Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / II. Elternzeit

Rz. 70 Die vorstehenden Grundsätze gelten entsprechend auch für die außerordentliche Kündigung während der Elternzeit.[195] Damit dem Arbeitnehmer der besondere Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG zukommt, muss das Verlangen der Elternzeit vom Arbeitgeber in einem Zeitraum von frühestens acht Wochen, bei einer Elternzeit zwischen dem dritten und dem vollendeten achte...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Arbeitnehmer in Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 59 Keine Besonderheiten ergeben sich ferner hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes nach § 9 MuSchG bzw. § 18 BEEG für Schwangere und Arbeitnehmer in der Elternzeit sowie Sonderkündigungsschutz nach § 5 PflegeZG.[130] Probleme können sich allenfalls dann ergeben, wenn dem Betriebserwerber dieser Sonderkündigungsschutz nicht bekannt ist. Eine Kenntnis des früheren ...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Kündigungsschutz nach Verlangen von Elternzeit und während der Elternzeit

Rz. 35 Der besondere Kündigungsschutz nach dem Verlangen der und während der Elternzeit setzt voraus, dass der elternzeitberechtigten Person ein Anspruch auf Elternzeit zusteht, der geltend gemacht oder verwirklicht wurde. Ob ein Anspruch auf Elternzeit besteht, ist nach der objektiven Rechtslage zu beurteilen. Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzei...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / II. Voraussetzungen des Kündigungsschutzes

Rz. 34 Der Sonderkündigungsschutz nach dem BEEG lässt sich in drei Fallgruppen unterteilen: Dem Kündigungsschutz nach dem Verlangen von Elternzeit und während der Elternzeit, dem Kündigungsschutz bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit sowie dem Kündigungsschutz bei Teilzeitarbeit ohne Elternzeit in besonderen Fällen. 1. Kündigungsschutz nach Verlangen von Elternzeit und wä...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 40 Ebenso wie § 17 MuSchG beinhaltet § 18 BEEG ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB, mit der Folge, dass eine Kündigung ohne behördliche Erlaubnis unheilbar nichtig ist. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Verstoß gegen das Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG. Die Unwirksamkeit der Kündigung muss gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen geltend gemacht werden.mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Einhaltung der Drei-Wochen-Frist

Rz. 24 Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (§ 4 S. 1 KSchG). Der Arbeitnehmer muss im Gru...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / Literaturtipps

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / IV. Ausnahme vom Kündigungsschutz

Rz. 74 Das absolute Kündigungsverbot greift nicht ein, wenn das Integrationsamt die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung erteilt hat. Die Zustimmung hat der Arbeitgeber gem. § 170 Abs. 1 SGB IX vor Ausspruch der Kündigung schriftlich, und zwar in doppelter Ausfertigung, bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamtes zu beantragen.[14...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / A. Einführung

Rz. 1 Eingehung und Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind Ausübung der Privatautonomie.[1] Der Erhalt der grundsätzlichen Kündigungsmöglichkeit eines Arbeitsverhältnisses ist verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1, Art. 12 GG gewährleistet. Die Ausübung des Rechts ist indes rechtsgeschäftlichen Voraussetzungen unterworfen und wird darüber hinaus durch diverse Kündigung...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / IV. Fristberechnung bei behördlicher Zustimmung

Rz. 7 Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichtes erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab, § 4 S. 4 KSchG. Geht die behördliche Zustimmungserklärung schon vor Zugang der Kündigung dem Arbeitnehmer zu, verbleibt es bei dem Lauf der Drei-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung nac...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Verkürzte Kündigungsfrist des § 113 S. 2 InsO

Rz. 77 Gem. § 113 InsO kann ein Dienstverhältnis, bei dem der Insolvenzschuldner der Dienstberechtigte ist, sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Dienstnehmer ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Kündigungsausschluss mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht (aufgrund vertraglicher Vereinbarung od...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / a) Lösen des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 10 Lösen i.S.d. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III bedeutet rechtlich Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wobei hierfür grundsätzlich ein aktives Mitwirken des Arbeitnehmers erforderlich ist.[6] Neben der Eigenkündigung, der berechtigten verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber und dem Aufhebungsvertrag kommt auch die Beteiligung des Arbeitnehmers ...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / III. Rechtsfolge

