Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 3 Alleinerbe / III. Überblick "Auskunftspflichten des Alleinerben"

Rz. 5 Der Alleinerbe ist nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner von Auskunftsansprüchen. Die in der Praxis relevanten Auskunftspflichten werden in dem nachstehenden Überblick dargestellt:mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Auskunft über lebzeitige Schenkungen

Rz. 194 Da der Gesamtpflichtteil neben dem ordentlichen Pflichtteil (§ 2303 BGB) gem. § 2325 BGB auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch umfasst, erstreckt sich der Auskunftsanspruch auch auf diejenigen Gegenstände, die nur deshalb nicht (mehr) zum realen Nachlass gehören, weil sie zu Lebzeiten des Erblassers verschenkt oder auf andere Weise aus seinem Vermögen ausgegliedert...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / aa) Erfordernis einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung

Rz. 125 Die Aufklärungs-, Auskunfts- und Rechenschaftslegungspflicht unterscheiden sich nur graduell, sowohl in der Pflichtentstehung und dem Zeitpunkt ihrer Erfüllung. Sie sind lediglich unterschiedliche Ausgestaltungen einer einheitlichen Auskunftsverpflichtung im weiteren Sinne.[182] Im Gegensatz zur Aufklärungspflicht, die retrospektiv und auf früheres Verhalten sowie au...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Literaturtipps

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 19. Pflichtteil und Nachlassverwaltung

Rz. 236 Der Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2314 BGB) kann auch während der Nachlassverwaltung gegen den Erben geltend gemacht werden.[159] Der Zahlungsanspruch ist gegen den Nachlassverwalter geltend zu machen.mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Voraussetzungen

Rz. 65 Ein Anspruch i.S.d. Legaldefinition des § 194 BGB gehört zum Nachlass, wenn es sich um Die Ansprüche des Erblassers können sowohl schuldrechtlicher als auch dinglicher sowie öffentli...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / b) Die Dürftigkeitseinrede, § 1990 BGB

Rz. 36 Die Dürftigkeitseinrede kann vom (Mit-)Erben, Testamentsvollstrecker und vom Nachlasspfleger, nicht aber vom Nachlassverwalter (siehe oben Rdn 31) erhoben werden.[37] Hinweis Miterben sind auch nach der Teilung noch befugt, die Einrede zu erheben.[38] Rz. 37 Die Dürftigkeitseinrede kann grds. gegenüber jeder Nachlassverbindlichkeit, bei der eine Haftungsbeschränkung mög...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Pflichtteilsberechtigter Nichterbe

Rz. 185 Dem Wortlaut nach setzt § 2314 BGB voraus, dass der Anspruchsberechtigte pflichtteilsberechtigter Nichterbe i.S.d. §§ 2303, 2309 BGB ist.[573] Auskunftsberechtigt sind daher auf jeden Fall die enterbten Abkömmlinge des Erblassers, der enterbte Ehegatte und der enterbte Elternteil, soweit er nicht durch Erben erster Ordnung vom Pflichtteil ausgeschlossen ist. Daneben ...mehr

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§ 3 Alleinerbe / II. Herausgabeanspruch gegen den Beauftragten (§ 667 BGB)

Rz. 24 Rechte und Pflichten aus einem Auftragsverhältnis (§§ 662 ff. BGB) des Erblassers gehen, wie andere Rechte und Pflichten auch, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB auf den Erben über. Insoweit haben wir auf den Auskunftsanspruch nach § 666 BGB oben bereits hingewiesen (siehe Rdn 3 und Rdn 5).[49] Nach § 667 BGB ist der Beauftragte zudem verpflichtet, dem ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Klage auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und Sicherheitsleistung

Rz. 117 Da die Voraussetzungen für den Anspruch auf Auskunft über den Nachlassbestand enger sind als die des Anspruchs auf Sicherheitsleistung (vgl. §§ 2127, 2128 BGB), kann der Auskunftsanspruch stets mit dem Anspruch auf Sicherheitsleistung kombiniert werden. Da die Annahme einer erheblichen Verletzung Voraussetzung ist, wird dies in aller Regel notwendig sein. Für einzeln...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Auskunft über den Bestand des Nachlasses (§ 2127 BGB)

