Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 3 Bei der prozessualen Behandlung des Wegnahmerechts nach § 997 sind zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden: Entweder hat der Besitzer die verbundene Sache (zB das Gartenhaus auf dem herauszugebenden Grundstück) bereits abgetrennt und sich (wieder) angeeignet, so dass mangels fortbestehender Verbindung auch kein wesentlicher Bestandteil der herauszugebenden Hauptsache ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die gesetzliche Ausschlussfrist nach I bzw III für die Ausschlagung soll es dem vorläufigen Erben ermöglichen, sich über die Nachlassverhältnisse zu unterrichten und über die Ausschlagung zu entscheiden. Die Bestimmung bewirkt damit die Beendigung der vorläufigen Rechtsstellung dieses Erben. Die Ausschlagungsfrist gilt daher nicht für die Ausschlagung eines zugunsten ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Geltendmachungsfrist, Abs 5.

Rn 6 Die gesetzliche Ausschlussfrist in V von zwei Monaten zur Geltendmachung der Ansprüche aus I u II dient der Rechtssicherheit (BTDrs 16/1780, 47; vgl § 15 Rn 14 ff), ist aber europarechtlich umstr (§ 15 Rn 14; EuGH NZA 10, 869 – Bulicke: bedingt europarechtskonform, LG HH VersR 12, 983). Sie beginnt mit Entstehung des Anspruchs (Frankf NJW 18, 3591; LG Wiesbaden VersR 18...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 eingefügte Kapitel regelt das Recht der Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf die Mietsache. Es umfasst sechs Vorschriften: § 555a regelt die Duldung von Erhaltungsmaßnahmen. § 555b enthält die Legaldefinition von Modernisierungsmaßnahmen. § 555c enthält die Bestimmungen zur Ankündigung von Modern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 14 ProdHaftG – Unabdingbarkeit.

Gesetzestext 1Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. 2Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Rn 1 § 14 normiert in Umsetzung von Art 12 ProdHaftRL die Unabdingbarkeit der Herstellerhaftung und dient damit der Effektivität der europäischen Rechtsangleichung und dem Verbraucherschutz. Erfasst werd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fehlendes Verschulden für Fristablauf.

Rn 20 Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, sind nach Fristablauf zum Schutz des Vermieters nur noch dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war (es gelten §§ 233 ff ZPO analog) und er dem Vermieter die Umstände (die angenommene Härte, s Rn 4 ff) sowie die Gründe der Verzö...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praxisvorgaben.

Rn 2 Im Hinblick auf die Bedeutung des Herausgabezeitpunktes ist dieser vom Eigentümer nachweisbar festzuhalten (zB Tag, Uhrzeit, Übergabeprotokoll, Zeugen) und im Prozessfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich der Beklagte auf eine gerichtliche Geltendmachung bzw eine Genehmigung vor Ablauf der Ausschlussfrist, so trägt er dafür die Darlegungs- und Beweislast. Soweit d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzlicher Forderungsübergang.

Rn 2 Ist der Betreute iSd § 1880 mittellos, so tritt die Staatskasse für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers ein. Ist die Staatskasse eingetreten und hat den Betreuer befriedigt, so bestimmt § 1881 S 1 eine Legalzession (BGH FamRZ 13, 440). Die Forderung verjährt gem § 195 in drei Jahren (BGH FamRZ 12, 627). Der Regress setzt die in § 1880 bestimmte Leistun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderkündigungsrecht – § 650r.

Rn 13 § 650r gewährt dem Besteller und unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Unternehmer ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er sich von einem Vertrag lösen können soll, bei dem die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele noch nicht festgelegt worden sind (vgl ausführlich zum Ganzen: Leupertz/Preussner/Sienz/Fuchs § 650r). Nach I kann der Besteller innerhalb von 2 Wo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur.

Rn 16 Der Anspruch nach I wurzelt im Gemeinschaftsverhältnis der Gesamtschuldner, ist daher rechtlich selbstständig u von der gem II übergegangenen Forderung des Gläubigers zu trennen. Die beiden Ansprüche können allerdings wg ihres engen Zusammenhangs nur gemeinsam abgetreten werden (München BeckRS 15, 09714). Der Ausgleichsanpruch wird aber nicht dadurch berührt, dass der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenbeweis (Nr 5b).