Rz. 72 Eine ohne vorherige Erlaubnis des Integrationsamtes erklärte Kündigung ist gem. § 168 SGB IX i.V.m. § 134 BGB nichtig. Der Verstoß kann darüber hinaus auch die Vermutung des § 22 AGG, mithin einen Entschädigungsanspruch, auslösen.[136] Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einem Verstoß gegen die Kündigungsverbote nach § 9 MuSchG und § 18 BEEG. Die Unwirksamkeit d...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Mindestarbeitnehmerzahl

Rz. 38 Das KSchG ist nur auf Betriebe – i.S.d. obigen Darstellung (siehe Rdn 25 ff., 31 ff.) – anwendbar, die eine bestimmte Mindestanzahl von Arbeitnehmern beschäftigt. Nach § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG gelten die Vorschriften des Ersten Abschnitts des KSchG mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 und des § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 KSchG nicht für Betriebe, die in der Regel fünf oder weniger Arb...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 19 Von dem Beschäftigungsanspruch ist der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (d.h. nach fristloser Kündigung oder Ablauf der Kündigungsfrist) zu unterscheiden (siehe § 13 Rdn 31 ff.). Er bezieht sich auf ein in seinem Bestand umstrittenes Arbeitsverhältnis. Rz. 20 Auf der Grundlage der Entscheidung des GS des ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften der InsO

Rz. 70 Wie unter Rdn 1 bereits erwähnt, gilt das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich uneingeschränkt fort. Der Verwalter unterliegt also denselben Kündigungsbeschränkungen bzw. -voraussetzungen wie ein Arbeitgeber außerhalb eines Insolvenzverfahrens. So hat er insbesondere den allgemeinen Kündigungsschutz nach §§ 1 ff. KSchG und den Sonderkündigungss...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / G. Prüfung sonstiger Unwirksamkeitsgründe im Prozess

Rz. 78 Im Rahmen des Änderungskündigungsschutzprozesses sind allgemeine Unwirksamkeitsgründe, wie sie insbesondere in den Vorschriften der §§ 613a Abs. 4, 623, 174 BGB normiert sind, ebenso zu beachten wie im Falle einer Beendigungskündigung. Gleichfalls gilt der besondere Kündigungsschutz des SGB IX, des MuSchG, des BEEG und anderer Spezialgesetze. Des Weiteren kann die ord...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Antrag des Arbeitgebers

Rz. 20 Die rechtswirksame Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde setzt zunächst einen ordnungsgemäßen Antrag des Arbeitgebers voraus. Der Antrag kann zwar formfrei, also auch mündlich bzw. telefonisch gestellt werden. Da die Behörde jedoch die beantragte Zustimmung nur dann erteilen wird, wenn ihr zuvor eine dezidierte Überprüfung der angegebenen Gründe möglich war, ...mehr

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§ 4 Anzeigepflichtige Entla... / III. Entlassung

Rz. 12 Anzuzeigen sind nach dem Wortlaut des Gesetzes "Entlassungen". Nach der früheren Rechtsprechung des BAG war "Entlassung" i.S.d. §§ 17, 18 KSchG nicht schon die Kündigung, sondern die mit ihr beabsichtigte tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Maßgeblich für die Anzeigepflicht war deshalb nicht der Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs, sondern der Zeitpunkt d...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / b) Arbeitsvertrag

Rz. 137 An der Vergleichbarkeit fehlt es, wenn der Arbeitgeber den kündigungsbedrohten Arbeitnehmer nicht einseitig ohne Änderung des Arbeitsvertrages oder Ausspruch einer Änderungskündigung auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann.[333] Anders ausgedrückt sind diejenigen Arbeitnehmer vergleichbar, die kraft Direktionsrecht mit den anderen Aufgaben beschäftigt we...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / I. Verfassungsrechtlicher Hintergrund

Rz. 5 Der Schutz des Arbeitsplatzes ist mehr als bei anderen Vertragstypen Anliegen des Gesetzgebers. Die speziellen Kündigungsverbote sind unmittelbarer Ausdruck eines verfassungsrechtlichen Schutzes. So gebietet Art. 6 GG den Schutz von Ehe und Familie. Art. 6 Abs. 4 GG hat diesen Schutz konkretisiert und ausgestaltet auf den Anspruch einer jeden Mutter auf den Schutz der ...mehr