Rz. 99 Der Auskunftsanspruch, von dem der Erblasser den Vorerben befreien kann, setzt zunächst voraus, dass Grund zu der Annahme besteht, dass der Vorerbe durch seine Verwaltung die Rechte des Nacherben erheblich verletzt. Die Vermutung einer bevorstehenden Verletzung genügt. Es muss auch kein Verschulden des Vorerben behauptet werden; die Verwaltung muss für den Nacherben o...mehr

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§ 3 Alleinerbe / 6. Verjährung und Verfahrensfragen

Rz. 19 Der Herausgabeanspruch nach § 2018 BGB unterliegt gem. § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB einer 30-jährigen Verjährungsfrist. Rz. 20 Die Klassifizierung als erbrechtlicher Gesamtanspruch entbindet nicht von dem Erfordernis, den Erbschaftsgegenstand im Klageantrag möglichst genau zu bezeichnen (§ 253 Abs. 2 ZPO). Ein Klageantrag kann zwar noch nach Rechtshängigkeit spezifiziert wer...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / II. Umfang des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 147 Steht nach dieser Prüfung fest, dass die Versicherungssumme nicht in den Nachlass fällt und ist im Verhältnis zum Bezugsberechtigten eine Schenkung gegeben, stellt sich somit die Frage nach dem Ergänzungsanspruch.[86] Rz. 148 Um diesen ermitteln zu können, hat der Berechtigte einen Anspruch aus § 2314 BGB . Der Pflichtteilsberechtigte kann gem. § 2314 Abs. 1 BGB vom Er...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Inhalt des Nachlassverzeichnisses

Rz. 162 Nach § 2215 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Pflicht nur auf die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände. Ist als Ersatzlösung bei Testamentsvollstreckung über einzelkaufmännische Unternehmen die Treuhandlösung gewählt worden, bei der der Testamentsvollstrecker Inhaber des Geschäfts ist, jedoch auf Rechnung des Erben, ist § 2215 Abs. 1 BGB analog ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VII. Wertermittlungsanspruch

Rz. 210 Neben der Auskunft über den bloßen Bestand des Nachlasses hat der Pflichtteilsberechtigte auch Anspruch auf Ermittlung des Werts der einzelnen Nachlassgegenstände. Es handelt sich insoweit um einen eigenständigen Anspruch, der vom Auskunftsanspruch grundsätzlich unabhängig ist[638] und daher auch gesondert geltend gemacht werden muss.[639] Rz. 211 Ziel des Wertermittl...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / V. Einzelkonto des Erblassers

Rz. 129 Beim Einzelkonto ist nur eine Person Inhaber des Kontos.[189] Das Konto bleibt auch beim Tod des Kontoinhabers zunächst bestehen. Auf den Erben gehen das Girovertragsverhältnis und die Einlageforderung über.[190] All dies bedeutet, dass im Außenverhältnis tatsächlich der Erblasser Alleineigentümer des Einzelkontos ist.[191] Von erbrechtlicher Relevanz ist aber auch d...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 44 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO. Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur insoweit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Seine Verpflichtung geht demnach nur so weit, wie auch sein Verwaltungsrecht als Testamentsvollstrecker reicht. ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Vergleich über ein Pflichtteilsrecht

Rz. 353 Die streitige Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs vom Auskunftsbegehren über die eidesstattliche Versicherung bis hin zur Durchsetzung des Zahlungsanspruchs stellt für die Beteiligten oftmals einen äußerst langwierigen und nervenaufreibenden Prozess dar. Darüber hinaus ist alles andere als sicher, dass der Pflichtteilsberechtigte wirklich vollständig über den Um...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / Literaturtipps

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Mehrheit von Auskunftsberechtigten

