Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

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§ 3 Prozessrecht / a) Rechtsverstöße

Rz. 478 Die Übereinstimmung des Einigungsstellenspruchs mit geltendem Recht ist gerichtlich voll überprüfbar.[1125] Die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs kann aus falschen tatsächlichen Feststellungen der Einigungsstelle oder aus fehlerhaften rechtlichen Würdigungen folgen. Lediglich bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe steht der Einigungsstelle nach umstrit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formulierungsbeispiel

Rz. 1523 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.88: Urlaubsklauseln (1) Hinweisschreiben des Arbeitgebers zu Beginn des Jahres Liebe/r Frau/Herr _________________________, zu Beginn des Jahres möchte ich Sie über Ihre Urlaubsansprüche in diesem Kalenderjahr informieren: Nach den für Sie geltenden Regelungen steht Ihnen in diesem Kalenderjahr ein Urlaubsansp...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 600 Nach dem vom Großen Senat des BAG im Grundsatzurteil vom 27.2.1985[1405] entwickelten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch hat ein Arbeitnehmer während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses einen Beschäftigungsanspruch, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder wenn der Arbeitnehmer erstinstanzlich obsiegt hat. Offensichtlich unwirksam ist eine Kündig...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 4. Dringende betriebliche Gründe

Rz. 75 Schließlich kann der Arbeitgeber dem Aufstockungswunsch des Teilzeitbeschäftigten auch andere dringende betriebliche Gründe entgegenhalten, § 9 S. 1 Nr. 4 TzBfG. Rz. 76 Entgegen der Formulierung in § 8 TzBfG verwendet § 9 TzBfG die Ergänzung "dringend". Den Begriff des dringenden betrieblichen Grunds verwendet der Arbeitgeber auch in zahlreichen anderen Vorschriften (e...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 93 Der Arbeitsvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum vereinbarten Vertragsende nicht zugemutet werden kann, § 626...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Wahrung der Klageerhebungsfrist

Rz. 9 Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen, § 4 S. 1 KSchG. Die Frist ist auch bei der außerordentlichen Kündigung (§ 13 Abs. 1 S. 2 KSchG), der Änderungskündigung (§ 4 S. 2 KSchG) und der Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen[21] zu beachten. Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, liegt ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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Vorwort

Der moderate Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung in Deutschland hält weiter an. Im Jahr 2023 arbeiteten 31 % der Angestellten hierzulande in Teilzeit, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr (30 %) ist die Teilzeitquote damit erneut leicht gestiegen. Während 2023 jede zweite Frau (50 %) einer Teilzeitbeschäftigung nachging, lag die Teilzeitq...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Mit dem 1.1.2012 hat der Gesetzgeber die seinerzeit erst seit weniger als vier Jahren bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes um teils verwirrend ähnliche Regelungen zur (noch weitergehenden) Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege – so § 1 FPfZG – ergänzt. Kern des Gesetzes über die Familienpflegezeit ist neben der Möglic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / t) Temporäre Auszeit – stay on board

Rz. 828 Nach der Neuregelung in § 38 Abs. 3 GmbHG hat ein Geschäftsführer, der einem mindestens zweiköpfigen Geschäftsführungsorgan angehört, nicht aber ein Alleingeschäftsführer, das Recht, von dem jeweiligen Bestellungsorgan der Gesellschaft die Einräumung einer temporären Auszeit von seiner Organstellung durch den Widerruf seiner Bestellung als Geschäftsführer für einen b...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Behördliche Entscheidung

Rz. 181 Die Behörde kann dem Antrag auf Zulässigkeitserklärung der Kündigung "ausnahmsweise" unter der Voraussetzung zustimmen, dass es sich um einen "besonderen Fall" handelt und die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Rz. 182 Einzelne Bundesländer haben in Verwaltungsvorschriften – inhaltlich weitgehend übereinstimmend – den unbestimmten Rechtsbeg...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Erscheinungsformen

Rz. 911 Die Freistellung führt zur Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Sie beseitigt den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers. Bei der unentgeltlichen Freistellung entfällt die Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Erfolgt die Freistellung dagegen entgeltlich, behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch; er ist aber während des Freist...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Allgemeines

Rz. 189 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[224] Rz. 190 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Betriebliche Gründe für die Ablehnung des Anspruchs

