Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufbau der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 50d EStG besteht aus mehreren unverbunden nebeneinander stehenden Regelungen und wäre aus Gründen der Übersichtlichkeit besser auf mehrere §§ aufgeteilt worden. § 50d Abs 1–6 EStG enthält Regelungen, wenn ein beschränkt StPfl (also eine im Ausland ansässige Person) KapErtr, Zinsen, Lizenzgebühren uÄ dem Steuerabzug unterliegende Vergütungen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögens (Abs. 7)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften der Absätze 2 bis 6 gelten nur für inländisches Vermögen. Auslandsvermögen ist also – auf den ersten Blick ohne Unterschied zum Inlandsvermögen – nach § 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da jedoch § 31 BewG bei Auslandsvermögen die Anwendung des BewG auf den Ersten Teil des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anwendung abkommensrechtlicher Rückfallklauseln auf Teile von Einkünften (§ 50d Abs 9 S 4 EStG)

Rn. 178 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mit Wirkung ab VZ 2017 wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS-UmsG – Base Erosion and Profit Shifting) v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 die Regelung des § 50d Abs 9 S 4 EStG eingeführt, die die Anwendung abkommensrechtlicher Rück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufteilung

Rn. 215 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Bei Ausübung der früheren Tätigkeit im Inland und Ausland ist die Abfindung aufzuteilen. § 50d Abs 12 EStG enthält keinen Aufteilungsmaßstab. Daher kommt uE sowohl eine Aufteilung nach Einkunftsanteilen als auch pro rata temporis in Betracht (so auch Gosch in Kirchhof, § 50d EStG Rz 54 (19. Aufl); Frotscher in Frotscher/Geurts, § 50d EStG R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verstrickungseinlage iSd § 4 Abs 1 S 8 u 9 EStG

Rn. 1191 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Bewertung in sog Verstrickungsfällen wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035 neu geregelt. Die Regelungen zur Bewertung dieser Einlagen enthalten § 6 Abs 1 Nr 5a u 5b EStG, für den Anwendungsbereich knüpfen diese an § 4 Abs 1 S 3, 8 u 9 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 165 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach dem Tatbestand des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG erfolgt eine Umschaltung von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode, soweit der andere Vertragsstaat abkommensrechtliche Regelungen so anwendet, dass die Einkünfte in diesem Staat von der Besteuerung auszunehmen sind oder nur zu einem durch das Abkommen begrenzten Steuersatz besteue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 231 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Unter Cum/Ex-Geschäften werden Aktientransaktionen verstanden, bei denen die schuldrechtliche Übertragung von Aktien mit Dividendenanspruch ("cum") vor dem Dividendenstichtag und die dingliche Lieferung nach dem Dividendenstichtag ohne Dividendenanspruch ("ex") erfolgt. In der Vergangenheit konnte bei entsprechender Gestaltung die Bescheini...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Einkünfte

Rn. 143 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die freigestellten Einkünfte sind nach inländischen Grundsätzen zu ermitteln. Ergeben sich Abweichungen zwischen den im Inland und im Tätigkeitsstaat ermittelten Einkünften (zB bei im Ausland abweichenden Steuerjahr, zeitlich unterschiedlicher Erfassung von Gehaltsbestandteilen oder unterschiedlicher Bewertung von Sachbezügen) hat der StPfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Nachweispflichten

Rn. 179 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Ermittlung der von § 50d Abs 9 EStG betroffenen Einkünfte bzw Einkunftsteile erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der deutschen Vorschriften. Im Gegensatz zu § 50d Abs 8 EStG enthält § 50d Abs 9 EStG keine Verpflichtung für den StPfl, den Nachweis über die Besteuerung der Einkünfte im Ausland zu führen. Die Darlegungs- und Feststellungsla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 161 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50d Abs 9 EStG betrifft nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen unbeschränkt StPfl, deren Einkünfte aufgrund eines DBA von der Bemessungsgrundlage auszunehmen sind. Eine Anwendung auf beschränkt StPfl ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich. Aufgrund der erkennbaren Ausrichtung auf die abkommensrechtliche Freistellung nach Art 23...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 68 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemäß § 50d Abs 2 S 1 Hs 1 EStG ist die Freistellung im Abzugsverfahren für folgende Fälle möglich:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausländische Gesellschaft

