Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.2 Ertragszuschuss in Form einer Sacheinlage

Tz. 1511 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist Gegenstand der verdeckten Einlage ein aktivierungspflichtiges WG (Bsp: Der OT veräußert ein Grundstück, dessen Verkehrswert 500 TEUR beträgt, für 100 TEUR an die OG), hat die OG das Grundstück richtigerweise sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil mit 500 TEUR anzusetzen (Buchung: Grundstück 500 TEUR an Geld 100 TEUR und an Ertrag 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.2 Auflösung des Ausgleichspostens bei Veräußerung der Organbeteiligung (§ 14 Abs 4 S 2 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1317 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Im Fall der Veräußerung der Organbeteiligung sind in der St-Bil des OT die mit dieser Organbeteiligung zusammenhängenden AP einkommenswirksam aufzulösen. Die Auflösung eines aktiven AP führt zu einer Gewinnminderung; die Auflösung des passiven AP führt zu einer Gewinnerhöhung. Wegen der Anwendung des § 8b KStG, des § 3 Nr 40 EStG und des §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 6 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung bedarf es Regelungen, die Einnahmen und Ausgaben einem VZ zuordnen. Für den Bereich der Überschusseinkünfte nach § 2 Abs 2 Nr 4–7 EStG sowie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH v 15.11.1990, IV R 103/98, BStBl II 1991, 228; BFH v 23.09.2003, IX R 65/02, BStBl II 2005, 159), ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.7 Verpflichtung zur Bilanzkorrektur nach Beanstandung

Tz. 528 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4 Buchst c KStG setzt die Fiktion der ordnungsmäßigen Durchführung des GAV voraus, dass der von der Fin-Verw beanstandete Fehler spätestens in dem nächsten nach dem Zeitpunkt der Beanstandung des Fehlers aufzustellenden Jahresabschluss der OG und des OT (dh der erste noch nicht aufgestellte Jahresabschluss; nicht:...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger

Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803 ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen einer OG aufgrund einer Ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2.2 Die Begrenzungsregelung im Einzelnen

Tz. 736 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 04.03.2020, BStBl I 2020, 256 Rn 10 und 11) ist bei der Ermittlung des fiktiv ausschüttbaren Gewinns der hr-liche Jahresüberschuss als Ausgangsgröße um solche Beträge zu bereinigen, die ohne Bestehen einer Organschaft bei einer Ausschüttung an den außenstehenden AE nicht zur Verfügung gestanden hätten. Danac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die kstlichen Folgen der Organschaft treten nur ein, wenn ein Organschaftsverhältnis iSd § 14 KStG vorliegt und ein zivilrechtlich wirksamer, auf mind fünf Jahre abgeschlossener GAV vorliegt, der auch tats durchgeführt wird. Das Vorliegen eines wirksamen GAV iSd § 291 Abs 1 AktG ist, ebenso wie die von § 14 Abs 1 KStG geforderte Abführung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.4 Ausschüttungssperre nach § 253 Abs 6 HGB

Tz. 404 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 253 Abs 2 S 1 HGB idF des ÄndG v 11.03.2016 (BGBl I 2016, 396, 408) ist bei Pensionsrückstellungen für die Abzinsung vom durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn (bisher: sieben) Geschäftsjahre auszugehen. Nach § 253 Abs 6 S 1 HGB nF ist der Unterschiedsbetrag der Rückstellung, der sich aus der Umstellung von 7 auf 10 Jahre ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 182 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Erfolgt eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns I (s § 22 Abs 1 UmwStG) oder eines Einbringungsgewinns II (s § 22 Abs 2 UmwStG), kann es gem § 23 Abs 2 UmwStG auf Antrag der Übernehmerin zu einer entspr Aufstockung der angesetzten Werte für das eingebrachte BV in der St-Bil der Übernehmerin kommen (Näheres zu den Gründen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Orth, Stiftungen und Unternehmens-StReform, DStR 2001, 325; Bitz, Ausschüttungen von Tochter-Kap-Ges an stbefreite Berufsverbände – Vorteile bei Halten der Beteiligung im stpfl wG, DStR 2003, 1519; Engelsing/Muth, Gewinntransfers an stbefreite Träger-Kö – der neue Einkommenstatbestand am Beispiel von Berufsverbänden, DStR 2003, 917.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschafter / 2.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind als gesetzliche Vertreter (Organ) der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich ergeben, wenn das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft beteiligt ist, also Aktionär ist. Hier ist immer anhand eines Fremdvergleichs zu prüfen, ob die Leistungen, die das Vorstandsmitglied f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / GEMA

