Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.11 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Besitzunternehmen

Tz. 1383 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Anteile an der Betriebs-Gesellschaft stellen bei einer Betriebsaufspaltung insoweit notwendiges (Sonder-)BV beim Besitzunternehmen dar, als die Gesellschafter der Betriebs-Gesellschaft auch am Besitzunternehmen beteiligt sind. Daraus folgt zwingend, dass Ausschüttungen der Betriebs-GmbH insoweit auch zu (Sonder-)BE beim Besitzunternehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Steuerliche Behandlung der Einlagenrückzahlung beim Anteilseigner

Tz. 14 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wie in der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 14/2683, 125) des StSenkG nachzulesen, sollte sich durch den Systemwechsel vom früheren Anrechnungs- zum Halb-Eink-Verfahren an der stlichen Behandlung der Rückgewähr von Einlagen "gegenüber der früheren Praxis nichts ändern und im Grundsatz sollte die Einlagenrückgewähr nicht zu stpfl Beteiligungserträgen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kapitalherabsetzung

Rn. 457 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei einer Kapitalherabsetzung erfolgt die Rückzahlung von Nennkapital. Die Herabsetzung des Nennkapitals einer KapGes ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der KapGes iSd § 20 Abs 2 EStG (BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 92). Nennkapital ist das gesellschaftsrechtlich gebundene EK der KapGes: bei der A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.1 Grundlagen und Entwicklung der Problematik

Tz. 120 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Offene Einlagen können im Verhältnis zwischen AE und Kö keine erbst- und schenkstpfl Tatbestände auslösen, weil sie entgeltliche Vorgänge sind. Auch führt eine verdeckte Einlage in eine Kö nicht zu einer freigebigen Zuwendung des einlegenden Gesellschafters an die Kö. Eine solche Zuwendung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Belastungen im Halbeinkünfteverfahren (bis 2008)

Tz. 722 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens wurde zunächst der KSt-Satz von zuvor 40 % auf 25 % abgesenkt; dies wirkte sich auch mindernd auf die StBelastung einer vGA aus. Andererseits konnte es für vGA keine KSt-Minderungen mehr geben. Hinsichtlich der Belastungswirkungen ist zunächst zu unterscheiden, ob der Gesellschafter eine natürliche P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 800 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu Einkünften aus KapVerm der Trägerkörperschaft werden qualifiziert Leistungen eines nicht von der KSt befreiten Betriebs gewerblicher Art (BgA) mit eigener Rechtspersönlichkeit, zB Sparkassen, und der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines nicht von der KSt b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Besteuerungsfolgen bei den Beteiligten (Mitglieder/Bezugsberechtigte)

Tz. 36 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Soweit die Realgemeinde Gewinne aus einem nach vorstehenden Ausführungen gew Bereich an ihre Beteiligten/Mitglieder oder sonstige vergleichbare Bezugsberechtigte ausschüttet, ist im Einzelfall zu prüfen, auf welcher Grundlage ein derartiger Gewinntransfer erfolgt. Erhalten die Mitglieder die Bezüge wegen einer kap-mäßigen Beteiligung und ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8 Abs 3 S 3 KStG erhöhen verdeckte Einlagen das Einkommen nicht. Eine Definition der verdeckten Einlagen enthält das KStG allerdings nicht; es handelt sich also um einen sog unbestimmten Rechtsbegriff (wie auch bei den vGA; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 1). Ebenso findet sich im KStG keine Regelung, wonach offene Einlagen zu neutrali...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Ausschüttende Körperschaft

Tz. 36 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105 ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertraglichen) Grundlagen für eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (s BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208; BFH v 20.02.2024, IX R 12/23, DStR 2024, 1712) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die Fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.4 Verluste eines Regiebetriebs

Tz. 319 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei einer Kap-Ges stehen Gewinne, die zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Wj verwendet werden müssen, für Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung. Insoweit kann es daher nicht zu Eink kommen, die nach dem Teileink-Vrfahren zu versteuern sind. Entspr kann auch bei einem BgA die Verwendung des Gewinns zum Ausgleich der Verluste früherer W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen an außen stehende (Minderheits-)Gesellschafter

