Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.2 Ermäßigung der KapESt bei Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 3)

Rz. 91 § 43a Abs. 1 S. 3 EStG verweist zur Berechnung der KapESt bei Berücksichtigung der anzurechnenden ausl. Quellensteuer auf § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG.[1] Damit wird die einkommensteuermindernde Anrechnung von ausl. Steuern nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 32d EStG Rz. 57ff.). Diese Sonderregelung ist aus Gründen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b)

Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird nach § 43b Abs. 1 EStG die KapESt nicht erhoben, wenn der au...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG für ausschüttungsbedingte TW-AfA auf Streubesitzbeteiligungen nicht verfassungswidrig

Streitig ist die Anwendung des § 8b Abs. 3 S. 3 KStG bei ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen (TW-Abschreibungen) auf Streubesitzbeteiligungen. Das FG entschied: Keine einschränkende Auslegung: Das Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG gilt auch dann, wenn infolge von Gewinnausschüttungen von Streubesitzbeteiligungen TW-Abschreibungen auf diese Streubesitzbeteiligu...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / 1. Festlegung der Hürde

Die Satzung sollte den Schwellenwert – in der Regel den aktuellen Unternehmenswert – eindeutig definieren und verbindlich festschreiben. Bis zum Erreichen dieses Betrags sind die Gewinn-, Ausschüttungs- und Liquidationsrechte der neuen Anteile regelmäßig ausgeschlossen. Erst bei Überschreiten der Schwelle partizipieren diese am Wertzuwachs. Dabei kann eine Anwachsungsphase vor...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarb... / 3. Abgrenzung zu virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen

Werden aufgrund bloß virtueller Mitarbeiterprogramme Auskehrungen an den Arbeitnehmer vorgenommen – etwa zum Zweck der Teilhabe am laufenden Gewinn oder an einem Exit-Gewinn –, werden diese Beträge sämtlich als Arbeitslohn i.S.d. § 19 EStG zu qualifizieren sein. Dies führt sowohl zur Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers als auch zur Sozialversicherungs...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.3 Gewinnverwendungspolitik

Rz. 55 Bei der Gewinnverwendungspolitik steht die Art der Verwendung eines gegebenen – selbstverständlich durch andere Instrumente der Bilanzpolitik – entstandenen Gewinns im Vordergrund. Hier geht es konkret um die Frage, ob ein Gewinn ausgeschüttet, thesauriert oder zum Rückkauf eigener Aktien genutzt werden soll. Im Schrifttum dominieren zumeist nur die beiden erstgenannten A...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.1.2 Kategorien der Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 35 Die bilanzpolitischen Instrumente zur Sachverhaltsgestaltung lassen sich in folgende Kategorien einteilen:[1] zeitliche Verlagerung von Geschäftsvorfällen, dauerhafte oder originäre Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag nicht rückgängig gemacht werden, und vorübergehende Maßnahmen, die nach dem Bilanzstichtag wieder rückgängig gemacht werden. Rz. 36 Zeitliche Verlagerung...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.2 Wirkungsbreite

Rz. 66 Je mehr Rechenwerke durch eine bilanzpolitische Maßnahme berührt werden, desto größer ist deren Wirkungsbreite. Als "Rechenwerke" sind dabei anzusehen: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Ermittlung des gemeinen Werts von Gesellschaftsanteilen, Konzernbilanz nach HGB und ggf. IFRS, betriebsinterne Ergebnisrechnung; in diesem Zusammenhang sind auch die Steuererklärungen der A...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.5.2 Bilanzpolitisches Verhalten im Hinblick auf die Erkennbarkeit

Rz. 100 Die Verwirklichung der bilanzpolitischen Ziele setzt vielfach voraus, dass die ergriffenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen von den Bilanzadressaten nicht erkannt werden. Dies gilt insbesondere unter informationspolitischen Gesichtspunkten. Aber auch die Beeinflussung der Ausschüttungen an die Anteilseigner erfolgt leichter, wenn in bestimmten Situationen größere Abwe...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung

Ist das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers aus steuerlicher Sicht "unangemessen" hoch, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die Gründe hierfür im Gesellschaftsverhältnis liegen und der das "normale" Maß übersteigende Betrag wird als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) betrachtet. Unter einer vGA ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (oder verh...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / Einführung

Für die Bemessung von angemessenen Bezügen eines Geschäftsführers gibt es keine festen Regeln. Die Vergütung des Geschäftsführers soll grundsätzlich ein Äquivalent für den Wert seiner Arbeit darstellen und ist auf dieser Basis zu schätzen. Das richtige Maß zu finden, ist dabei gar nicht so einfach. Hilfe bieten z. B. der "interne" Fremdvergleich, also ein Vergleich mit den B...mehr

