ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Prozessuales

Rz. 356 Der Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit kann ggf. auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden.[728] Dies gilt für den Anspruch aus § 8 TzBfG, § 9a TzBfG und für den Anspruch aus § 15 BEEG [729] und erst Recht für den Anspruch aus § 81 Abs. 5 S. 3 SGB IX.mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Ergänzende Hinweise

Rz. 192 Wird die Zulässigkeitserklärung rechtskräftig aufgehoben, wird die bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam. Für den Arbeitgeber besteht dadurch ein erhebliches Annahmeverzugsrisiko, § 615 BGB. Annahmeverzug liegt aber nicht vor, wenn ohnehin ein Beschäftigungsverbot nach §§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3, 16 MuSchG mit der Folge der Pflicht zur Zahlung des Mutter...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Erscheinungsformen

Rz. 878 Die Freistellung führt zur Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Sie beseitigt den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers. Bei der unentgeltlichen Freistellung entfällt die Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Erfolgt die Freistellung dagegen entgeltlich, behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch; er ist aber während des Freist...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Vorüberlegung: Erneuter Ausspruch der Kündigung?

Rz. 78 Nach Erhalt der Kündigungsschutzklage sollte zunächst – unabhängig vom Vorbringen in der Klageschrift – geprüft werden, ob die angegriffene Kündigung unter offensichtlichen Mängeln leidet. In Betracht kommen insbesondere die fehlende Anhörung des Betriebs- oder Personalrats (§§ 102 BetrVG, 75 BPersVG), ein Verstoß gegen Regelungen des besonderen Kündigungsschutzes (§ ...mehr