Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 8 Eine Anwendung von § 21 ErbStG kommt nur dann in Betracht, wenn wenigstens einer der Beteiligten der unbeschränkten Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [12] unterliegt. Im Regelfall muss also entweder der Erblasser/Schenker oder der Erwerber Inländer sein. Denn im Rahmen der nur beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 BewG unterlieg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Rechtsfolgen

Rz. 18 Soweit bei Kapitalgesellschaftsanteilen, Gewerbebetrieben oder gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt (§ 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG), ist der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich eröffnet. Rz. 19 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "kann das verei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Tilgung und Sicherheitsleistung

Rz. 24 Da Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz nehmen und die Erben insoweit keine Verfügungsbefugnis haben, ist es konsequent, diese Personen für die Entrichtung der Steuer aus dem Nachlass sorgen zu lassen. Haben die zur Verwaltung des Nachlasses berufenen Personen für die Entrichtung der Steuer gesorgt, so kann bis zur Aufhe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 2 Im Gegensatz zu § 18 AO ist der Katalog des § 152 BewG abschließend. Ein Bedürfnis nach einem Auffangtatbestand vergleichbar dem § 18 Abs. 2 AO gibt es hier nicht, da § 151 Abs. 4 BewG klarstellt, dass ausländische Betriebe als Hauptanwendungsfall des § 18 Abs. 2 AO nicht dem gesonderten Feststellungsverfahren unterfallen. Gleiches soll auch gelten, wenn zum Vermögen e...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / e) Katalog

Rz. 104 Eine grundsätzliche Frage, aber in bestimmten Situationen auch durchaus eine Frage des Einzelfalls ist die, ob in die Vollmachtsurkunde einer als Generealvollmacht erteilten Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten ein Katalog von zulässigen/möglichen Rechtsgeschäften/Rechtshandlungen aufzunehmen ist. Zum Grundsatz gehen die Meinungen in der kautelarjuristische...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Einen Gewerbebetrieb bilden insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die den folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehören, wenn diese ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Überlegungen zur Ausgestaltung des hinreichenden Anlasses für die Aufnahme von Vorfeldermittlungen

Rz. 221 [Autor/Stand] Ebenso wie bei der Abgrenzung einer zulässigen Verdachtsbegründung vom unzulässigen Pauschalverdacht (s. dazu Rz. 152 ff.) bedarf es auch bei der Schwelle für steuerrechtliche Ermittlungen zusätzlich zu der allgemeinen Erfahrung eines konkreten Moments, anhand dessen die Erfahrung in Bezug auf bestimmte Hinterziehungsfelder gewürdigt werden kann. Die Vo...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Zum Inlandsvermögen zählt auch das inländische Betriebsvermögen. Hierzu gehört gem. § 121 Nr. 3 S. 2 BewG solches Vermögen, das einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, wenn hierfür im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist.[28] In Betracht kommen hier sowohl Teile von ausländischen Gewerbebetrieben (soweit eine Betriebs...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / A. Vorab: Zu den Grundmustern und zu den einzelnen Musterbausteinen

Rz. 1 Die nachfolgenden zwei Grundmuster sind so zusammengestellt, dass einerseits Formulierungsvorschläge für einen ausführlichen Text (Grundmuster I, Rdn 8) und alternativ für einen kurzen Text (Grundmuster II, Rdn 9) geliefert werden und anderseits Formulierungsvorschläge für eine Errichtung in der Form der notariellen Beurkundung (Grundmuster I) und alternativ für eine E...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod, Abs. 1

Rz. 4 Die Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, §§ 1363 ff. BGB. Da im Zweifel die Zugewinngemeinschaft als vereinbart gilt, dürfen sie zu Lebzeiten keinen abweichenden Güterstand (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) durch Ehevertrag gewählt haben. Rz. 5 § 5 Abs. 1 ErbStG ist auch dann dem Grunde nach anwendbar, wenn ledigl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Tatbestand