Rn. 96 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift gilt vom Wortlaut her grds für alle Gesellschaftsformen (PersGes und KapGes). Nach Sinn und Zweck des § 50d Abs 3 EStG sind dies all jene Gesellschaften, die nach den jeweiligen Vorschriften (DBA, EU-Regelung, §§ 43b, 50g EStG) Quellensteuerbegünstigungen in Anspruch nehmen können. Für den Begriff der Gesellschaft iSd § 50d Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Festlegung der abkommensrechtlichen Einkunftsart und des Zuordnungsmaßstabs (§ 50d Abs 10 S 1–4 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50d Abs 10 S 1 EStG legt zunächst die abkommensrechtlich anzuwendende Einkunftsart fest: Enthält ein DBA keine ausdrückliche Regelung für Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 u Nr 3 Hs 2 EStG, dann gilt die Vergütung für Zwecke der Abkommensanwendung ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns des vergütungsberechtigten Gese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Regelung

Rn. 230 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei sonstigen Bezügen, die an Stelle von Dividenden an einen im Ausland ansässigen Erwerber von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland gezahlt werden (BT-Drucks 19/14909, 46). Eingefügt wurde die Vorschrift durch das JStG 2019 (Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herrmann/Heuer in H/H/R, § 6 EStG Rz 20ff (Mai 2017). Rn. 22 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Ausländische Einkünfte können in vielerlei Hinsicht in Bezug zu den Bewertungsvorschriften des § 6 EStG treten: IRd "normalen" Gewinnermittlung infolge Beschaffung aus dem Ausland oder Verkauf in das Ausland, jeweils in ausländischer Währung. Die Gewinnermittlung einer ausländischen gewerbli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck der Vorschrift

Rn. 135 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei Vergütungen im Sinne von § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG an Auslandsmitarbeiter, die aus mittelbar öffentlichen Kassen gezahlt werden, nachdem dieses aufgrund einer entgegenstehenden Auslegung der abkommensrechtlichen Kassenstaatsklauseln durch die Rspr ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Staatsangehörigkeitsschlüss... / 2 Länderkennzeichen

Länderkennzeichen für Auslandsanschriften müssen in der Meldung zur Sozialversicherung immer angegeben werden, wenn der Versicherte im Ausland wohnt. Im Rahmen des Meldeverfahrens nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) sind nur die zugelassenen Länderkennzeichen zu verwenden. Soweit sie postalisch nicht zugelassen sind, werden sie bei maschineller Bild...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Ausschlusstatbestand für Dividenden (§ 50d Abs 9 S 2 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Handelt es sich bei den Einkünften, für die § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG den Rückfall des Besteuerungsrechts bewirkt, um Dividenden, die nach einem DBA in Deutschland freizustellen sind, setzt § 50d Abs 1 S 2 Hs 1 EStG die Anwendung der Nr 2 aus, dh, die doppelte Nichtbesteuerung bleibt in diesem Fall grundsätzlich aufrechterhalten. Dem liegt ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verband/Verein hat gem. § 8 Abs. 1 BVV in den Entgeltsunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Beitragsnachweise und Belege über erstattete Meldungen zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung); die Personalien des Beschäftigten, ggf. auch das betriebliche Ordnungsmerkmal. Bei Ausländern aus Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 10 [Autor/Stand] Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete inländische oder im EU-Ausland bzw. EWR-Raum belegene bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht zu einem Produktivvermögen i.S.d. § 13a ErbStG gehören. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG).[2] Das hat zur Folge, dass nachträgliche Änderungen an den Vorauss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung eines DBA