Rn 30 Nr 5b erfordert einen ausdrücklichen, unzweideutigen, für den rechtsunkundigen Durchschnittskunden ohne weiteres verständlichen Hinweis darauf, dass ihm der Nachweis offensteht, es sei im konkreten Einzelfall kein oder ein wesentlich geringerer Schaden (bzw Wertminderung) entstanden (BGH NJW 10, 2122 [BGH 14.04.2010 - VIII ZR 123/09]; 06, 1056, 1059 [BGH 23.11.2005 - V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Fristen des § 2082 I und III.

Rn 1 Die Ausschlussfrist für die Anfechtung letztwilliger Verfügungen beträgt ein Jahr, § 2082 I. Sie beginnt mit Kenntnis vom Anfechtungsgrund (§§ 2078, 2079) seitens des Anfechtungsberechtigten (Ereignisfrist, § 187 I), nicht jedoch vor dem Tod des Erblassers (vgl Brandbg FamRZ 98, 59, 60). Nach Fristablauf kann die Einrede des § 2083 erhoben werden. § 2082 III sieht eine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Frist für die Reaktion des Zahlungsdienstleisters.

Rn 9 Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, dem Erstattungsverlangen des Zahlers innerhalb von zehn Tagen nach Zugang eine Reaktion folgen zu lassen. Der Zahlungsdienstleister hat innerhalb der Frist entweder den vollständigen Betrag zu erstatten oder dem Zahler die Gründe für die – aus seiner Sicht berechtigte – Ablehnung der Erstattung mitzuteilen. Im Fall der Ablehnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 562b I regelt ein speziell ausgestaltetes Selbsthilferecht (BGH ZMR 06, 23; Kobl NZM 05, 784), das weniger voraussetzt als die §§ 229 f, die daneben anwendbar bleiben (Celle ZMR 94, 163, 164) und nicht so weit wie das Selbsthilferecht nach § 859 I reicht, da gg den Vermieter mangels unmittelbaren Besitzes keine verbotene Eigenmacht (§ 858 I) verübt werden kann. Voraus...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 29 Bei einem Verstoß in der Phase der Vertragsanbahnung kann der Vermieter gem § 21 I 1 AGG ausnw (s Rn 34) im Einzelfall verpflichtet sein, mit einem Mietinteressenten einen Mietvertrag abzuschließen (Schmid-Räntsch FS Blank, 381, 393). Der benachteiligte Bewerber hat zwar nur einen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Entscheidung über das von ihm abgegebene Vertrags...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufgebotsverfahren.

Rn 2 Die Aufforderung zur Anmeldung der Forderung erfolgt durch Veröffentlichung im BAnz und in der für die amtlichen Mitteilungen des Nachlassgerichts bestimmten Zeitung, II 1. Für die Durchführung der Veröffentlichung ist das Nachlassgericht nicht zuständig, weil es sich nicht um eine Angelegenheit nach § 342 FamFG, noch um eine nach § 433 FamFG handelt; der Miterbe muss d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn und Fristwahrung.

Rn 2 Für den Fristbeginn ist die Kenntnis des Irrtums und der Täuschung bzw der das Aufhebungsrecht begründenden Tatsachen erforderlich (BGH FamRZ 67, 372). Im Fall der Drohung mit Wegfall der Zwangslage. Bei einem geschäftsunfähigen Ehegatten kommt es für den Fristbeginn auf die Kenntnis seines gesetzlichen Vertreters an (I 2 Hs 2). Versäumt dieser die Frist, kann der Ehega...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Grds beeinflussen die konkreten tatsächlichen Umstände den Lauf der Verjährung nicht (Mot I, 316). § 206 macht bei höherer Gewalt eine Ausn. Liegt sie während des Fristlaufs vor, ist die Verjährung für (maximal) die Dauer der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist gehemmt (vgl BGH 6.12.18 – V ZR 79/18 Rz 7). Bestand das Durchsetzungshindernis schon früher, beginnt di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1762 BGB – Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form.

Gesetzestext (1) 1Antragsberechtigt ist nur derjenige, ohne dessen Antrag oder Einwilligung das Kind angenommen worden ist. 2Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, und für den Annehmenden, der geschäftsunfähig ist, können die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. 3Im Übrigen kann der Antrag nicht durch einen Vertreter gestellt werden. 4Ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wahlrecht der ausgleichsberechtigten Person (Abs. 1).

Rn 1 Liegt ein Fall der externen Teilung vor, kann die ausgleichsberechtigte Person nach § 15 I frei wählen, bei welchem Versorgungsträger sie ein neues Anrecht begründen oder ein bestehendes ausbauen will. Die ausgewählte Zielversorgung muss mit der Wahl, insb mit der vorgesehenen Teilung, einverstanden sein. Der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person kann selbs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anderweitige Bestimmung.