Rz. 333 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung zu seinem Änderungsangebot, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Umstritten ist, wie gewichtig die Gründe sein müssen. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass an anderer Stelle – z.B. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG, § 7 Abs. 1 und 2 B...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[9] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. § 14 TzBfG

Rz. 21 § 14 TzBfG regelt außerhalb von Sonderbestimmungen die Voraussetzungen der Befristung von Arbeitsverhältnissen.[58] Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 S. 1 TzBfG mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag, wobei die Dauer nach § 3 Abs. 1 S. 2 TzBfG kalendermäßig bestimmt sein kann (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brückenteilzeit / 2.2 Dauer der Brückenteilzeit

Die begehrte Brückenteilzeit muss mindestens 1 Jahr und darf höchstens 5 Jahre betragen. Der zeitliche Umfang der wöchentlichen Arbeitszeitreduzierung ist dagegen nicht beschränkt; dies ist ein Vorteil der Regelung gegenüber anderen Teilzeitansprüchen wie z. B. § 15 Abs. 7 BEEG (15-32 Wochenstunden) oder § 2 Abs. 1 FPfZG (mindestens 15 Wochenstunden).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brückenteilzeit / 2.4 Zumutbarkeitsgrenze

Infographic Gemäß § 9a Abs. 2 Satz 2 TzBfG kann der Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn bei Beginn der begehrten Verringerung pro angefangene 15 Arbeitnehmer bereits ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit (nicht in sonstigen Teilzeitformen!) arbeitet. Dies beinhaltet eine gewisse Prognoseunsicherheit: Es genügt, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt seiner able...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Erweiterte Inanspruchnahmezeit

Rz. 3 Die eigentliche Bedeutung der Vorschrift liegt daher in dem besonderen deutlich längeren Zeitraum für die Inanspruchnahme des Urlaubs nach Satz 2. Dieser Regelung ist § 17 Abs. 2 BEEG nachgebildet. Sie hat 2 Anwendungsbereiche: Der Urlaub bleibt der Arbeitnehmerin bei Mutterschaft und Inanspruchnahme der Schutzfristen auch dann erhalten, wenn er bis zum 31.3. des Folgeja...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 regelt in Satz 2 das Schicksal des Erholungsurlaubs, wenn er wegen den Beschäftigungsverboten nicht genommen werden kann. Ohne diese Regelung würde es zum Verfall des Urlaubs am 31.3. des Folgejahres kommen, wenn im Anschluss an die Schutzfristen Elternzeit in Anspruch genommen wurde und der Erholungsurlaub dann am Ende des Übertragungszeitraums verfiel. Durch die...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 1 Rechtsentwicklung

Elternzeit und Elterngeld sind seit dem 1.1.2007 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt, dessen Vorgänger war das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Seit der am 23.1.2009 erfolgten Einführung des BEEGÄndG 1 haben unter eng begrenzten Voraussetzungen auch Großeltern einen Anspruch auf Elternzeit. Zum 18.9.2012 ist das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeld...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / Zusammenfassung

Überblick Das BEEG ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Abschnitt werden Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten für das Elterngeld geregelt (§§ 1–14 BEEG). Die Elternzeit selbst ist im zweiten Abschnitt des Gesetzes festgeschrieben (§§ 15 ff. BEEG). Das Gesetz gewährt Arbeitnehmern, zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen G...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 1 Berechtigte

Anspruch auf Elterngeld haben gem. § 1 BEEG Personen, die den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben[1], mit einem von ihnen selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt leben und eine wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 32 (gilt seit dem 1.9.2021 für seither geborene Kinder – zuvor 30 Wochenstunden) Stunden im Monatsdurchschnitt einhalten, ...mehr

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Elterngeld / 4 Anspruchsdauer

Der Anspruch auf Elterngeld als Basiselterngeld besteht vom Tag der Geburt bis längstens zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes.[1] Elterngeld Plus kann bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats bezogen werden.[2] Voraussetzung dafür ist, dass das Elterngeld Plus ab dem 15. Lebensmonat durchgängig von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen wird. Für angenommen...mehr