Rn. 214 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 § 50d Abs 12 EStG entfaltet nur Wirkung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Vorliegen eines DBA. Ausfüllung und Umsetzung des Besteuerungsrechts richten sich ausschließlich nach den nationalen deutschen Vorschriften. Im Rahmen der beschränkten StPfl ist hierfür § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d EStG einschlägig. Fließt einem ehemaligen ArbN...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 245 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung des Grundvermögens nach dem Bundesmodell die Regelungen zu Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Regelung des § 245 BewG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4 Verrechnungspreiszyklus

Professionelles VP-Management umfasst mehr als nur die Festlegung der ›richtigen‹ VP-Methode oder die Erstellung der VP-Dokumentation. Die konzernweite Implementierung von VP-Strukturen ist weitaus umfangreicher und betrifft verschiedene Arbeitsschritte und Fachabteilungen. Das folgende Schaubild strukturiert die einzelnen Umsetzungsphasen und es zeigt vereinfachend einen ty...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung

Tz. 9 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 § 63 Abs. 3 AO (Anhang 1b) stellt klar, dass die Körperschaft, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben den Nachweis zu erbringen hat, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung diesen Erfordernissen entspricht. Dies bedeutet, anhand der Einnahmen und Ausgaben soll die Art und Weise der tatsächlichen Geschäftsführung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Treaty override

Rn. 164 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50d Abs 9 EStG ist "ungeachtet des Abkommens" anzuwenden und bringt somit bereits nach seinem Wortlaut ein Treaty override zum Ausdruck. Hinsichtlich § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG hielt es der BFH v 19.05.2010, BStBl II 2011, 156 für ernstlich zweifelhaft, ob dies verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Entgegen der Gesetzesbegründun...mehr

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AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tatbestand und Rechtsfolge

Rn. 37 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 50d Abs 1 S 11 EStG kommt nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen dann zur Anwendung, wenn der Gläubiger der KapErtr oder Vergütungen eine Person ist, dem diese Einkünfte entweder nach deutschem ESt-Recht oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaates nicht zugerechnet werden. Der Begriff des Gläubigers wird im Gesetz nicht näh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundtatbestand und Aufbau der Regelung

Rn. 46 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 6b EStG eröffnet dem StPfl die Möglichkeit, dass durch eine Veräußerung bestimmter WG aufgedeckte stille Reserven nicht sofort versteuert werden müssen, weil diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein sogenanntes Reinvestitionsgut übertragen oder in eine Rücklage eingestellt werden dürfen. Die Regelung ist als Wahlrecht ausgestaltet, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 160 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In § 50d Abs 9 EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035, eine Nr 3 angefügt anzuwenden ab 01.07.2021. § 50d Abs 9 EStG idF ATADUmsG lautet wie folgt: Zitat „(9) 1Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC zum Transfer von Einzel-WG

Rn. 1776 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 AfA-Bemessungsgrundlage s Rn 1580, 1599, 1602, 1678 Anwachsung s Rn 1479 Aufnahme eines Gesellschafters s Rn 1031ff Beteiligung an KapGes (100 %ig) s Rn 1592, 1771 Beteiligungsidentische Personengesellschaft s Rn 1720f Betrieb s Rn 1400 Betriebsaufgabe s Rn 1387, 1389, 1405, 1425 Betriebsaufspaltung s Rn 1822ff Betriebsgrundlage, wesentliche s Rn 1406 Betri...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.6.2 Anwendungsfälle aus der Praxis

Abgesehen von den oben erwähnten denkbaren Anwendungsfällen von KI ist grundsätzlich jedoch festzustellen, dass KI – vor allem für Anwendungsfälle des Steuerrechts – noch immer in den Kinderschuhen steckt. Die tatsächliche und vor allem verlässliche Umsetzbarkeit von einzelnen öffentlichkeitswirksam beworbenen Anwendungsmöglichkeiten erweist sich in der Praxis oft als wesent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fehlen wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher Gründe

