Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Neuer Anlauf für die Gesell... / 2. Ziel der Vermögensbindung: Änderung der Unternehmenslogik

In der derzeitigen Unternehmenslandschaft ist der überwiegende Anteil der Unternehmen nach der Idee strukturiert, Gewinne zum Vorteil der Gesellschafter zu erwirtschaften. Die Förderung des Unternehmenszwecks und die Maximierung der Ausschüttungen können dabei in Konflikt geraten. Um Ausschüttungen an Gesellschafter zu ermöglichen, muss der Förderung des Unternehmenszwecks notwe...mehr

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Neuer Anlauf für die Gesell... / b) Sondersteuersatz ist abzulehnen

Ein Sondersteuersatz für die GmgV ist abzulehnen. Für angedachten Sondersteuersatz ...: Aufgrund der fehlenden Ausschüttungen an Gesellschafter und der dadurch fehlenden "zweiten Besteuerungseben" plädierte z.B. der wissenschaftliche Dienst des BMF für eine Sondersteuer.[19] Sämtliche Gewinne auf Ebene der GmgV seien nicht mit den regulären Sätzen der Körperschafts- und Gewer...mehr

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Brennpunkt: Veräußerung von... / b) Fiktiver Veräußerungsgewinn für nicht bestandsgeschützte Alt-Anteile (Rechtslage bis 2017)

Bei nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen (i.d.R. Anschaffung nach 2008 oder bestimmte Fonds nach § 21 Abs. 2a, 2b InvStG a.F.) ist zusätzlich der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 zu ermitteln und im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung der Investmentanteile zu versteuern. Die Gewinnermittlung erfolgt hierbei gem. dem abgebildeten Schema (i.E. s. hierzu ...mehr

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Brennpunkt: Veräußerung von... / a) Rechtslage ab 2018

Die Gewinnermittlung erfolgt gem. § 19 Abs. 1 InvStG i.V.m. § 20 Abs. 4 EStG unter Berücksichtigung der angesetzten Vorabpauschalen. Sowohl für sämtliche Alt- und Neuanteile ist der Gewinn nach dem InvStG 2018 zu ermitteln und steuerpflichtig. Die Gewinnermittlung erfolgt daher grundsätzlich gem. folgendem Schema:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Genussrechte

Rn. 1244 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Im Vergleich zu Anteilen an Körperschaften, die mitgliedschaftliche Rechte beinhalten, lösen Genussrechte an Körperschaften lediglich schuldrechtliche Ansprüche aus. Genussrechte sind aber dann mitgliedschaftsähnlich und fallen unter den Veräußerungstatbestand des § 20 Abs 2 Nr 1 EStG, wenn das Genussrecht eine Beteiligung am Gewinn sowie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auflösung einer Gesellschaft

Rn. 452 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gesellschaftsrechtlich erfolgt durch die Auflösung bzw Liquidation einer KapGes (§§ 262ff, 278 AktG, §§ 60ff GmbHG) eine Änderung des Zwecks; an die Stelle des satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks tritt die Abwicklung. Werden im Rahmen von Liquidationsraten Gewinnanteile oder sonstige Bezüge ausgeschüttet, erfolgt die Besteuerung zunächst pri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gewinnausschüttung einer "optierenden Gesellschaft"

Rn. 241a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Infolge des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050), können ab dem VZ 2022 Personenhandels- und Partnerschaftgesellschaften gem § 1a Abs 1 S 1 KStG beantragen, wie eine KapGes (sog "optierende Gesellschaft") und ihre Gesellschafter wie nicht persönlich haftende Gesellschafter einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 720 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG schafft für Vermögensübertragungen an "Anteilseigner" von Körperschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG einen Einkommensteuertatbestand. Bei diesen Körperschaften gibt es grds keine Ausschüttung an Anteilseigner oder Mitglieder. Gleichwohl kommt es auch bei diesen Körperschaften zu Vermögensübertragungen an die "hinter diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Genussrecht