Laufen bei beschränkt StPfl Vergütungen über die GEMA, § 50a Abs 6 EStG iVm § 73f EStDV, dann fließen sie dem Künstler erst mit Auszahlung zu, BFH v 27.06.1963, IV 111/59 U, BStBl III 1963, 534. Erbringt ein Verlag nicht rückzahlbare Zahlungen zum Zwecke der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber, welche mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind, e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 52 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei der Verschmelzung und bei der Spaltung einer TG auf die MG zu Bw stellt sich die Frage, ob in der Übertragung des BV zu Bw auf die MG eine vGA nach § 8 Abs 3 KStG liegen kann. UE ist das grds nicht der Fall, denn den umwst-rechtlichen Spezialnormen gebührt Vorrang vor den Rechtsfolgen einer vGA (so bereits Urt des BFH v 18.04.1992, BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei Vorliegen eines Veräußerungsersatztatbestands (§ 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1322 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG aF sind insbes die Umwandlung der OG auf eine PersGes oder natürliche Person, die verdeckte Einlage der Beteiligung an der OG und die Auflösung der OG der Veräußerung der Organbeteiligung gleichgestellt. Das in § 14 Abs 4 S 5 KStG aF enthaltene Wort "insbes" bedeutet, dass die dort enthaltene Aufzählung nicht abschließ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.5 Zurechnung des Organeinkommens bei den Mitunternehmern einer Organträger-Personengesellschaft im Fall des Gesellschafterwechsels

Tz. 828 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine schriftliche Äußerung der Fin-Verw fehlt auch zur stlichen Behandlung des folgenden Sachverhalts: Beispiel: Hier stellt sich die Frage, in welchem Umfang D das positive bzw negative Organeinkommen des Jahres 01 zuzurechnen ist. Lösungsmöglichkeiten: Alt 1: Der einheitlich und gesondert festgestellte Gewinn bzw Verlust der PersGes (einschl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Einheits-Körperschaftsteuersatz (§ 23 Abs 1 KStG)

Tz. 8 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 23 Abs 1 KStG beträgt die KSt für VZ bis einschließlich VZ 2027 15 % des zvE, ohne dass danach unterschieden wird, ob die Kö ihr Einkommen thesauriert oder ob es von ihr zur Finanzierung von Ausschüttungen verwendet wird. Grundlage für die Ermittlung des zvE (s § 7 Abs 2 KStG) ist das Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG, das um die tarifliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Gesetzlich oder durch Satzung vorgeschriebene Rücklagen

Tz. 486 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 466, 467), betrifft § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG nur die "anderen" Gewinnrücklagen iSd §§ 266 Abs 3 III 4, § 272 Abs 3 S 2 HGB, deren Bildung im Belieben der OG steht. Die Zuführung zu ges Rücklage ist nicht durch § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG eingeschränkt, so bereits der Ges-Wortlaut. Eine ges Rücklage ist bei der AG und S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Die Steuerbelastung des von Körperschaften erwirtschafteten Einkommens

