Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kommanditaktionäre

Rz. 2265 Kommanditaktionär wird man entweder bei der Gründung, durch Übernahme bzw. durch Übertragung von Aktien von einem anderen oder durch die Übernahme von Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Auch die persönlich haftenden Gesellschafter können Aktionäre sein. Rz. 2266 Die Rechtsstellung der Kommanditaktionäre bemisst sich gem. § 278 Abs. 3 AktG nach den Vorschriften des Akt...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Benachteiligungsabsicht

Rz. 50 Eine solche liegt vor, wenn die Benachteiligung des anderen Ehegatten das leitende Motiv des Handelns ist.[90] Es muss sich nicht um das einzige Motiv handeln.[91] Beispiel Ein Ehegatte hebt alle gemeinsamen Ersparnisse von einem Festgeldkonto ab und verbrennt aus Wut und Enttäuschung über das Scheitern der Ehe das Bargeld im Ofen. Hier liegt sowohl Verschwendung als a...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Kontrollrechte

Rz. 882 Alle Gesellschafter haben Anspruch auf eine ordentliche Geschäftsführung. Der Sicherung dieses Anspruches dienen die gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechte. Auskünfte und Erläuterungen, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden können, sind Hilfsrechte zu dem Kontrollrecht. Rz. 883 Die persönlich haftenden Gesellschafter können sich (wie die Gesellschafter ei...mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 20.9.2023 befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis widerrufen werden kann. Weitere Entscheidungspunkte sind die Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Barunterhaltpflichtigen und die Abgrenzung von Regelb...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Nachteilsausgleich

Rz. 350 Der Verpflichtete hat von vornherein nur einen Anspruch auf Zustimmung Zug um Zug gegen die Verpflichtung zur Freistellung von den entstehenden steuerlichen Nachteilen.[827] Die Aufforderung zur Zustimmung muss die Form richtig bezeichnen, in der die Zustimmung zu erfolgen hat. So besteht keine Pflicht zur Unterzeichnung der Anlage U und die Zustimmungserklärung kann...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Schadensersatzpflicht aus Eingehungsbetrug, Bankrott, § 826 BGB, cic

Rz. 752 Der Geschäftsführer, der in der Krise der Gesellschaft Waren oder Dienstleistungen bestellt und annimmt, kann sich dem Vorwurf des Eingehungsbetruges ausgesetzt sehen, wenn die Gesellschaft die Gegenleistung nicht mehr erbringt und verhältnismäßig zeitnah Insolvenzantrag gestellt wird. Nicht selten führt dies auch zu Strafanzeigen der enttäuschten Gläubiger in der Ho...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Güterrechtlicher Ausgleich des Zugewinns

Rz. 15 Bei Ehescheidung, bei Aufhebung der Ehe nach §§ 1313 ff. BGB, bei Klage auf vorzeitigen Zugewinn nach §§ 1385 ff. BGB, bei Eingreifen der güterrechtlichen Lösung im Todesfall und bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Güterstandswechsel erfolgt der güterrechtliche Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB. Zugewinn bezeichnet den Betrag, um den das Endvermögen eine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 6. Höchstgrenze

Rz. 474 Darüber hinaus kann aber auch eine Begrenzung der Zugewinnforderung vereinbart werden. Dies kann etwa erfolgen durch Solche Begrenzungen lassen sich oft dann vereinbaren, wenn für die Ehegatten der entscheidende Ma...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Stellung der Gesellschafter

Rz. 786 Da das Regelinsolvenzverfahren die Kompetenzen der Gesellschaftsorgane im gesellschaftsinternen Insolvenzschuldnerbereich unberührt lässt (sog. "insolvenzneutraler Schuldnerbereich"),[1594] wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die Stellung der Gesellschafter grds. nicht beeinflusst. Insb. erfasst das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellsch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Zeitrahmen

