Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.14 Fazit

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in der Fassung vom 6.12.2011 ergänzt das seit 2008 bestehende PflegeZG. Es ermöglicht eine über die 6-monatige Pflegezeit hinausgehende häusliche Pflege naher Angehöriger, was gesellschafts- und sozialpolitisch wünschenswert und deshalb zu begrüßen ist. Zu kritisieren ist jedoch der mit der Umsetzung der Familienpflegezeit verbundene enor...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.2.2.1 Dauer der Pflegezeit, Höchstgrenzen, erneute Inanspruchnahme von Pflegezeit

Die Pflegezeit beträgt nach § 4 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen längstens 6 Monate (Höchstdauer). Nimmt die/der Beschäftigte für denselben pflegebedürftigen Angehörigen Pflegezeit und Familienpflegezeit nach § 2 FPfZG in Anspruch, so dürfen Pflege- und Familienpflegezeit insgesamt die Gesamtdauer von 24 Monaten je pflegebedürftigen nahen Ang...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.2.1.1 Familienpflegezeit zur häuslichen Pflege

Die Familienpflegezeit ist nach § 2 Abs. 1 FPfZG die Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von längstens 24 Monaten. Durch den Verweis in § 2 Abs. 3 FPfZG auf die §§ 5 bis 8 PflegeZG gelten die Regelungen des PflegeZG zu den Begriffen "Arbeitnehmer", "naher Angehöriger" und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet war. Arbeitslosigkeit iSd § 138 SGB III ist hingegen keine Voraussetzung, sondern Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Urlaub / 6.4 Weitere Übertragungsfälle kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in zwei Fällen eine Urlaubsübertragung vor in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG.[1] Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach Ablauf der Fristen im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr beanspruchen (§ 24 MuSchG). Schließt sich unmittelbar...mehr

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Urlaub / 8.8.1 Elternzeit

Auch während der Elternzeit entsteht Urlaub, der nicht dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz unterliegt.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter Elternzeit erhält, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Kürzungsmöglichkeit des Urlaubs wegen Elternzeit ist eurapare...mehr

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Urlaub / 9.9 Urlaubsabgeltung nach gesetzlichen Vorschriften

Die einzelnen gesetzlichen Urlaubsabgeltungsregelungen sind nicht abdingbar. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG bezüglich der Abgeltungsregelung das BUrlG (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Nach dem Bundeselterngeld und Bundeselternzeitgesetz ist der Urlaubsanspruch abzugelten, wenn während oder nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis beendet wird (§ 1...mehr

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Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-L vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung ...mehr

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Urlaub / 4.4 Festlegung des Urlaubanspruchs

Hinsichtlich der Festlegung des Urlaubs enthält der TV-L keine Regelungen. Es greift daher § 7 Abs. 1 BUrlG. Danach erfolgt die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Beschäftigten durch Kundgabe seines Urlaubswunsches geltend zu machen. Fällig wird der Urlaubsanspruch – von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 ...mehr

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Urlaub / 2 Gesetzliche Grundregelung

Im BUrlG sind die Mindestanforderungen und Grundsätze des Urlaubsrechts geregelt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche. Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifver...mehr

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Urlaub / 9.1 Rechtsnatur

Der Abgeltungsanspruch soll nach früherer Rechtsprechung des BAG als Surrogat dem Beschäftigten ermöglichen, trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aussetzen von der Arbeit sich von der geleisteten Arbeit zu erholen.[1] Er sei daher hinsichtlich Inhalt und Bestand wie der ursprüngliche Urlaubsanspruch zu behandeln. Danach bestand der Abgeltungsanspruch dann, wenn de...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul N – Zusammenrechnung