Tz. 1827 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 VGA der OG an außen stehende Minderheitsgesellschafter sind wie Az iSv § 16 KStG zu behandeln (s R 14.6 Abs 4 S 4 KStR 2015). Beispiel (in Anlehnung an Winter, GmbHR 1993, 418): Bei einem Organschaftsverhältnis iSd § 17 KStG ist der OT als Einzelunternehmer mit 60 % und sein Sohn als außen stehender Gesellschafter mit 40 % an der Organ-GmbH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.2 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1553 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die begünstigte Person MU der übernehmenden Pers-Ges wird (und somit die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 oder 2 UmwStG anwendbar ist), sind die bisher als vGA angesetzten Beträge ab dem stlichen Übertragungsstichtag (also rückwirkend) als Entnahmen zu behandeln (und nicht mehr als Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG). Hierzu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehmann, Die Sonder-BV-GbR, GmbH-Rdsch 1986, 316/358; IDW-Arbeitskreis "Besteuerung von PersGes", Steuerliche Ergänzungs- und Sonderbilanzen (Inhalt, Aufstellung und Folgewirkungen), FN Nr 3/1990, 80a; Westerfelhaus, Buchführungspflicht für Sonder-BV einer Person- und Handelsgesellschaft, DB 1991, 1340; Wichmann, Das Sonder-BV in Buchführung und Bilanz, BB 1991, 2117; Kusterer, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 631 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 42 Abs 1 AO kann das StR durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nicht umgangen werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Stpfl oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem ges nicht vorgesehenen St-Vorteil führt (s § 42 Abs 2 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1 Allgemeines

Tz. 80 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 27 Abs 7 KStG gelten die Vorschriften zum stlichen Einlagekonto sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 oder Nr 10 EStG gewähren können. Nach § 20 Abs 1 Nr 10 EStG führen (ua) zu Eink der Träger-Kö eines BgA aus KapVmehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / b) Eigene Schlussfolgerung

Bei der Bewertung von gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln sind dieselben Grundsätze zu berücksichtigen und Abwägungen i.S. einer praktischen Konkordanz vorzunehmen wie bei der Bewertung erbrechtlicher Verfügungen (oben I.2.d). Sowohl Gleichheitssatz als auch Privatautonomie und Testierfreiheit sind in die Abwägung einzustellen. Auch hier ist zu sehen, dass die Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3 Auf Antrag gesonderte Feststellung der Einlageverwendung (§ 27 Abs 8 S 3 bis 7 KStG)

Tz. 294 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 3 KStG wird der als Einlagenrückgewähr zu berücksichtigende Betrag auf Antrag der Kö oder Pers-Vereinigung für das jeweilige Wj gesondert festgestellt. Eine individuelle Antragsberechtigung des inl AE ist ges nicht vorgesehen. Kritisch hierzu s Ostermann/Kluck (Ubg 2023, 363, 367), die hierin einen möglichen Verstoß gegen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Aktivische Gesellschafter-Darlehens-/Privatkonten im Drei- oder Vierkontenmodell

Rn. 13d Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Betrifft im Wesentlichen durch Gesellschafterbeschluss vereinbarte Auszahlungen überschüssiger Liquidität (insb bei Publikums-GmbH & Co KG, was – bei mittelfristig fehlender Gewinnerwartung – eine vorläufige Maßnahme in Form einer nach dem Gesellschaftsvertrag zulässigen Darlehensgewährung darstellt: BFH v 16.10.2008, BStBl II 2009, 272 zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einschränkung der Steuerbefreiung in Höhe einer vorangegangenen Teilwertabschreibung (§ 8b Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 196 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Durch das sog Korb II-Ges ist § 8b Abs 2 S 2 KStG zu § 8b Abs 2 S 4 KStG geworden. Nach § 8b Abs 2 S 4 KStG greift die StBefreiung nach § 8b Abs 2 S 1 und 3 KStG nicht, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hübner, Disquotale GA und Einlagen im SchenkSt-Recht – eine unendliche Geschichte, DStR 2008, 1357; Breier, SchenkSt bei verdeckter Einlage und vGA, Ubg 2009, 417; Benz/Böing, SchenkSt im Konzern?, DStR 2010, 1157; Tolksdorf, SchenkSt bei disquotalen Einlagen und GA, DStR 2010, 423; Berizzi/Guldan, VGA – neue Brisanz durch SchenkSt-Pflicht, BB 2011, 1052; Binnewies, Schenkstliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.1 Allgemeines

