Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.5 Verfahren

Rz. 52 Leistungen für Transfermaßnahmen nach § 110 setzten einen entsprechenden Antrag voraus (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 50). Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung, § 323 Abs. 2 Satz 1 (Rolfs, in: ErfK, SGB III, § 110 Rz. 29; Bieback, in: BeckOK; SGB III, § 110 Rz. 5 ; Apidopoulos, in: Heinz/Schmidt-De Caluwe/scholz, SGB III, § 110 Rz. 1...mehr

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DRK-TV / 3.1.6 Bewährungs- und Zeitaufstiege (§ 6 TVÜ-DRK)

Der DRK-Reform-Tarifvertrag kennt keine Bewährungs- oder Zeitaufstiege in höhere Entgeltgruppen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-DRK). Der Mitarbeiter verbleibt für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses in seiner Entgeltgruppe, seine Vergütung ändert sich nur über die Stufenlaufzeit. Eine höhere Entgeltgruppe kommt nur bei Änderung der Tätigkeit des Mitarbeiters in Betracht. Daher so...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. BGH, Beschluss v. 25.2.2025, VI ZB 36/24, NJW-Spezial 2025 S. 286: Begehrt eine Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hat sie einen Verfahrensablauf vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Vortrag, in der Kanzlei des P...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.5 Haftungsausschluss

Ein Haftungsausschluss im Rahmen eines Mandats ist unzulässig. Einen Problembereich stellt die Haftung für telefonische Auskünfte dar.[1] Eine Haftung für telefonische Auskünfte des Steuerberaters kann ihre Grundlage grundsätzlich nur in einem Vertragsverhältnis haben. Oft kommt es aber vor, dass Mandanten außerhalb eines Beratungsvertrags "eine kurze Frage haben". Hier schüt...mehr

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DRK-TV / 3.2.2.3 Abweichende Regelung bei bereits gewährter Besitzstandszulage nach § 7 TVÜ-DRK

Mitarbeiter, denen nach § 7 TVÜ-DRK bereits eine Besitzstandszulage zusteht (ehemalige Vergütungsgruppenzulage), werden in eigene Ü-Tabellen übergeleitet. In diese Ü-Tabellen ist die Besitzstandszulage bereits eingerechnet. Die gesonderte Zahlung dieser Zulage fällt mit dem Zeitpunkt der Überleitung in die SuE-Tabelle weg. Folgende Mitarbeiter sind hiervon betroffen: Entgeltgr...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 7.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Kenntnisse über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnissen sind erforderlich. Die Wiedereinsetzung ist keine Fristverlängerung, sondern der Steuerpflichtige wird nur so behandelt, als habe er die Frist eingehalten. Diese Möglichkeit besteht sowohl nach der Abgabenordnung (§ 110 AO)[1] als auch nach der Finanzgerichtsordnung (§ 56 FGO). Die Gewährung der ...mehr

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Sterbegeld / 15 Ausschlussfrist

Der Anspruch auf Sterbegeld ist kein arbeitsvertraglicher Anspruch, denn die Sterbegeldberechtigten haben nicht die Funktion von Beschäftigten des Arbeitgebers. Damit findet die Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD für Ansprüche der Hinterbliebenen auf Zahlung von Sterbegeld keine Anwendung.[1] Die Ansprüche unterliegen jedoch der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB. Ansp...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.5 Ausschluss- und Verjährungsfristen

Anspruch auf Karenzentschädigung verjährt nach 3 Jahren Die Karenzentschädigung ist ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Deshalb unterliegt sie der üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Ansprüche entstanden sind.[2] Ausschlussfristen nicht immer anwendbar Einzelvertraglich oder auch aufgrund von Tarifver...mehr

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Ausschlussfristen

Zusammenfassung Begriff Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen und sind danach in der Regel erst nach dem Ablauf von 3 Jahren ausgeschlossen. Dies wird bei Arbeitsverträgen nicht als interessengerecht angesehen, weshalb in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, besonders aber auch in Tarifverträgen, häufig wesentlich kürzere Auss...mehr