Tz. 15 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wer die Frage nach der stlichen Belastung des von Kö erwirtschafteten Einkommens beantworten will, muss, obwohl die Besteuerung der Kö rechtssystematisch nicht mit der ihrer AE verbunden ist, gleichwohl beide Ebenen zusammen sehen (s Dremel, in R/H/N, 2. Aufl, § 23 KStG Rn 2). Das Halb- bzw Teileink-Verfahren sieht, anders als das frühere An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Orth, SolZ: Renaissance einer Doppelbelastung von Dividenden, DB 1991, 779; Rödder, Belastungs- und Gestaltungswirkungen des geplanten SolZ, DB 1991, 921; Rödder, Belastung und Volumen von Ausschüttungen nach der endgültigen Ausgestaltung des SolZ, DB 1991, 1400; Schneider, Sinn und Widersinn der steuerlichen Investitionsförderung für die neuen Bundesländer und des SolZ, DB 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.3 Sinn und Zweck des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 970 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 3 KStG, der die dort genannten Mehr- bzw Minderabführungen für stliche Zwecke in eine GA bzw in eine verdeckte Einlage umdeutet, soll, bezogen auf in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführungen, sicherstellen, dass es bei einer Gesamtbetrachtung zu der vom Ges gewollten Kombination einer KSt auf das von der OG erwirtschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.2 Fiktion einer Einlage bzw einer Einlagenrückgewähr (§ 14 Abs 4 S 1 bis 3 und 5 KStG)

Tz. 1056 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG sind Minderabführungen der OG, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage durch den OT in die OG zu behandeln. Die Einlagefiktion geht von dem Grundfall aus, dass eine OG sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil eine zulässige Rücklage gebildet und sich dadurch die Gewinnabführung an den OT ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Systemwidrige Besteuerung eines "Gewinntransfers"

Tz. 15 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens auf der Ebene der AE (s BT-Drs 14/2683). Danach sollte, weil es bei den BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit keine Ausschüttungen gibt, durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und Buchst b S 1 und 2 EStG eine Gleichstellung hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umw, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Ertragstl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.4 Fallgestaltungen iVm dem BilMoG

Tz. 1466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die umfangreichen hr-lichen Änderungen durch das BilMoG haben auch Fragestellungen hinsichtlich der Anwendung des § 14 Abs 3 und 4 KStG mit sich gebracht (s Kröner/Bolik/Gageur, Ubg 2010, 237, 242 und s Prinz, Gastkommentar in DB 12/2011, M 1). Es geht darum, dass Art 67 Abs 3 EGHGB den Unternehmen bei den nachstehend genannten Bil-Positio...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.1 Handelsrechtliche Grundlagen

§ 256 Satz 1 HGB erlaubt für Zwecke einer vereinfachten bilanziellen Zugangsbewertung gleichartiger Vorratsgüter, eine von der Realität abweichende Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge dieser Güter zu unterstellen. Die geforderte GoB-Konformität hat klarstellenden Charakter und soll Missbräuche ausschließen. Unzulässig sind danach etwa willkürliche Verbrauchsfolgeunterstellung...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Su... / 2.5.1 Hinzu- und Abrechnungen (Zeilen 94 bis 109)

In der Zeile 93 ist der Zwischenwert Substanzwert zu erfassen (laut Zeile 91). In den Zeilen 95 bis 108 sind aus dem Wert des Betriebs zum Zeitpunkt des letzten Jahresabschlusses (Bilanzstichtag) der Wert zum Bewertungsstichtag abzuleiten und entsprechende Angaben zu machen. Angaben in den Zeilen 94 bis 108 sind jedoch entbehrlich, wenn der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzst...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Während der Zuweisungsartikel regelt, ob und in welchem Umfang der Quellenstaat besteuern kann, legt der Methodenartikel für den Staat der Ansässigkeit des Steuerbürgers ("Wohnsitzstaat") die Methode fest, nach der dieser die Doppelbesteuerung zu vermeiden hat (Freistellung mit Progressionsvorbehalt oder Anrechnung). Die Auswirkungen der Methodenwahl können erheblich sein, w...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.2 Einschränkungen der Steuerfreistellung durch Aktivitätsklauseln

