Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonstige rechtserhebliche Tatsachen (Abs 3).

Rn 4 Dass Erfüllung u Erfüllungssurrogate Gesamtwirkung haben, folgt schon aus dem Begriff der Gesamtgläubigerschaft. Ein Erlass der Forderung durch einen Gesamtgläubiger hat nur dann Gesamtwirkung, wenn dieser eine so weitreichende Verfügungsbefugnis zu Lasten der Übrigen besitzt, sie ergibt sich nicht bereits aus der Verweisung des § 429 III auf § 423 (BGH NJW 86, 1861, 18...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 12 Die Darlegungs- und Beweislast für den Beginn und den Ablauf der Verjährung sowie ein Ende der Hemmung trägt der Schuldner, der sich darauf beruft; entspr gilt bei Ausschlussfristen. Damit obliegt ihm bei der Regelverjährung auch der Nachweis der subjektiven Voraussetzungen iSd § 199 I Nr 2 (BGH NJW 07, 1584 [BGH 23.01.2007 - XI ZR 44/06] Rz 34 ff; 09, 587 Rz 15). Auf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Arbeitsvertrag.

Rn 42 Wesentliche Rechtsquelle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Arbeitsvertrag (Einzelheiten und zahlreiche Muster bei BLDH/Lingemann Kap 2, 3, 6–8, 10–12; Preis, Arbeitsvertrag, 1 ff; Schaub/Schrader/Straube/Vogelsang 1 ff; Hümmerich/Reufels 1 ff). Er enthält typischerweise Regelungen zu folgenden Punkten: Vertragsbeginn, Gegenstand der geschuldeten Tätigkeit, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Eintritt des Erwerbers in Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.

Rn 14 Der Erwerber wird Schuldner aller Verbindlichkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, auch aus der Zeit vor dem Betriebsübergang, selbst wenn sie erst später durch Zeitablauf wirksam werden (BAG NZA 08, 241 [BAG 19.09.2007 - 4 AZR 711/06]; Rn 29 ff). Das gilt für alle Vergütungsbestandteile (zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten BAG NZA 08, 713), also auch Prämien, Versorgu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Konzeption des Verjährungsrechts.

Rn 1 Die Bedeutung des Verjährungsrechts ergibt sich aus § 214 I: Die Verjährung als Ablauf einer bestimmten Frist wirkt sich nicht darauf aus, dass der anspruchsbegründende Tatbestand erfüllt ist. Auch bewirkt sie außer im Fall des § 901 keinen Untergang des entstandenen Anspruchs (vgl § 214 II als Ausn von § 813). Selbst seine Durchsetzbarkeit bleibt durch den Eintritt der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entspr Anwendung von Abs 2 S 2.

Rn 41 Der Anwendungsbereich des II 2 ist im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung stark erweitert worden. Nach ständiger Rspr des BGH ist der sog nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch immer dann gegeben, wenn von einem Grundstück iRs privatwirtschaftlichen Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, welche dessen Eigentümer oder Besitzer zwar ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Norm ist nicht nur für die Abgabe einer Willenserklärung (zur Zeitbürgschaft BGH NJW 96, 1052, 1053 [BGH 23.01.1996 - XI ZR 105/95]; zur Ablehnung des Angebots auf Vertragsverlängerung BGH NJW 75, 40) oder die Bewirkung einer Leistung, sondern auch für die fälligkeits- oder verzugsauslösenden Fristen (BGH NJW 07, 1581 Rz 13, 24 ff) relevant. Damit hat sie keine Bede...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 10 Der Hauptleistungspflicht zur Ausführung der anwaltlichen Tätigkeit stehen Sorgfalts- und Obhutspflichten zur Seite. Das Mandat ist so auszuführen, dass Rechte, Rechtsgüter und Interessen (§ 241 II) des Mandanten nicht verletzt werden (Offenbarungspflicht bei Beziehungen zum Parteigegner: BGH NJW 08, 1307 [BGH 08.11.2007 - IX ZR 5/06]). Ist Gegenstand des mit einem Anw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 22 Dauerschuldverhältnisse sind besonders häufig Gegenstand intertemporaler Sonderregeln. Einerseits soll durch diese Sonderregeln vermieden werden, dass die Gerichte noch über lange Zeit gezwungen sind, altes Recht anzuwenden (s etwa BT-Drs 14/6040, 273), andererseits ist die Anwendbarkeit neuen Rechts hier im Sinne einer unechten Rückwirkung weniger problematisch als be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abdingbarkeit.