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Ausschlussfristen / 2 Beginn und Dauer der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine vertragliche Ausschlussfrist von weniger als 3 Monaten für die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs unangemessen kurz. Eine Frist von weniger als 3 Monaten ist mit dem wesentlichen Grundgedanken des Verjährungsrechts und der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren i. S. d. § 307 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Ausschlussfristen / 5 Zweistufige arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

Nicht selten werden Ausschlussfristen 2-stufig vereinbart:mehr

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Ausschlussfristen / 4 Einseitige arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

Einseitige einzelvertragliche Ausschlussfristen, nach denen nur der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb der Frist geltend zu machen hat, benachteiligen diesen unangemessen und sind daher nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.[1]mehr

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Ausschlussfristen / 10 Anforderungen in Bezug auf das Nachweisgesetz

Die Unkenntnis des Arbeitnehmers über das Bestehen einer Ausschlussfrist verhindert nicht das Erlöschen etwaiger Vergütungsansprüche. Wenn die Unkenntnis darauf beruht, dass der Arbeitgeber seiner Nachweispflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG nicht nachgekommen ist, kann jedoch ein Schadensersatzanspruch bestehen. Kommt der Arbeitgeber mit seiner Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 ...mehr

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Ausschlussfristen / 11 Unzulässige Rechtsausübung

In Ausnahmefällen sind der Berufung auf den Ablauf einer Ausschlussfrist dann Grenzen gesetzt, wenn es gegen Treu und Glauben verstößt, sich auf die Ausschlussfrist zu berufen. Die Berufung des Arbeitgebers auf eine Ausschlussfrist verstößt dann gegen das Gebot von Treu und Glauben, wenn er durch ein positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Arbeitnehmer die G...mehr

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Ausschlussfristen / Zusammenfassung

Begriff Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen und sind danach in der Regel erst nach dem Ablauf von 3 Jahren ausgeschlossen. Dies wird bei Arbeitsverträgen nicht als interessengerecht angesehen, weshalb in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, besonders aber auch in Tarifverträgen, häufig wesentlich kürzere Ausschlussfristen (...mehr

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Ausschlussfristen / 9 Darlegungs- und Beweislast

Bei Ausschlussfristen handelt es sich um rechtsvernichtende Einwendungen, die im gerichtlichen Verfahren ohne Weiteres zu berücksichtigen sind.[1] Die Nichteinhaltung der Fristen ist eine Einwendung, die "von Amts wegen" zu beachten ist und auf die sich der Schuldner nicht berufen muss. Ist die Anwendbarkeit der Ausschlussfrist geklärt, trifft den Gläubiger die Darlegungs- un...mehr

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Ausschlussfristen / 1 AGB-Kontrolle

Seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002 werden Regelungen über Ausschlussfristen einer strengeren gerichtlichen Kontrolle nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geltenden Regeln unterzogen. Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Ausschlussfristen hat sich in den letzten Jahren daher stark gewandelt und ist noch immer im Fluss. B...mehr

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Ausschlussfristen / 7 Nicht erfasste Ansprüche

Bezieht sich die Ausschlussfrist auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder "gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasst sie grundsätzlich alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Ansprüche der Vertragsparteien gegeneinander. Hierbei kommt es nicht auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage, sondern auf den Entstehungsbereich des ...mehr

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Ausschlussfristen / 6 Sonderkonstellation Kündigungsschutzverfahren

Nach der Rechtsprechung des BAG wahrt ein Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage eine einstufige Ausschlussfrist für alle von dem Rechtsstreit und damit von der Entscheidung über den Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängigen Ansprüche, ohne dass es einer gesonderten Geltendmachung bedarf.[1] Zu beachten ist aber, dass die Fristen nach Beendigung des Kündigungsschutzve...mehr

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Ausschlussfristen / 8 Anforderungen des BAG an die Transparenz von Ausschlussklauseln

Trotz der Vielzahl der Ausnahmen, die für die vertraglichen Ausschlussfristen nicht greifen, hat das BAG in der Vergangenheit die Wirksamkeit einer vertraglichen Ausschlussklausel, die diese Ansprüche nicht ausdrücklich ausnimmt, sondern nach seinem Wortlaut sogar einschließen würde, grundsätzlich nicht in Zweifel gezogen. In der Regel erfolgte vielmehr eine einschränkende A...mehr

