Der Arbeitnehmer kann nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Anspruch der Zeugniserteilung verzichten. Ob nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Verzicht rechtlich möglich ist, bedarf noch der abschließenden Klärung. Vom Bundesarbeitsgericht wurde diese Frage bisher offen gelassen.[1]

Zumindest, wenn der Arbeitnehmer sich über die Bedeutung des Verzichts bewusst ist und dem Zeugnis auch keine besondere Bedeutung für den künftigen Berufsweg zukommt, dürfte ein Verzicht jedoch wirksam sein.[2]

[2] LAG Köln, Urteil v. 17.6.1994, 4 Sa 185/94.

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