Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / p) Elektronisches Grundbuch

Rz. 79 In allen Landesjustizverwaltungen wird die Führung des Grundbuchs derzeit auf das sog. elektronische Grundbuch umgestellt. Die Fortschritte sind je nach Bundesland unterschiedlich. Mittels Datenabrufs können online Abschriften bzw. Abdrucke angefordert und Informationen über gestellte und noch nicht erledigte Eintragungsanträge abgefragt werden. Rz. 80 Für den erbrechtl...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Vorläufiger Rechtsschutz für das Feststellungsbegehren

Rz. 304 Ob eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt einer Feststellung ergehen kann, ist streitig, und wenn ja, ob es sich dann um eine Leistungs-, Sicherungs- oder Regelungsverfügung handelt. In erster Linie wird gegen die Zulässigkeit eingewandt, eine Verfügung mit feststellendem Inhalt nehme die Hauptsache vorweg, was im vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich ausgeschlos...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Einsichtsrecht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen

Rz. 12 Nach §§ 357 Abs. 1, 13 Abs. 1, 3 FamFG kann jeder, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ein eröffnetes Testament einsehen und eine beglaubigte Abschrift davon verlangen. Rz. 13 Ein rechtliches Interesse ist enger als ein berechtigtes Interesse. Es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Pers...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Erledigung der Hauptsache

Rz. 280 Ergibt sich nach Erteilung der Auskunft, dass von Anfang an kein Zahlungs- oder Herausgabeanspruch bestanden hat, so ist fraglich, wer die Kosten zu tragen hat. Eine Erledigung der Hauptsache liegt nicht vor, wenn bei der Stufenklage die erteilte Auskunft zu dem Ergebnis führt, dass ein Zahlungs- bzw. Herausgabeanspruch nicht besteht. Vielmehr war in diesem Fall der ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Einsicht in das Grundbuch

Rz. 48 Nach § 12 GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses Einsichtsrecht erstreckt sich auf Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, und auch auf noch nicht erledigte Eintragungs- und Löschungsanträge. Der Testamentserbe hat sein berechtigtes Interesse i.d.R. mit je einer begl...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Kein Einsichtsrecht eines Kindes in Grundbuch und Grundakten der Mutter wegen möglicher Grundstücksveräußerungen

Rz. 68 Gemäß § 12 Abs. 2 GBO kann die Erteilung einer Grundbuchabschrift verlangen, wem die Einsicht des Grundbuchs gestattet ist. Die Einsicht des Grundbuchs ist nach § 12 Abs. 1 GBO jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt dies nicht voraus, dass schon ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen dem im Grundbuch e...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Grundbucheinsicht durch Pflichtteilsberechtigten

Rz. 72 Dazu das Kammergericht:[78] Zitat 1. Ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht steht in der Regel dem Pflichtteilsberechtigten zu, der nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will; das gilt auch, wenn inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger eingetragen ist. 2. Zur Darlegung des berechtigten Interesses genüg...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines und gesetzliche Regelung

Rz. 57 Mit dem Wegfall des § 2332 Abs. 1 BGB a.F. zum 1.1.2010 gilt grundsätzlich für pflichtteilsrechtliche Ansprüche die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB von drei Jahren. Die relativ kurze Verjährungsfrist dient dazu, eine rasche Klärung und eine schnelle, endgültige Abwicklung des Nachlasses herbeizuführen. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilserg...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Verjährung bei Erbfällen vor dem 1.1.2010

Rz. 65 Der ordentliche Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren (§ 2332 Abs. 1 BGB a.F.). Diese dreijährige Verjährungsfrist gilt auch für den Pflichtteilsrestanspruch nach §§ 2305, 2307 Abs. 1 S. 2 BGB, den Ausgleichsanspruch nach § 2316 BGB und den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325, 2329 BGB. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilser...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / Literaturtipps

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Verpflichtung zur Erstellung

Rz. 85 Das Nachlassverzeichnis ist unverzüglich nach Amtsannahme vorzulegen (§ 2215 BGB). Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann einen Entlassungsgrund darstellen (siehe Rdn 232).[183] Dabei gewährt § 2215 BGB dem Erben einen klagbaren Anspruch auf die Mitteilung eines Nachlassverzeichnisses.[184] Von der Verpflichtung zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses kann der Erblass...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 206 Bis zum Erlass eines vollstreckbaren Urteils auf Sicherheitsleistung kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auch ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Rz. 207 Arrest und einstweilige Verfügung sind auch gegen den befreiten Vorerben möglich. [239] Sie sind überhaupt die einzigen Sicherungsmittel, die dem Nacherben gegenüber dem befreiten V...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (6) Beeinträchtigende Schenkungen