Rz. 188 Sind mehrere Pflichtteilsberechtigte vorhanden, kann jeder von ihnen isoliert seine Auskunftsansprüche geltend machen; eine Gesamtgläubigerschaft besteht nicht. Selbst wenn eine gemeinsame Auskunftsklage erhoben wurde, kann jeder Pflichtteilsberechtigte für sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils verlangen[580] und selbstständig die Zwangsvollstreckung betr...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 12 Sobald der Erbe die Rechte aus dem Girovertrag (wie etwa Auskunftsansprüche, Kündigungen) wahrnehmen und Verfügungen (Auszahlungen der durch die Erblasserbank verwalteten Nachlassvaluta),[2] die auf ihn kraft Universalsukzession übergegangen sind, vornehmen will, muss er "sein Erbrecht" gegenüber der Bank nachweisen. Dies ist erforderlich, wenn der Erbe Abhebungen von...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / bb) Regelungsverfügung

Rz. 24 Die Regelungsverfügung soll eine einstweilige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses regeln. Durch eine Regelungsverfügung können z.B. Auskunftsansprüche gesichert werden. Ebenso kann durch eine Regelungsverfügung die vorläufige Regelung des Besitzes angeordnet werden, wenn z.B. Erben mit Dritten darüber streiten, ob der Gegenstand in den Nachlass fällt oder au...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / aa) Materielle Einwendungen i.S.e. Haftungsbeschränkung auf den Nachlass

Rz. 21 Zum einen kann der Erbe über §§ 785, 767 ZPO begehren, dass über die konkrete Einrede entschieden wird (was bei einer bloßen Verurteilung unter Vorbehalt im Erkenntnisverfahren noch nicht geschehen ist); dann wird die Haftung auf den Nachlass beschränkt:[15] Formulierungsbeispiel Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des … vom …, Az. …, in das nicht zum Nachlass des a...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 4. Pflichtteilsrecht

Rz. 112 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichtte...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Privates Bestandsverzeichnis

Rz. 200 Eine bestimmte Form ist für das Nachlassverzeichnis nicht vorgeschrieben.[604] Es muss alle tatsächlich vorhandenen sowie die fiktiven Nachlassgegenstände und ggf. Schulden in übersichtlicher Darstellung beinhalten. Es empfiehlt sich daher, Aktiva und Passiva getrennt voneinander auszuweisen und die Angaben zum Nachlassbestand von den rechtlichen Ausführungen zu tren...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / V. Grenzen der Gestaltungsmöglichkeit durch Rechtswahl im Testament

Rz. 170 Im Rahmen der Testamentsgestaltung mit Rechtswahlen ist zu beachten, dass die Wahl einer fremden Rechtsordnung die Höhe und damit auch die Größe eines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen kann. Dies kann im Rahmen einer Testamentsgestaltung ein taktisches Mittel sein, um den Pflichtteil einer pflichtteilsberechtigten Person zu reduzieren. Die...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IX. Pflicht zur Kenntnisverschaffung

Rz. 214 Der Auskunftsschuldner ist verpflichtet, den Anspruch des Berechtigten vollständig zu erfüllen und sich die benötigten Informationen – im Rahmen des Zumutbaren – zu verschaffen.[652] Von eigenen Auskunftsansprüchen gegenüber Dritten, z.B. gem. § 666 BGB, muss er auf jeden Fall Gebrauch machen und diese erforderlichenfalls auch (gerichtlich) durchsetzen.[653] Hinsicht...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Klagepflegschaft (§ 1961 BGB)

Rz. 170 Nach § 1958 BGB kann vor der Annahme der Erbschaft ein Anspruch gegenüber den Erben nicht gerichtlich geltend gemacht werden.[338] Für diese Fallgestaltung eröffnet die Klagepflegschaft die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung. Man bedenke, wenn der Erbe im Ausland wohnt, hat dieser sechs Monate Zeit, um die Erbschaft anzunehmen. Die Klagepflegschaft findet e...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Auskunft über den Güterstand des Erblassers und Anzahl der gesetzlichen Erben