Tz. 325 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 6 KStG gelten die Abs 1–5 auch für die dort genannten Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen, die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus einer MU-Schaft zugerechnet werden, sowie für Gewinne und Verluste, soweit sie bei der Veräußerung oder Aufgabe eines MU-Anteils auf Anteile iSd Abs 2 entfallen. Damit gilt für die Zeit nach Inkrafttr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2 Möglichkeiten des Gesetzgebers zur Beseitigung der Verfassungswidrigkeit der Norm

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das BVerfG führt aus, zur Behebung der Unvereinbarkeit der Regelung mit dem GG könne der Ges-Geber eine sachgerechte Differenzierung vornehmen oder den festgestellten Gleichheitsverstoß durch ein generelles Antragswahlrecht für sämtliche von der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung betroffenen Unternehmen beheben. Ihm stehe bei einer gleichhe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Kein Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung

Tz. 150 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit diesem Merkmal wird die vGA von der oGA abgegrenzt. Für eine oGA ergibt sich die Nichtauswirkung auf das Einkommen bereits aus § 8 Abs 3 S 1 KStG; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil A Tz 1 ff. Liegt ein Gewinnverwendungs-Beschl vor, schließt dies also die Annahme einer vGA aus (obwohl auch bei einer oGA eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Ve...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Begriffe

Rz. 133 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG wird eine Vielzahl von teils fein ausdifferenzierten Begriffen aus dem KAGB verwendet. Diese werden teils ausdrücklich, teils implizit i. R. d. Anwendung der Befreiung in Bezug genommen. Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erstr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die an die Überwachungsorgane von Kö gezahlten Vergütungen stellen dem Grunde nach betrieblich veranlasste Aufwendungen iSd § 4 Abs 4 EStG dar. Die Vorschrift des § 10 Nr 4 KStG beschränkt deren Abziehbarkeit aber auf die Hälfte. Tz. 64 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Das Abzugsverbot gilt für alle KStpfl, nicht nur für Kap-Ges (auf die die Vorsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.3 Nicht maßgebliche Merkmale für das Vorliegen einer verdeckten GA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 176 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG kommt es auf die Rechtsform des AE grds nicht an. Ob der Gesellschafter seine Beteiligung im PV oder im BV hält, ist für die Anwendung von § 8 Abs 3 S 2 KStG ebenfalls nicht entscheidend. Diese Fragen spielen nur für die Besteuerung einer vGA beim AE eine Rolle (insbes ab 2009 im zeitlichen Anwendungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.5 Ausstellung einer Steuer-Bescheinigung iSd § 27 Abs 3 KStG durch Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit?

Tz. 100c Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach Verw-Auff ist im Falle des Erbringens einer Leistung iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG durch einen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die nach der Verwendungsrechnung lt § 27 Abs 1 S 3 KStG mit dem stlichen Einlagekonto zu verrechnen ist, bei der Träger-Kö des BgA eine nicht-stbare Einlagenrückgewähr nur dann anzunehmen, wenn der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragsteuerrecht, D...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Hinzurechnung von Streubesitzdividenden

Tz. 24 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Hält eine steuerbegünstigte Einrichtung zu Beginn des Kalenderjahrs in dem Betriebsvermögen ihres steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft von mindestens 10 %, sind Ausschüttungen nach § 8b Abs. 1 KStG (Anhang 3) im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb steuerfr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.3 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1545 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für Verbindlichkeiten oder Rückstellungen, die auf eine als vGA zu beurteilende Verpflichtung zurückzuführen sind (zB Bildung einer Tantieme- oder Pensionsrückstellung, die erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag ausgezahlt wird), erfolgte bis zum stlichen Übertragungsstichtag lediglich eine Einkommenskorrektur als vGA iSd § 8 Abs 3 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.1 Die "ausschüttende" Körperschaft