Rz. 67 Der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe wird durch § 2287 BGB gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam; sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tod des Erblassers einen Anspruch auf Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereiche...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Wertangaben

Rz. 199 Angaben zum Wert sind allenfalls auf der Grundlage von § 242 BGB zu machen, vor allem über wertbildende Faktoren eines zugewendeten Gegenstands.[195] Ein Anspruch auf Erstellung und Vorlage eines (Sachverständigen-)Wertgutachtens besteht allenfalls unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben.[196] Die Kosten dafür würde der an dem Gutachten interessierte Auskunftsgl...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (6) Nichterteilung von Auskünften als Einrede gegen den Erbauseinandersetzungsanspruch

Rz. 206 Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann solange nicht erfolgen, als nicht Klarheit über die ausgleichungspflichtigen Vorempfänge herrscht. Deshalb können die in der Erbteilungsklage beklagten Miterben solange nicht zur Zustimmung zum Teilungsplan verurteilt werden, als der Kläger nicht Auskunft darüber erteilt hat, ob und ggf. welche Zuwendungen er vom Erblasser e...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (1) Die Pflichtteilsergänzungsrelevanz unbenannter Zuwendungen

Rz. 99 Unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.[93] Da die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB bei Zuwendungen unter Ehegatten erst im Zeitpunkt der Auflösung der Ehe zu laufen beginnt, fallen unbenannte Zuwendungen, die der Unterhaltsverpflichtete in einer späteren Ehe seinem (zweiten, dritten etc.) Ehegatten gemacht hat, in ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / dd) Vorläufiger Rechtsschutz für das Auskunftsverlangen

Rz. 200 Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft ist grundsätzlich unzulässig.[198] Dieser Grundsatz wird ausnahmsweise nur dann durchbrochen, wenn die Durchsetzung oder wenigstens die Sicherung des der Auskunft nachfolgenden Hauptanspruchs für den Antragsteller von existenzieller Bedeutung ist und dieser nicht ohne die sofortige Auskunftserteilung geltend gemacht werden kan...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / gg) Vertragliche Vereinbarung zur Ausgleichung zwischen künftigen gesetzlichen Erben

Rz. 208 Für Verträge, die unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil eines von ihnen geschlossen werden, verlangt § 311b Abs. 5 BGB die notarielle Beurkundung. Unter diese Vorschrift fallen über den Wortlaut der Norm hinaus auch Anrechnungs- und Ausgleichungsverträge zwischen zukünftigen gesetzlichen Erben.[210]mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ii) Gesamtschuldnerische Erbenhaftung bei bestehenden Ausgleichungspflichten

Rz. 210 Auf die Rechtsstellung der Miterben wirken sich Ausgleichungsrechte und -pflichten grundsätzlich nicht aus. Das Stimmrecht bei Maßnahmen der Verwaltung gemäß §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB richtet sich bis zur Auseinandersetzung nach den gesetzlichen (oder im Falle des § 2052 BGB den letztwillig verfügten) Erbquoten.[212] Nur die Verteilung des Reinertrages nach § 2038 Abs....mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Befreite Vorerbschaft

Rz. 261 Der befreite Vorerbe ist hingegen nicht zur Rechenschaft verpflichtet. Jedoch resultiert aus seiner Verpflichtung zur Herausgabe des Nachlasses die Pflicht zur Erstellung eines Bestandsverzeichnisses (§§ 2130 Abs. 1, 260 BGB). Diese Verpflichtung ist nicht abdingbar.[298] Rz. 262 Der Vorerbe kann bei der Auskunft auf ein bereits zuvor aufgestelltes und dem Nacherben m...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ff) Bereicherungsrechtliche Ausgleichung nach der Erbteilung

Rz. 207 Wenn Ausgleichungsansprüche bei der Auseinandersetzung nicht berücksichtigt worden sind, steht dem ausgleichungsberechtigten Miterben nach Abschluss der Erbteilung gegen den oder die ausgleichungspflichtigen Miterben in Höhe des auf ihn entfallenden Ausgleichungsbetrags ein Zahlungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu.[209]mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (1) Urkundenvorlage durch Dritte

Rz. 201 Nach § 142 ZPO kann das Gericht – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage von Urkunden nicht nur durch die Parteien, sondern auch durch Dritte anordnen, sofern dem Dritten dies zumutbar ist und er kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.[200] Zwangsmittel stehen gegenüber dem Dritten wie gegenüber einem Zeugen zur Verfügung. Bei Erbteilungsklagen ist die Kenn...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (2) Schlüssigkeit der Klage