Rz. 226 Nach § 850e Nr. 1 ZPO knüpft die Pfändung von Arbeitseinkommen am Nettoeinkommen an. Die diesbezügliche Berechnung gibt § 850e ZPO vor. Hinweis Die Zusammenrechnungsmöglichkeiten entsprechen grundsätzlich den Vorgaben, die auch schon die ZVFV 2012 gemacht hatte. Ergänzt wurde sie mit der ZVFV 2022 um die Zusammenrechnung mehrerer Sozialleistungen.[142] Selbstverständl...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2.2 Besonderer Kündigungsschutz

Rn 41 Darüber hinaus muss der Insolvenzverwalter auch die Vorgaben des besonderen gesetzlichen Kündigungsschutzes beachten. Rn 42 Hierzu gehören die gesetzlichen Kündigungsverbote bzw. Zustimmungsvorbehalte nach § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 5 PflegeZG, § 2 Abs. 3 FPfZG gegenüber werdenden Müttern sowie Mitarbeitern in Elternzeit oder Pflegezeit/Familienpflegezeit ebenso wie das ...mehr

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Sauer, SGB III § 444a Geset... / 2.1 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (§ 28a)

Rz. 3 Abs. 1 bezieht sich auf die seit dem 1.8.2016 neuen Weiterversicherungstatbestände der Inanspruchnahme einer Elternzeit nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (§ 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4) und der beruflichen Weiterbildung, wenn dadurch ein beruflicher Aufstieg ermöglicht, ein beruflicher Abschluss vermittelt oder zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.2.3 Weitere Anspruchsvoraussetzungen (§ 62 Abs. 2 Nr. 3–Nr. 5 EStG)

Rz. 29c Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld, wenn er eine in § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c) EStG genannte Aufenthaltserlaubnis besitzt, also folglich eine Aufenthaltserlaubnis, die nach § 23 Abs. 1 AufenthG wegen eines Krieges in seinem Heimatland oder nach den § 23a AufenthG (Härtefall) oder § 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG (humanitäre Gründe) erteilt wu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.2.2 Zur Erwerbstätigkeit berechtigende Aufenthaltserlaubnis (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 29c Anspruch auf Kindergeld hat ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer gem. § 62 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn er eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben. Berechtigt ein Auf...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.3 Nicht volle Erwerbstätigkeit während der Elternzeit (Nr. 2)

Rz. 22 Dieses Befreiungsrecht, das auf § 173e Abs. 1 RVO zurückgeht, war ursprünglich (BT-Drs. 10/3792 S. 22) mit der "relativ kurzen Zeit des Erziehungsurlaubs", in der auch keine Erwerbstätigkeit zulässig war, zur Ermöglichung der Aufrechterhaltung des privaten Krankenversicherungsschutzes begründet worden, wurde jedoch trotz der Ausdehnung des Erziehungsurlaubs bzw. jetzt...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 1 des 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) ist mit Wirkung zum 1.4.1998 das Befreiungsrecht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 krankenversicherungspflicht...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.5 Schwangere oder Arbeitnehmer in Elternzeit

Der Insolvenzverwalter hat, wie auch sonst ein Arbeitgeber, die §§ 17 MuSchG und 18 BEEG zu beachten. Gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG und § 18 Abs. 1 Satz 4 und 5 BEEG kann jedoch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen auf Antrag die beabsichtigte Kündigung ausnahmsweise vor ihrem Ausspruch für zulässig erk...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Wegfall des Kriteriums der Dauerhaftigkeit

Rz. 154 Nach den Anforderungen des Rundschreibens 11/2001 war der Tatbestand der Auslagerung an das Kriterium der Dauerhaftigkeit geknüpft ("auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit").[1] Im Laufe der Zeit wurde dieses Kriterium durch die Praxis konkretisiert. "Dauerhaftigkeit" lag vor, wenn der Leistungsbezug sich über einen Zeitraum von über 12 Monaten erstreckte (sogenan...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsfristen / 4 Sonderfälle