Rn 39 Die verschiedenen unter § 276 zur Anwendung gelangenden Haftungsstandards sind grds dispositiv (s BGHZ 9, 295, 301, 306), insb kann die Haftung durch Vertrag ausgeschlossen, beschränkt und erweitert werden; das zeigt bereits der Wortlaut von § 276 I 1. Haftungsausschlüsse sind im Zweifel eng auszulegen (BGHZ 22, 90, 96; BGHZ 54, 299, 305); für AGB gilt § 305c II (s § 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abgrenzung.

Rn 6 Andere Rechte und Rechtsstellungen, die nicht Anspruch sind, verjähren grds nicht. Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten einseitig die Befugnis geben, ein Recht zu begründen, aufzuheben oder zu ändern, bspw Kündigung, Anfechtung, Widerruf, Aufrechnung und Anfechtung unterliegen nicht der Verjährung. IdR bestehen Ausschlussfristen. Im Extremfall kommt Verwirkung in Bet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss des Lösungsrechts (Nr 8a).

Rn 49 Nr 8a gilt für alle Verträge (BGH NJW-RR 90, 157 [BGH 11.10.1990 - I ZR 32/89]; München NJW-RR 89, 1499) und verbietet den formularmäßigen Ausschluss sowie jede Einschränkung der gesetzlichen (nicht: vertraglichen) Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte, die eine vom Verwender nach § 276 zu vertretende Pflichtverletzung als Lösungsgrund betreffen. Der Ausschluss ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Haftungsausschluss/Haftungsbegrenzung.

Rn 42 Klauseln iSv Nr 7 können den haftungsbegründenden oder haftungsausfüllenden Tatbestand betreffen. Dem Haftungsausschluss (einschl des Ausschlusses der Pflicht selbst) sind jegliche Arten der Haftungsbeschränkung, zB bzgl Höhe, Umfang, Zeit (Ausschlussfristen, s BAG NZA 22, 1328 Rz 15 ff; Verjährungsverkürzung, s BGH ZIP 22, 1655 Rz 33f; NJW 13, 2584; WM 07, 261; s.a. §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 326 Aussch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift zielt darauf ab, den Fördervorgang für eine Maßnahme in der Agentur für Arbeit innerhalb einer angemessenen Frist abzuschließen. Sie betrifft allerdings allein die Leistungen, die dem Träger zu erbringen sind. Der Träger wird insoweit zu einer besonderen Mitwirkungshandlung verpflichtet. Diese bezieht sich auf jegliche Leistung an den Träger, soweit solc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 326 Aussch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 326 legt eine Ausschlussfrist für Leistungen an Träger (§ 21) fest. Eine Differenzierung nach bestimmten Maßnahmen innerhalb des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums nach dem SGB III ist nicht vorgesehen. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt eine Ausschlussfrist von 6 Monaten für eine Gesamtabrechnung. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass die Förderung der Maßnahme auc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.2 Vergütungsanspruch

Rz. 10 Abs. 2 geht von der Überlegung aus, dass der private Arbeitsvermittler auf sein Risiko tätig wird und ihm ein Vergütungsanspruch nur bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und seit 1.1.2022 bei erfolgter Information des Arbeitsuchenden nach Maßgabe des § 299 (ebenfalls seit dem 1.1.2022 bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen) zustehen soll. Die Informationen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.7 Ansprüche auf Haftung wegen Vorsatzes

Rz. 65 Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen, die auch Ansprüche bei Haftung wegen Vorsatzes erfassen und deren Geltendmachung im Voraus einschränken, sind wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB nach § 134 BGB nichtig.[1] Dies lässt sich allerdings nicht ohne Weiteres auf Ausgleichsklauseln in Aufhebungsverträgen übertragen. Denn hier ist sedes materiae nicht § 202 Abs. 1 BG...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.8 Ansprüche auf Mindestlohn

