Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 4.2.2 Ablauf der Inhaltskontrolle

Wird eine Klausel anhand der §§ 307 ff. BGB überprüft, sind gedanklich folgende Schritte vorzunehmen. Zunächst ist ggf. durch Auslegung nach den allgemeinen Grundsätzen für die Auslegung von Verträgen[1] der objektive Inhalt der Klausel festzustellen. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, ist diejenige Auslegung zu wählen, die am "arbeitnehmerfeindlichsten" ist. Mit...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.12 Kündigungsschutzklage bzw. Verzugslohnansprüche

In der Erhebung der Kündigungsschutzklage lag früher nicht stets auch eine wirksame Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen, die von dem Ausgang des Kündigungsrechtsstreits abhängen. Welche Anforderungen an eine Geltendmachung dieser Ansprüche zu stellen sind, hängt vom Wortlaut der Ausschlussfrist ab. 2.12.1 Einstufige Ausschlussfristen Bei einstufigen Ausschlussfristen sieh...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24 Aufrechnung

Häufig stellt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren die Frage nach der Geltung von Ausschlussfristen im Falle der Aufrechnung durch eine Vertragspartei. Es gilt hierbei die Wirkungen der Aufrechnung im Hinblick auf die Ausschlussfristen für die Haupt- und die Gegenforderung zu untersuchen. 2.24.1 Auswirkungen auf die Hauptforderung Die Erklärung der Aufrechnung mit einer Gege...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24.2 Auswirkungen auf die Gegenforderung

Da nur eine Forderung, die noch rechtlich existiert, zum Gegenstand einer Aufrechnung gemacht werden kann, ist eine Aufrechnung nur mit einer noch nicht verfallenen Forderung möglich.[1] In diesem Fall führt die Aufrechnung unabhängig davon, ob sie die für die Geltendmachung an sich vorgeschriebene Form wahrt, zur Einhaltung der Ausschlussfrist.[2] Dies dürfte auch für die z...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.14 Mindestlohnansprüche nach dem Mindestlohngesetz

Nach § 3 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) darf der Anspruch auf Mindestlohn nicht durch Vereinbarungen erschwert werden. Diese Vorschrift wird durch § 3 Sätze 2 und 3 MiLoG ergänzt, wonach ein Verzicht nur durch gerichtlichen Vergleich möglich ist und eine Verwirkung des Anspruchs nicht in Betracht kommt. Ausschlussfristen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, sind al...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.2 Abmahnungen

Im Bereich von Abmahnungen finden Ausschlussfristen praktisch keine Anwendung. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) fällt die Möglichkeit des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung auszusprechen, nicht unter tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen. Die Berechtigung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auf seine vertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen un...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.9 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen ist grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers. Dennoch können weit gefasste Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder solche, die damit in Verbindung stehen") auch Entgeltfortzahlungsansprüche erfassen. Dies hat das BAG vor Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgese...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.15 Nebenforderungen (Zinsen)

Als Nebenforderungen kommen bei Vergütungsforderungen des Arbeitnehmers Verzugs- oder Prozesszinsen in Betracht. Anspruchsgrundlage sind die §§ 280, 286, 288 BGB für Verzugszinsen und § 291 BGB für Prozesszinsen. Die Begründetheit von Zinsforderungen setzt regelmäßig das Bestehen eines (Haupt-)Anspruchs i. S. d. § 194 Abs. 1 BGB voraus, dessen rechtliches Schicksal sie teile...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.7 Darlehen/Vorschüsse

Nach Ansicht des BAG fallen auch Ansprüche auf Rückzahlungen von Arbeitnehmerdarlehen unter Ausschlussfristen, wenn sie "alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder solche, die damit in Zusammenhang stehen", erfassen. Je nachdem kann ein Darlehen sogar unter den Begriff der "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" fallen.[1] Maßgeblich für diese Beurteilung ist, ob das Besteh...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamkeit und Reichweite

Zusammenfassung Überblick Als Ausschlussfrist (Verfallfrist oder Verwirkungsfrist) wird eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf ein bestimmtes Recht einer Vertragspartei erlischt, wenn es nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab Fälligkeit und unter Wahrung einer vorgeschriebenen Form von ihr (dem Gläubiger) gegenüber der anderen Vertragspartei (dem Schuldner) geltend g...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle

Zusammenfassung Überblick Während im vorigen Kapitel die Grundsätze des Umgangs mit Ausschlussfristen dargestellt wurden, werden nunmehr Sonderfragen im Hinblick auf einzelne mögliche Ansprüche behandelt, bei denen häufig rechtliche Probleme entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Abgesehen von gesetzlichen Ausschlussfristen (z. B. § 15 Abs. 4 AGG), die hier nicht ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2 Einzelfälle