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Probezeit / 3 Rechtliche Stellung in der Probezeit

Außer den vor- oder nachstehend aufgeführten gesetzlichen oder tariflichen Besonderheiten hat der Arbeitnehmer in der Probezeit zunächst dieselbe Rechtsstellung wie nach Ablauf der Probezeit. So gelten insbesondere folgende Bestimmungen des TVöD: Die Probezeit rechnet als Beschäftigungszeit (§ 34 Abs. 3 TVöD) Die Eingruppierung (§ 12 TVöD) in eine niedrigere Entgeltgruppe währ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 5 ABC der steuerfreien Zuschläge

Rz. 48 Ärzte: Vergütungen für Bereitschaftsdienste enthalten regelmäßig Grundlohn und werden für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt. Eine Steuerbefreiung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.[1] Altersteilzeit: Zinsen für auf Altersteilzeitkonto gebuchte Zuschläge sind keine Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.[2] Apotheker: E...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.16.1 Anspruchsvoraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Studienverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Studienverhältnisses (z. B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) oder auch Beurlaubungen/Freistellungen keine Auswirkungen auf das Entstehen des Anspruchs. Andererseits entfällt der Ans...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.3.1.4 Anzuwendende Vorschriften

Das HebG enthält zwingende Vorgaben im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während der Hebammenausbildung (§§ 27 ff. HebG). Neben dem HebG sind auf den Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung, soweit sich nicht aus seinem Wesen und Zweck und aus dem HebG etwas anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsä...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.4.2.5 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch die verantwortliche Praxiseinrichtung zu hören (vgl. §§ 102, 103 Bet...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.16.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist gem. § 19 Abs. 3 TVHöD grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Studierende keinen Anspruch auf Studienentgelt (§ 9 TVHöD), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 12 TVHöD) oder im Krankheitsfall (§ 16 TVHöD) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 19 Abs. 2 Satz 1 T...mehr

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Stufenlaufzeit: Folgen der Elternzeit für tarifliche Höhergruppierung

Leitsatz Die Hemmung der Stufenlaufzeit durch § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD-AT während der Inanspruchnahme von Elternzeit verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. Auch der Stufenrückfall und der Verlust der in der alten Entgeltgruppe und -stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe aufgrund einer Höhergruppierung sind lediglich die Folge dieser Hemmung und daher mit höherrangigem Recht vereinbar. Sachverhalt Die Parteien streiten über die Stufenzuordnung der Klägerin in der Entgeltg...TVöDmehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.1.4 Anzuwendende Vorschriften

Bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen muss hinsichtlich der auf das Vertragsverhältnis anzuwendenden Vorschriften zwischen dem Ausbildungsteil einerseits und dem Studienteil andererseits unterschieden werden. Dies hängt damit zusammen, dass der Ausbildungsteil Gegenstand einer "normalen" beruflichen Ausbildung nach dem BBiG, dem PflBG oder anderen gesetzlichen Aus...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.1 Anspruchsvoraussetzungen

Einzige Voraussetzung für die Jahressonderzahlung ist das rechtliche Bestehen des Ausbildungs- und Studienverhältnisses am 1.12. Demzufolge haben das Ruhen des Ausbildungs- und Studienverhältnisses (z. B. wegen Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) oder auch Beurlaubungen/Freistellungen keine Auswirkungen auf das Entstehen des Anspru...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.3.2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Ausbildungs- und Studienverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX, § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.16.3 Kürzung der Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung ist grundsätzlich um 1/12 für jeden Kalendermonat zu kürzen, in dem Studierende keinen Anspruch auf Studienentgelt (§ 8), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 9) oder im Krankheitsfall (§ 12) haben. Besteht auch nur für einen Tag im Kalendermonat ein Anspruch auf die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TVSöD genannten Entgelte, kann für den ents...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Einführung

Einführung zum Ersten Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Allgemeiner Teil – Das deutsche Sozial- und Sozialversicherungsrecht entwickelte sich in den letzten beiden Jahrhunderten aus den verschiedensten rechts- und sozialpolitischen Grundlagen heraus. Dementsprechend gab es eine Vielzahl von Gesetzen, die teilweise auf dem Versicherungsprinzip (Sozialversicherung, Arbeitsförderun...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 4. Hinweise zum weiteren Verfahren