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Ausschlussfristen / Arbeitsrecht

1 AGB-Kontrolle Seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002 werden Regelungen über Ausschlussfristen einer strengeren gerichtlichen Kontrolle nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geltenden Regeln unterzogen. Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Ausschlussfristen hat sich in den letzten Jahren daher stark gewandelt und ist noch im...mehr

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Ausschlussfristen / 3 Form der Geltendmachung von Ansprüchen

In vielen arbeitsvertraglichen Ausschlussklauseln findet sich noch das Erfordernis, dass Ansprüche schriftlich gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen sind. Insofern muss gerade bei neu abzuschließenden oder zu ändernden Arbeitsverträgen beachtet werden, dass bereits zum 1.10.2016 eine Änderung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, konkret von § 309 Nr. 13...mehr

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Umzugskosten / 4 Zusage und Geltendmachung der Umzugskostenvergütung

Die Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV-Zusage) ist die verbindliche Zusage des Dienstherren bzw. des öffentlichen Arbeitgebers, im erwarteten Fall des Umzuges an den neuen Dienstort die entsprechenden Kosten im Rahmen des Bundesumzugskostengesetzes zu übernehmen. Die Summe der erstattungsfähigen Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz stellt die Umzugskostenvergütu...mehr

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Trennungsgeld / 11 Verfahren/Antragstellung

Für die Antragstellung sind zum einen das Trennungsgeld und zum anderen die Reisebeihilfe zu unterscheiden: Trennungsgeld: Trennungsgeld ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Jahr schriftlich zu beantragen, wobei die Frist mit Ablauf des Kalendermonats beginnt, für den Trennungsgeld erstmalig zusteht. Es gilt nicht die Sechsmonatsfrist nach § 37 TVöD. Wichtig Bei einem nich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. § 44 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 20i Leistun... / 2.7 Verordnungsermächtigung nach Abs. 3 (Fassung ab 17.9.2022)

Rz. 30 Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (vgl. Rz. 4j) hat Abs. 3 Satz 2 insofern geändert, als die Verordnungsermächtigung von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite entkoppelt worden ist. Die Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit ist bis zum 7.4.2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.2 Ausschlussfrist für die Antragstellung (§ 20 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 211a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des gW "ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stlichen Schlussbil bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen" (s § 20 Abs 2 S 3 UmwStG). Nach der Ges-Begr soll durch § 20 Abs 2 S 3 UmwStG klargestellt werden, "dass der Antrag auf Bw- oder Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Antragserfordernis

Tz. 59 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Vor Inkrafttreten des SEStEG entschied die Bilanzierung bei dem übertragenden Rechtsträger über den Wertansatz (s Urt des BFH v 28.05.2008, BStBl II 2008, 916 zum Wahlrecht nach § 20 Abs 2 UmwStG aF und s Urt des BFH v 20.08.2015, BFH/NV 2016, 41 zu § 3 UmwStG aF). Nach Inkrafttreten des SEStEG ist ein wirksamer Antrag Voraussetzung dafür, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2025, Entschädigung ... / III. Bedeutung für die Praxis

M.E. kann man gegen die Entscheidung Bedenken erheben. 1. Nutzungsausfall für das beschlagnahmte/sichergestellte Mobiltelefon Zu folgen ist dem GStA, soweit grds. Nutzungsausfall für die Beschlagnahme/Sicherstellung des Mobiltelefons gewährt worden ist. Internetfähige Geräte, wie z.B. ein Smartphone, gehören heute sicherlich zu den Gegenständen des alltäglichen Lebens, bei den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Rückwirkende Einbringung auf Antrag (§ 20 Abs 5 S 1 UmwStG)

Tz. 303 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 20 Abs 5 und 6 UmwStG wird für stliche Zwecke ein Einbringungsstichtag fingiert, der von den zivilrechtlichen Regelungen zur Wirksamkeit der Übertragungsvorgänge abweicht und sich an einem bis zu acht Monate vor der Reg-Anmeldung oder Abschluss des Einbringungsvertrags liegenden Stichtag orientiert. Diese antragsgebundene (s Tz 306) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Alkohol/Alkoholerzeugnis (ab 1.1.2018)