Rn 6 Während der Schwebezeit entstehen jedoch keine Rechtsfolgen, die an das tatsächliche Bestehen einer Leistungspflicht anknüpfen. Der Geschäftsgegner gerät daher während der Zeit schwebender Unwirksamkeit des Vertrages mit seiner Leistungspflicht nicht in Verzug. Besteht seine Verpflichtung in einem Unterlassen, verwirkt er die Vertragsstrafe nicht nach § 339 S 2 (BGH Bec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Internationales Recht.

Rn 37 Der innergemeinschaftliche vertragliche Luftfrachtführer haftet vorrangig gem dem Montrealer Abkommen (MÜ; s dort Art 29) und nach dem EU-Luftfahrtrecht der (an das MÜ angepassten) VO (EG) Nr 2027/97. Das MÜ löste am 28.6.04 für Flüge mit Personen-, Gepäck- oder Verspätungsschäden (Art 19 [dazu BGH 13.10.15 – X ZR 126/14 Rz 8], 22) aufgrund luftfahrttypischer Unfälle (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. 2Im Fall des § 555b Nummer 4a ist die Erhöhung nur zulässig, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über den errichteten Anschl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt für alle Arten von Rechtsgeschäften (vgl § 119 Rn 19, zum Schweigen § 119 Rn 20; zur Abdingbarkeit Hamm NJW-RR 06, 980f) von natürlichen und juristischen Personen (BGH WM 11, 2311 Tz 29). Maßgebender Zeitpunkt ist die Abgabe der Willenserklärung. Verfügungsgeschäfte sind anfechtbar, wenn sie selbst auf einer Täuschung beruhen (Grigoleit AcP 199, 404 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsvergleichung.

Rn 68 Für Europa ist zu unterscheiden: In den romanischen Rechtsordnungen basieren die Regelungen zur Bürgschaft auf der fideiussio des römischen Rechts. Daher sind die Grundsätze im Wesentlichen die Gleichen, so insb: (1.) die Haftung mit dem ganzen Vermögen (zB Niederlande: Burgerlijk Wetboek 7:854), (2.) die Möglichkeit der Sicherung jeder schuldrechtlichen Verbindlichkei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Lastschrift.

Rn 9 Die Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung nicht vom Schuldner der Leistung (Zahler), sondern vom Gläubiger (Zahlungsempfänger) eingeleitet und daher auch als ›rückläufige Überweisung‹ umschrieben (BGHZ 69, 82). In § 1 XXI ZAG ist der Begriff definiert. Die Definition ist auch für das BGB maßgebend (§ 675c III). Eine Lastschrift ist danach ein Zahlungsvorgang zur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Tatsachen.

Rn 10 Die Abtretung der Forderung gg nur einen Gesamtschuldner ist zulässig, aber idR nicht gewollt (RG JW 05, 428, Hamm NJW-RR 98, 486). Der Zedent kann weiter die anderen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der Zessionar nur den einen Gesamtschuldner; bei Erfüllung durch einen Gesamtschuldner erlischt die Forderung beim Zedenten u Zessionar. Einer Zustimmung der betroffene...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 728b BGB – Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters.

Gesetzestext (1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er für deren bis dahin begründete Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind undmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 174 betrifft einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen wie die Kündigung, den Rücktritt, die Anfechtung, die Aufrechnung und den Widerruf und wird analog auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen wie die Mahnung, die Abmahnung und die Fristsetzung angewandt (BGH MMR 21, 477 [BGH 21.01.2021 - I ZR 17/18] Rz 24; NJW 01, 289, 290 [BGH 17.10.2000 - X ZR 97/99]; Staud/...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1598 BGB – Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf.

Gesetzestext (1) 1Anerkennung, Zustimmung und Widerruf sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2 bis 4 und der §§ 1595 bis 1597 nicht genügen. 2Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam. (2) Sind seit der Eintragung in ein deutsches Personenstandsregister ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kündigungserklärungsfrist.

