Fachbeiträge & Kommentare zu BEEG

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§ 3 Prozessrecht / bb) Wahrung der Klageerhebungsfrist

Rz. 9 Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Klagefrist von drei Wochen, § 4 S. 1 KSchG. Die Frist ist auch bei der außerordentlichen Kündigung (§ 13 Abs. 1 S. 2 KSchG), der Änderungskündigung (§ 4 S. 2 KSchG) und der Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen[21] zu beachten. Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung ausgesprochen, liegt ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ff) Klagebegründung

Rz. 23 Wie ausführlich die Klagebegründung auszufallen hat, hängt wesentlich davon ab, auf welche Unwirksamkeitsgründe sich der Arbeitnehmer berufen will: Rz. 24 Macht der Kläger Kündigungsschutz nach dem KSchG geltend, kann und sollte er sich aufgrund der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast (§ 1 Abs. 2 S. 4 KSchG) knapp fassen. Es reicht aus, wenn erkennbar ist, dass d...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Seit dem 1.7.2008 sind mit dem Pflegezeitgesetz arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen in Kraft, die ausdrücklich dazu dienen, Beschäftigten die Pflege und Sterbebegleitung naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu ermöglichen.[1] Wie in modernen Spezialgesetzen üblich geworden, hat der Gesetzgeber seine Zielsetzung auch hier unmittelbar in das Gesetz selbst aufgenommen...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Betriebliche Gründe für die Ablehnung des Anspruchs

Rz. 333 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung zu seinem Änderungsangebot, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Umstritten ist, wie gewichtig die Gründe sein müssen. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass an anderer Stelle – z.B. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG, § 7 Abs. 1 und 2 B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Formulierungsbeispiel

Rz. 1523 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.88: Urlaubsklauseln (1) Hinweisschreiben des Arbeitgebers zu Beginn des Jahres Liebe/r Frau/Herr _________________________, zu Beginn des Jahres möchte ich Sie über Ihre Urlaubsansprüche in diesem Kalenderjahr informieren: Nach den für Sie geltenden Regelungen steht Ihnen in diesem Kalenderjahr ein Urlaubsansp...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 600 Nach dem vom Großen Senat des BAG im Grundsatzurteil vom 27.2.1985[1405] entwickelten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch hat ein Arbeitnehmer während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses einen Beschäftigungsanspruch, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder wenn der Arbeitnehmer erstinstanzlich obsiegt hat. Offensichtlich unwirksam ist eine Kündig...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[9] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 4. Dringende betriebliche Gründe

Rz. 75 Schließlich kann der Arbeitgeber dem Aufstockungswunsch des Teilzeitbeschäftigten auch andere dringende betriebliche Gründe entgegenhalten, § 9 S. 1 Nr. 4 TzBfG. Rz. 76 Entgegen der Formulierung in § 8 TzBfG verwendet § 9 TzBfG die Ergänzung "dringend". Den Begriff des dringenden betrieblichen Grunds verwendet der Arbeitgeber auch in zahlreichen anderen Vorschriften (e...mehr

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Vorwort

Der moderate Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung in Deutschland hält weiter an. Im Jahr 2023 arbeiteten 31 % der Angestellten hierzulande in Teilzeit, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr (30 %) ist die Teilzeitquote damit erneut leicht gestiegen. Während 2023 jede zweite Frau (50 %) einer Teilzeitbeschäftigung nachging, lag die Teilzeitq...mehr

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§ 16 Anspruch auf Familienp... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Mit dem 1.1.2012 hat der Gesetzgeber die seinerzeit erst seit weniger als vier Jahren bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes um teils verwirrend ähnliche Regelungen zur (noch weitergehenden) Verbesserung der Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege – so § 1 FPfZG – ergänzt. Kern des Gesetzes über die Familienpflegezeit ist neben der Möglic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / t) Temporäre Auszeit – stay on board

Rz. 828 Nach der Neuregelung in § 38 Abs. 3 GmbHG hat ein Geschäftsführer, der einem mindestens zweiköpfigen Geschäftsführungsorgan angehört, nicht aber ein Alleingeschäftsführer, das Recht, von dem jeweiligen Bestellungsorgan der Gesellschaft die Einräumung einer temporären Auszeit von seiner Organstellung durch den Widerruf seiner Bestellung als Geschäftsführer für einen b...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / f) Behördliche Entscheidung

Rz. 181 Die Behörde kann dem Antrag auf Zulässigkeitserklärung der Kündigung "ausnahmsweise" unter der Voraussetzung zustimmen, dass es sich um einen "besonderen Fall" handelt und die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Rz. 182 Einzelne Bundesländer haben in Verwaltungsvorschriften – inhaltlich weitgehend übereinstimmend – den unbestimmten Rechtsbeg...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Inhalt des Anspruchs