Rz. 56 Das Branntweinmonopol ist mit Ablauf des 31.12.2017 aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben abgeschafft worden.[1] Ab 1.10.2013 entfiel für alle bis dahin monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien die Pflicht zur Ablieferung des erzeugten Alkohols bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein. Rund 550 landwirtschaftliche Brennereien, die noch über Bre...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2.35.4 Weitere, übergreifende Fragestellungen

§ 29g TVÜ-L sieht nicht vor, dass die Stufenlaufzeit seit Beginn der Einstellung des Beschäftigten (neu) nachgezeichnet wird. Es wird ausschließlich die am Stichtag bestehende Stufenzuordnung adressiert; das ist rechtlich zulässig. Gleichwohl sind stichtagsimmanente Unzufriedenheiten bei Beschäftigten nicht auszuschließen. Beschäftigte, die vor dem 1.10.2024 eingestellt wurde...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 34.2 Überleitung auf Antrag

Soweit sich aus dem ab dem 1.1.2021 geltenden Abschnitt 11 der Entgeltordnung für die (über den 31.12.2020 hinaus andauernde) auszuübende Tätigkeit eine höhere Entgeltgruppe ergibt, werden Beschäftigte auf Antrag der höheren Entgeltgruppe zugeordnet (§ 29f Abs. 1 i. V. m. § 29d Abs. 2 TVÜ-Länder). Der Antrag kann mündlich gestellt werden, aus Gründen der Rechtssicherheit wir...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 29.5 Das Antragserfordernis für Veränderungen

Ergibt sich nach der Entgeltordnung für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit eine höhere Entgeltgruppe als nach der bisherigen Eingruppierung, werden die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe übergeleitet, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Ist dem Tätigkeitsmerkmal eine Entgeltgruppenzulage zugeordnet und wurde dem Beschäftigten die Tätigkeit erst nach dem 1...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 30.2.3 Neue Bemessungsgrundlage für Sonderformen der Arbeit

Zeitzuschläge werden auf Basis der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet, § 8 Abs. 1 Satz 2 TV-L. Dies führt bei Beschäftigten der Entgeltgruppe 9a aufgrund der neu "dazwischen geschobenen" Stufe 3 am 1.1.2019 zu einer unterproportionalen Erhöhung der Bemessungsgrundlage und daher auch zu einer geringeren Erhöhung der Zeitzuschläge als es ohne die Einführung der Ent...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 2.36.5 Stufengleiche Höhergruppierung

Für Beschäftigte, die unter die Überleitungsvorschriften des § 29h TVÜ-Länder fallen und im Rahmen der Ausschlussfrist einen entsprechenden Antrag gestellt haben, erfolgt die Stufenzuordnung abweichend von § 17 Abs. 4 TV-L unter Mitnahme der bisherigen Stufenzuordnung. Das bedeutet: Es findet keine betragsmäßige Zuordnung statt, sondern die Stufe in der höheren Entgeltgruppe...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 31.3.2.1 Regelfall

Die Überleitung gem. § 29c Abs. 2 TVÜ-L erfolgt stufengleich unter Mitnahme der am 31.12.2018 zurückgelegten Stufenlaufzeit. Für den Fall, dass die Stufenlaufzeit unverändert bleibt, ändert sich der Zeitpunkt des Stufenaufstiegs nicht. Verlängert oder verkürzt sich der Stufenaufstieg durch die Überleitung, führt dies zu einem zeitlich entsprechend späteren oder früheren Stuf...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 13.2.1 Absatz 1

Besitzstand bei der Beschäftigungszeit Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder werden für die Dauer des über den 31.10.2006 hinaus fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die vor dem 1.11.2006 nach Maßgabe der jeweiligen tarifrechtlichen Vorschriften anerkannten Beschäftigungszeiten – mit Ausnahme bestimmter, im BAT-O/MTArb-O genannter Zeiten – als Beschäftigungszeit im Sinne des § 3...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 30.2.2 Einstellungen vom 1.1.2019 bis zur Unterzeichnung der Änderungstarifverträge