Rn. 686 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Zinserträgen gem § 20 Abs 1 Nr 7 EStG gehört auch die Ausschüttung auf Genussrechte, mit denen keine Beteiligung am Liquidationserlös einer KapGes verbunden ist (anleiheähnliches Genussrecht). Die Veräußerung der Genussrechte vor dem Fälligkeitstermin ist stpfl nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG (vor Einführung der AbgSt außerhalb der Gre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Rückzahlung von Einlagen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG)

Rn. 415 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören Bezüge nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG als verwendet gelten. Der Begriff "Bezüge" umfasst als Oberbegriff die Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstigen Bezüge, also sowohl offene als auch vGA. Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen

Rn. 742 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Zusatz in § 20 Abs 1 Nr 9 EStG, dass die Leistungen "Gewinnausschüttungen iSd Nr 1 wirtschaftlich vergleichbar" sein müssen, ist erst durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) eingeführt worden. Die ursprüngliche Fassung durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) sah diese Einschränkung noch nicht vor. Nach der Gesetzes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Dividendenscheine

Rn. 1261 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Dividendenscheine, oft auch als Coupon bezeichnet, sind den Aktien beigefügte Gewinnanteilscheine. Sie werden in §§ 72 Abs 2 und 75 AktG genannt. Auch ohne gesetzliche Regelung ist bei einer GmbH ein Gewinnanteilschein anerkannt (s Seibt in Scholz, GmbHG, § 14 GmbHG Rz 134 (13. Aufl 2022/2024)). Dividendenscheine werden zur Auszahlung von Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriffsdefinitionen

Rn. 204 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gewinnanteile sind nur ausgeschüttete Gewinne der Gesellschaft. Nicht erfasst werden demnach von der Gesellschaft in Rücklagen eingestellte bzw auf neue Rechnung vorgetragene Beträge. Andererseits ist es unbedeutend, ob die Ausschüttungen aus dem laufenden Gewinn, einem Gewinnvortrag oder aus einer Gewinnrücklage geleistet werden. Gewinnaus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 361 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Regelung betrifft sog Wagniskapitalgesellschaften. Solche Gesellschaften haben sich zur Förderung junger Unternehmen in der mittelständischen Wirtschaft unter der Bezeichnung Venture Capital-Fonds und Private Equity-Fonds gebildet. Hierbei gilt Private Equity als Oberbegriff für nichtbörsliche Kapitalbeteiligungen; mit Venture Capital b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG auf typisch stille Gesellschafter

Rn. 528 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vorbemerkungen Unter § 15a Abs 5 Nr 1 EStG fällt nur der als Mitunternehmer anzusehende atypische stille Gesellschafter (hierzu s § 15 Rn 51 und 51a (Bitz)). Auf typische stille Gesellschafter ist § 15a EStG jedoch gem § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG sinngemäß anzuwenden: BFH v 28.01.2014, BFH/NV 2014, 1193, womit der typisch stille Gesellschafter d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG)

Rn. 444 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG (Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin) gelten als sonstige Bezüge auch die Einnahmen, die anstelle der Bezüge iSd Abs 1 von einem anderen als dem Anteilseigner (gem § 20 Abs 5 EStG) bezogen werden, wenn die Aktien mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenanspruch geliefert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einkünfte der Mitunternehmer

Rn. 295 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Einkünfte sind nach § 18 Abs 4 EStG iVm § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (entsprechende Anwendung!) die Anteile der Mitunternehmer am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, ferner Sondervergütungen sowie Sonder-BE/Sonder-BA, vor allem im Zusammenhang mit Sonder-BV (BFH BStBl II 1979, 757; BFH BStBl II 1980, 275; BFH BStBl II 1981, 164; BFH BStBl II 1991,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung KStG und EStG, Korrespondenzprinzip