Rn 12 Gem II 1 kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der für sie maßgebenden Tatsachen erklärt werden; länger zurückliegende Geschehnisse können bei ›innerem Zusammenhang‹ mit dem aktuellen Kündigungsgrund berücksichtigt werden (LAG BW NZA-RR 07, 350 [LAG Baden-Württemberg 28.03.2007 - 12 Sa 81/06]). II 1 ist ein gesetzlich begründeter Verwirkungstatbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 21 Unvereinbar +, nicht –: Abbedingung von § 195 (+BGH NJW 13, 525; –BGH NJW 15, 2571); § 199 I (+Celle GWR 20, 290; –Frankf NJW 12, 2975); § 269 (+BGH NJW 14, 454); §§ 280 I 2, 286 IV (+BGH ZIP 17, 2363 Rz 24; NJW 21, 1392 Rz 39; zu Höhere-Gewalt-Klauseln v Westphalen ZIP 20, 2037), § 286 III 1 (+Köln MDR 06, 808; Stoffels Rz 521; str), § 305 II, 311 I (+BGH NJW 21, 2273...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Materielle Voraussetzungen.

Rn 11 Die Rechtswirkungen des § 1933 treten nur ein, wenn die Ehe auf Antrag des Erblassers geschieden bzw aufgehoben worden wäre (auch bei im Ausland durchgeführter Ehescheidung, Stuttg FamRZ 12, 480), wäre nicht zwischenzeitlich sein Tod eingetreten. Infolgedessen müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Eheaufhebung, §§ 1313 ff bzw Ehescheidung, §§ 1565 ff, bezogen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ § 245 BGB 3 Zahlung eines Preises § 312 BGB 5 Zahlungsanweisung § 780 BGB 3 Zahlungsaufschub Tatbestand § 506 BGB 4 Zahlungsauftrag § 675f BGB 27 Ablehnung § 675o BGB 1 Ausführungspflicht § 675o BGB 6 Entgelt § 675y BGB 18 Haftungsausschluss § 675y BGB 15 Nicht erfolgte Ausführung § 675y BGB 1 Regressansprüche § 676a BGB 2 Sonstige Ansprüche § 675z BGB 1 Terminaufträ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsgeschäftliche Erklärungen/Verzicht.

Rn 2 Der Vertragsgedanke (§ 311 I) setzte grds einer Vereinbarung zur Änderung der gesetzlichen Verjährungsregelungen voraus (s Rn 4). Solche Vereinbarungen können sowohl die Länge der Verjährungsfristen, die abw Bestimmung des Verjährungsbeginns, die eigene Bestimmung von Hemmungsgründen oder die Tatbestände eines Neubeginns betreffen. Keine Rolle spielt, ob die Vereinbarun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unverzüglich.

Rn 4 Die Anfechtung gem § 121 I 1 muss unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Diese Legaldefinition gilt für das Bürgerliche Recht, §§ 111 2, 149 1, 174 1, 230 III, 318 II, 352, 353, 374 II, 384 II, 396 I, 410 I, 469 I, 536c I, 543 II 3, 625, 650 II, 663, 727 II, 777 I, 789, 960 II, 961, 965 I, 978 I, 1042, 1160 II, 1166, 1218 II, 1220 II, 1241, 1285 II, 1799 I,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 382 BGB – Erlöschen des Gläubigerrechts.

Gesetzestext Das Recht des Gläubigers auf den hinterlegten Betrag erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Empfang der Anzeige von der Hinterlegung, wenn nicht der Gläubiger sich vorher bei der Hinterlegungsstelle meldet; der Schuldner ist zur Rücknahme berechtigt, auch wenn er auf das Recht zur Rücknahme verzichtet hat. Rn 1 Die Vorschrift betrifft den öffentlich-rech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kriterien der Tilgungsreihenfolge.

Rn 23 Da der redliche Schuldner idR zunächst die fällige Forderung befriedigen wird, kommt es primär auf die Fälligkeit an, die nach dem Maßstab des § 271 zu ermitteln ist. Ist die zu tilgende Forderung verjährt und die Einrede der Verjährung geltend gemacht, steht dies der Tilgung dieser Forderung entgegen. Ist die Einrede noch nicht erhoben, ist eine Tilgung möglich (Saarb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährungserleichterungen (I).

Rn 5 Für die individualvertragliche Vereinbarung einer Verjährungserleichterung besteht nach I (nur) die Einschränkung, dass die Haftung wegen Vorsatzes (§ 276 Rn 6) nicht im Voraus erleichtert werden kann (BGH NZM 20, 60 [BGH 19.07.2019 - V ZR 75/18] Rz 42; München NJW 07, 227, 229 [OLG München 08.11.2006 - 34 Wx 45/06]). Damit wird der Grds des § 276 III ergänzt, wonach di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beispiele.