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Die personengebundene Kapit... / a) Sachverhalt

In dem nunmehr vom BFH entschiedenen Fall sah die Satzung der X GmbH zunächst eine Gewinnverteilung nach Beteiligungsquoten vor. 2014 wurde die Regelung dahingehend geändert, dass sich die Gewinnverteilung nunmehr nach dem individuellen finanziellen Beitrag richten sollte, den ein Gesellschafter zu einer konkreten Investition geleitet hat. Für jede einzelne Investition, insb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.3 Ausschüttung statt Abführung

Tz. 421 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob die OG vororganschaftliche Rücklagen, die sie hr-lich nicht an den OT abführen darf, zugunsten des Bil-Gewinns auflösen und an den OT ausschütten darf, gilt Folgendes: Ist die OG eine nicht eingegliederte AG (auch SE), widerspricht eine solche Ausschüttung weder dem Wortlaut noch dem Sinn des § 301 AktG, da die außenstehende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Einheitlicher Steuersatz bei Thesaurierung und Ausschüttung; systembedingte Begünstigung der Thesaurierung

Tz. 4 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im Halb- bzw Teileink-Verfahren gibt es – anders als früher – keine unterschiedlichen KSt-Sätze mehr für den thesaurierten und für den ausgeschütteten Teil des zvE. Der einheitliche KSt-Satz beträgt ab dem VZ 2008 bis einschl dem VZ 2027 15 % des zvE und wird ab dem VZ 2028 jährlich um jeweils 1 % bis zu einem KSt-Satz von 10 % für VZ ab 2032...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.5 Weitere Ausschüttungs-/Abführungssperren

Tz. 405 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde mit Wirkung für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre § 269 HGB aufgehoben, der eine weitere Ausschüttungssperre regelte. Es handelt sich um die Bilanzierungshilfe zur Aktivierung von Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs . Werden solche Aufwendungen in der H-Bil aktiviert, dü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.5 Beispielreihen zur Bildung und Auflösung von Ausgleichsposten

Tz. 1362 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die nachstehenden Bsp-Reihen sollen das Zusammenwirken von Gewinnabführung, Rücklagenbildung und -auflösung bzw Bildung eines niedrigeren St-Bil-Ausweises und spätere Wiederangleichung, Einkommenszurechnung und AP verdeutlichen. Tz. 1363 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispielreihe 1: Aktiver APmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person

Tz. 56 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2025, Rn 02.25 ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003, BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG Tz 95 ff und s § 11 UmwStG Tz 126 ff): Tz. 57 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Fallgruppe 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.7 Keine Auflösung des Ausgleichspostens bei Beendigung der Organschaft trotz fortbestehender Beteiligung

Tz. 1355 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Besteht nach Beendigung des GAV die Beteiligung an der OG fort, sind die dann noch vorhandenen besonderen AP nicht gewinnwirksam aufzulösen, sondern bis zur Veräußerung der Beteiligung bzw bis zum Vorliegen eines veräußerungsgleichen Tatbestands weiterzuführen (s R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022). Insoweit sind die Aussagen im UmwSt-Erl 2011 zum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 53 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei den Sacheinlagen nach § 20 Abs 1 UmwStG in eine Kap-Ges oder Gen kommt es bei einer st-begünstigten Einbringung zum Bw (oder Zwischenwert) trotz St-Verhaftung der transferierten stillen Reserven beim einbringenden und übernehmenden St-Subjekt im Ergebnis nicht zu einer stlichen Doppelbelastung. Die Verdoppelung der stillen Reserven (s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.4 Beispielreihen zu Einlagen bzw zur Einlagenrückgewähr

Tz. 1085 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die nachstehenden Bsp-Reihen sollen das Zusammenwirken von Gewinnabführung, Rücklagenbildung und -auflösung bzw Bildung eines niedrigeren St-Bil-Ausweises und spätere Wiederangleichung, Einkommenszurechnung und Einlagen/Einlagenrückgewähr verdeutlichen. Tz. 1086 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispielreihe 1: Einlagenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.2 Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Tz. 64 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei Verschmelzung auf eine andere Kö gilt für einen AE die stliche Rückwirkungsfiktion nach § 2 Abs 1 UmwStG nicht, sofern es nicht der übernehmende Rechtsträger ist (s Tz 49). Ausschüttungen an AE, für die die Rückwirkungsfiktion nicht gilt, sind als Ausschüttungen der übertragenden Kö und als Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu behandel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.4 Steuerliche Folgen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1595 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung stlich nicht anerkannt, gilt uE Folgendes (hierzu auch s Frotscher in F/D, § 14 KStG Rn 701; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1347 ff; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 551 und s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 705). Beispiel 1: Sowohl zwischen EG und MG als auch zwischen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft

Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v 19.10.2020, BFH/NV 2021, 536). Das gilt auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giere, Zur Besteuerung von Einkünften aus Forstgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden, INF 1983, 543. Verwaltungsanweisung: OFD Hannover v 09.12.2002, S 2230–11 StH 225. Rn. 48 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gem § 3 Abs 2 KStG iVm § 13 Abs 1 Nr 4 EStG unterliegen die Gewinne aus Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden (das sind PersGes de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einnahmen iSd § 7 UmwStG gelten, da die AE an der Umw teilnehmen, auf Grund des § 2 UmwStG mit dem Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags als zugeflossen (s § 2 Abs 2 iVm Abs 1 UmwStG, s UmwSt-Erl 2025, Rn 07.07). GlA s Urt des BFH v 10.02.2016 (BFH/NV 2016, 1313) zum UmwStG 1995, s Görden (GmbH-StB 2016, 257), s Martini (in W/M, § 7 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Das Besteuerungskonzept der §§ 11–13 UmwStG in Verbindung mit den Regelungen des KStG

Tz. 12 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Für die stliche Behandlung der in den §§ 11–13 UmwStG geregelten Gr von Verschmelzungsvorgängen liegt dem UmwStG und dem KStG ein völlig anderes Konzept zur Sicherstellung der Einmalbesteuerung des von der Kö erwirtschafteten Gewinns zu Grunde als für die stliche Behandlung des in den §§ 3–10 UmwStG geregelten Vermögensübergangs von einer Kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1.2 Steuerrechtliche Behandlung

Tz. 879 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nicht eingegliederte Organgesellschaft Ein Verstoß gegen das handelsrechtliche Abführungsverbot führt stlich zur Nichtanerkennung der Organschaft (s R 14.5 Abs 4 KStR 2022). Ebenfalls hierzu, auch wegen Heilungsmöglichkeiten s Tz 414 und s Tz 535. Nach R 14.5 Abs 4 S 4 und 5 KStR 2022 gelten für an den OT ausgeschüttete vororganschaftliche Rü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beherrschender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bei beherrschenden Gesellschaftern sowie diesen gleichgestellten Gesellschaftern (vgl dazu BFH v 03.02.2011, VI R 4/10, BStBl II 2014, 493; FG RP v 11.05.2022, 2 K 1811/17, EFG 2023, 1450) wird ein Zufluss bereits mit der Fälligkeit der von der Gesellschaft geschuldeten Vergütungen angenommen, BFH v 14.04.2016, VI R 13/14, BStBl II 2016, 788,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Verhältnis zu den Regelungen im KStG

Tz. 31 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Optiert ein Personenunternehmen nach § 1a KStG zur KSt, kann es unstr OT sein. Nach umstr Verw-Auff kann eine optierende Gesellschaft hingegen nicht OG sein (s Tz 90). Tz. 32 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Regelungen in § 8 Abs 3 S 2 KStG zur vGA und in § 8 Abs 3 S 3 KStG zur verdeckten Einlage gelten grds auch im Verhältnis zwischen OT und O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382 ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresübe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Vor Inkrafttreten des SEStEG hatte § 7 UmwStG nur für die AE Bedeutung, für die die Einlage- und Übertragungsfiktionen des § 5 Abs 2–4 UmwStG aF nicht galten und für die daher ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln war. Diese AE konnten die AK ihrer Beteiligung stlich nicht geltend machen. Hierbei handelte es sich um die folgenden, an der U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung

Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform der GmbH. Die Regelung des § 301 AktG dient dem Schutz der außenstehenden Gesellschafter der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Verhältnis zu den Regelungen im GewStG

Tz. 42 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 2 S 2 GewStG gilt eine OG als BetrSt des OT, wenn sie OG iSd § 14 bzw des § 17 KStG ist. Damit sind die Organschaftsvoraussetzungen identisch. Der einzige Unterschied zwischen der kstlichen und der gewstlichen Organschaft ist, dass bei der GewSt § 16 KStG nicht anzuwenden ist, was aus der BetrSt-Fiktion folgt. Trotz der BetrSt-F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Kapitalrücklagen

Tz. 426 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 301 S 2 AktG idF vor der Änderung durch das BiRiLiG ließ die Abführung von Gewinnen aus der Auflösung während der Vertragsdauer gebildeter freier Rücklagen zu. § 301 S 2 AktG idF des BiRiLiG erwähnt nur noch andere Gewinnrücklagen; nach der amtl Ges-Begr des BiRiLiG handelte es sich um eine redaktionelle Anpassung. Offensichtlich ungewoll...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.6 Zusammenfassende Übersicht: Auflösung einer Kapitalrücklage zum Zweck der Verlustabdeckung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.3 Ausschüttungsgesperrter Betrag iSd § 268 Abs 8 HGB