Rz. 43 Über die Regelungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ErbStG hinaus regelt § 4 AStG eine erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für (bislang) unbeschränkt Steuerpflichtige, die in ein einkommensteuerrechtliches Niedrigsteuergebiet wegziehen.[113] Rz. 44 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft ausschließlich an den Erblasser/Schenker an. Die persönl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 91 Eine Entlassung aus der Haftung ist nur bei Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts möglich. Es gibt vier Möglichkeiten der Unbedenklichkeitsbescheinigung:mehr

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Zentrales elektronisches Sc... / 1 Überblick

In den Verfahren auf Erlassen eines Arrestes (§§ 916 bis 934 ZPO) oder einer einstweiligen Verfügung (§ 935 bis § 942 ZPO) gab es schon immer die Möglichkeit, eine vorsorgliche Verteidigungsschrift (Schutzschrift) bei dem für den Erlass des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung zuständigen Gericht zu hinterlegen. Der Arrest im Zivilprozessrecht ist eine Maßnahme zur Siche...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Dauerwirkung festgestellter Werte (Abs. 3)

Rz. 47 Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung kann die Durchführung eines Feststellungsverfahrens entfallen, wenn der Wert des Vermögensgegenstandes vor weniger als einem Jahr bereits gesondert festgestellt wurde und seitdem keine wesentlichen Änderungen am Grundbesitz eingetreten sind.[182] Der Wortlaut des § 151 Abs. 3 BewG ist dahingehend zu verstehen, dass die Bewertun...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / b) Wer soll informiert werden? Wer darf handeln?

Rz. 83 Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter haben für den nicht einwilligungsfähigen Patienten die Entscheidung über die Durchführung, Nichtdurchführung oder den Abbruch einer Untersuchung des Gesundheitszustandes, einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen Eingriffs zusammen mit dem behandelnden Arzt in einem Gespräch nach § 1828 BGB (§ 1901b BGB a.F.) zu treffen. Es empf...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / I. Der Betreuer in diversen Personalangelegenheiten

Rz. 3 Nach neuem Recht (§ 1815 BGB) wird ein rechtlicher Betreuer für einen Aufgabenkreis bestellt. Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist. Muss ein Betreuer für die Personalangelegenheiten ...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / 1. Arrestgrund beim dinglichen Arrest, § 917 Abs. 1 ZPO

Rz. 69 Es muss dargetan werden, dass die Gefahr besteht, dass die Vermögensverhältnisse des Schuldners sich nachteilig verändern. Auf ein Verschulden des Schuldners kommt es dabei nicht an. So können auch Handlungen durch unberechtigte Dritte und zufällig eintretende Umstände zu einem Arrestgrund führen. Rz. 70 Beispiele für das Vorliegen eines Arrestgrundes:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 10. Ermessensausübung bei Gesamtschuldnerschaft

Rz. 41 Die Entscheidung, welcher von mehreren Gesamtschuldnern aus demselben Rechtsgrund in Anspruch genommen werden soll, steht nicht in freiem Belieben, sondern im pflichtgemäßen Auswahlermessen der Behörde nach den allgemeinen Grundsätzen des § 5 AO. Der einzelne Abgabenschuldner kann daher nur aufgrund einer Ermessensentscheidung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 16 Grundsätzlich ist der Bescheid demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der ihn zu befolgen hat (vgl. § 122 Abs. 1 AO). Regelmäßig wird dies die Person sein, die als Steuerschuldner für die Entrichtung der Steuer herangezogen wird. Die (wirksame) Bekanntgabe ist zugleich die Geburtsstunde des Bescheides. Scheitert sie, kann aus dem Bescheid nicht vorg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVIII. Abs. 1 Nr. 16: Zuwendungen an Religionsgemeinschaften und begünstigte Körperschaften

Rz. 98 Nr. 16 stellt Zuwendungen an Religionsgemeinschaften, jüdische Kultusgemeinschaften und an kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienende Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmasse sowie an vergleichbare ausländische Institutionen von der Steuer frei. Rz. 99 Nr. 16 Buchst. a: Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sind alle freien ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 2. Betreuungsverfügung

Rz. 12 Der Begriff der Betreuungsverfügung wird in § 1816 Abs. 2 BGB legaldefiniert als ein Dokument, in dem der Volljährige für den Fall, dass für ihn ein Betreuer bestellt werden muss, Wünsche zur Auswahl des Betreuers oder zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat. Hierunter fallen sowohl klassische Schriftstücke in "Papierform" als auch elektronische Dokumente, in denen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verwertungsverbote

a) Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 681 [Autor/Stand] Im Strafverfahren ist ein gezieltes Suchen nicht zufällig i.S.d. § 108 StPO und damit unzulässig, so dass dabei aufgefundene Beweismittel einem strafprozessualen Verwertungsverbot unterliegen (s. § 385 Rz. 1022 und 1109; § 399 Rz. 186 m.w.N.). Das BVerfG hat die Sichtung und Verwertung von Kundenunterlagen als strafpr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die örtliche Zuständigkeit des § 152 BewG folgt dem Grundsatz, dass das Finanzamt der größten Sachnähe die Feststellung durchführen soll. Die Regelung entspricht weitgehend der in § 18 AO geregelten örtlichen Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung für ertragsteuerliche Zwecke, so dass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Die Einführung einer eige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einführung von (in Deutschland unzulässigen) Vorfeldermittlungen aus Nachbarländern (Frankreich) in den deutschen Strafprozess ("EncroChat")

Rz. 208 [Autor/Stand] In europäischen Nachbarländern sind Vorfeldermittlungen nicht gleichartig geregelt. So lässt das französische Strafverfahrensrecht spezielle Vorfeldermittlungen bei Straftaten der organisierten Kriminalität [2] zu. In einem französischen Vorfeldermittlungsverfahren gegen den KryptoMessengerdienst "EncroChat [3]" wurden ca. 32.000 Telefone in 120 Ländern (...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Aufteilung von in- und ausländischem Betriebsvermögen

Rz. 30 Sofern die wirtschaftliche Einheit des Gewerbetriebs sowohl inländisches als auch ausländisches Betriebsvermögen umfasst und die auf das Ausland entfallenden Wirtschaftsgüter einer dortigen Betriebsstätte zuzuordnen sind, ist das Betriebsvermögen auf den inländischen Teil des Gewerbebetriebs und die ausländische Betriebsstätte aufzuteilen. Maßgebliches Aufteilungskrit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beispiele für zulässige Vorfeldermittlungen

Rz. 233 [Autor/Stand] Als typische Beispielsfälle für Vorfeldermittlungen sind zu nennen: Rz. 234 [Autor/Stand] Auswertung von Chiffre-Anzeigen in Zeitungen, in denen wertvolle Immobilien im Ausland zum Verkauf angeboten werden: Es besteht – so der BFH – die allgemeine Erfahrung, dass wegen der steuerlichen Erfassung inländischer Grundstücksgeschäfte ein Anreiz bestehe, unver...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Veräußerung/Aufgabe eines Gewerbebetriebes bzw. einer freiberuflichen Praxis

Rz. 207 Als Verstoß gegen die Behaltensbedingung kommt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG insb. die Veräußerung sowie die Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder eines Teilbetriebes in Betracht. Wegen der bewertungsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Gleichbehandlung des der Ausübung eines freien Berufs dienenden Vermögens mit einem Gewerbebetrieb (vgl. § 96 BewG) gilt d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Betriebsstätte