Aufgrund der rückwirkenden Änderung der Stufenregelungen zum 1.1.2019 sind Einstellungen zumindest zwischen dem 1.1.2019 und dem 2.3.2019 in die "kleine" Entgeltgruppe 9 vorgenommen worden. Aufgrund der bis Anfang September 2019 fehlenden tarifvertraglichen Umsetzung dürften viele Arbeitgeber sogar über diesen Zeitpunkt hinaus – bis zur Unterzeichnung und Veröffentlichung de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 9 Fortführung vorübergehender übertragener höherwertiger Tätigkeit (§ 10)

Grundregelung (Abs. 1) Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-L erhalten Beschäftigte, denen nach § 24 Abs. 1 BAT vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit oder nach § 24 Abs. 2 BAT vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist und welche die entsprechende Zulage am 31.10. bereits erhalten, auch nach dem 1.11.2006 weiterhin diese Zulage als Besitzstandszulage. Nun ist a...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3.5 Abrechnung bei Gewerberaum

Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume ist der Vermieter zur Abrechnung über die Betriebskosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Diese Frist endet regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums. Wichtig Keine Ausschlussfrist Allerdings ist diese Frist bei gewerblichen Mietverhältnissen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3.4 Einwendungen des Mieters

Einwendungen gegen die Abrechnung muss der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung mitteilen. Dies gilt sowohl für formelle als auch für materielle Einwendungen.[1] Dazu gehört auch der Einwand, dass der Vermieter Betriebskosten, die nach dem Mietvertrag durch eine Teilinklusivmiete oder eine Pauschale...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3.3 Zugang nach Fristablauf

Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, z. B. weil ihm noch keine Belege vorliegen (sog. Ausschlussfrist) (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB). An das "Vertretenmüssen" stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen. Insofern soll der Vermieter s...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3.2 Zugang beim Mieter

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist zugegangen sein. Die lediglich rechtzeitige Absendung der Abrechnung an den Mieter genügt nicht. Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang beim Mieter trägt der Vermieter. Dabei begründet die rechtzeitige Aufgabe eines Briefs bei der Post keinen Anscheinsbeweis dafür, dass der Brief dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.2 Bei preisgebundenem Wohnraum

Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass die Änderung der Mietstruktur nur im Einvernehmen mit den Mietern möglich ist, besteht bei preisgebundenem Wohnraum, da hier Betriebskosten nicht in der Miete enthalten sein dürfen (§ 27 Abs. 3 II. BV) und eine Bruttomiete spätestens bis 31.12.1986 auf eine Nettokaltmiete umgestellt werden musste. Dies ist jedoch keine Ausschluss...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Die Nachlasspflegschaft wird lt. § 1885 BGB ab 1.1.2023 vom Nachlassgericht anordnet, das einen geeigneten Pfleger auswählt und ihn bestellt, nachdem er sich zur Übernahme des Amts bereit erklärt hat. Die Vorschriften des Betreuungsrechts (§§ 1814 ff. BGB) sind gem. § 1888 Abs. 1 BGB auf sonstige Pflegschaften (§§ 1882 bis 1887 BGB) entsprechend anwendbar, soweit sich nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6.1 Wesentliche Inhalte

Die Nachlassverwaltung ist ein Sonderfall der Nachlasspflegschaft. Sie dient der Befriedigung der Nachlassgläubiger und ist in §§ 1975, 1976 bis 1979 und 1981 bis 1989 BGB geregelt.[1] Die Anordnung der Nachlassverwaltung ist kein Mittel zur Überwindung fehlender Mitwirkungsbereitschaft bzw. der Passivität einzelner Miterben bei der Nachlassauseinandersetzung, sofern von die...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Wirkung der Beschwerde

Rz. 21 Beim Beschwerdeverfahren handelt es sich nicht um ein außergerichtliches Vorverfahren. Der Arbeitnehmer kann unmittelbar Klage beim Arbeitsgericht erheben, ohne zuvor gezwungen zu sein, sich zunächst bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren oder den Betriebsrat einzuschalten.[1] Rz. 22 Die Beschwerde über Anordnungen des Arbeitgebers hat keine aufschieben...mehr