Rn. 284 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach ständiger Rspr des I. Senats des BFH (bereits s Urt BFH v 16.03.1967, BStBl III 1967, 626, aber auch BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131 oder BFH v 13.03.2019, I R 18/19, BFH/NV 2019, 1440) wird die vGA aus Sicht der Körperschaft wie folgt definiert: Zitat Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer KapGes eine Vermögensveränderung (v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vermögensverwaltung von Wertpapieren

Rn. 1573 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Erzielung von KapErtr kann nicht nur Bestandteil eines andersartigen BV sein, sondern selbst einen eigenständigen Gewerbebetrieb bilden, sofern der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird. Eine private Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung noch als Nutzung von Vermögen iS einer Fruchtziehung aus zu e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundlagen

Rn. 200 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 und 2 EStG erfasst Gewinnausschüttungen von AG, GmbH, Genossenschaften, bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben, sowie von KGaA an ihre Kommanditaktionäre. Die Gewinnausschüttungen an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA sind ebenfalls Gewinnanteile iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, sowei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bis zum VZ 2017 (danach s Rn 471 ff) fielen auch die Ausschüttungen aus Beteiligungen an inländischen und ausländischen Investmentfonds unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, s § 2 InvStG 2004. Investmentvermögen sind Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage, die nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenständen angelegt sind. Die Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundzüge des Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens

Rn. 20 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommens- und Progressionssituation erfolgte. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gewinne aus der Zeit vor Auflösung einer Gesellschaft

Rn. 217–219 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ausschüttungen von Gewinnen aus der Zeit vor der Auflösung einer Gesellschaft, die erst nach dem Auflösungsstichtag beschlossen und geleistet werden, fallen – in Abgrenzung zu Abwicklungs- und Liquidationserlösen – nicht unter § 20 Abs 1 Nr 2 EStG, sondern unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (s FG Köln v 26.10.2022, 2 K 2446/19, EFG 2023, 711, r...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 820 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl 2000, 1433) wurde die KSt von rechtlich selbstständigen und rechtlich unselbstständigen Betrieben gewerblicher Art (BgA; § 1 Abs 1 Nr 6 KStG iVm § 4 Abs 1 und 2 KStG) sowie wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 14 AO) von 40 % auf damals 25 % gesenkt. Da das Verhältnis von BgA zu ihren Trägerkörperschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unzulässige Gewinnausschüttung

Rn. 213 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Handelsrechtlich bedeutet das Grund- oder Stammkapital eine Haftungssumme zugunsten der Gesellschaftsgläubiger, es ist nicht das Vermögen der Gesellschafter. Gewinne dürfen daher nur ausgeschüttet werden, sofern das Gesellschaftsvermögen die Haftungssumme übersteigt. Werden entgegen diesen handelsrechtlichen Schutzbestimmungen Gewinne aus d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinnausschüttung bei REIT-Aktiengesellschaft

Rn. 225 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 REIT- (Real Estate Investment Trust) -AG-Anteile sind Anteile an AG, die aus der Vermietung und Verwertung von Immobilien ihre Gewinne erwirtschaften. Ihre Tätigkeit liegt im Erwerb, in der Verwaltung, der Veräußerung sowie der VuV von Immobilien. Die Besonderheit dieser Rechtsform liegt darin, dass die Gesellschaft von der KStPfl und GewSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 800 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu Einkünften aus KapVerm der Trägerkörperschaft werden qualifiziert Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit, zB Sparkassen, und der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines nicht von der KSt b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (s BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208; BFH v 20.02.2024, IX R 12/23,BStBl II 2025, 13) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Gewinnausschüttung bei Genossenschaften