Aktivitätsklauseln sollen die Verlagerung von "privaten Einkünften" wie Kapitalanlageeinkünften in begünstigte, freigestellte gewerbliche Einkünfte verhindern. Diese Klausel findet sich daher fast nur im Verhältnis zu "Niedrigsteuerstaaten". Ca. 2/3 der deutschen DBA[1] enthalten Aktivitätsklauseln, die für Betriebsstätteneinkünfte, bewegliches und unbewegliches Vermögen diese...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2.5 Stand der DBA und Arbeitshilfen

In der ersten Ausgabe des BStBl jedes Jahres sind die aktuellen DBA und deren Fundstellen sowie Hinweise über laufende Verhandlungen enthalten[1] Hierbei sind nicht nur die Fundstellen der aktuellen DBA und deren erstmalige Anwendung, sondern auch Hinweise zu besonderen "Staatenverhältnissen" wie den Folgen des Zerfalls der UdSSR, der Tschechoslowakei und Jugolawiens (z. T. W...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG

Leitsatz 1. § 4 Abs. 2 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes 2006 (UmwStG 2006) ermöglicht seinem unmissverständlichen Wortlaut nach die Anrechnung des Zeitraums der Zugehörigkeit des eingebrachten Wirtschaftsguts (nur), wenn die Dauer der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Letzteres betrifft aber nicht die Situation des gewerbesteuerrechtlichen Schachtelprivilegs nach § 9 Nr. 2a Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes, weil dafür alleine der Beginn...Senatsurteile vom 11.07.2023 ‐ I R 21/20BStBl II 2024, 41311.07.2023 ‐ I R 36/20BStBl II 2024, 41911.07.2023 ‐ I R 40/20BStBl II 2024, 43411.07.2023 ‐ I R 45/20BStBl II 2024, 438mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.3.2 Nachträgliche Änderung oder nachträglicher Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 173 Es sind alle aus dem streitigen Sachverhalt fließenden Folgerungen zu ziehen; eine Unvereinbarkeit i. S. d. Kollision der Regelungsbereiche von Steuerbescheiden, wie bei Abs. 1-3, braucht nicht vorzuliegen. Die Finanzbehörde ist auch bei dem Erlass des Änderungsbescheids nicht an die in dem ursprünglichen Steuerbescheid vertretene Auffassung gebunden. Es kann daher, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.4.2 Anträge und Wahlrechte mit materieller Wirkung

Rz. 134 Die Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts hat materielle Wirkung, wenn es nicht nur Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ist, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands. Es wirkt dann unmittelbar rechtsgestaltend auf die Steuerschuld ein und verändert die einkommensteuerrechtl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 "Bestimmter Sachverhalt"

Rz. 24 Der Tatbestand des Abs. 1 setzt voraus, dass ein "bestimmter Sachverhalt" in mehreren Steuerbescheiden berücksichtigt worden ist, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Grundlegend für die Anwendung des Tatbestands des Abs. 1[1] ist daher der Begriff des "bestimmten Sachverhalts". Das Gesetz gibt mit diesem Ausdruck einen unbestimmten Rechtsbegriff, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.2.1 Änderung oder Aufhebung eines unrichtigen Steuerbescheids

Rz. 135 § 174 Abs. 4 AO setzt als Regelfall voraus, dass eine Änderung eines Steuerbescheids aufgrund eines Rechtsbehelfs oder Antrags erfolgt, und danach, also nachträglich, die richtigen steuerlichen Konsequenzen durch Erlass oder Änderung eines weiteren Steuerbescheids gezogen werden. Voraussetzung für den Erlass oder die Änderung des zweiten Steuerbescheids ist also, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4.1 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 191 Sind die steuerlichen Folgen aus dem Sachverhalt nicht bei dem Stpfl., gegen den der unrichtige Steuerbescheid ergangen ist, sondern bei einem Dritten zu berücksichtigen, so kann die gegen den Dritten gerichtete Steuerfestsetzung nach Abs. 5 entsprechend Abs. 4 nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Dritte an dem Verfahren über die Änderung des Bescheids des S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 Neuer Antrag, neuer Gewinnverteilungsbeschluss