Rz. 197 Nach allg. Ansicht umfasst § 2314 BGB auch die Aufklärung, in welchem Güterstand der Erblasser lebte[600] und ob der überlebende Ehegatte die erbrechtliche oder die güterrechtliche Lösung wählt bzw. ihr unterliegt.[601] Rz. 198 Gleiches muss aber auch für die Frage gelten, wie viele gesetzliche Erben vorhanden sind, weil nur auf der Grundlage dieser Kenntnis die Pflic...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / aa) Auskunftsklage

Rz. 128 Wird der Rechtsanwalt nur mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs beauftragt und klagt er danach aufgrund eines weiteren gesonderten Auftrages die Zahlung ein, sind zwei separate Gebührentatbestände erfüllt. Es entstehen für den Kläger, gem. den §§ 91 ff. ZPO, keine Kostenerstattungsprobleme durch diese Vorgehensweise, selbst wenn durch eine Stufenklage insgesam...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 5. Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Zuziehung

Rz. 207 Nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Pflichtteilsberechtigte das Recht, bei der Aufnahme des – privaten oder amtlichen[629] – Nachlassverzeichnisses anwesend zu sein.[630] Voraussetzung ist ausschließlich das Bestehen des Auskunftsanspruchs; eine besondere zeitliche Nähe zum Erbfall ist rechtlich nicht erforderlich[631] und wirkt sich lediglich auf den praktischen Nut...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Geltendgemachter Pflichtteil

Rz. 57 Als Erwerb von Todes wegen gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auch der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.[69] Geltend gemacht ist der Pflichtteil, wenn der Berechtigte eindeutig zu erkennen gibt (ausdrücklich oder konkludent), dass er ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / V. Auskunft

Rz. 53 Es gibt keine spezielle Anspruchsgrundlage, wonach Miterben untereinander verpflichtet wären, sich Auskunft über den Nachlassbestand zu erteilen. Umstritten ist die Frage, ob die Erben gleichwohl verpflichtet sind, sich wechselseitig über den Nachlassbestand zu informieren. Eine allgemeine Auskunftspflicht der Miterben allein aufgrund der Verbindung in der Erbengemein...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 3. Vergütungsvereinbarung

Rz. 51 Unter Beachtung der Regelungen in §§ 3a ff. RVG ist gerade bei erbrechtlichen Mandaten zu überlegen, inwieweit dem Mandanten der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vorgeschlagen werden sollte. Praxishinweis Nach § 3a RVG wird nunmehr einheitlich für die Vergütungsvereinbarung die Textform gemäß § 126b BGB verlangt. Eine Ausnahme bildet nach § 3a Abs. 1 S. 4 RVG die...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / B. Erstkontakt und Terminvereinbarung

Rz. 2 In der Regel setzt sich der "potentielle" Mandant vorab telefonisch mit der Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung, um einen Termin mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Bereits im Rahmen dieses ersten telefonischen Kontaktes ist es sinnvoll, Informationen zum Inhalt der möglichen Beauftragung sowie der Dringlichkeit einer Terminsvereinbarung durch die Kanzleimitarbeiter ab...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / bb) Stufenklage

Rz. 129 Werden die Ansprüche im Rahmen einer Stufenklage geltend gemacht, handelt es sich nur um eine gebührenrechtliche Angelegenheit. Maßgeblich für die Wertberechnung ist dabei der höhere der geltend gemachten Ansprüche, § 44 GKG, wortgleich mit § 38 FamGKG, in den meisten Fällen also der Zahlungsanspruch. Unterbleibt die mündliche Verhandlung wegen vorheriger Klageabweis...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 8. Aufschiebend bedingtes Herausgabevermächtnis

Rz. 65 Das aufschiebend bedingte Herausgabevermächtnis ist ein Unterfall des Nachvermächtnisses. Es dient dazu, die Verfügungsbeschränkungen der Vor- und Nacherbschaft obsolet werden zu lassen, um Kosten zu sparen und eine eventuelle gegenständliche Beschränkung zu erreichen. Es dient hauptsächlich dazu, den "Rest" des Nachlasses an eine bereits bestimmte dritte Person weite...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 6. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