Rz. 5 Der Anspruch nach § 8 Abs. 1 TzBfG ist auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet, mittels derer dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit zugestimmt wird. Das Verlangen muss so konkret sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "Ja" annehmen kann.[7] Das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 1 TzBfG ist eine auf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. § 14 TzBfG

Rz. 21 § 14 TzBfG regelt außerhalb von Sonderbestimmungen die Voraussetzungen der Befristung von Arbeitsverhältnissen.[58] Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 S. 1 TzBfG mit einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag, wobei die Dauer nach § 3 Abs. 1 S. 2 TzBfG kalendermäßig bestimmt sein kann (kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag) oder s...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Damit die Begünstigung zur Anwendung kommt, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitslohn zusam...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brückenteilzeit / 2.2 Dauer der Brückenteilzeit

Die begehrte Brückenteilzeit muss mindestens 1 Jahr und darf höchstens 5 Jahre betragen. Der zeitliche Umfang der wöchentlichen Arbeitszeitreduzierung ist dagegen nicht beschränkt; dies ist ein Vorteil der Regelung gegenüber anderen Teilzeitansprüchen wie z. B. § 15 Abs. 7 BEEG (15-32 Wochenstunden) oder § 2 Abs. 1 FPfZG (mindestens 15 Wochenstunden).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brückenteilzeit / 2.4 Zumutbarkeitsgrenze

Infographic Gemäß § 9a Abs. 2 Satz 2 TzBfG kann der Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn bei Beginn der begehrten Verringerung pro angefangene 15 Arbeitnehmer bereits ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit (nicht in sonstigen Teilzeitformen!) arbeitet. Dies beinhaltet eine gewisse Prognoseunsicherheit: Es genügt, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt seiner able...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brückenteilzeit / 1 Grundlagen der Brückenteilzeit

Mit § 9a TzBfG wurde zum 1.1.2019 ein Anspruch auf "zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" in das Teilzeit- und Befristungsgesetz aufgenommen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, das "Gesamtpaket" der Arbeitszeitreduzierung abzurunden. Zwar konnten Beschäftigte gemäß § 8 TzBfG ihre Arbeitszeit in der Vergangenheit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruc...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 1 Rechtsentwicklung

Elternzeit und Elterngeld sind seit dem 1.1.2007 im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt, dessen Vorgänger war das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Seit der am 23.1.2009 erfolgten Einführung des BEEGÄndG 1 haben unter eng begrenzten Voraussetzungen auch Großeltern einen Anspruch auf Elternzeit. Zum 18.9.2012 ist das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeld...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / Zusammenfassung

Überblick Das BEEG ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Abschnitt werden Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten für das Elterngeld geregelt (§§ 1–14 BEEG). Die Elternzeit selbst ist im zweiten Abschnitt des Gesetzes festgeschrieben (§§ 15 ff. BEEG). Das Gesetz gewährt Arbeitnehmern, zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen G...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 1 Berechtigte

Anspruch auf Elterngeld haben gem. § 1 BEEG Personen, die den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben[1], mit einem von ihnen selbst betreuten und erzogenen Kind in einem Haushalt leben und eine wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 32 (gilt seit dem 1.9.2021 für seither geborene Kinder – zuvor 30 Wochenstunden) Stunden im Monatsdurchschnitt einhalten, ...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum Anspruchsberechtigten

Das BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit nur, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten familienrechtlichen Verhältnis zu dem zu erziehenden Kind steht. In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die Personensorge zusteht. Sind die Eltern verheiratet, erfüllen sie beide die Voraussetzungen. Bei nicht Verheirateten steht das Sorgerecht und...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3 Höhe

Elterngeld wird für Zeiten ohne sonstiges Einkommen in Höhe von 67 % des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt.[1] Für alle Elterngeldberechtigte wird gemäß § 2 Abs. 4 BEEG ein anrechnungsfreier Sockelbetrag von 300 EUR (Mindestelterngeld) gezahlt. Elterngeld wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BEEG bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR monatlich für vol...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.1 Ermittlungszeitraum

Für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt sind die 12 Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt des Kindes maßgeblich.[1] Es bleiben einige Zeiträume unberücksichtigt: Außer Betracht bleiben Kalendermonate, in denen die berechtigte Person bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats eines älteren Kindes für dieses Basiselternge...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.3 Einkommensbestandteile