Tz. 17 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Grds gilt § 8 Abs 3 S 2 KStG für alle Arten von Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 6 KStG. Auch beschr stpfl Kö iSv § 2 Abs 1 KStG können Leistende einer vGA sein; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BB 1995, 1174); s Frotscher (in F/D, Anh zu § 8 KStG Rn 46 ff); und s Kohlhepp (in Schn/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 318). Allerdings muss es sich um Kö handeln, zu d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen: Wann dürfen Sie Gewinne ausschütten?

Erwirtschaftet eine GmbH in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn, muss sie zunächst Verluste der Vorjahre ausgleichen. Die Verwendung des darüber hinausgehenden Gewinns liegt grundsätzlich in der Hand der Gesellschaft. Sie hat, wenn nicht etwas anderes im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetz vorgeschrieben ist, folgende Möglichkeiten: Der Gewinn wird an die Gesellschafter aus...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 3.3 Einfache Mehrheit genügt für den Verwendungsbeschluss

Der Beschluss über die Gewinnverwendung wird grundsätzlich mit einfacher Mehrheit beschlossen, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Im Gesellschaftsvertrag kann eine andere Mehrheit für die Beschlüsse vorgeschrieben werden (z. B. Einstimmigkeit, 3/4-Mehrheit). Auch ist es möglich, eine Mindestausschüttung des Gewinns im Gesellschaftsvertrag vorzuschreiben. Ac...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 1 Vorüberlegungen: Wann ist eine Gewinnausschüttung wirtschaftlich sinnvoll?

Bevor Sie über eine Gewinnausschüttung nachdenken, sollten Sie die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen bedenken. Durch eine Ausschüttung wird der GmbH Liquidität entzogen. Dies ist in verschiedenen Situationen von Bedeutung: Gläubiger: Wenn es darum geht, ohne Vorkasse oder Sicherheiten Leistungen gegenüber der GmbH zu erbringen, werden sich die Gläubiger auch für Gew...mehr

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GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 4.2 Handelsrechtliche Zulässigkeit einer inkongruenten Gewinnausschüttung

Regelung durch Satzung Grundsätzlich sieht § 29 Abs. 3 Satz 1 GmbHG die Verteilung des Gewinns nach dem Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter untereinander vor. Aber es ist zulässig, in der Satzung (=Gesellschaftsvertrag) eine davon abweichende Regelung zu beschließen. So ist es denkbar, dass sich die Gewinnverteilung nach den tatsächlich erfolgten Einlagen berechnet oder...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.1 Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG geht mit der Pflicht zur Anmeldung der Verschmelzung zum Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger die Pflicht zur Beifügung einer Schlussbilanz dieses Rechtsträgers einher. Die Schlussbilanz ist nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG gem. den Vorschriften über die Jahresbilanz und deren Prüfung zu erstellen, womit die Vor...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 1 Jahresüberschuss der Körperschaft

Ausgangsgrundlage für die Ermittlung des steuerlichen Einkommens ist der Jahresabschluss, der für die Kapitalgesellschaft erstellt worden ist. Darin sind alle gebuchten Geschäftsvorfälle der Kapitalgesellschaft während des Wirtschaftsjahres enthalten. Unabhängig von der steuerlichen Qualifizierung sind sämtliche Zuflüsse als Ertrag gebucht und alle Abflüsse als Aufwand behan...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.1 Erfüllung von Satzungszwecken

Diese in § 10 Nr. 1 KStG geregelte Einkommenshinzurechnung betrifft in erster Linie Stiftungen, Vereine bzw. Zweckvermögen. Dort kann die Satzung regeln, dass bestimmte Beträge oder Teile des Gewinns dazu verwendet werden müssen, den satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen. Dies kann z. B. die Ausschüttung eines Geldbetrags an die Gesellschafter oder an eine wohltätige Organisatio...mehr