Rz. 31 Ob neben den ausdrücklich bezeichneten "Mindestangaben" noch über weitere kündigungsrechtliche Verfahrensvorschriften zu informieren ist, ist unklar.[85] Teilweise wird vertreten – auch unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung[86] –, dass durch die Formulierung "mindestens" klargestellt sei, dass man sich auf diese Angaben beschränken könne.[87] Allerdings bedeutet "m...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / F. Muster für eine Niederschrift im Sinne des NachweisG

Rz. 13 Nachstehend findet sich schließlich ein Vorschlag für eine separate Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der aus dem Nachweisgesetzt resultierenden Pflichten. Wie bereits in den entsprechenden Erläuterungen in § 5 dargestellt, besteht vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 5 NachwG die Möglichkeit, die aus dem Gesetz folgenden Pflichten entweder ...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.1 Abweichende manteltarifliche Regelungen

Der TVöD sieht zwar für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor und lässt die Einführung von Arbeitszeitkonten – mit weit reichenden Entscheidungsrechten der Beschäftigten – zu. Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen im TVöD jedoch bereits bei Überschreiten der innerhalb von zwei Wochen geplanten Arbeitszeit...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Mitarbeiterzahl

Rz. 509 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[784] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.2 Anrechnung kraft gesetzlicher Vorschriften

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind – neben den Zeiten i. S. d. § 19 BAT – als Beschäftigungszeit anzuerkennen: Mutterschutz, Elternzeit Ruht das Arbeitsverhältnis wegen eines Beschäftigungsverbots nach dem MuSchG , wird auch diese Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Hat eine Mitarbeiterin das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Mutterschut...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 641 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / H. Auswirkung auf das Elterngeld

Rz. 103 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG gehört nicht zum Erwerbseinkommen, das die > Bemessungsgrundlage für das > Elterngeld darstellt. Der Bezug von KuG reduziert damit idR die Höhe eines späteren Anspruchs auf Elterngeld, wenn es in dem Zeitraum bezogen worden ist, der für die Bemessung des Elterngeldes zugrunde zu legen ist. Rz. 104 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wegen der...mehr

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Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 2.3 Bezug von Mutterschafts- oder Elterngeld (Abs. 3)

Rz. 8 Nach Abs. 3 besteht Beitragsfreiheit für die Dauer des Bezugs von Mutterschafts- oder Elterngeld, allerdings nur hinsichtlich dieser Leistungen. Werden daneben weitere beitragspflichtige Einnahmen wie Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Versorgungsbezüge bezogen, sind hiervon Beiträge zu entrichten. Der Gesetzgeber hat sich aus besonderen sozialen Erwägungen heraus z...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.3 Nachweis der Elterneigenschaft (Abs. 3a bis 3d)

Rz. 14 Nach Abs. 3a (bis 30.6.2023 in Abs. 3 Satz 3 und 4 geregelt) müssen die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren gegenüber der beitragsabführenden Stelle bzw. von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden, wenn diese Angaben nicht bereits bekannt sind. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen gibt Empfehlungen darüber, welche Nac...mehr

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Sommer, SGB XI § 56 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und zum gleichen Tag erstmalig durch Art. 6 Nr. 1 des Agrarsozialreformgesetzes 1995 (ASRG 1995) v. 29.07.1994 (BGBl. S. 1890) in Abs. 2 Satz 1 geändert worden. Zum 1.1.1997 wurde Abs. 4 durch Art. 7 Nr. 3 des Unfallversicherungs-Einord...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Elterngeld

Rz. 672 Elterngeld ist unterhaltspflichtiges Einkommen des Schuldners ausschließlich im Verhältnis zu seinen minderjährigen Kindern (§ 11 S. 1, 3 und 4 BEEG). Ein über den Sockelbetrag des Elterngeldes hinaus gezahlter Betrag dagegen hat Lohnersatzfunktion und ist damit unterhaltsrechtliches Einkommen.[710] Nach § 1 BEEG [711] hat Anspruch auf Kindergeld, wer u.a. mit einem Ki...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr