Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.1 Gesamtvergütung

Rz. 5 Abs. 1 regelt als Grundsatz, dass die vereinbarte Gesamtvergütung (vgl. § 87a) von der jeweiligen KV an die Leistungserbringer der vertragsärztlichen Versorgung, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, angestellte Ärzte oder Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren sowie ermächtigte Einrichtungen und Nichtvertragsärzte für Notfallbehandlungen der Versic...mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.3 Abrechnungsverfahren (Beispiel KV Nordrhein)

Rz. 8 Am Beispiel des HVM der KV Nordrhein wird auszugsweise dargestellt, woraus ein HVM inhaltlich besteht bzw. wie die gesetzlich Vorgaben umgesetzt worden sind: Unter der Überschrift "Abrechnung" (§ 1 HVM) ist zunächst detailliert beschrieben, welche Leistungen der ärztlichen Behandlung und Betreuung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung abrechnungsfähig sind und wel...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Wahlrecht zur Anwendung des geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Art. 3 Abs. 1 ErbStRG)

Rz. 10 Art. 3 Abs. 1 ErbStRG räumte Erwerbern von Todes wegen (§ 3 ErbStG) das Wahlrecht des geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts für solche Erwerbe ein, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 entstanden war.[1] Eine Anwendung auf lebzeitige Zuwendungen (§ 7 ErbStG) sowie auf die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 ErbStG war nicht vorges...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushangpflichten / 4 Folgen bei Verstoß gegen die Aushangpflicht

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht widerspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus § 611 BGB. Dieser Verstoß kann im Schadensfall eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden nach sich ziehen, die der Arbeitnehmer erleidet, weil er Vorgaben nicht einhalten konnte, ohne von diesen zu wissen. Verstöße gegen Auslegungspflichten können auch Ansprüche von Arb...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters: ... / 4 Die Entscheidung

Die Revision hat keinen Erfolg! Ein Vorkaufsrecht analog § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB könne allerdings mit der ganz h. M. auch entstehen, wenn an Räumen, die – wie hier – als Wohnraum vermietet worden seien, nach der Überlassung an den Mieter nicht Wohnungs-, sondern Teileigentum begründet worden sei bzw. werden solle. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 577 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Urlaub: Erteilung / 2.1 Festlegung durch Arbeitgeber

Die zeitliche Festlegung des Urlaubs im Hinblick auf den Beginn und die Dauer ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 BUrlG, wonach Urlaub "zu gewähren" ist. Urlaubsgewährung bedeutet: Der Arbeitgeber macht dem Arbeitnehmer auf eine für diesen unmissverständliche Art und Weise erkennbar, dass und für welchen Zeitraum er ihn zum Zwecke der Erholung...mehr

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Urlaub: Erteilung / 4 Wirkung der Festlegung

Sobald der Urlaub gewährt und damit erfüllt wurde, erlischt er.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub von sich aus beantragt hat oder ob der Arbeitgeber ihn einseitig festgelegt hat. Durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben kann ein Arbeitgeber allerdings nur dann wirksam Urlaub gewähren, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergüt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Antragsfrist

Rz. 359 [Autor/Zitation] Nach § 318 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 kann der Antrag nur binnen zwei Wochen seit dem Tag der Wahl des Abschlussprüfers gestellt werden. Es handelt sich um eine zwingende Ausschlussfrist. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, ist die Antragstellung nicht möglich. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht gewährt, Unterbrechung oder Hemmung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Antragsvoraussetzungen (§ 21 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Abw von der Bewertung der erhaltenen Anteile nach § 21 Abs 2 S 2 UmwStG mit dem gW kann der Bw/AK oder der Zwischenwert für den Einbringenden nach § 21 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG beantragt werden. Antragsteller ist – auch wenn der Ges-Wortlaut sich hierzu nicht explizit äußert – ausschl der Einbringende (einhellige Auff: s Rabback, in R/H/vL, 3. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Nachträglicher Ersetzungsantrag

Rz. 361 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 318 Abs. 3 Satz 2 geht davon aus, dass die Ersetzungsgründe, die innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht werden sollen, schon zum Zeitpunkt der Wahl oder Bestimmung des Abschlussprüfers vorlagen. Unter dieser Voraussetzung schafft die Ausschlussfrist innerhalb kurzer Zeit endgültige Klarheit über die Person des Abschlussprüfer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausübung des Bewertungswahlrechts (Antrag auf Minderbewertung, § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 49 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach der Systematik des Bewertungswahlrechts in § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG ist der Ansatz der Beteiligung mit dem gW der Grundbewertungsmaßstab beim Anteilstausch (und zugleich Obergrenze der Bewertung, s Tz 50). Auf Antrag kommt eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert in Frage, wenn die Voraussetzungen des § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 und Nr 2 UmwS...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Gerichtliches Verfahren

Rz. 401 [Autor/Zitation] Über den Antrag nach § 318 Abs. 3 entscheidet nach § 376 Abs. 1 FamFG das Amtsgericht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bereich die Gesellschaft ihren Sitz hat (§ 14 AktG; § 377 Abs. 1 FamFG), oder, wenn die Führung des HR für mehrere Amtsgerichte einem Amtsgericht übertragen ist, das registerführende Gericht (§ 376 Abs. 2 FamFG). Bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 6 Nichtberücksichtigung des Kindergeldanspruchs bei Günstigerprüfung und Hinzurechnung aufgrund Anwendung der Ausschlussfrist nach § 70 Abs. 1, § 31 S. 5

Rz. 47 Durch das SozialMissbrG v. 11.7.2019[1] wurde S. 5 neu in die Regelung des § 31 EStG aufgenommen. Der Grund hierfür lag in der Änderung des § 70 Abs. 1 EStG mit Einfügung der S. 2 und 3. Demnach erfolgt die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Der Anspr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.12 Ausschlussklauseln

Rz. 45 Nach neuerer Rechtsprechung des BAG steht fest, dass sowohl einstufige als auch zweistufige Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen vereinbart werden können.[1] Veränderungen gegenüber der früheren Rechtsprechung zur Rechtslage vor der Schuldrechtsmodernisierung ergeben sich jedoch hinsichtlich der zulässigen Dauer einer solchen Ausschlussfrist. Früher hielt das...mehr

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CO2-Preis: Aufteilung zwisc... / 5.2 Ausübung

Der Mieter muss das Kürzungsrecht entsprechend desjenigen des § 12 HeizkostenV gegenüber dem Vermieter innerhalb der Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB von 12 Monaten ab Zugang der Heizkostenabrechnung geltend machen.mehr

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Das Rechtsinstitut der Hinz... / 5. Die notwendige Hinzuziehung nach § 360 Abs. 3 AO

Beteiligung Dritter dergestalt, dass nur einheitliche Entscheidung in Betracht kommt: Sind Dritte an einem streitigen Rechtsverhältnis dergestalt beteiligt, dass die Entscheidung über den Einspruch nur einheitlich ergehen kann, so sind diese zum Einspruchsverfahren des Einspruchsführers notwendig hinzuzuziehen (§ 360 Abs. 3 S. 1 AO). Dies betrifft auch Fälle, in denen die En...mehr

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Sauer, SGB III § 161 Erlösc... / 2.4 Erlöschen wegen Zeitablaufs

Rz. 23 Die Frist nach Abs. 2 beginnt am Tag nach der Entstehung des Anspruchs, läuft kalendermäßig ab und endet an dem Tag 4 Jahre später, der das gleiche Tages- und Monatsdatum trägt wie der Tag der Entstehung des Anspruchs. Praxis-Beispiel Der Anspruch auf Alg entsteht am 16.8.2024. Die Frist beginnt am 17.8.2024 und endet am 16.8.2028. Am 17.8.2028 kann der Anspruch auf Alg ...mehr

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Sommer, SGB V § 194a Modell... / 2.4 Das Umlageverfahren (Abs. 3a)

Rz. 13 Im Sinne der Verwaltungseffizienz und der Wirtschaftlichkeit hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 12.11.2022 durch Art. 1 GKV-Finanzstabilisierungsgesetz v. 7.11.2022 (BGBI. I S. 1990) den Abs. 3a geschaffen. Die Aufgabe der Festsetzung der erstattungsfähigen Umlagebeträge übernimmt nach Abs. 3a Satz 1 das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Dabei hat dieses auch di...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.4 Auskunfts- und Hinweispflichten

Aus den Fürsorgepflichten können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben.[1] Das ist eine Besonderheit, denn grundsätzlich hat jede Vertragspartei selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Die Annahme wechselseitiger Hinweis- und Informationspflichten weicht hiervon ab und bedarf deshalb einer konkreten Rechtfertigung.[2] Bestehende Inform...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.4 Ausschlussfristen/Verjährung

Rz. 34 Gerichtlich nach § 9 KSchG festgesetzte Abfindungen unterliegen keinen tariflichen oder einzelvertraglichen Ausschlussfristen, da mit der Entscheidung der Anspruch festgesetzt und tituliert ist. Gleiches gilt, wenn in einem gerichtlichen Vergleich eine Abfindung vereinbart wird.[1] Eine rechtskräftig gerichtlich festgesetzte Abfindung verjährt nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 B...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 1.4.4 Freizeitausgleich

Liegen die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 3 BetrVG vor, wurde also erforderliche Betriebsratstätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit erbracht, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Freizeitausgleich. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbefreiung im Rahmen seines Direktionsrechts innerhalb eines Monats zu gewähren. Ohne arbeitgeberseitige Gewähr...mehr

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Betriebsrat: Vergütung der ... / 3 Zivilrechtliche Konsequenzen einer unrichtigen Betriebsratsvergütung

Die zivilrechtlichen Konsequenzen einer unzulässigen Begünstigung oder Benachteiligung sind weitreichend: Verstöße gegen § 78 Satz 2 BetrVG haben die unheilbare Nichtigkeit der getroffenen Vereinbarung zur Folge, und zwar unabhängig davon, ob den Beteiligten der Gesetzesverstoß bekannt war oder nicht. Ein Anspruch auf die Leistung oder den Vorteil besteht aufseiten des Betrie...mehr

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Mutterschaftsgeld / 2 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Arbeitnehmerinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben[1], und deren Einkommen das Mutterschaftsgeld übersteigt (das dürfte nahezu immer der Fall sein), haben gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[2] Es soll vermieden werden, dass die Frau wegen ansonsten drohender finanzieller Einbußen weiterarbeitet. Der Anspruch auf den Zuschu...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Zustimmung und Klage

Zustimmungsfrist Mit dem Zugang eines wirksamen Erhöhungsverlangens beim Mieter beginnt der Lauf der Überlegungsfrist des § 558b Abs. 2 BGB. Innerhalb der Frist kann der Mieter entscheiden, ob er dem Erhöhungsverlangen ganz oder teilweise zustimmt. Die Frist beginnt mit dem Zugang und endet mit dem Ablauf des 2. Kalendermonats, der auf den Zugang folgt. Zugegangen ist das Mie...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Beispielsfälle

Rz. 4 Eine Umgehung läge z. B. vor, wenn ein vom Arbeitgeber gestellter Arbeitsvertrag statt Vereinbarung einer einmonatigen Ausschlussfrist allein auf die einmonatige Ausschlussklausel eines normativ nicht geltenden Tarifvertrags verweist. Eine unmittelbare AGB-Kontrolle des Tarifvertrags ist dem Arbeitsrichter nach § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB i. V. m. § 307 Abs. 3 BGB versagt....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5 Nr. 13 – Form und Anzeigen von Erklärungen

Rz. 18 Nach § 309 Nr. 13 BGB sind arbeitsvertragliche Klauseln unwirksam, die für Anzeigen oder Erklärungen, die der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber abgeben muss, eine strengere Form als die Textform vorsehen. Dies betrifft insbesondere Klauseln über Ausschlussfristen. Zur Geltendmachung von Ansprüchen darf somit die Schriftform nicht verlangt werden. Andernfalls ist ...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.1.4 Verfahrensrechtliche Wirkungen

Auch in prozess- und vollstreckungsrechtlicher Hinsicht entfaltet § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB Wirkung. Ein rechtskräftiges Urteil, das Rechte und/oder Pflichten des alten Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand hat, bindet auch den neuen Inhaber gemäß § 325 ZPO.[1] Auch der gerichtliche Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses z...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung (s. auch Rz. 1f.). Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 55 FGO regelt in seinem Absatz 1 den Fristbeginn für alle ordentlichen, fristgebundenen Rechtsbehelfe gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren. Der Begriff "Rechtsbehelf" ist weit zu verstehen. Er umfasst als Oberbegriff außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; letztere und von § 55 FGO erfasst sind die prozessua...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt und Zweck der Regelung

Rz. 1 § 55 FGO regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den jeweils einzulegenden (gerichtlichen) Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren und trifft eine abschließende Sonderregelung über die Folgen einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorschrift begründet selbst aber keine Verpflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.1 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 7 Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung setzt nach § 55 Abs. 1 FGO ihre Erteilung in schriftlicher oder elektronischer Form voraus. Die Belehrung ist der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung beizufügen. Sie ist notwendiger Urteilsbestandteil nach § 105 Abs. 2 Nr. 6 FGO (s. Rz. 1); als solcher muss sie durch die Unterschriften der an der Entscheidung mitwirke...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.4 Formelle Mängel der Abrechnung