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Elterngeld / 3 Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird bis zu einer Einkommenshöhe von 1.200 EUR i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird nicht das tatsächliche Mittel des Nettoeinkommens aus den Lohnbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate ermittelt, sondern ausgehend ...mehr

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Elterngeld / 2 Arten des Elterngeldes

Elterngeld kann in verschiedenen Ausgestaltungen beansprucht werden. Dabei handelt es sich zunächst um das Basiselterngeld, welches beiden Elternteilen gemeinsam einmalig für 12 Monate gewährt wird.[1] Sofern nicht nur ein Elternteil, sondern auch der andere Elternteil Elternzeit in Anspruch nimmt, stehen den Eltern gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG 2 weitere Monate Elterngeld zu...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum Anspruchsberechtigten

Das BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit nur, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten familienrechtlichen Verhältnis zu dem zu erziehenden Kind steht. In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die Personensorge zusteht. Sind die Eltern verheiratet, erfüllen sie beide die Voraussetzungen. Bei nicht Verheirateten steht das Sorgerecht und...mehr

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Elterngeld / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Elterngeldberechtigung ist in § 1 BEEG geregelt. Danach hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt[1] in Deutschland hat, mit seinem von ihm selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt lebt und nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. Letzteres ist der Fall, wenn die monatliche Durchschnittsarbeitszeit wöchentlich 32 Wochenstun...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3 Höhe

Elterngeld wird für Zeiten ohne sonstiges Einkommen in Höhe von 67 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt.[1] Für alle Elterngeldberechtigte wird gemäß § 2 Abs. 4 BEEG ein anrechnungsfreier Sockelbetrag von 300 EUR (Mindestelterngeld) gezahlt. Elterngeld wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BEEG bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR monatlich für vol...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.1 Ermittlungszeitraum

Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt sind die 12 Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt des Kindes maßgeblich.[1] Es bleiben einige Zeiträume unberücksichtigt: Außer Betracht bleiben Kalendermonate, in denen die berechtigte Person bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats eines älteren Kindes für dieses Basiselternge...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer.[1] Voraussetzung ist also, dass der Anspruchsberechtigte in einem Arbeitsverhältnis steht. Keine Rolle spielt der Umfang der Arbeitsleistung. Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Elternzeit wie Vollzeitarbeitnehmer; auch geringfügig Beschäftigte (Mitarbeiter in Minijobs) können den Anspruch erlangen. Uner...mehr

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Elterngeld / 5 Antragstellung und Auszahlung

Das Elterngeld wird nur auf schriftlichen Antrag der Bezugsberechtigten bei der für das Elterngeld örtlich zuständigen Elterngeldstelle gewährt. Welche Behörde für das Elterngeld zuständig ist, bestimmt jedes Bundesland für sich.[1] Rückwirkend kann die Leistung von Elterngeld nur für die letzten 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung verlangt werden.[2] Um eine Verkürzung...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.3 Verkürzung der Elternzeit

Grundsätzlich kann die Elternzeit nur verkürzt werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.[1] Wenn der Arbeitnehmer eine Verkürzung der Elternzeit vom Arbeitgeber begehrt, muss er den Antrag nicht von sich aus begründen. Der Arbeitgeber ist bis auf die unten beschriebenen Ausnahmen grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Wunsch auf Verkürzung der Elternzeit nachzukommen. Da er den ...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 2.1 Basiselterngeld

Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes die berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.[1] Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt (Bezugsdauer: § 4 BEEG). Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ei...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.2 Verlängerung

Über das spätestmögliche Ende der Elternzeit hinaus kann Elternzeit in keinem Fall verlängert werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer auch nach Vollendung der insgesamt 3-jährigen Elternzeit in "Elternzeit" bleibt, so liegt im Zweifel unbezahlter Sonderurlaub vor, der nicht mehr den Bestimmungen des BEEG unterliegt. Hat der Arbeitnehmer Eltern...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.3 Einkommensbestandteile

Regelmäßig gezahlte Provisionen sind als Einkommen zu berücksichtigen.[1] Nicht zu berücksichtigen sind hingegen Provisionen, die nur einmal jährlich gezahlt werden, weil sie kein laufender Arbeitslohn sind. Provisionen sind auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht zum arbeitsvertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitraum gezahlt werden und es durch ihre Voraus- oder ...mehr