Rz. 66a In jedem Lohn steckt auch der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem MiLoG bzw. der ggf. einschlägige branchenspezifische Mindestlohn auf Grundlage von §§ 7, 7a, 11 AEntG bzw. § 3a AÜG.[1] Soweit der Arbeitnehmer in Auflösungsvereinbarungen – z. B. im Rahmen von Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln – auf Entgeltansprüche verzichtet, ist daher die den Schutz des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.1 Allgemeine Gestaltungsfragen

Rz. 55 Erledigungs- bzw. Ausgleichsklauseln in vorformulierten Auflösungsverträgen unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB , d. h. Einbeziehungs-, Transparenz- und Inhaltskontrolle.[1] Sie sind allerdings i. d. R. keine überraschenden oder ungewöhnlichen Klauseln i. S. d. § 305c BGB.[2] Einseitige Erledigungsklauseln, die nur die Ansprüche des Arbeitnehmers erfassen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.4 Ansprüche auf Equal Pay

Rz. 61 Auch der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts ("Equal Pay") nach § 8 Abs. 1 AÜG ist – außer im Rahmen der Tarifausnahme (vgl. § 8 Abs. 2 bis 4 AÜG) – unabdingbar. Dennoch kann der Leiharbeitnehmer auf bereits entstandene Equal-Pay-Ansprüche im konkreten Streitfall im Rahmen eines Vergleichs oder einer Erledigungs- bzw. Aus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.2 Ansprüche auf Urlaubsabgeltung

Rz. 58 Weder der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§§ 1, 3 BUrlG) noch ein erst künftig – mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses – entstehender Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs (§ 7 Abs. 4 BUrlG) darf im Voraus ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 13 Abs. 1 BUrlG). [1] Im Hinblick darauf wurde bzw. wird in der Praxis hä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 160 Ausglei... / 2.10 Ausschlussfrist

Rz. 26 Sowohl die Geltendmachung von Nachforderungen zu wenig gezahlter Ausgleichsabgabe wie die Erstattung überzahlter Beträge sind nach Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit folgt, ausgeschlossen (Satz 8). Diese Spezialvorschrift geht den Vorschriften des SGB X, die die Verjährung eines Erstattungsanspruchs nach 4 Jahren vors...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Ausschlussfrist (Abs. 2)

Rz. 73 Der Lauf der Frist des Abs. 2 beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte (Rz. 74 f.) von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt (Rz. 76 ff.). 5.1 Der Kündigungsberechtigte Rz. 74 Zur Kündigung berechtigt sind grds. nur der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter. Bei juristischen Personen und Personengesam...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.2 Dauertatbestände

Rz. 79 Treten fortlaufend neue kündigungsrelevante Tatsachen zutage (sog. Dauertatbestand), beginnt die Ausschlussfrist nicht bereits mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte erstmals zur Kündigung berechtigt wäre.[1] Vielmehr hat er die Möglichkeit, nach jedem neu auftretenden Ereignis (z. B. unentschuldigtes Fehlen) bzw. erst nach Abschluss einer länger anhalten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 91 Die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber innerhalb der 2-Wochen-Frist des Abs. 2 nicht nur einleiten, sondern auch zum Abschluss bringen, sonst ist die Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam. Hier hilft ihm die Erklärungsfrist des § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, derzufolge der Betriebsrat seine Bedenken gegen die Kündigung d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 98 Zu den vom Arbeitgeber darzulegenden und ggf. zu beweisenden Tatsachen gehört der Rechtsprechung zufolge im Kündigungsrechtsstreit auch die Einhaltung der Ausschlussfrist des Abs. 2, da der Kündigende auch im Übrigen die Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit darzulegen und zu beweisen habe.[1] Es gehe zudem um Umstände, die in den Wahrnehmungs- und Kontrollbereich de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Einzelvertragliche Regelungen