Rz. 42 Bei der Frage, ob ein neuer Antrag eine Durchbrechung der Bestandskraft rechtfertigt, ist zu unterscheiden, ob der Antrag die neue Tatsache ist oder ob aufgrund neuer Tatsachen ein Antrag erstmals gestellt oder geändert wird.[1] Zur Einordnung eines neuen Antrags als rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO vgl. G. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kundenbindungsprogramme / 2.2 Pauschalbesteuerung durch Prämienanbieter

Übersteigt der geldwerte Vorteil den steuerfreien Jahresbetrag von 1.080 EUR, kann der Veranstalter, der die Bonusleistungen erbringt, anstelle des individuellen Lohnsteuerabzugs beim Arbeitnehmer die Besteuerung über Bonusleistungen durch eine vereinfachte Pauschalsteuer sicherstellen.[1] Die Besonderheit besteht darin, dass die Pauschalbesteuerung nicht durch den Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen / 5.3 Weitere Besonderheiten

Zuflussbesonderheiten ergeben sich bei laufendem Arbeitslohn, der in dem Kalenderjahr als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.[1] Arbeitslohn fließt nicht bereits durch die Einräumung eines Anspruchs gegen den Arbeitgeber zu, sondern erst durch dessen Erfüllung.[2] Praxis-Tipp Aufteilung von Vorauszahlungen Einnahmen für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 ...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.8 EuGH-Vorlage: Definitive Erhebung der Kapitalertragsteuer im Drittstaatenfall?

Werden Dividenden von einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine Drittstaaten-Kapitalgesellschaft ausgeschüttet, kommt es regelmäßig nur zu einer teilweisen Reduktion der Kapitalertragsteuer unter den Bestimmungen des einschlägigen DBA. Der BFH will vom EuGH geklärt haben, ob eine vollständige Reduktion der Kapitalertragsteuer unter Bezug auf die Kapitalverkehrsfreiheit erf...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 4.12 Gesonderte und einheitliche Feststellung bei KGaA

Die hybride Rechtsform der KGaA hat sowohl kapital- als auch personengesellschaftsrechtliche Elemente. Laut BFH ist für eine KGaA und deren persönlich haftende Gesellschafter (phG) eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO durchzuführen (BFH, Urteil v. 16.10.2024, I R 24/22, BFH/NV 2025 S. 597). Der BFH sieht au...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.5.4 Neue Zurechnungsbesteuerung für ausländische Familienstiftungen und Trusts

Im Rahmen der Zurechnungsbesteuerung (§ 15 AStG) werden einem in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter, subsidiär den unbeschränkt steuerpflichtigen Begünstigten der Familienstiftung die Einkünfte der Stiftung zugerechnet. Die Stiftung verliert dadurch ihre steuerliche Abschirmwirkung. Steuern, die die Stiftung auf ihre Einkünfte gezahlt hat, sind anzurechnen un...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.6 Quellenbesteuerung von Dividenden auf Bruttobasis sowie im Verlustfall

Der EuGH sah einen Verstoß gegen das Unionsrecht, wenn Dividenden an gebietsfremde Gesellschaften aufgrund der Bruttobesteuerung weniger günstig behandelt werden als Dividenden an gebietsansässige Gesellschaften (EuGH, Urteil v. 7.11.2024, C-782/22). Hinweis Während im reinen Inlandsfall bei steuerpflichtigen Dividendenerträgen (bzw. anderen quellensteuerpflichtigen Vergütung...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 2.3.2 Extraaurale Lärmwirkungen

Extraaurale Lärmwirkungen drücken sich in verschiedenen physiologischen und psychischen Reaktionen aus, die über das zentrale und das vegetative Nervensystem des Menschen vermittelt werden: Sie entstehen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zur Schallexposition, haben keinen strengen Pegelbezug und entsprechen einer Stressreaktion. Akute Wirkungen klingen nach der Exposi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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