Enthält die Abrechnung dagegen formelle Mängel, soll sie wie eine nicht gemachte Abrechnung behandelt werden, da anderenfalls der Vermieter die Ausschlussfolgen bereits durch Übersendung irgendeiner unvollständigen oder unrichtigen Abrechnung umgehen könnte.[1] Formelle Mängel liegen vor, wenn auf Grundlage der Abrechnung das richtige Ergebnis nicht ermittelt werden kann, ohn...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.5 Hoher Nachzahlungsbetrag

Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist nur anwendbar, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen Vorauszahlungen zu leisten hat. Bei einer Vereinbarung, wonach der Mieter die Betriebskosten (erst) nach Vorlage einer (Ab)Rechnung in voller Höhe zahlen muss, ist die gesetzliche Ausschlussfrist aufgrund ihres eindeutigen Wortlauts ("Vorauszahlungen", "Na...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.1 Abrechnung nach Fristablauf

Nach Ablauf der Abrechnungsfrist kann der Vermieter keine Nachforderung mehr verlangen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.[1] Strittig ist, ob sich der Vermieter das Verschulden eines externen Dienstleisters, z. B. eines Abrechnungsunternehmens gem. § 278 BGB zurechnen lassen muss.[2] Das verspätete Erstellen der Abrechnung durch e...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Der Rückforderungsanspruch des Mieters

Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Betriebskosten verjähren bei fortbestehendem Mietverhältnis ebenfalls in der regelmäßigen Verjährungsfrist, die seit 1.1.2002 3 Jahre beträgt.[1] Gleiches wird für den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von periodisch, d. h. zu festgesetzten Zahlungsterminen, geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zu gelten haben, we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Nachträgliche Korrektur der Abrechnung

Der Vermieter von Wohnraum kann eine unrichtige Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist[1] nachträglich korrigieren und dem Mieter eine neue Abrechnung zustellen, wenn z. B. aus Versehen zu geringe Beträge angesetzt oder Positionen übersehen wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Korrektur zulasten des Mieters geht und der Vermieter das sich aus der ursprünglic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3 Unwirksamkeit

Rz. 3 Der fehlenden Einbeziehung gleichgestellt ist, dass einzelne Arbeitsvertragsklauseln nach §§ 305c, 307, 308 oder 309 BGB unwirksam sind. Nach Streichung des unwirksamen Teils einer Klausel kann der übrige Teil der Klausel u. U. weiterhin Bestand haben, sofern die Klausel teilbar ist. Die Teilbarkeit hängt davon ab, inwiefern die verbleibenden Regelungen noch verständli...mehr

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Bildungsurlaub / 5.2.2 Auswirkungen der Ablehnung

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers auf Bildungsfreistellung ab, so kann die infolgedessen nicht in Anspruch genommene Freistellung i. d. R. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder auf den nachfolgenden Bezugszeitraum übertragen werden. Dies macht aus Sicht des Arbeitnehmers allerdings nur dann Sinn, wenn der Arbeitgeber die Bildungsfreistellung lediglich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerliche Betriebss... / III. Auffassung der deutschen Finanzverwaltung

Reverse-Charge-Verfahren: Trotz dieser Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Titanium wurde Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE bisher nicht geändert. Danach sind Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, "insoweit" als im Inland ansässig zu behandeln. Vorsteuervergütungsverfahren: Nach Abschn. 18.10 Abs. 1 Satz 4 UStAE gilt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 1.4.2.17.5 Redaktionelle Anpassung der Ausschlussfrist

Die Regelung zur Ausschlussfrist wurde der aktuellen Rechtslage angepasst, wonach Ansprüche aus einem Sozialplan sowie Ansprüche, die kraft Gesetzes einer Ausschlussfrist entzogen sind, nicht der tariflichen Auschlussfrist von 6 Monaten unterliegen.mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.5 Verfahren

Rz. 52 Leistungen für Transfermaßnahmen nach § 110 setzten einen entsprechenden Antrag voraus (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 50). Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung, § 323 Abs. 2 Satz 1 (Rolfs, in: ErfK, SGB III, § 110 Rz. 29; Bieback, in: BeckOK; SGB III, § 110 Rz. 5 ; Apidopoulos, in: Heinz/Schmidt-De Caluwe/scholz, SGB III, § 110 Rz. 1...mehr

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DRK-TV / 3.1.6 Bewährungs- und Zeitaufstiege (§ 6 TVÜ-DRK)

Der DRK-Reform-Tarifvertrag kennt keine Bewährungs- oder Zeitaufstiege in höhere Entgeltgruppen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-DRK). Der Mitarbeiter verbleibt für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses in seiner Entgeltgruppe, seine Vergütung ändert sich nur über die Stufenlaufzeit. Eine höhere Entgeltgruppe kommt nur bei Änderung der Tätigkeit des Mitarbeiters in Betracht. Daher so...mehr