Rn. 240 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für die Genossenschaften gelten grds die gleichen Regelungen wie für die Ausschüttungen bei KapGes. Gewinnausschüttungen an die Genossen sind alle Zuwendungen, die diese von der Genossenschaft erhalten, es sei denn, es handelt sich um die Auskehrung der Geschäftsguthaben. Rückvergütungen der Genossenschaften an ihre Mitglieder sind gem § 22 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 445 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 2 EStG erfasst als Einkünfte aus KapVerm Bezüge, die nach Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung iSd Abs 1 anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Wie bei § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören Bezüge nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kapitalherabsetzung

Rn. 457 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei einer Kapitalherabsetzung erfolgt die Rückzahlung von Nennkapital. Die Herabsetzung des Nennkapitals einer KapGes ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der KapGes iSd § 20 Abs 2 EStG (BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 92). Nennkapital ist das gesellschaftsrechtlich gebundene EK der KapGes: bei der A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Weitere Voraussetzungen für die befreiende Wirkung

Rz. 146 Neben den Anforderungen hinsichtlich der materiell zu beachtenden Regelungen für eine befreiende Wirkung des Abschlusses von großen KapG nach § 325 Abs. 2a HGB definiert Abs. 2b weitere Voraussetzungen. Sind diese nicht erfüllt, hat der Abschluss – trotz Beachtung der Vorgaben des Abs. 2a – keine befreiende Wirkung. Dies sind im Einzelnen die folgenden Anforderungen,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 30 Die Regelungen bauen auf den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf. Diese sehen vor, dass die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs verpflichtet sind, einen Jahresabschluss aufzustellen.[1] Mit diesem muss sich der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung auseinandersetzen (§ 42 Abs. 2 GmbHG, § 111 Abs. 2 AktG). Neben diesen "internen" Informationsempfä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Anwendung von HGB-Vorschriften

Rz. 132 Der Gesetzgeber ordnet aus drei Gründen die ergänzende Anwendung von HGB-Vorschriften zu den IFRS an:[1] Vorschriften, die unabhängig von den zu befolgenden Rechnungslegungsvorschriften immer Gültigkeit besitzen, Vorschriften, die ausgewählte Regelungen der Bilanzrichtlinie umsetzen, und Vorschriften, die dem öffentlichen Interesse dienen oder Angaben vervollständigen, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Offenlegung des Gewinnverwendungsvorschlags (Abs. 1b Satz 2)

Rz. 112 Gem. § 268 Abs. 1 HGB hat die Ges. die Möglichkeit, den Jahresabschluss bereits unter Berücksichtigung der – vollständigen oder tw. – Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen. Durch spezielle Angaben in der Bilanz wird dafür gesorgt, dass die Gewinnverwendung transparent wird. § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. enthielt Vorgaben, wenn von § 268 Abs. 1 HGB kein Gebrau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Psychische Belastung / 3 Stressfolgen

Stressfolgen können kurz- und langfristig entstehen. Die kurzfristige Stressreaktion besteht u. a. in der Ausschüttung von Stresshormonen, der Erhöhung des Blutdrucks und der Atem- und Pulsfrequenz. Die kurzfristige Reaktion dient dazu, den Körper in erhöhte Leistungsbereitschaft zu bringen, um Gefahren und Krisen zu bewältigen. Der Organismus wird auf eine schnelle und inte...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.33 § 20 EStG (Kapitalvermögen)

• 2021 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG / Verfassungsmäßigkeit / § 20 Abs. 6 EStG Im Rahmen des JStG 2020 wurde die Verlustverrechnungsbeschränkung in § 20 Abs. 6 S 5 und 6 EStG von 10.000 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Dies dürfte an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG nichts ändern. Es bleibt bei e...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2022 Option zur Körperschaftsbesteuerung / Vorteilhaftigkeit / § 1a KStG Interessant ist die Option zur Körperschaftsbesteuerung für große mittelständische Unternehmen, die umfangreich thesaurieren. Der Break-even liegt etwa bei einer Ausschüttung des Jahresüberschusses von etwa 72 %. Bei einer geringeren Ausschüttung ist die Behandlung als Kapitalgesellschaft günstiger und...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.7 § 22 UmwStG (Besteuerung des Anteilseigners)