Ist ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt, so kann eine kürzere als die in § 622 Abs. 1 BGB genannte Frist von 4 Wochen auch einzelvertraglich vereinbart werden; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von 3 Monaten fortgesetzt wird.[1] Diese Vorschrift setzt nicht voraus, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst damit gerechnet haben,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Größe des Unternehmens

Rz. 2 Von der Größe des Unternehmens hängt es ab, ob die Vorschriften der §§ 111 ff. BetrVG überhaupt zur Anwendung kommen. Sie gelten nur in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Maßgeblich ist hier das Unternehmen als der einheitliche Rechtsträger, nicht aber der jeweilige Betrieb. Das Unternehmen kann sowohl von einer juristischen Person...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 4.4 Mutterschutz, Elternzeit und Urlaubskürzung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin verdiente monatlich 3.700 EUR brutto bei 36 Wochenstunden an 5 Arbeitstagen/Woche. Sie hatte einen Jahresurlaubsanspruch von 29 Arbeitstagen. Das Arbeitsverhältnis bestand seit 2009 und endete zum Ablauf des 25.11.2020 aufgrund einer Eigenkündigung der Arbeitnehmerin (spätere Klägerin). Seit 24.8.2015 hatte diese aufgrund der Geburt zweier Kin...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 4.2 Urlaubsanspruch bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen und anschließender erneuter Elternzeit wegen eines weiteren Kindes

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin befindet sich in Elternzeit. Sie teilt ihrem Arbeitgeber mit, sie beende diese Elternzeit vorzeitig mit Ablauf des 24.6., um ab 25.6. Schutzfristen wegen der Geburt eines weiteren Kindes nach § 3 MuSchG in Anspruch zu nehmen. Sie entbindet am 6.8. Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG endet am 2.10. Ab 3.10. nimmt sie erneut Elternzeit wegen ...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 4.3 Urlaubsanspruch, erweiterter Zeitraum nach dem Mutterschutzgesetz, nachfolgende Elternzeit mit anschließender Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin war im Frühjahr 2021 arbeitsunfähig krank. Im Anschluss war sie schwanger. Es folgten Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG. Nahtlos an die Schutzfrist nach der Geburt ihres Kindes hatte sie bis zum 10.12.2022 Elternzeit. Danach war sie bis 31.12.2023 arbeitsunfähig krank. Das Arbeitsverhältnis endete mit Ablauf des 8.1.2024. Anschließend stri...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5.2 Urlaub bei "Kurzarbeit 0"

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie 3 Tage in der Woche. Vertraglich stand ihr auf Grundlage einer 6-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von jährlich 28 Werktagen zu, also bei einer 3-Tage-Woche 14 Urlaubstage. In den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 befand sie sich in Kurzarbeit 0. Die Arbeitnehmerin meinte, das h...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 10 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 72 Abs 1 EStG kommt es weder auf den Umfang der Beschäftigung noch darauf an, ob Dienstbezüge oder Arbeitsentgelt gezahlt werden, V 1.3 Abs 6 S 1 DA-KG 2023. Unter die Vorschrift fallen deshalb auch beurlaubte und entsandte Beschäftigte sowie Beschäftigte, die sich in einem Beschäftigungsverbot n...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.2 Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 4 Der Begriff der Angelegenheiten der Sozialversicherung ist identisch mit den in § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 1 verwandten Termini. Der Begriff des Arbeitgebers ist in § 16 Abs. 4 definiert. Eine Definition des Begriffs "Versicherter" nimmt das SGG nicht vor, insbesondere ist aus § 16 Abs. 3 Satz 1 keine Begriffsbestimmung abzuleiten, da diese Vorschrift nur f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 9 TzBfG hat das Ziel, den Wechsel von der Teilzeit- in die Vollzeitarbeit zu erleichtern[1], und soll verhindern, dass ein solcher allein von der freien Entscheidung des Arbeitgebers abhängt. Letztendlich soll damit bezweckt werden, Teilzeitarbeit zu fördern, da die Bereitschaft zur Teilzeit größer ist, sofern die Aussicht besteht, sie wieder rückgängig machen oder a...mehr