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Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.5 Gleichzeitige Elternzeit beider Elternteile möglich

Das Gesetz gestattet, dass beide Eltern zeitweise oder vollständig gemeinsam Elternzeit nehmen. Beide Elternteile sind je für sich zu betrachten.[1] § 15 Abs. 3 BEEG gilt nicht für Großeltern, wenn eines der Elternteile selbst Elternzeit beansprucht.[2]mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 4 Zusammentreffen mehrerer Elterngeldansprüche

Elterngeld wird in jedem Bezugszeitraum grundsätzlich nur einmal gezahlt. Dies wird einmal daran deutlich, dass § 5 BEEG bestimmt, dass beide Elternteile den Bezugsberechtigten bestimmen müssen, wenn sie beide Anspruch auf Elterngeld haben. Die im Antrag zu treffende Entscheidung ist für beide Eltern verbindlich und kann nur in Fällen besonderer Härte einmalig geändert werde...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2 Voraussetzungen der Elternzeit

Die Elternzeit für alle Eltern ist im zweiten Abschnitt des BEEG in §§ 15 ff. BEEG geregelt. 2.1 Begünstigter Personenkreis Anspruch auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer.[1] Voraussetzung ist also, dass der Anspruchsberechtigte in einem Arbeitsverhältnis steht. Keine Rolle spielt der Umfang der Arbeitsleistung. Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Elte...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.1 Antrag und Frist

Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einhalten. Für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. Für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Beginn der Elternz...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / Zusammenfassung

Überblick Die Voraussetzungen und die Höhe des Elterngeldes sind in den §§ 1–14 BEEG ausführlich geregelt. Das Elterngeld – ab 1.9.2021 Basiselterngeld und Elterngeld Plus genannt – ist für jeden Elternteil grundsätzlich auf 12 Monate begrenzt (§ 4 Abs. 4 Satz 1 BEEG). Nur in Härtefällen wird einem Elternteil für die vollen 14 Monate Elterngeld gewährt (dazu § 4 Abs. 3 BEEG)....mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.2.2 Anrechnung von anderen Einnahmen

Ferner werden nach wie vor gemäß § 3 BEEG verschiedene Leistungen auf das Elterngeld angerechnet, wobei ein Sockelbetrag von 300 EUR pro Kind anrechnungsfrei erhalten bleibt, es sei denn, die Anrechnung greift auch diesen Sockelbetrag an.[1] Das Elterngeld wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Krankengeld wird sowohl auf das Basiselterngel...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 5 Antrag

Der Antrag auf Elterngeld ist schriftlich bei der nach Landesrecht zuständigen Elterngeldstelle einzureichen.[1] Rückwirkend kann Elterngeld höchstens für die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats der Antragseinreichung beansprucht werden.[2] Im Antrag ist anzugeben, für welche Lebensmonate Basiselterngeld, für welche Lebensmonate Elterngeld Plus oder für welche Lebensmonate...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.2 Unterbrechungen und Wechsel der Elternzeit

Das BEEG betrachtet die Elternzeit von Mutter und einer anderen elternzeitberechtigten Person getrennt. Beide Elternteile haben gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf Elternzeit. Jeder Elternteil kann die gesamte Elternzeit im Block nehmen oder sie durch eine zwischenzeitliche Arbeitsphase in 3 Teile[1] aufteilen. Nur mit Einverständnis des Arbeitgebers können auch mehr als di...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.4 Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils nicht Voraussetzung

Das BEEG schließt den Anspruch auf Elternzeit nicht aus, wenn der andere Teil nicht erwerbstätig ist. Selbst wenn also der Ehepartner nicht arbeitet und die Erziehung des Kindes übernehmen kann, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit. Dies gilt nicht für die Elternzeit von Großeltern. In diesem Fall ist erforderlich, dass entweder ein Elternteil des Kindes minderjährig...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.2 Ermittlungsgrundlagen für die Einnahmenberechnung

Die Ermittlung des Netto-Erwerbseinkommens ist ausführlich geregelt in den §§ 2c–2f BEEG. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden nicht nur Arbeitseinkommen gerechnet, sondern auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit.[1] Maßgebend sind die einkommensteuerrechtlichen Begriffe für im Inland zu versteuernde Einkünfte. Im Inland...mehr