Regelmäßig gezahlte Provisionen sind als Einkommen zu berücksichtigen.[1] Nicht zu berücksichtigen sind hingegen Provisionen, die nur einmal jährlich gezahlt werden, weil sie kein laufender Arbeitslohn sind. Provisionen sind auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht zum arbeitsvertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitraum gezahlt werden und es durch ihre Voraus- oder ...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.2 Verlängerung

Über das spätestmögliche Ende der Elternzeit hinaus kann Elternzeit in keinem Fall verlängert werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer auch nach Vollendung der insgesamt 3-jährigen Elternzeit in "Elternzeit" bleibt, so liegt im Zweifel unbezahlter Sonderurlaub vor, der nicht mehr den Bestimmungen des BEEG unterliegt. Hat der Arbeitnehmer Eltern...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer.[1] Voraussetzung ist also, dass der Anspruchsberechtigte in einem Arbeitsverhältnis steht. Keine Rolle spielt der Umfang der Arbeitsleistung. Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Elternzeit wie Vollzeitarbeitnehmer; auch geringfügig Beschäftigte (Mitarbeiter in Minijobs) können den Anspruch erlangen. Uner...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.3 Verkürzung der Elternzeit

Grundsätzlich kann die Elternzeit nur verkürzt werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.[1] Wenn der Arbeitnehmer eine Verkürzung der Elternzeit vom Arbeitgeber begehrt, muss er den Antrag nicht von sich aus begründen. Der Arbeitgeber ist bis auf die unten beschriebenen Ausnahmen grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Wunsch auf Verkürzung der Elternzeit nachzukommen. Da er den ...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 2.1 Basiselterngeld

Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes die berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.[1] Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt (Bezugsdauer: § 4 BEEG). Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ei...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.1 Antrag und Frist

Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit bestimmte Fristen einhalten. Für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden. Für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes muss der Antrag spätestens 13 Wochen vor dem Beginn der Elternz...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.2.2 Anrechnung von anderen Einnahmen

Ferner werden nach wie vor gemäß § 3 BEEG verschiedene Leistungen auf das Elterngeld angerechnet, wobei ein Sockelbetrag von 300 EUR pro Kind anrechnungsfrei erhalten bleibt, es sei denn, die Anrechnung greift auch diesen Sockelbetrag an.[1] Das Elterngeld wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Krankengeld wird sowohl auf das Basiselterngel...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 5 Antrag

Der Antrag auf Elterngeld ist schriftlich bei der nach Landesrecht zuständigen Elterngeldstelle einzureichen.[1] Rückwirkend kann Elterngeld höchstens für die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats der Antragseinreichung beansprucht werden.[2] Im Antrag ist anzugeben, für welche Lebensmonate Basiselterngeld, für welche Lebensmonate Elterngeld Plus oder für welche Lebensmonate...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.5 Gleichzeitige Elternzeit beider Elternteile möglich

Das Gesetz gestattet, dass beide Eltern zeitweise oder vollständig gemeinsam Elternzeit nehmen. Beide Elternteile sind je für sich zu betrachten.[1] § 15 Abs. 3 BEEG gilt nicht für Großeltern, wenn eines der Elternteile selbst Elternzeit beansprucht.[2]mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 4 Zusammentreffen mehrerer Elterngeldansprüche

Elterngeld wird in jedem Bezugszeitraum grundsätzlich nur einmal gezahlt. Dies wird einmal daran deutlich, dass § 5 BEEG bestimmt, dass beide Elternteile den Bezugsberechtigten bestimmen müssen, wenn sie beide Anspruch auf Elterngeld haben. Die im Antrag zu treffende Entscheidung ist für beide Eltern verbindlich und kann nur in Fällen besonderer Härte einmalig geändert werde...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / Zusammenfassung

Überblick Die Voraussetzungen und die Höhe des Elterngeldes sind in den §§ 1–14 BEEG ausführlich geregelt. Das Elterngeld – ab 1.9.2021 Basiselterngeld und Elterngeld Plus genannt – ist für jeden Elternteil grundsätzlich auf 12 Monate begrenzt (§ 4 Abs. 4 Satz 1 BEEG). Nur in Härtefällen wird einem Elternteil für die vollen 14 Monate Elterngeld gewährt (dazu § 4 Abs. 3 BEEG)....mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2 Voraussetzungen der Elternzeit

Die Elternzeit für alle Eltern ist im zweiten Abschnitt des BEEG in §§ 15 ff. BEEG geregelt. 2.1 Begünstigter Personenkreis Anspruch auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer.[1] Voraussetzung ist also, dass der Anspruchsberechtigte in einem Arbeitsverhältnis steht. Keine Rolle spielt der Umfang der Arbeitsleistung. Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Elte...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.2 Ermittlungsgrundlagen für die Einnahmenberechnung