Tz. 398 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde § 301 S 1 AktG dahingehend erweitert, dass in der Definition des Höchstbetrags der Gewinnabführung auf § 268 Abs 8 HGB Bezug genommen wird (dazu s Gelhausen/Althoff, WPg 2009, 584; s Funnemann/Graf Kerssenbrock, BB 2008, 2674; s Zülch/Hoffmann, DB 2010, 909; s Marx/Dallmann, Stbg 2010, 453; s Küting/Lorson/Eichenlaub/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Ermittlung der Bezüge iSd § 7 S 1 UmwStG

Tz. 7 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 7 S 1 UmwStG ist allen AE das anteilig auf sie entfallende EK lt St-Bil abz des Bestands des stlichen Einlagekontos iSd § 27 KStG, das sich nach der Anwendung des § 29 Abs 1 KStG ergibt, als Einnahmen aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen. Bei AE, für die ein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, erfolgt eine Umqualifizierung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.3 Gewinnausschüttungen im Verhältnis zwischen Überträgerin und Übernehmerin

Tz. 65 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei GA zwischen übertragender und übernehmender Kö ist zwischen folgenden Sachverhalten zu unterscheiden: Tz. 66 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Fall A: Ausschüttungen der übertragenden an die übernehmende Kö (Aufwärtsverschmelzung) Bei Vorliegen der in Tz 57 und 58 erläuterten Fallgruppe 1 (vor dem Übertragungsstichtag erfolgte GA) und Fallgruppe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Korrekturen am Abschluss des Betriebs

Tz. 144 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Lt Gesetz (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 5 EStG) ist für Zwecke der Ermittlung der EK-Quote das EK des Betriebs (der Kö) zu erhöhen um einen im Konzernabschluss enthaltenen Firmenwert, soweit er auf den Betrieb entfällt, und zu kürzen um das EK, das keine Stimmrechte vermittelt, ausgenommen Vorzugsaktien, die Anteile an anderen Konzerngesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 720 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Leistet eine OG Az an außenstehende AE, stellt sich die Frage, ob dies dem in § 14 Abs 1 S 1 KStG geregelten Gebot der Vollabführung ihres Gewinns entgegensteht. Im Hinblick darauf, dass § 16 KStG, auf den § 14 Abs 1 S 1 KStG verweist, Bestandteil der kstlichen Organschaftsregelungen ist, wurden Az in der Form eines Festbetrags von jeher al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Verhältnis zu den Regelungen im EStG

Tz. 37 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Eink-Ermittlungsvorschriften des EStG, auch § 2a EStG, § 4 Abs 4a EStG, § 4j EStG, § 4k EStG und § 15a EStG sind nach allg Grundsätzen bei OT und OG anzuwenden. Wegen der Anwendung des § 4h EStG s Tz 33. Tz. 38 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG , des § 3 Nr 40 EStG sowie der §§ 43, 44 EStG ist z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freifahrten/-flüge für Arbe... / 4.1.1 Vielfliegerbonus

Steuerfreiheit bei dienstlicher Nutzung Die bekanntesten Prämien aus Kundenbindungsprogrammen sind die Vielfliegerboni der Luftverkehrsgesellschaften. Ab Erreichen einer bestimmten Flugkilometergrenze werden von den Airlines Bonuspunkte gutgeschrieben, mit denen der Arbeitnehmer Freiflüge oder kostenlose Hotelaufenthalte von der Airline erhalten kann. Werden diese Prämien für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.1 Ansatz

Tz. 209 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 "Der Ansatz des Erhöhungsbetrags bleibt ohne Auswirkung auf den Gewinn" (s § 23 Abs 2 S 1 Hs 2 UmwStG). Gewinn ist gem §§ 8 Abs 1 KStG iVm 4 Abs 1 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangegangenen Wj, vermehrt um Entnahmen und vermindert um Einlagen. Die Werterhöhung des BV aus dem e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Abführung des ganzen Gewinns; "Gewinnabsaugung" auf der Vorstufe des Jahresüberschusses

Tz. 451 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das StR stellt neben die hr-lichen Anforderungen weitere Vorschriften, die für die stliche Anerkennung eines GAV beachtet werden müssen. Hierzu gehört zunächst, dass nach § 14 Abs 1 S 1 KStG der ganze Gewinn, das ist der hr-lich zulässige Höchstbetrag, abgeführt werden muss (s Tz 356 ff). Eine geringere Abführung gefährdet ebenso wie eine Z...mehr