Rz. 202 Der Klageantrag kann sich darauf beschränken, Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen zu erteilen.[201] Der klagende Miterbe braucht weder darzulegen noch zu beweisen, dass eine Zuwendung erfolgt ist.[202] Es reicht, wenn der Kläger darlegt und ggf. beweist, dass er und der beklagte Miterbe an einer nach dem Gesetz vorzunehmenden Ausgleichung gemäß den Vorschr...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / IX. Fälligkeit und Verzug

Rz. 206 Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Erbfall, § 2317 BGB, und wird fällig mit Verlangen der Leistung, § 271 Abs. 1 BGB. Während der ersten drei Monate nach dem Erbfall kann der Erbe die Erfüllung verweigern, § 2014 Abs. 1 BGB. Verzug tritt mit Mahnung ein, wobei auch außergerichtlich im Sinne einer Stufenklage mit Geltendmachung von Auskunfts- und Wertermittlung...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / (5) Eidesstattliche Versicherung

Rz. 205 Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist nur für den Fall geschuldet, dass ein begründeter Verdacht besteht, die Auskunft sei nicht mit der gebotenen Sorgfalt erteilt worden, § 260 Abs. 2 BGB. Wurde die Auskunft erteilt, so kann wegen einer etwaigen Unvollständigkeit grundsätzlich nicht eine Ergänzung der Auskunft, sondern lediglich die Abgabe der eidesstat...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 6. Muster: Stufenklage: Auskunfts- und Herausgabeklage

Rz. 94 Muster 21.7: Stufenklage: Auskunfts- und Herausgabeklage Muster 21.7: Stufenklage: Auskunfts- und Herausgabeklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Auskunft und Herausgabe eines Gr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / hh) Nachträgliche Vereinbarung bzw. Anordnung der Ausgleichungspflicht

Rz. 209 Eine Schenkung ist nur dann auszugleichen, wenn dies bei der Gewährung der Schenkung angeordnet wurde, § 2050 Abs. 3 BGB. Nachträglich kann der Erblasser einseitig durch Rechtsgeschäft unter Lebenden diese Anrechnungspflicht nicht mehr bestimmen. Dies geht nur durch Verfügung von Todes wegen, indem er ein Vermächtnis zu Lasten des Beschenkten und zugunsten der anderen...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 24 Seit dem 1.1.2010[26] gelten für alle Pflichtteilsberechtigten einheitliche Regelungen wegen der Pflichtteilsentziehungsgründe. Wesentliches Merkmal ist dabei, dass eine Pflichtteilsentziehung möglich ist bei einem schweren Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser oder ihm nahestehenden Personen sowie bei allgemeinem schwerem sozialwidrigem Verhalten. Der Entziehungsgrun...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 5. Muster: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten

Rz. 93 Muster 21.6: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten Muster 21.6: Auskunftsklage des Erbvertrags-Erben gegen Beschenkten An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Auskunft Na...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Muster: Stufenklage des Testamentsvollstreckers gegen Erben zur Auskunft, eidesstattlichen Versicherung und Herausgabe des Nachlasses

Rz. 100 Muster 13.19: Stufenklage des Testamentsvollstreckers gegen Erben zur Auskunft, eidesstattlichen Versicherung und Herausgabe des Nachlasses Muster 13.19: Stufenklage des Testamentsvollstreckers gegen Erben zur Auskunft, eidesstattlichen Versicherung und Herausgabe des Nachlasses An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _______________________...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / II. Muster: Außergerichtlicher Vergleich über einen Pflichtteilsanspruch

Rz. 242 Dem Vergleich an sich sollte ein Nachlassverzeichnis zugrunde gelegt werden, und er sollte eine Zusicherung hinsichtlich etwaiger Vorempfänge enthalten. Darüber hinaus sollte eine Regelung hinsichtlich der späteren Ausgleichung nach § 2313 Abs. 1 S. 3 BGB erfolgen. Bezüglich der Werte der Nachlassgegenstände empfiehlt sich eine verbindliche Anerkennung. Vorsorglich i...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Beweisprobleme

Rz. 254 Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs kann für den Nacherben mit erheblichen prozessualen Schwierigkeiten verbunden sein, insbesondere wenn der Nacherbe nicht zugleich Erbe des Vorerben ist. Nach den allgemeinen Beweislastgrundsätzen muss der Nacherbe im Einzelnen darlegen, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören und im Falle eines Bestreitens deren Zugehörig...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Rechenschaftslegung