Die Ermittlung des Netto-Erwerbseinkommens ist ausführlich geregelt in den §§ 2c–2f BEEG. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden nicht nur Arbeitseinkommen gerechnet, sondern auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit.[1] Maßgebend sind die einkommensteuerrechtlichen Begriffe für im Inland zu versteuernde Einkünfte. Im Inland...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.2 Unterbrechungen und Wechsel der Elternzeit

Das BEEG betrachtet die Elternzeit von Mutter und einer anderen elternzeitberechtigten Person getrennt. Beide Elternteile haben gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf Elternzeit. Jeder Elternteil kann die gesamte Elternzeit im Block nehmen oder sie durch eine zwischenzeitliche Arbeitsphase in 3 Teile[1] aufteilen. Nur mit Einverständnis des Arbeitgebers können auch mehr als di...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.4 Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils nicht Voraussetzung

Das BEEG schließt den Anspruch auf Elternzeit nicht aus, wenn der andere Teil nicht erwerbstätig ist. Selbst wenn also der Ehepartner nicht arbeitet und die Erziehung des Kindes übernehmen kann, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit. Dies gilt nicht für die Elternzeit von Großeltern. In diesem Fall ist erforderlich, dass entweder ein Elternteil des Kindes minderjährig...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 2.2 Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen und Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs fördern. Elterngeld Plus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: 1 Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten Elterngeld Plus (§ 4a BEEG). Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das Elterngeld Plus halb so hoch wie das Ba...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3.4 Bescheinigung des Arbeitgebers

Nach § 16 Abs. 1 Sätze 8 und 9 BEEG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die beanspruchte Elternzeit zu bescheinigen . Der Arbeitnehmer hat nach der Formulierung der Gesetzesbestimmung einen Anspruch auf die Bescheinigung. Der Arbeitgeber kann allerdings ein Verlangen des Arbeitnehmers abwarten. Diese Bescheinigung hat der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitgeberwechsels dem n...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1 Grundsatz

Elternzeit kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und für den Zeitraum zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden.[1] Der beanspruchende Arbeitnehmer muss für den Zeitraum bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes kundtun, für welche Zeit innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen werden soll.[2] Will de...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.4 Steuerklassenwechsel

Grundsätzlich ist gemäß § 2c Abs. 3 Satz 1 BEEG die Steuerklasse maßgeblich, die im letzten Monat des Bemessungszeitraums galt. Ändert sich die Steuerklasse während des Bemessungszeitraums, ist gemäß § 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG die Steuerklasse entscheidend, die während der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums galt.[1] Bei mehrfachem Wechsel ist die Steuerklasse...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2.2 Leben in einem Haushalt

Anspruch auf Elternzeit hat der Arbeitnehmer nur, wenn er mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Es kommt darauf an, dass Arbeitnehmer und Kind auf Dauer angelegt räumlich zusammenleben, also eine häusliche Gemeinschaft bilden. Diese Voraussetzung gilt auch für den Anspruch von Großeltern auf Elternzeit gemäß § 15 Abs. 1a BEEG. Unter dem Begriff des Haushalts i. S. v. § 15 Abs....mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4.1.3 Elternzeit bei mehreren Kindern

Bei mehreren Kindern besteht der Elternzeitanspruch für jedes Kind getrennt, auch wenn sich mögliche Elternzeitansprüche überschneiden.[1] Dies gilt bei Mehrlingsgeburten ebenso wie bei Geburten weiterer Kinder innerhalb der 3-jährigen Elternzeit für das früher geborene Kind. Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb der Elternzeit kommt es folglich zu Überlagerungen. Di...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 4 Dauer der Elternzeit

Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Sie endet grundsätzlich mit der Vollendung des 3. Lebensjahres. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem 3. und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden[1], kann aber auch vorzeitig beendet werden. Sie endet vorzeitig, wenn das Kind während der Elternzeit stirbt. 4.1 Grundsatz El...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 3 Beantragung der Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit setzt gemäß § 16 Abs. 1 BEEG einen –schriftlichen – für seit dem 1.5.2025 geborene Kinder in Textform abgefassten –[1] Antrag des Anspruchsberechtigten gegenüber dem Arbeitgeber voraus. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die beantragte Elternzeit zu bescheinigen. 3.1 Antrag und Frist Der Arbeitnehmer muss für die Beantragung der Elternzeit ...mehr

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Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen

§ 15 BEEG zählt die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Elternzeit auf: 2.2.1 Verhältnis des Kindes zum Anspruchsberechtigten Das BEEG gewährt Anspruch auf Elternzeit nur, wenn der Arbeitnehmer in einem bestimmten familienrechtlichen Verhältnis zu dem zu erziehenden Kind steht. In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die...mehr