Die Rechtsprechung hat bestimmte Ansprüche gar nicht oder nur eingeschränkt Ausschlussfristen unterworfen bzw. für ihre Geltendmachung und den Fristbeginn besondere Anforderungen aufgestellt, wodurch ein nahezu unübersehbares Einzelfallrecht entstanden ist. 2.1 Abfindungen Abfindungsansprüche aus Sozialplänen unterliegen nicht nur Ausschlussfristen, die im Sozialplan selbst en...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 1 Kategorisierung der Einzelfälle

Auch wenn die nachfolgende Darstellung von Einzelfällen unverzichtbar ist, bietet sich gleichwohl vorab eine Kategorisierung möglicher Fallkonstellationen an. Dabei ist einerseits zwischen den verschiedenen Formulierungen von Ausschlussfristen und andererseits zwischen möglicherweise erfassten Ansprüchen bzw. Rechten zu unterscheiden. Eher selten werden nur "vertragliche Ansp...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.18 Sozialversicherungsbeiträge

Eine arbeitsrechtliche Ausschlussfrist ist grundsätzlich ohne Auswirkung auf das Bestehen der sozialversicherungsrechtlichen Beitragspflicht des Arbeitgebers. Nach § 22 Abs. 1 SGB IV entstehen die Beitragsansprüche der Versicherungsträger, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen. Grundlage für das Entstehen der Beitragspflicht ...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.13 Lohnsteuererstattungsansprüche

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer Schuldner der Lohnsteuerschuld nach § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, der Arbeitgeber haftet lediglich nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG gegenüber den Finanzbehörden für die ordnungsgemäße Abführung. In diesem Umfang haften beide gegenüber dem Finanzamt als Gesamtschuldner.[1] Auf dieses Ausgleichsverhältnis sind die §§ 421-426 BGB als zivilrechtliche Vo...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.5 Betriebsratstätigkeit

Aufwendungen, die das Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Amtsstellung vorgenommen hat und für die ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG besteht, unterliegen keinen Ausschlussfristen. Dies gilt selbst für umfassende Ausschlussfristen ("alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die damit in Zusammenhang stehen"). Bei den Aufwendungen...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.20 Ansprüche im Zusammenhang mit Urlaub

Die Behandlung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen im Hinblick auf Ausschlussfristen unterschied sich früher sehr von der Behandlung anderer Ansprüche, da das BAG dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) insoweit Sonderregelungen entnahm.[1] Danach war der gesetzliche Mindesturlaub ohnehin Ausschlussfristen entzogen und da sämtliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche am...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.22 Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung

Das BAG hat den Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung jedenfalls dann tariflichen Ausschlussfristen unterworfen, wenn diese auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, erfasste.[1] Auch insoweit muss der Berechtigte also seine Ansprüche geltend machen. Da die Karenzentschädigung kein Entgelt für geleistete Arbeit und auch kein Surrogat hierzu...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.24.1 Auswirkungen auf die Hauptforderung

Die Erklärung der Aufrechnung mit einer Gegenforderung ist regelmäßig gleichzeitig als Anerkenntnis der Hauptforderung aufzufassen, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt nur hilfsweise für den Fall, dass andere Verteidigungsmittel erfolglos sind.[1] Ein durch eine Primäraufrechnung erklärtes Anerkenntnis stellt die Hauptforderung folglich unstreitig, sodass der Inhaber der Ha...mehr

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Abmahnung / 10.4 Tarifliche Ausschlussfrist

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach tarifrechtlichen Regelungen üblicherweise nach Ablauf einer bestimmten Ausschlussfrist (z. B. nach § 37 TVöD). Der Anspruch des Beschäftigten auf Entfernung einer Abmahnung aus seinen Personalakten ist kein Anspruch in diesem Sinne. Das Recht, vom Vertragspartner eines Dauerschuldverhältnisses für die Zukunft ein vertragstre...mehr

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Abmahnung / 7.1 Frist

Es gibt keine Regelausschlussfrist, innerhalb derer der Arbeitgeber von seinem Abmahnungsrecht Gebrauch machen muss.[1] Auch etwaige tarifliche Ausschlussfristen gelten für den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, wenn er sein vertragliches Rügerecht ausüben will. Eine Abmahnung sollte vom Arbeitgeber allerdings nicht unnötig lange hinausgezögert werden. Er kann nämlich sein Abma...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Freizeitausgleich (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 29 Die Erfüllung des Anspruchs nach Abs. 3 Satz 1 erfolgt durch Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen ohne Minderung der Vergütung.[1] Die Arbeitsbefreiung muss den gleichen Umfang haben, wie Freizeit aufgewendet wurde, um die Betriebsratsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit zu erfüllen. Daraus, dass bei Unmöglichkeit einer Arbei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Rz. 18 Für die Zeit des Arbeitsversäumnisses hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit weiterhin der Arbeitsvertrag[1] sowie der ggf. anzuwendende Tarifvertrag.[2] Da nicht die Betriebsratstätigkeit als solche, sondern die wegen der Betriebsratsarbeit notwendige Arbeitsversäumnis wie geleistete Arbeit vergüt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.1 Vergleichbare Mitarbeiter