Rn. 115 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 50d Abs 3 Nr 1 EStG (2012) stellt das Fehlen wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher Gründe nur einen Ausschlussgrund für die Steuerentlastung in Bezug auf die nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammenden Bruttoerträge dar. Von VZ 2007–2011 stand dieses Tatbestandmerkmal rechtsträgerbezogen einer Steuerentlastung entgegen, bis ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Zweck der Regelung

Rn. 210 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der durch das AmtsHRLÄndUG v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000) eingefügte § 50d Abs 12 EStG sieht vor, dass mit Wirkung vom 01.01.2017 Abfindungszahlungen anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses für Zwecke der DBA-Anwendung als ein zusätzliches Entgelt für frühere Tätigkeit gelten. Mit dieser gesetzlich normierten Auslegungsregel kor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überführung zwischen zwei BV eines StPfl (§ 6 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 1561 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 6 Abs 5 S 1 EStG regelt die Überführung (s Rn 1515) eines Einzel-WG aus einem BV in ein anderes BV desselben StPfl. Diese Überführung hat zwingend zu Buchwerten zu erfolgen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (s Rn 1565ff). Eine Änderung der Rechtslage hat sich durch die Gesetzesentwicklung seit 01.01.1999 (s ...mehr

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FF 02/2023, Neues Betreuung... / V. Das Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 BGB)

Seit 1.1.2023 besteht ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (§ 21 LPartG) in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Kein entsprechendes Recht besteht für andere nahestehende Angehörige, insbesondere für Kinder hinsichtlich ihrer alten Eltern und Eltern für ihre volljährigen behinderten Kinder. Das neue Rechtsinstitut hat Vorrang vor einer Betreu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG – gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG verfahrensrechtlich gesondert – zu ermitteln. Nach § 12 Abs. 2 ErbStG ist maßgeblicher Zeitpunkt hierfür der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Insoweit stellt § 12 Abs. 2 ErbStG klar, was bereits nach § 11 ErbStG gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über den Anwendungsbereich

Rn. 1132 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Die Einlage ist dem Grunde nach in § 4 Abs 1 S 8 Hs 1 EStG definiert (s §§ 4,5 Rn 275 (Briesemeister). Danach werden als Einlagen die Überführung aller WG definiert, welche der StPfl dem Betrieb im Laufe des Wj zugeführt hat. Dies kann sowohl in Bareinzahlungen oder in Sachwerten erfolgen. Dieser Einlage steht die sog Verstrickungseinlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Rechtsnorm umfasst durch unmittelbaren Bezug natürliche Personen, die dem EStG unterliegen, über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG aber auch juristische Personen. Letztere sind allerdings vom besonderen Anwendungsbereich des § 6b Abs 10 EStG – Veräußerung von KapGes-Anteilen – ausgeschlossen (s Rn 261). Dies gilt auch, wenn sie ihren Betrieb...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.9.3 Praxisbeispiel globalDocSolution für MF, LF

Seit der Einführung der Dokumentationsvorschriften wurden verschiedene Expertentools entwickelt, mit denen die VP-Dokumentationserstellung digitalisiert werden kann. Als Pionier und Marktführer in diesem Bereich ist hier globalDoc Solution(r) von PwC zu nennen. Diese VP-Dokumentationssoftware ist bereits seit mehr als 16 Jahren auf dem Markt und wird seither ständig weiteren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestand und Rechtsfolgen

Rn. 240 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 13 EStG voraus, dass Aktien einer Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenberechtigung geliefert werden. Betroffen sind damit KapGes mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, deren Anteile als Aktien verbrieft sind, dh AG, KGaA oder Europäi...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5.3 Anwendungsfälle aus der Praxis