Rz. 100 Da es sich bei dem Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz handelt, kann hierauf im Voraus weder verzichtet werden, noch darf seine Ausübung erheblich erschwert werden. Eine entgegenstehende Regelung ist nach § 134 BGB unwirksam.[1] Dies gilt auch für die Ausschlussfrist nach Abs. 2. Sie kann weder einzelvertragli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Der Kündigungsberechtigte

Rz. 74 Zur Kündigung berechtigt sind grds. nur der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter. Bei juristischen Personen und Personengesamtheiten handelt es sich um diejenigen Personen, die nach den jeweils einschlägigen Vorschriften den Arbeitgeber selbst repräsentieren.[1] Hinweis Weiß der (außerordentlich) gekündigte Arbeitnehmer nicht, ob der Kündig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.1 Sachverhaltsaufklärung

Rz. 77 Solange der Kündigungsberechtigte die Aufklärung des Sachverhalts durchführt, kann die Ausschlussfrist nicht beginnen. Das BAG nimmt insofern an, die Frist des Abs. 2 werde "gehemmt", solange der Kündigungsberechtigte "aus verständlichen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt."[1] D. h., dass der Kündigungsberechtigte sein Kündigungsrecht verliert, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2 Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen

Rz. 76 Die Kenntnis i. S. d. Abs. 2 setzt voraus, dass der Kündigungsberechtigte eine sichere und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat.[1] Grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.[2] Nicht ausreichend ist die Kenntnis des konkreten, die Kündigung auslösenden Anlasses, der einen wichtigen Grund darstellen könnte. Dem Kündig...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.4 Zurechnung der Kenntnisse Dritter

Rz. 87 Abs. 2 stellt auf die Kenntnis des "Kündigungsberechtigte(n)" ab. Die Frist beginnt daher nicht nur, wenn der Arbeitgeber selbst (bzw. die Mitglieder der Organe bei juristischen Personen) von dem kündigungsrelevanten Sachverhalt Kenntnis nimmt, sondern auch, wenn ein Mitarbeiter hiervon Kenntnis hat, dem der Arbeitgeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung übertr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 626 BGB beruht auf dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass sich die Parteien eines Dauerschuldverhältnisses bei unzumutbarer Belastung vom Schuldverhältnis lösen können. Dieser Grundsatz hat mittlerweile in § 314 BGB, lex generalis zu § 626 BGB, eine weitere Ausprägung erfahren. Dementsprechend gilt § 626 BGB für beide Arbeitsvertragsparteien gleichermaßen; deshalb kan...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.4 Vorgeschaltete Verwaltungsverfahren

Rz. 96 Was für Kündigungen gegenüber schwerbehinderten Menschen in § 174 Abs. 5 SGB IX gesetzlich geregelt ist, gilt auch für andere Kündigungen, denen Verwaltungsverfahren vorgeschaltet sind, etwa nach § 17 Abs. 2 MuSchG und § 18 Abs. 1 BEEG: Zum einen ist die Frist des Abs. 2 auch gewahrt, wenn die Kündigung erst sehr viel später ausgesprochen wird, der Arbeitgeber aber ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4 Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer

Rz. 18 Bei Arbeitnehmern, die einzel- oder tarifvertraglich ordentlich unkündbar sind (vgl. z. B. § 34 Abs. 2 TVöD [1]), kann dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen aufgrund dessen langer Dauer unzumutbar sein, sodass eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist (sog. Orlando-Kündigung); sie kann weder arbeits- noch tarifvert...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Überblick über Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung

Rz. 6 Eine Kündigung setzt eine wirksame Kündigungserklärung voraus. Dazu gehört, dass sie der Arbeitgeber selbst oder ein dazu Bevollmächtigter ausspricht (s. auch die §§ 174, 180 BGB), dass sie schriftlich erfolgt (§§ 623, 125 Satz 1 BGB) und unbedingt ist.[1] Sie muss dem Empfänger nach §§ 130 ff. BGB zugehen und darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften wie etwa §§ 134, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.3 Verdachtskündigung