Rz. 36 Durch § 666 BGB wird den Beauftragten auferlegt, die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft nach § 259 BGB abzulegen. Zudem trifft den Beauftragten die Beweislast für die Richtigkeit seiner Rechnungslegung, insbesondere für den Verbleib der Einnahmen und daf...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 347 Nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung, wie z.B. die Klage auf Auskunft hinsichtlich des Nachlasses gem. § 2314 BGB, ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Stufenklage

Rz. 320 Im Regelfall geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor.[909] In der ersten Stufe richtet sich der Klageantrag auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses (§§ 2314, 260 BGB), in der zweiten Stufe auf die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (§ 260 Abs. 2 BGB) und in der dritten Stufe auf die Erfüllung des eigent...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 202 Neben dem privaten kann der Pflichtteilsberechtigte auch ein amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Voraussetzung hierfür ist lediglich das grundsätzliche Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB. Weitere Bedingungen existieren nicht. Insbesondere wird das Recht auf ein amtliches Verzeichnis nicht durch die bereits erfolgte Vorlage eines p...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 2. Inventarfrist durch Antrag eines Nachlassgläubigers auf Inventarerrichtung, § 1994 BGB

Rz. 35 Anders ist dies, wenn ein Nachlassgläubiger die Inventarisierung beantragt, § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB [52] und das Nachlassgericht die Inventarfrist durch Beschluss (§ 40 FamFG), der den Erben zuzustellen ist, § 1995 BGB,[53] setzt. Dann wird die Inventarisierung zur Obliegenheit [54] und der Erbe muss eine vom Gericht gesetzte Frist einhalten, § 1994 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein ...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / b) Fiktives Vermögen/fiktiver Nachlass, Vorempfänge

Rz. 28 Zum Bereich der Erfassung des aktuellen Vermögens bzw. Nachlasses gehört in jedem Fall auch die Erfassung von lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers an die beteiligten Personen bzw. dritte Personen. Auch hier gilt dies grundsätzlich sowohl für die gestaltende Beratung vor dem Erbfall als auch für die Beratung bzw. Vertretung eines Mandanten nach dem Erbfall. Lebzeitig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Überwachung des Prüfungsausschusses durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Abs. 3)

Rn. 48 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 324 wurde im Zuge der Reform durch das AReG um einen (neuen) dritten Absatz ergänzt, der wiederum durch das FISG angepasst wurde. Damit wurde auf nationaler Ebene die erforderliche Ermächtigungsgrundlage für die Überwachungstätigkeit der APAS beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geschaffen. So hat die APAS nach Art. 27 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflichtteilsanrechnung und ... / 1. Pflichtteilsberechtigung

Zu den pflichtteilsberechtigten Personen zählen Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte (§ 2303 BGB, hierzu Grüneberg/Weidlich, 81. Aufl. 2022, § 2303 Rz. 1 ff.). Grundlage der Pflichtteilsberechnung ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 BGB). Bei Unternehmen ist der tatsächliche Wert, d.h. der Verkehrswert, zugrunde zu legen (Grüneberg/Weidlich, 81. Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuergeheimnis / 3.1 Offenbaren zur Durchführung von steuerlichen und gerichtlichen Verfahren

Selbstverständlich können bekannt gewordene Verhältnisse anderer Personen weitergegeben werden, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Besteuerung dient.[1] Insoweit ist auch der automatisierte Abruf von Daten, die in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren gespeichert worden sind, zulässig.[2] Dabei kann die Mitteilung entweder auf Ersuchen oder von Amts wegen e...mehr

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zfs 11/2023, Anspruch auf A... / 2 Aus den Gründen:

2. Die Berufung des Kl. ist jedoch in der Sache unbegründet und allein die erstinstanzliche Kostengrundentscheidung zu korrigieren: a) Ansprüche des Kl. aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO bestehen nicht. Zwar hat der Senat entschieden, dass Verstöße gegen Auskunftspflichten aus Art. 15 DSGVO Grundlage für einen Ersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO sein können (Senat NJW-RR 2023, 5...mehr