D&A kann grundsätzlich im gesamten VP-Zyklus von der Strategie bis zur VP-Verteidigung zur Anwendung kommen.[33] Die wesentlichen Anwendungsfelder/Use Cases sehen wir in den folgenden Bereichen: VP-Strategie & VP-Modellierung VP-Setzung & VP-Monitoring VP-Forecasting VP-Dokumentation & VP-Verteidigung Im Folgenden wollen wir zu diesen Bereichen praktische Anwendungsbeispiele vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1061 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Bewertung hat von Gesetzes wegen zum Teilwert zu erfolgen. Maßgeblich zur Bestimmung des Teilwerts ist die Definition in § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG (s Rn 400ff). Deshalb gilt auch iRd Entnahmebewertung (oder müsste gelten) die sog Teilwertvermutung: Die fortgeführten AK/HK entsprechen dem Teilwert (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Outbound-Fälle (§ 50d Abs 10 S 8 EStG)

Rn. 197 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 50d Abs 10 S 8 EStG entspricht wortgleich dem früheren § 50d Abs 10 S 2 EStG idF JStG 2009 und regelt, dass die Anwendung des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG durch § 50d Abs 10 EStG nicht berührt wird. Dadurch soll in Outbound-Fällen, in denen der ausländische Betriebsstättenstaat der PersGes die Sondervergütungen aufgrund seines abweichenden R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beteiligte Personen, denen bei unmittelbarer Einkunftserzielung die Steuerentlastung nicht zustände

Rn. 98 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Beteiligte Personen sind alle natürlichen Personen und juristischen Personen. Da der Gesetzeswortlaut nicht zwischen inländischen und ausländischen Personen unterscheidet, gilt § 50d Abs 3 EStG grds auch für den Fall, dass ein Steuerinländer eine ausländische KapGes zwischen sich und eine inländische KapGes schaltet und durch Thesaurierung i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugehörigkeit des veräußerten WG und Ersatz-WG zum AV einer inländischen Betriebsstätte (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 209 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Als Veräußerungs- und Ersatzbeschaffungsobjekte kommen nur WG des AV in Betracht. Das Steuerrecht kennt keinen eigenständigen Begriff des AV. Deshalb ist zur Auslegung auf das Sachverhaltsmerkmal nach § 247 Abs 2 HGB abzuheben ("dauernd"). Wegen der Zugehörigkeit zum AV bzw UV s §§ 4,5 Rn 608 (Hoffmann). Wichtig ist: Die Verkaufsabsicht alle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645, ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 des §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krabbe: Zweifelsfragen zu § 50d Abs 1a EStG, IStR 1995, 382; Flick: Deutsche Aktivitäten von Ausländern über ausländische Zwischengesellschaften und die Mißbrauchsgesetzgebung des § 50d Abs 1a EStG, IStR 1994, 223; Ritzer/Stangl: Zwischenschaltung ausländischer KapGes, Aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf § 50d Abs 3 EStG und § 42 AO, FR 2006, 757; Piltz: Wirtschaftliche oder...mehr

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Erbvertrag / 3 Gegenstand und Wirkung des Erbvertrags

Hervorzuheben sind sowohl die Aufhebungs- als auch die Bindungswirkung des Erbvertrags. Hierzu gleich im Folgenden mehr. Um sicherzustellen, dass der Erbvertrag die gewünschten Wirkungen im Todesfalle auch entfalten kann, sollte der Erblasser nicht vergessen eine Rechtswahl zu treffen.[1] Für alle Todesfälle nach dem 17.8.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung [2], nach...mehr

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Erbvertrag / 1 Subjekte des Erbvertrags

Von der einseitigen Verfügung im Testament, die gemäß § 2253 BGB jederzeit frei widerruflich ist, unterscheidet sich der Erbvertrag in subjektiver Hinsicht durch die Einbeziehung mindestens eines weiteren Beteiligten neben dem Erblasser. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament können zudem andere Personen als Ehegatten[1] Beteiligte des Erbvertrags sein. Neben den Erbl...mehr