Rz. 83 Gewissermaßen zwischen den Kategorien von Dauertatbestand und lediglich fortwirkendem Vertrauensverlust liegt die Verdachtskündigung.[1] Der Arbeitgeber muss diese innerhalb von 2 Wochen aussprechen, nachdem er die relevanten Umstände vollständig kennt, die er für eine Verdachtskündigung für notwendig erachtet.[2] Er darf mit der Kündigung nicht warten, bis der Arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.2 Ende der Versicherungspflicht (Satz 2)

Rz. 82 Abs. 4 Satz 2 regelt dann das Ende der Versicherungspflicht und ordnet an, dass die Versicherungspflicht mit Ablauf des Tages endet, an dem die Voraussetzungen weggefallen sind; so z. B. mit dem Tag, an dem die Beschäftigung endet oder auch, wenn die sonstigen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dies kann der Fall sein bei Wechsel der Staatsangehörigkeit, Eintritt d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.1 Beginn der Versicherungspflicht (Satz 1)

Rz. 77 Abs. 4 Satz 1 regelt den Beginn (Nr. 1 und Nr. 2) der Versicherungspflicht. Rz. 78 Die Frist zur Antragstellung des § 4 Abs. 2 SGB VI ist eine Ausschlussfrist (BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R, Rz. 26), sodass auch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 27 SGB X ausscheidet. Da der Antrag konstitutiv ist, kann er nicht mehr nachgeholt werden (BSG, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.1.1.3 Antrag

Rz. 14 In allen Versicherungspflichttatbeständen ist der Antrag notwendig. Rz. 15 Der Antrag ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des öffentlichen Rechts auf die zivilrechtliche Regelungen zur Auslegung nach §§ 133, 157 BGB, die analog Anwendung finden. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden und wird mit Zugang bei einer gemäß § 16 SGB I für die En...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Feststellung der Sozialleistung setzt voraus, dass dem Leistungsberechtigten ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung und dem Sozialhilfeträger genau wegen dieses Anspruchs ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Leistungsträger zusteht. Mit "anderer Sozialleistung" sind zunächst alle Sozialleistungen i. S. v. § 11 SGB I gemeint, die im Einzelnen in §§ 18 bis ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 2.4 Hinzurechnung nicht verbrauchter Anspruchsdauern

Rz. 19 Ein nach der Arbeitslosmeldung geschlossener arbeitsgerichtlicher Vergleich, durch den das Arbeitsverhältnis unter Verzicht auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers verlängert werden soll, ist nicht dazu geeignet, die zuvor festgestellte Dauer des Anspruchs auf Alg zu verlängern. Die Anspruchsdauer war zum Zeitpunkt der Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen zu bere...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Ruhen der Regelaltersrente bei Bezug einer Abgeordnetendiät verfassungsgemäß – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 18.10.2023 – B 5 R 49/21 R, NZS 2024, 469 . ders., Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.1 Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 5 Der Anspruch auf Alg wird durch Überweisung auf das inländische Konto des Arbeitslosen, Übermittlung an seinen Wohn- bzw. Aufenthaltsort oder auf sonstige Weise erfüllt, die dem Arbeitslosen die Verfügung über die Leistung ermöglicht. Das kann auch durch Auszahlungen über die Kassenautomaten in den Agenturen für Arbeit geschehen. Die Berücksichtigung von Nebeneinkommen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigungstermine

Rz. 9 Neben einer Kündigungsfrist ist eine Kündigungserklärung – mit Ausnahme einer Kündigung innerhalb der Probezeit (s. Rz. 29 ff.) – auch an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Hinweis Zur Vermeidung anschließender Streitigkeiten ist es in der Praxis üblich, den Beendigungszeitpunkt im Kündigungsschreiben zu erwähnen. Sinnvoll sind z. B. folgende Formulierungen: "Hiermit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ausscheiden und Kündigung d... / Zusammenfassung

Der GmbH-Geschäftsführer sitzt häufig auf einem "Schleudersitz". Er genießt keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Sein Dienstverhältnis und seine Geschäftsführerstellung können meist ohne Angaben von Gründen beendet werden. Der GmbH-Geschäftsführer ist einerseits Organ der Gesellschaft, wofür gesellschaftsrechtliche Vorschriften gelten. Andererseits ist er auch Partner...mehr