Rz. 10 Der Begriff der Betriebsstätte ist in § 12 AO definiert.[37] Demzufolge sind als Betriebsstätte insbesondere anzusehen: Die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikations- oder Werkstätten, Warenlager, Ein- oder Verkaufsstellen, Bergwerke, Steinbrüche etc. sowie Bauausführungen oder Montagen, wenn diese länger als sechs Monate dauern...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die örtliche Zuständigkeit spezialgesetzlich zu regeln. Eine direkte Anwendung der §§ 19, 20 AO kommt nicht in Betracht, da die Besonderheiten bei der Erbschaftsteuer dort nicht hinreichend zum Ausdruck kommen, sondern die Regelungen sich eher an den Anforderungen der laufend zu veranlagenden Steuern orientieren. Die Bestimmun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / D. Familienstiftungen

Rz. 33 Unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG auch Familienstiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland. Die Regelung ist als abschließende lex specialis für Familienstiftungen i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu verstehen. Voraussetzung ist demnach, dass die Stiftung "wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Aufhebung/Auflösung einer Familienstiftung/eines Familienvereins (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG regelt die Steuerklasse bei Erwerb infolge der Aufhebung einer Stiftung bzw. der Auslösung eines Vereins. Im Gegensatz zu Satz 1 des § 15 Abs. 2 ErbStG gilt die Begünstigungsregelung in Satz 2 des § 15 Abs. 2 ErbStG für alle Stiftungen und Vereine im In- und im Ausland und gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG auch für ausländische Vermögensmassen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliches

Rz. 54 Vor dem Hintergrund der (früher) europarechtswidrigen Ungleichbehandlung von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht[132] hatte der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[133] solchen beschränkt Steuerpflichtigen, bei denen es sich um EU- bzw. EWR-Ausländer handelt,[134] eine Optio...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / 3. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 21 Der Nachlasspfleger wird vom Rechtspfleger ernannt, §§ 3 Nr. 2 lit. c, 16 Abs. 1 Nr. 1 RPflG. Handelt es sich um den Nachlass eines Ausländers, ist der Nachlassrichter für die Anordnung der Nachlasspflegschaft zuständig, §§ 16 Abs. 1 Nr. 1, 14 Abs. 1 Nr. 4 RPflG.[26]mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Allgemeine Anzeigepflicht

Rz. 2 Die allgemeine Anzeigepflicht gem. § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG ist eine gesetzlich normierte Pflicht aus dem Steuerschuldverhältnis. Die Unkenntnis über die Anzeigepflicht ist unerheblich;[1] jeder Steuerbürger muss sich über seine Pflichten informieren. Der anzuzeigende "der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb" bedeutet, dass für diesen Erwerb die Erbschaftsteuer i.S.v....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Anwendungsbereich und Wohnsitzbegriff

Rz. 85 In persönlicher Hinsicht knüpft das DBA Deutschland/Frankreich ausschließlich an die Ansässigkeit des Erblassers/Schenkers an. Hatte er im Zeitpunkt seines Todes bzw. bei Ausführung der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten, ist die Anwendung des DBA eröffnet.[185] Ergibt sich die unbeschränkte Steuerpflicht in einem oder beide...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Urlaub und Absonderung

Hat der Arbeitnehmer bereits Urlaub bewilligt erhalten, muss er sich dann während des Urlaubs aufgrund einer Absonderungsanordnung oder einer Regelung des Infektionsschutzgesetzes in Quarantäne begeben, stellt sich die Frage, ob diese Zeiten der Absonderung auf den Jahresurlaubsanspruch anzurechnen sind. In Fachliteratur und Rechtsprechung ist die Frage nicht abschließend ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / 2.2.6 Liquide Mittel

Bestehen bei liquiden Mitteln Verfügungsbeschränkungen in der Form, dass z.B. ein im Ausland für den Bilanzierenden geführtes (Bank-)Konto eingefroren oder ein solches Konto aufgrund von Sanktionsmaßnahmen gesperrt wurde, ist das jeweils betroffene Guthaben unter den sonstigen Vermögensgegenständen oder einem gesonderten Posten auszuweisen. Dies gilt auch, wenn über das Guth...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 4 Wann ist ein Unternehmer im Ausland ansässig?