Rz. 36 Die Vorschrift garantiert dem Betriebsratsmitglied nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung, die vergleichbare Arbeitnehmer erhalten. Eine Einreihung in eine Vergütungsordnung im Sinne einer Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfolgt nicht.[1] Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4 Nachweisfrist

Rz. 313 Der Nachweis ist erstmalig nach Ablauf des ersten Zeitjahrs, spätestens bis zu dem unmittelbar darauffolgenden 31.5. zu erbringen. Die weiteren 6 Nachweise sind jeweils nach Ablauf eines weiteren Zeitjahrs, wiederum spätestens bis zu dem unmittelbar darauffolgenden 31.5. zu erbringen. Rz. 314 Nach dem objektiven Gesetzeswortlaut könnte es sich hierbei entgegen der Ges...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.3 Einsatz des Kindergeldes

Rz. 6 Für Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses bestimmt Abs. 3 nunmehr, dass auch derjenige Elternteil, der Kindergeld bezieht, neben dem Kindergeld einen Beitrag aus seinem Einkommen in Anwendung der Abs. 1 und 2 zu leisten hat. Die Regelung erfasst lediglich Zahlungen auf der Grundlage des Abschnitts X des EStG und des Bundeskindergeldgesetzes; dem Kinde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 3 Erlassantrag und Antragsfrist (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 35 Abs. 2 S. 1 GrStG wird ein Erlass von der Grundsteuer nur auf Antrag gewährt. Wenngleich eine besondere Form für diesen Antrag nicht vorgeschrieben ist, ist die Schriftform zu empfehlen. Der Erlassantrag ist vom Steuerschuldner zu stellen. Ein zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Verpflichteter (Haftungs- bzw. Duldungsschuldner) ist hierzu ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 35 Verfahren / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Bestimmt werden insbesondere der Erlasszeitraum, die maßgeblichen Verhältnisse für den Erlass, das Antragserfordernis innerhalb einer Ausschlussfrist sowie eine Anzeigepflicht im Rahmen der dauerhaften Erlasstatbestände nach § 32 GrStG. Die Vorschrift gewährleistet somit einen geordneten Verfahrensablauf und schafft Rechtssicherheit sowohl für die Steuerschuldner (Antra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 30 Abrechn... / 3 Abrechnung bei zu hohen Vorauszahlungen (Abs. 2)

Rz. 12 Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids gem. § 29 GrStG entrichtet worden sind, hingegen größer als die Steuer, die sich nach dem bekanntgegebenen Steuerbescheid für die vorangegangenen Fälligkeitstage i. S. d. § 28 GrStG ergibt, so wird der Unterschiedsbetrag gem. § 30 Abs. 2 GrStG nach Bekanntgabe des Steuerbescheids durc...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6 Bremen

§ 62 PVG-HB – Dienstvereinbarungen Eine Regelung über Dienstvereinbarungen enthält § 62 PVG-HB. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Im Unterschied zu entsprechenden Vorschriften auf Länder- bzw. Bundesebene wird in § 62 Abs. 1 PV...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Vereinbarung einer Ausschlussfrist

Rz. 101 In der Praxis sind sog. Ausschluss- oder Verfallklauseln in GmbH-Geschäftsführeranstellungsverträgen verbreitet. Diese sind auch aus Arbeitsverträgen bekannt. Es gibt einfache Ausschlussklauseln, die besagen, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Als Fristbeginn lassen sich die Fälligkeit des Anspruchs, die ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IX. Vereinbarung einer Ausschlussfrist oder von Haftungsbeschränkungen

1. Vereinbarung einer Ausschlussfrist Rz. 101 In der Praxis sind sog. Ausschluss- oder Verfallklauseln in GmbH-Geschäftsführeranstellungsverträgen verbreitet. Diese sind auch aus Arbeitsverträgen bekannt. Es gibt einfache Ausschlussklauseln, die besagen, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Als Fristbeginn lassen si...mehr

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B. AVB D&O / 1. Nachmeldefrist

Rz. 16 A-5.3. AVB D&O und A-5.4. AVB D&O enthalten Regelungen zur Nachmeldefrist und die sog. Umstandsmeldung. Endet der Versicherungsvertrag, was auch dadurch geschehen kann, dass der Versicherer diesen nicht mehr verlängert, bestünde wegen des Anspruchserhebungsprinzips (Claims-made-Prinzip) nur Versicherungsschutz für bereits während der Vertragslaufzeit geltend gemachte ...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 2. Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung

Rz. 108 Die Organhaftung des Geschäftsführers kann in engen Grenzen beschränkt werden (siehe dazu bereits oben die Ausführungen im 1. Teil A VII 2 d.). In Betracht kommt z. B. ein Ausschluss der Organhaftung für Pflichtverletzungen, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen. Ausgenommen werden auch hier stets Verstöße gegen die Kapitalerhaltung, die nicht ausgeschlossen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3.1 Antrag nach § 34 Abs 14 S 2 KStG idF des JStG 2024

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die S 2 bis 7 des § 34 Abs 14 KStG blieben unverändert. Dadurch bleibt insbes auch S 2 der Vorschrift maßgeblich, nach dem der Antrag unwiderruflich ist und von der Kö (nur) bis zum 30.09.2008 bei dem für die Besteuerung zuständigen FA gestellt werden kann (Ausschlussfrist; s § 38 KStG Tz 85). Diese Regelung dürfte für diejenigen Unternehmen...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / IV. Fristen

Beantragt ein Gläubiger das Nachlassinsolvenzverfahren, beträgt die Frist nach § 319 InsO zwei Jahre ab Annahme der Erbschaft durch den Erben, § 319 InsO.[12] Die Frist ist also absolute Ausschlussfrist anzusehen.[13] Für den Erben (Schuldner) kann wegen der drohenden Haftung nach § 1980 Abs. 2 S. 2 BGB diese Frist nicht gelten. Stattdessen kann er stets einen Insolvenzantra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

Tz. 37 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mildtätige Zwecke werden gem § 53 AO verfolgt, wenn Pers unterstützt werden, diemehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.1 Einleitung

Vor der außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds muss der Dienststellenleiter die Zustimmung des Personalrats einholen oder diese im Fall der Verweigerung durch das Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren nach § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. §§ 80ff. ArbGG ersetzen lassen. Ohne die erteilte Zustimmung ist die Kündigung unheilbar nichtig.[1] Die Zustimmung muss ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.2 Nachschieben von Kündigungsgründen

Im Gegensatz zum Kündigungsschutzprozess, bei dem die Kündigung bereits ausgesprochen ist, geht es hier um die Vorbereitung einer noch ausstehenden Kündigung. Insoweit besteht für den Personalrat noch die Möglichkeit, entsprechend dem Zweck des Zustimmungsverfahrens, auf den Kündigungsentschluss des Dienststellenleiters einzuwirken. Damit ist ein Nachschieben von weiteren Kü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens

Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verweigert, sich nicht innerhalb ...mehr

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Ausbildung / 2.5 Ausschlussfrist

§ 22 Satz 1 TVA-L BBiG bestimmt, dass Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von dem Auszubildenden oder vom Ausbildenden schriftlich geltend gemacht werden. Erfasst werden nicht nur die tariflichen Ansprüche, sondern alle in Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis stehenden Anspr...mehr

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Ausbildung / 2.4.4.1.4 Geltendmachung des Anspruchs

Die Geltendmachung des Anspruchs muss unverzüglich nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erfolgen, da die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis in unmittelbarem Anschluss an das Ausbildungsverhältnis erfolgen soll. Es empfiehlt sich für den Auszubildenden schon aus Beweisgründen (und zur Wahrung der Ausschlussfrist), einen schriftlichen Antrag auf Übernahme zu stellen (s...mehr

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Ausbildung / 2.4.4.2.4 Geltendmachung des Anspruchs

§ 19 enthält keinen Hinweis darauf, ob und in welcher Weise der Auszubildende den Anspruch geltend machen muss. Allerdings empfiehlt es sich für den Auszubildenden schon aus Beweisgründen (und zur Wahrung der Ausschlussfrist), einen schriftlichen Antrag auf Übernahme zu stellen. Die Geltendmachung des Anspruchs muss unverzüglich nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses e...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.3.3 Schadensersatz

Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG können bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit Ausbildender oder Auszubildender Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Die Auflösung setzt lediglich die tatsächliche Beendigung, nicht aber eine wirksame Kündigung voraus.[1] Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhält...mehr

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Ausbildung / 2.5 Ausschlussfrist

§ 19 TVAöD bestimmt, dass Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit von dem Auszubildenden oder vom Ausbildenden schriftlich geltend gemacht werden. Erfasst werden nicht nur die tariflichen Ansprüche, sondern alle in Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis stehenden Ansprüche.mehr

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Ausbildung / 2.4.2.4 Schadensersatz

Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 BBiG können bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit Ausbildender oder Auszubildender Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Die Auflösung setzt lediglich die tatsächliche Beendigung, nicht aber eine wirksame Kündigung voraus.[1] Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältni...mehr