Rz. 132 Die nur auf Verlangen des Erben vom Testamentsvollstrecker durchzuführende Rechenschaftslegung überragt die Auskunftspflicht durch die größere Informationsdichte und -intensität, weil sie die Testamentsvollstreckertätigkeit lückenlos dokumentieren soll. Die Anforderungen orientieren sich an Übersichtlichkeit, Transparenz und Belegbarkeit der wirtschaftlichen Vorgänge...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Muster

aa) Muster: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen Rz. 203 Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen An _________________...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 303 Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage Muster 19.6: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Az. _________________________ Klageerwiderung und Widerklage in der Rechtssache des Herrn _________________________ – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ___________________...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 455 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längstlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil verlangen.[546] Um dem h...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Verfahren

Rz. 132 Der Anspruch kann nur vor dem Prozessgericht, nicht aber im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durchgesetzt werden.[181] Eine eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses kann nicht verlangt werden.[182] Erzwungen werden kann eine eidesstattliche Versicherung nur im Rahmen des Auskunftsanspruchs nach §§ 2127, 260 BGB.mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 75 Gemäß § 852 ZPO ist der Pflichtteilsanspruch des Schuldners nur dann pfändbar, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. Rz. 76 Jede Art der Einigung zwischen dem oder den Erben und dem Pflichtteilsberechtigten über das Bestehen des Anspruchs fällt unter den Begriff des Anerkenntnisses. Schriftform ist nicht erforderlich. Eine Anerkennung dem Grun...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / III. Selbstständiges Beweisverfahren im Pflichtteilsprozess

Rz. 583 Im Pflichtteilsprozess stehen vor allem Bewertungsfragen im Vordergrund. Deshalb ist im Pflichtteilsrecht die Beweiserhebung in Bezug auf vorzunehmende Bewertung von besonderer Bedeutung. In Betracht kommen:mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Allgemeines zur Vorgehensweise

Rz. 244 Bei der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs im Prozess kann der Berechtigte auf verschiedene Weise vorgehen. Je nachdem, ob der Berechtigte schon Kenntnis über den Nachlass hat (dann kann er sogleich Zahlungsklage erheben) oder ob er erst noch Auskunft benötigt (dann hat er die Möglichkeit, Stufenklage zu erheben), ist die richtige Vorgehensweise von unterschied...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Auskunftsrechte des Vermächtnisnehmers

Rz. 295 In Fällen des wertbezogenen Vermächtnisses (bspw. ist ein Vermächtnis in Höhe des Geldwertes eines Bruchteils des Nachlasses zugewandt) hat der Vermächtnisnehmer gegen den Erben Anspruch auf Auskunft über die Höhe des Nachlasses.[240] Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs kann mit dem Vermächtniserfüllungsanspruch in Form der Stufenklage gem. § 254 ZPO verbunden ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / aa) Muster: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen

Rz. 203 Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen Muster 13.43: Aufforderung des Testamentsvollstreckers an Erben zur Auskunft über vom Erblasser erhaltene Schenkungen An _________________________ Testamentsvollstreckung für den Nachlass nach _________________________, zuletzt wohnhaft _________________...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / cc) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft über die für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten notwendigen Umstände und Zahlen (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. § 666 BGB)

Rz. 205 Vgl. Muster Rdn 156: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Auskunft durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses nach Umschichtung des Nachlasses und jährliche Rechnungslegung (§ 2218 Abs. 1 i.V.m. §§ 260, 2218 Abs. 2 BGB).mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / Literaturtipps

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Pfändungspfandgläubiger

Rz. 167 Die Pfändung eines Miterbenanteils erfolgt nach § 859 Abs. 2 ZPO. Der Pfändungsgläubiger tritt aufgrund des Pfändungspfandrechts hinsichtlich des gepfändeten Anteils in das Gemeinschaftsverhältnis der Erbengemeinschaft als dinglicher Mitberechtigter ein, ohne dass sich an der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers über einzelne Nachlassgegens...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / bb) Muster: Klageantrag des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Auskunft über Vorschenkungen i.S.d. § 14 ErbStG

Rz. 204 Muster 13.44: Klageantrag des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Auskunft über Vorschenkungen i.S.d. § 14 ErbStG Muster 13.44: Klageantrag des Testamentsvollstreckers gegen Erben auf Auskunft über Vorschenkungen i.S.d. § 14 ErbStG Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über sämtliche vom Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre angefallenen Vermögens...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 5. Anwaltshaftung: Haftungsfallen im Pflichtteilsrecht

Rz. 5 Mit zu den wichtigsten Pflichten im Rahmen eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[1] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen, gerade im Rahmen des Pflichtteilsrechts ist die von der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB abweichende Verjährungsvorschrift des § 2332 BGB zu beachten. Nach der Ents...mehr