• 2021 Einbringung von Anteilen an einer Organträger-Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft / Umfang der Sperrfristverhaftung / § 22 Abs. 2 UmwStG Werden Anteile an einer Organträger-Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert nach § 20 Abs. 2 UmwStG eingebracht, ist der Umfang der Sperrfristverhaftung nach § 22 Abs. 2 UmwStG strittig. Die FinVerw ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.14 § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)

• 2022 Einlagenrückgewähr durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften / BMF v. 21.4.2022, BStBl I 2022, 647 / § 27 KStG Auch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit der steuerneutralen Einlagenrückgewähr (BMF v. 21.4.2022, BStBl I 2022, 647). Insoweit bestehen, trotz des genannten BMF-Schreibens, nach wie vor Unsicherheiten. Wird die Beteiligung an einer Drittst...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2021 Junges Verwaltungsvermögen / Verfassungswidrigkeit / § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 22.1.2020, II R 8/18 entschieden, dass der Begriff des jungen Verwaltungsvermögens i. S. d. § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a. F. nicht nur die Einlagefälle umfasst, sondern alle Fälle, in denen ein Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens weniger als zwei Jahre zum Betrie...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.6 Verhältnis zum Investmentsteuerrecht (§ 10 Abs. 6 AStG)

Rz. 383 Die im Zuge des ATAD-UmsG geschaffene Vorschrift regelt das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zum InvStG. Nach § 10 Abs. 6 AStG mindern die der Investmentbesteuerung unterliegenden Einkünfte der Hinzurechnungsverpflichteten den Hinzurechnungsbetrag. Im Falle einer drohenden Doppelbelastung durch die Investment- und Hinzurechnungsbesteuerung sieht § 10 Abs. 6 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte

Rz. 188 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Gesetzlich wird der Hinzurechnungsbetrag zwar den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Gleichwohl handelt es sich nach Auffassung des BFH um einen "Einkünfteerhöhungsbetra...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.2 Bedeutung der Norm

Rz. 7 § 10 AStG dient im Rahmen des kollektiven Regelungsgeflechts der sog. Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-13 AStG) dem Ziel, die Steuerbelastung passiver und niedrig besteuerter Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften, die von Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 AStG beherrscht werden, auf das inländische Besteuerungsniveau anzuheben.[1] Dieses Ziel wird per Fiktion einer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.3.1 REIT-Gesellschaft

Rz. 116 Einkünfte von Gesellschaften i. S. d. REIT-Gesetzes werden als solche mit Kapitalanlagecharakter qualifiziert.[1] Gem. § 13 Abs. 3 AStG gehören zu den Einkünften mit Kapitalanlagecharakter auch die Einkünfte aus einer Gesellschaft i. S. d. § 16 des REIT-Gesetzes [2] in der jeweils geltenden Fassung, es sei denn, dass mit der Hauptgattung der Aktien der ausländischen G...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.1 Verhältnis zu §§ 7–12 AStG

Rz. 25 Das Verhältnis von § 13 AStG zu §§ 7–12 AStG (allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung) ist vor allem von Bedeutung für die Frage des Zugangs zum Gegenbeweis in Drittstaatenfällen (§ 13 Abs. 4 AStG ist weiter als § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG) sowie zum Umfang des Vorrangs des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG weicht von § 7 Abs. 5 AStG ab).[1] Rz. 26 § 13 AStG ist subsidiär gegenüber...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3.2 Finanzplan

Rz. 25 Finanzplanung als Liquiditätsplanung "Die Fortbestehensprognose soll eine Aussage dazu ermöglichen, ob vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der daraus abgeleiteten Auswirkungen auf die zukünftige Ertrags- und Liquiditätslage ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die im Planungshorizont jeweils fälligen Verbindlichkeiten bedienen zu können."[...mehr