Rn 12 Wirksam +, nicht –: unverzügliche Anzeigepflicht (–BGH NJW 99, 1031 [BGH 21.01.1999 - III ZR 289/97]) oder zweiwöchige Ausschlussfrist (–BGH NJW-RR 05, 247 [BGH 28.10.2004 - VII ZR 385/02]) für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Bauvertrag; Auferlegung der Verantwortlichkeit für die Eignung der Bodenverhältnisse für den vereinbarten Kraneinsatz auf den Auftr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschreibung durch Sachverständigen, § 585b II.

Rn 5 Innerhalb der durch Ausschlussfristen gebildeten Zeitfenster (9 Monate ab Beginn bzw 3 Monate nach Beendigung des Vertrages) besteht ein Anspruch auf Erstellung der Beschreibung durch einen vom Landwirtschaftsgericht zu ernennenden Sachverständigen. Voraussetzung ist eine faktische Weigerung des Vertragspartners oder Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien über t...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Anfechtungsberechtigte kann frei entscheiden, ob er das Gestaltungsrecht ausübt. Um die daraus resultierende Rechtsunsicherheit zu begrenzen, bestimmt § 121 I, II im allg Verkehrsschutzinteresse Ausschlussfristen, nach deren Ablauf das Anfechtungsrecht erlischt. Im Gerichtsverfahren ist die Einhaltung der Frist vAw zu berücksichtigen (RGZ 110, 34).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Im Interesse des Verkehrsschutzes wird die Anfechtbarkeit nach § 123 durch Ausschlussfristen begrenzt. Da der Getäuschte und der Bedrohte stärkeren Schutz als der Irrende verdienen, sieht § 124 längere Anfechtungsfristen als § 121 vor. Beim Vorliegen besonderer Umstände kann aber das Anfechtungsrecht bereits zuvor verwirkt sein (BGH NJW 71, 1800).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beschlussmängel.

Rn 8 Inhaltliche oder Verfahrensmängel (BGH WM 14, 999) von Beschlüssen führen nach ganz hM zu ihrer Nichtigkeit. Eine bloße Anfechtbarkeit von Beschlüssen kennt das Personengesellschaftsrecht, anders als das Kapitalgesellschaftsrecht, nicht (BGH NJW 99, 3113, 3114). Werden nichtige Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftsvertrags dennoch umgesetzt, können sie damit na...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 210 schützt den Gläubiger davor, dass er, allein weil er selbst oder der Schuldner geschäfts- und idR damit prozessunfähig (§ 52 ZPO) ist, objektiv seine Forderung nicht durchsetzen kann und diese dann verjährt. § 210 macht ein Vorgehen nach § 57 I ZPO entbehrlich, wenn es auch ggf sinnvoll bleibt. Denn die Beweislast für die Voraussetzungen (Mangel der Geschäftsfähig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Vorausgesetzt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung aufgrund nicht oder nicht vertragsgemäßer Leistung (vgl § 323 I), zB gem §§ 327i Nr 2, 327o (Beendigung), §§ 437 Nr 2, 438 IV 1 oder §§ 634 Nr 3, 634a IV 1. Insoweit deckt sich der Anwendungsbereich mit § 323. Nicht erfasst ist § 324 (Rn 1). Wegen I 3 mit § 216 II 2 ist bei vereinbartem Eigentums...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Ausschlussfristen bestehen für die Anfechtungsrechte aus § 123, und zwar auch, wenn ein Dritter Anfechtungsgegner ist (Motive I, 209; aA Flume AT II, 531f). Sonderregeln enthalten die §§ 318 II, 2082. Die Fristen des § 124 gelten auch im Arbeitsrecht (BAG ZIP 84, 212; NZA 98, 375), § 626 II ist insoweit unanwendbar. Zuvor ist das Anfechtungsrecht ausgeschlossen, wen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Frist (Abs 2).

Rn 4 Gesetzliche (II 1) und gewillkürte (II 2) Fristen beginnen erst nach Mitteilung des wirksamen Kaufvertrags (BGH WM 66, 891, 893; NJW 94, 315, 316 [BGH 29.10.1993 - V ZR 136/92]), dh erst nach Mitteilung von Vertragsänderungen (s Nachw Rn 3; Karlsr NJW-RR 96, 916), Erteilung von Genehmigungen (BGHZ 23, 342, 348; BGH LM § 510 Nr 3; Frankf NotBZ 06, 210; OVG Berl-Brandbg B...mehr