Rz. 355 Die Auskunft kann für volle drei Kalenderjahre verlangt werden, wie sie dem Ermittlungszeitraum zugrunde liegen. Wenn sich dieser auf weitere Jahre erstreckt, so kann auch für diesen Zeitraum Auskunft verlangt werden. Die Auskunft muss jeweils bis zum 30.06. des Folgejahres vorgelegt werden.[847]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Gegenstand der Auskunft

a) Einkommen und Vermögen Rz. 353 Gesetzliche Grundlage der Auskunftspflicht sind § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Trennungsunterhalt) und § 1580 BGB (nachehelicher Unterhalt) jeweils i.V.m. § 1605 BGB. Rz. 354 Danach sind die Ehegatten verpflichtet, einander Auskünfte über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege vorzulegen. W...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Form der Auskunft

a) Verzeichnis Rz. 143 Die Auskunft muss in der Form eines Vermögensverzeichnisses nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt sein. Sofern die Übersichtlichkeit gewahrt ist, kann es aus mehreren Teilen/Nachträgen bestehen.[334] Umstritten war, ob das Verzeichnis vom Auskunftspflichtigen persönlich unterzeichnet sein muss.[335] Nach höchstrichterlicher Rspr. und wohl h.M. erfordert das Ve...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Auskunftserzwingungsverfahren

Rz. 1607 Nach § 131 AktG haben die Aktionäre bestimmte Auskunftsansprüche in der Hauptversammlung. Wurde ihr Informationsrecht verletzt, können sie deswegen entweder nach § 243 Abs. 4 AktG Anfechtungsklage erheben. Daneben oder alternativ können sie auch gem. § 132 AktG ein gerichtliches Auskunftserzwingungsverfahren anstrengen. Es handelt es sich dabei um ein Verfahren der ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Vereinbarung abweichender Quote

Rz. 471 Ehevertraglich kann die gesetzliche Halbteilungsquote geändert werden. Dazu müssen nach wie vor Anfangs- und Endvermögen bewertet werden. Erst am Schluss greift die vertragliche Regelung. In einem solchen Fall bestehen nach wie vor Auskunftsansprüche und Bewertungsprobleme. Aus diesem Grunde bietet die bloße Kürzung der Ausgleichsquote etwa beim Vorhandensein von Betr...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / a. Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses findet sich in § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB. Nach dieser Norm kann der Pflichtteilsberechtigte vom Erben verlangen, dass das vom Erben nach § 260 BGB vorzulegende Verzeichnis zur Bestandsaufnahme über den Nachlass von einem Notar aufgenommen wird. Das Recht auf die amtliche Aufnahme eines Verzeic...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Einkommen und Vermögen

Rz. 353 Gesetzliche Grundlage der Auskunftspflicht sind § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Trennungsunterhalt) und § 1580 BGB (nachehelicher Unterhalt) jeweils i.V.m. § 1605 BGB. Rz. 354 Danach sind die Ehegatten verpflichtet, einander Auskünfte über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege vorzulegen. Wie der Verweis in § 1605 ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Verzeichnis

Rz. 143 Die Auskunft muss in der Form eines Vermögensverzeichnisses nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt sein. Sofern die Übersichtlichkeit gewahrt ist, kann es aus mehreren Teilen/Nachträgen bestehen.[334] Umstritten war, ob das Verzeichnis vom Auskunftspflichtigen persönlich unterzeichnet sein muss.[335] Nach höchstrichterlicher Rspr. und wohl h.M. erfordert das Verzeichnis nach...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Vermögen im Trennungszeitpunkt

Rz. 142 Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Auskunft über dasjenige Vermögen, das bei Trennung vorhanden ist.[333] Diese Angaben sind für die Beweisführung i.R.d. § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB erforderlich. Gem. § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB trägt der Vermögensinhaber, dessen Vermögen sich nach der Trennung vermindert, die Beweislast dafür, dass es sich nicht um eine illoyale Verm...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Belege

Rz. 145 Darüber hinaus steht dem auskunftsberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Vorlage von Belegen gem. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Damit wird die Auskunft im Zugewinn mit derjenigen im Unterhaltsrecht nach § 1605 BGB harmonisiert. Nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB – anders als vor der Reform des Zugewinnausgleichsrechts – kann der auskunftsberechtigte Ehegatte Belege und Un...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Sachlicher Umfang

Rz. 144 Nach § 233 HGB i.V.m. § 166 Abs. 1 Satz 1 HGB kann der stille Gesellschafter die abschriftliche Mitteilung (d.h. Kopie) des Jahresabschlusses, also der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB), verlangen und deren Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere prüfen.[180] Zwischenabschlüsse und Prüfungsberichte können zusammen mit den s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Auswertung der Protokolle; Auskunftspflicht; Aufbewahrung