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ZErb 05/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aigner-Sahin Erbfälle mit Drittstaatenbezug unter dem Regime der Europäischen Erbrechtsverordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1163-6, 109 EUR Die vor...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.6 Kindererziehungszeiten (Abs. 2a)

Rz. 23 Abs. 2a ordnet Versicherungspflicht für Zeiten der Erziehung von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren an. Das 3. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag des Kindes vollendet. Eine erweiternde Auslegung des Abs. 2a für Zeiten über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus ist nicht möglich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2016, L 1 AL 61/14). Der Gesetzge...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 1. Mitarbeiterzahl

Rz. 120 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[299] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / 1.1 Geltendmachung der Teilzeitarbeit durch den Beschäftigten

Beschäftigte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Bei Elternzeit für ab dem 1. September 2021 geborene Kinder kann eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats ausgeübt werden (§ 15 Abs. 4 und Abs. 7 BEEG; Einzelheiten siehe Lexikonstichwort "Elternzeit...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / 2.1 Beschäftigter muss Zustimmung des Arbeitgebers einholen

Eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers, bei dem sich der Beschäftigte in Elternzeit befindet (§ 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG). Gleiches gilt für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit während der Elternzeit. Der Beschäftigte muss in seinem Antrag mitteilen die konkrete Art der Tätigkeit den zeitlic...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / Zusammenfassung

Überblick Während der Elternzeit darf der Beschäftigte eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich bis zu durchschnittlich 32 Wochenstunden ausüben. Die Teilzeitarbeit kann entweder bei demselben Arbeitgeber oder bei einem anderen Arbeitgeber geleistet werden. Der Arbeitgeber hat bestimmte Aufzeichnungspflichten (Lohnkonto, Lohnsteuerbescheinigung) im Zusammenhang mit der genommenen...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.2 Änderungen

Rz. 7 Durch das SGB IX sind das bisherige Schwerbehindertengesetz (bisher in Nr. 2 genannt) und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation (bisher in Nr. 13 genannt) aufgehoben und deren Regelungen in das SGB IX übernommen worden, sodass diese unmittelbar Teil des Sozialgesetzbuches sind. Rz. 8 Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 8 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.1.2001 in Art. 1 des SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) eingefügt worden. Durch Art. 2 Nr. 12 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2001 geändert worden; die bisherigen Ziff. 2 und 13 wurden im Zusammenhang mit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 7 Einkommen... / 2.1.2 Verfügbares Einkommen

Rz. 9 Der Begriff des Einkommens wird im AsylbLG nicht definiert. Wegen des bestehenden Sachzusammenhanges mit den Regelungen des SGB XII ist der Begriff des Einkommens nach allgemeiner Meinung unter Rückgriff auf § 82 Abs. 1 SGB XII (vormals § 76 BSHG) zu bestimmen. Er erfasst daher alle dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen tatsächlich zufließenden Einkü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.1 Regelungszweck

Rz. 3 Bei der Kodifikation des SGB war es nicht gelungen, alle dem Sozialgesetzbuch zugehörigen Gesetze zugleich auch als besondere Bücher des SGB zu überarbeiten und als solche zu kodifizieren; insbesondere diese an die Vorschriften des SGB I und später des SGB X anzupassen. Auch in späteren gesetzlichen Regelungen besonderer Bücher des SGB war es aus unterschiedlichen Grün...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung / 1 Anwendungsbereich der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis vorzeitig und ohne Beachtung der sonst geltenden Kündigungsfristen beendet. Sie ist in der Regel fristlos, muss es aber nicht sein, weil der Kündigende auch bei einer außerordentlichen Kündigung eine gewisse Frist (soziale Auslauffrist) einräumen kann, worauf er aber besonders hinweisen muss, um den...mehr