Ein Unternehmer ist im Ausland ansässig, wenn er im Inland [1], auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat[2]; ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist auch gegeben, wenn er im Inland ausschließlich einen Wohnsitz oder e...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2 Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Unter das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG fallende sonstige Leistungen erbringen u. a. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler und andere freie Berufe. Dazu zählen auch die Leistungen der Aufsichtsräte, der Berufssportler, Filmverleiher, Lizenzgeber, Handelsvertreter und innergemeinschaftlichen Güterbeförderer. Zu den sonstigen Le...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.2 (Übrige) sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Die Umsatzsteuer entsteht insoweit beim Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Lieferung folgenden Kalendermonats. Dies gilt auch für die sog. Teilleistungen. Bei Zahlungen vor Leistungsausführung entsteht die überwälzte Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum der Verausgabung beim Leistungsempfänger. Fü...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 3 Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer

Dazu gehören insbesondere die Werklieferungen von Bauunternehmern, Montagefirmen und anderen Handwerksbetrieben wie die Errichtung eines Gebäudes oder einer Betriebsanlage sowie die Anfertigung spezieller Maschinen und Geräte aus vom Lieferer beschafften Materialien, sofern diese Maschinen und Geräte im Inland montiert werden. Der umsatzsteuerliche (Besteuerungs-)Ort der Wer...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 3 Bauleistender ist im Ausland ansässig

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer[1] steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, greift beim Leistungsempfänger das Reverse-Charge-Verfahren, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Fall nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG unterscheidet sich von den Fällen, in denen ein inländischer Leis...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (Leistender im Ausland)

Zusammenfassung Überblick Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über (sog. Reverse-Charge-Verfahren), soweit der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person ist; dies gilt auch für den nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen Bereich. Gese...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.3 Sonstige Leistungen ohne Reverse-Charge-Regelung

Bei folgenden Leistungen bleibt der im Ausland ansässige Leistende selbst Steuerschuldner, d. h. die Reverse-Charge-Regelung gilt nicht (§ 13b Abs. 6 UStG): Personenbeförderung im eine Drittlandsgrenze überschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenem Kraftomnibus (hier erfolgt u. U. eine Besteuerung an der Grenze bei der Zollstelle, § 16 Abs. 5 UStG, oder...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / Zusammenfassung

Überblick Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über (sog. Reverse-Charge-Verfahren), soweit der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person ist; dies gilt auch für den nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen Bereich. Gesetze, Vorschrift...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.1 Sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers nach § 3a Abs. 2 UStG

Für nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers[1] gilt das Reverse-Charge-Verfahren beim Leistungsempfänger, wenn dieser ein Unternehmer ist oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt-IdNr. erteilt worden ist (z. B. eine Gemeinde). Insoweit entsteht die Umsatzst...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Abgrenzung

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 5 Reverse-Charge-Hinweis in der Rechnung

Die in der Rechnung anzubringenden Hinweise auf die Steuerschuldnerschaft des unternehmerischen Leistungsempfängers lauten in den EU-Staaten wie folgt[1]:mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.9 Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird

Zeilen 29–31 Vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen des § 13b Abs. 6 UStG schulden Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts nach § 13b Abs. 5 UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte steuerpflichtige Umsätze.[1] Im Vordruck sind folgende Eintragungen vorgesehen: Die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übr...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.6 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug

In Zeile 21 sind insbesondere die steuerfreien Ausfuhrlieferungen [1] einzutragen[2], einschließlich der Ausfuhrlieferungen von Anlagegold i. S. d. § 25c UStG.[3] Ausfuhrlieferungen[4] sind steuerfrei, wenn Gegenstände vom Inland in das Drittlandsgebiet (Ausland ohne das übrige Gemeinschaftsgebiet) befördert oder versendet werden. Befördert oder versendet nicht der Lieferer, s...mehr