Rz. 8 Nähere Vorschriften über die Behandlung des Protokolls enthält die Vorschrift nicht mehr. Das Protokoll muss nunmehr nur noch für Stichprobenverfahren durch die aufsichtsführenden Stellen bereitgehalten werden. Neben Zwecken der Überprüfung dient es nunmehr ausdrücklich auch der Kostenberechnung. Rz. 9 Die Ausgestaltung des in § 133 Abs. 5 S. 2 GBO angelegten Verfahrens...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Auskunftsverweigerung

Rz. 1053 Unter den in § 131 Abs. 3 AktG abschließend genannten Gründen ist der Vorstand berechtigt, die Auskunft zu verweigern. Auch hierbei handelt es sich um eine Geschäftsführungsmaßnahme nach § 77 AktG. Ob die Auskunftsverweigerung begründet werden muss, ist umstritten. Entscheidend ist, ob ein Grund zur Auskunftsverweigerung objektiv besteht oder nicht.[3108] Die Gesell...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch

Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist. Der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust ist gem....mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 AktG

Rz. 1460 § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG gewährleistet, dass die Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung ihr Auskunftsrecht nach § 131 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. Rz. 1461 Es handelt sich dabei um ein vollwertiges Auskunftsrecht. Der Aktionär kann daher in der virtuellen Hauptversammlung wie in der Präsenzversammlung grds. seine Fragen i...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Sachlicher Umfang

Rz. 301 Das Informationsrecht des Unterbeteiligten analog § 166 HGB bezieht sich nach einhelliger Meinung nicht auf die Hauptgesellschaft, sondern auf die Unterbeteiligungsgesellschaft, d.h. auf Vorlage einer Bilanz betreffend die Hauptbeteiligung (also den Gesellschaftsanteil), nicht die Hauptgesellschaft.[372] Entsprechend § 166 Abs. 1 Satz 1 HGB kann der Unterbeteiligte i...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vinkulierungsklauseln

Rz. 202 Die meisten GmbH-Satzungen stellen die Übertragung von Geschäftsanteilen unter einen Zustimmungsvorbehalt (sog. Vinkulierung). Bei bewusster Satzungsgestaltung fehlen Vinkulierungsklauseln, wenn die Gesellschafter eine kapitalistische Gestaltung ihrer GmbH gewählt haben, sowie häufig auch bei Konzernsachverhalten oder wenn die GmbH von vornherein als Einpersonengesel...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 6 Vermächtnisrecht / 6. Auskunftsanspruch

Rz. 177 Der erbvertraglich Bedachte hat einen Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben nach § 242 BGB, wenn er hinreichende Anhaltspunkte für eine Verfügung des Erblassers beweisen kann bzw. wenn er auf den Auskunftsanspruch angewiesen ist und dies nicht zu einer unbilligen Belastung des Beschenkten führt.[370] Will der Bedachte lediglich eine Ausforschung betreiben, ist der A...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / II. Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers

1. Einführung Rz. 140 Der Vermächtnisnehmer selbst hat keinen Auskunftsanspruch [288] gegenüber dem Erben. Dies wird nur über § 242 bzw. § 260 BGB bejaht, wenn die Auskunft für die Feststellung und die Durchsetzung des Vermächtnisanspruchs notwendig ist.[289] Gleiches gilt, wenn das Vermächtnis erst nach dem Erbfall, wie bei dem Nacherbfall, fällig wird. Dann richtet sich der ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 4. Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben

Rz. 119 Der wirkliche Erbe hat nach § 2362 Abs. 1 BGB einen Herausgabeanspruch gegen den Besitzer des erteilten Erbscheins. Das Gesetz gibt dem wirklichen Erben neben dem Verfahren nach § 2361 BGB einen eigenen Anspruch auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins gegen den tatsächlichen Besitzer des Erbscheins. Der wirkliche Erbe erhält damit einen eigenen, prozessual verfolgb...mehr

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§ 3 Alleinerbe / V. Fälligkeit und Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 9 Der Auskunftsanspruch ist unverzüglich zu erfüllen (§ 121 Abs. 1 BGB). Wann ein schuldhaftes Zögern vorliegt, ist freilich eine Frage des Einzelfalls. Bei umfangreichen oder schwierigen Auskünften wird der Verpflichtete daher unter Umständen zu Teilauskünften verpflichtet sein, wenn er die vollständige Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist vorlegen kann.[23] I.R....mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 141 Der zugrunde liegende Vermächtnisanspruch bestimmt den Umfang und den Inhalt des Auskunftsanspruchs. Er reicht nicht weiter, als er zur Wahrnehmung und zur Durchsetzung des Vermächtnisanspruchs benötigt wird. Ist nur ein Gegenstand vermacht, so umfasst der Auskunftsanspruch nur den Gegenstand selbst und dessen Verbleib. Über den gesamten Nachlass oder Teile davon mus...mehr

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§ 3 Alleinerbe / II. Überblick "Auskunftsansprüche aus Treu und Glauben"

Rz. 4 Die gesetzlichen Auskunftsansprüche konkretisieren letztlich § 242 BGB, sodass ein Rückgriff auf Treu und Glauben zur Begründung eines Auskunftsanspruches die Ausnahme bleiben muss. Der BGH hält jedoch in den Fällen, in denen ein Recht auf Auskunft gegenüber dem Verpflichteten die Rechtsverfolgung in hohem Masse erleichtert oder ermöglicht, nach Treu und Glauben einen ...mehr

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AGS 12/2023, Streitwert ein... / III. Bewertung des Auskunftsanspruchs

Das LG hat als Gebührenstreitwert für den Klageantrag auf Auskunft zu Recht (nur) 10 % des Wertes einer Klage auf Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB zulässigen Miete angesetzt. Der Wert eines Auskunftsanspruchs ist in der Regel mit 1/10 bis 1/4 des Leistungsanspruchs und umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Anspruchsstellers von den...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VI. Fälligkeit des Auskunftsanspruchs

Rz. 209 Die Fälligkeit der Auskunftserteilung ergibt sich aus § 271 BGB.[636] Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich. Soweit der Erbe die Auskunft nicht sofort erteilen kann, ist er baldmöglichst zur Erfüllung des Anspruchs verpflichtet. Ein Annahmeverzug des Pflichtteilsberechtigten ist vor Erfüllung des Auskunftsanspruchs ausgeschlossen, selbst wenn ihm die Leistung des ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Inhalt des Auskunftsanspruchs

1. Auskunft über den Bestand des realen Nachlasses Rz. 191 Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist zuallererst der Bestand des zur Zeit des Erbfalls tatsächlich vorhandenen (realen) Nachlasses i.S.v. § 2311 BGB. Hierzu zählen sämtliche hinterlassenen Vermögensgegenstände und Schulden,[585] die dem Pflichtteilsberechtigten einzeln mitgeteilt werden müssen. Eine Saldierung bestim...mehr

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§ 3 Alleinerbe / B. Auskunftsansprüche des Alleinerben

Rz. 2 Damit der Alleinerbe sein Erbrecht gegenüber Dritten durchsetzen kann, benötigt er bestimmte Informationen über die Nachlassgegenstände (§ 253 Abs. 2 ZPO). Diesem Informationsbedürfnis wird durch einzelne Auskunftsansprüche Rechnung getragen. I. Überblick "Gesetzliche Auskunftsansprüche" Rz. 3 Im BGB und den Prozessordnungen findet sich eine Vielzahl von Auskunftsansprüc...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Weitere Auskunftsansprüche

Rz. 101 Der Nacherbe hat über die beiden gesetzlich normierten Ansprüche gem. §§ 2121, 2127 BGB weitere Ansprüche. Nach § 242 BGB kann er vom Vorerben verlangen, dass der nicht befreite Vorerbe ihm Auskunft über die Art der mündelsicheren Geldanlage nach § 2119 BGB gibt.[128] Da die Stellung des Nacherben, der mit dem Tod des Vorerben Nacherbe wird, was bzgl. der Kenntnisse ...mehr

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§ 3 Alleinerbe / I. Überblick "Gesetzliche Auskunftsansprüche"

Rz. 3 Im BGB und den Prozessordnungen findet sich eine Vielzahl von Auskunftsansprüchen. Die folgende Übersicht stellt die in der Praxis relevanten gesetzlichen Auskunftsansprüche dar:[2]mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Ausschluss des Auskunftsanspruchs durch den Erblasser

Rz. 189 Der gesetzliche Inhalt des § 2314 BGB kann durch den Erblasser grundsätzlich nicht abgeändert werden.[581] Etwas anders gilt nur, wenn der Erblasser nach §§ 2333 ff. BGB berechtigt ist, den Pflichtteil zu entziehen. Die Einschränkung der Rechte aus § 2314 BGB wird insoweit als "Minus" gegenüber der völligen Pflichtteilsentziehung angesehen und daher für zulässig geha...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 1. Auskunftsansprüche gegen den Erben

Rz. 83 Der Erbe hat hierzu Auskunft über den Stand des Nachlasses und Rechenschaft, § 666 BGB, abzulegen. Da es um die Herausgabe eines Inbegriffs an Gegenständen geht, hat der Erbe nach § 260 Abs. 1 BGB ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorzulegen und ggf. an Eides Statt zu versichern, dass er den Bestand nach bestem Wissen angegeben hat, § 260 Abs. 2 BGB.[169...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 140 Der Vermächtnisnehmer selbst hat keinen Auskunftsanspruch [288] gegenüber dem Erben. Dies wird nur über § 242 bzw. § 260 BGB bejaht, wenn die Auskunft für die Feststellung und die Durchsetzung des Vermächtnisanspruchs notwendig ist.[289] Gleiches gilt, wenn das Vermächtnis erst nach dem Erbfall, wie bei dem Nacherbfall, fällig wird. Dann richtet sich der Auskunftsansp...mehr

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§ 3 Alleinerbe / IV. Allgemeines zu den Auskunftsinhalten

Rz. 6 Wie vorstehend skizziert sind die Inhalte der Auskunftsansprüche unterschiedlich. Der Umfang hängt regelmäßig von Zumutbarkeitserwägungen ab.[16] Grundsätzlich geht der Anspruchsinhalt aber auf die Mitteilung von Tatsachen. Umfasst der Auskunftsanspruch die Rechnungslegung (§ 259 BGB), so ist eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung nebst Belegen vorzulegen.[17] Bei der Re...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Auskunftsklage

Rz. 327 Soweit kein Verjährungsrisiko besteht, kann der Pflichtteilsberechtigte auch eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage.[923] Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskunftsklage...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Auskunftspflicht und Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

Rz. 114 Im Unterschied zu den Anhörungspflichten setzt die Auskunftspflicht ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus, wodurch auch der Inhalt der Auskunftspflicht bestimmt wird.[159] Dabei kann jeder einzelne Erbe ohne Mitwirkung der anderen die Ansprüche geltend machen, allerdings mit der Einschränkung, lediglich Leistung an alle Miterben verlangen zu können.[16...mehr

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§ 3 Alleinerbe / VI. Verfahrensfragen

Rz. 11 Der Auskunftsanspruch wird also regelmäßig im Rahmen einer Stufenklage zur stufenweisen Geltendmachung der erbrechtlichen Auskunfts- und Leistungsansprüche geltend gemacht (§ 254 ZPO).[28] Für den Zuständigkeitsstreitwert werden die geltend gemachten Auskunfts- und Leistungsansprüche gem. § 5 ZPO zusammengerechnet. Der Wert für die vorbereitenden Auskunftsansprüche wir...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Auskunft über den Bestand des realen Nachlasses

Rz. 191 Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist zuallererst der Bestand des zur Zeit des Erbfalls tatsächlich vorhandenen (realen) Nachlasses i.S.v. § 2311 BGB. Hierzu zählen sämtliche hinterlassenen Vermögensgegenstände und Schulden,[585] die dem Pflichtteilsberechtigten einzeln mitgeteilt werden müssen. Eine Saldierung bestimmter Gruppen von Nachlassgegenständen ist unzuläss...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Pflichtteilsberechtigter Erbe

Rz. 187 Vom Wortlaut der Vorschrift her ist klar, dass ein Auskunftsanspruch zugunsten des Erben grundsätzlich nicht besteht. Dies wird aber bestimmten Sondersituationen, in denen der Miterbe unter ähnlichen Wissensdefiziten zu leiden hat, wie der pflichtteilsberechtigte Nichterbe, nicht gerecht.[577] Aus diesem Grunde billigt die h.M. in bestimmten Fällen auch dem pflichtte...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VIII. Person des Auskunftsschuldners

Rz. 213 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist gem. § 2314 BGB der Erbe und die Miterben als Gesamtschuldner.[647] Erfolgt die Auskunftserteilung durch einen Miterben im Auftrag der übrigen, müssen Letztere eventuelle Mängel nach den Grundsätzen des § 260 Abs. 2 BGB wie selbstverschuldete Mängel gegen sich gelten lassen.[648] Im Fall einer Vor- und Nacherbschaft ist bis zum Ei...mehr