Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3 Abwicklung des Auskunftsanspruchs

8.3.1 Betriebe mit Arbeitnehmervertretung Sofern im Betrieb bzw. in der Dienststelle ein Betriebs- bzw. Personalrat vorhanden ist, wird der Auskunftsanspruch grundsätzlich von diesem erfüllt, wobei der Arbeitgeber eine entsprechende Mitwirkungspflicht hat, um der Arbeitnehmervertretung die Auskunftserfüllung zu ermöglichen. Der Anspruch richtet sich nach wie vor gegen den Arb...mehr

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Entgelttransparenz / 8.2 Erfüllung des Auskunftsanspruchs

8.2.1 Privilegierte Arbeitgeber Bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches privilegiert das Gesetz tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber. Der Begriff der tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 4 und 5 EntgTranspG. Tarifgebundene Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die einen Entgelttarifvertrag oder Entgeltrahmentarifvertrag aufgrund § 3 ...mehr

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Entgelttransparenz / 8.1 Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

8.1.1 Betriebsgröße Der Auskunftsanspruch besteht nur in Betrieben mit i. d. R. mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). Für den öffentlichen Dienst, bei dem es keine Betriebe, sondern nur Dienststellen und Verwaltungen gibt, regelt § 16 EntgTranspG, dass der Anspruch in Dienststellen mit i. d. R. mehr als 200 Beschäftigten besteht. In e...mehr

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Entgelttransparenz / 8.3.1 Betriebe mit Arbeitnehmervertretung

Sofern im Betrieb bzw. in der Dienststelle ein Betriebs- bzw. Personalrat vorhanden ist, wird der Auskunftsanspruch grundsätzlich von diesem erfüllt, wobei der Arbeitgeber eine entsprechende Mitwirkungspflicht hat, um der Arbeitnehmervertretung die Auskunftserfüllung zu ermöglichen. Der Anspruch richtet sich nach wie vor gegen den Arbeitgeber, wird jedoch gewissermaßen über ...mehr

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Entgelttransparenz / 8.1.1 Betriebsgröße

Der Auskunftsanspruch besteht nur in Betrieben mit i. d. R. mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). Für den öffentlichen Dienst, bei dem es keine Betriebe, sondern nur Dienststellen und Verwaltungen gibt, regelt § 16 EntgTranspG, dass der Anspruch in Dienststellen mit i. d. R. mehr als 200 Beschäftigten besteht. In einem Gemeinschaftsb...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.1.3 Vergleichstätigkeit

Mit dem Auskunftsanspruch muss der Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG eine Vergleichstätigkeit benennen. Das bedeutet, dass er eine Tätigkeit benennen muss, die nach § 4 Abs. 1 EntgTranspG entweder eine gleiche Tätigkeit ist oder die nach § 4 Abs. 2 EntgTranspG eine gleichwertige Tätigkeit ist. Die Benennung der gleichen bzw. gleichwertigen Arbeit ist zunächst Sache d...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.4 Verletzung der Pflicht zur Auskunftserteilung

Für den nicht tarifgebundenen/tarifanwendenden Arbeitgeber regelt § 15 Abs. 5 EntgTranspG eine Sanktion für den Fall, dass er seine Auskunftspflicht nicht erfüllt. Er trägt dann im Streitfall die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot im Sinne dieses Gesetzes vorliegt. Das gilt auch, wenn der Betriebsrat/Personalrat eines solchen Arbeitgebers a...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.2 Betriebe ohne Arbeitnehmervertretung

Besteht kein Betriebsrat/Personalrat, wenden sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber (§ 14 Abs. 3 bzw. § 15 Abs. 1 EntgTranspG). Bei tarifgebundenen/tarifanwendenden Arbeitgebern können diese die Erfüllung des Auskunftsanspruches in Tarifvertragsparteien übertragen.mehr

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Entgelttransparenz / 8.2.2 Inhalt der Auskunft

Die zu erteilende Auskunft muss den Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 1 EntgTranspG informieren über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung bezüglich seines Entgeltes Angaben zum Vergleichsentgelt der Beschäftigten des anderen Geschlechtes (§ 10 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG) über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt bis zu 2 weitere einzelne vom Arbeitnehmer zu benennen...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.1.2 Textform

Der Anspruch ist nach § 10 Abs. 2 EntgTranspG in Textform geltend zu machen. Erstmalig kann er ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden. Der Anspruch steht dem Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 2 EntgTranspG grundsätzlich nur alle 2 Jahre zu, bei der erstmaligen Wiederholung nach 3 Jahren, es sei denn, dass der Arbeitnehmer darlegen kann, dass sich di...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 12 Ausblick: Entgelttransparenzlichtlinie 2023

Am 6.6.2023 ist die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (vollständig: Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen, Amtsblatt der Europäischen Union vom 10.5.2023, L 132/21) in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für den deuts...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.1 Privilegierte Arbeitgeber

Bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches privilegiert das Gesetz tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber. Der Begriff der tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 4 und 5 EntgTranspG. Tarifgebundene Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die einen Entgelttarifvertrag oder Entgeltrahmentarifvertrag aufgrund § 3 Abs. 1 TVG anwenden. Ihre Bindu...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.3 Frist für die Erteilung der Auskunft

Eine Frist für die Auskunftserteilung benennt das Gesetz nur für nicht tarifgebundene/tarifanwendende Arbeitgeber. Sie haben nach § 15 Abs. 3 EntgTranspG die Verpflichtung, die nach § 10 EntgTranspG verlangten Auskünfte – deren Vollständigkeit vorausgesetzt – innerhalb von 3 Monaten nach Zugang in Textform zu erteilen. Ist der nicht tarifgebundene/tarifanwendende Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 7 Datenschutz

§ 8 Abs. 2 EntgTranspG regelt, dass die Nutzung der in einem Auskunftsverlangen erlangten Informationen auf die Geltendmachung von Rechten im Sinne dieses Gesetzes beschränkt ist. Die Veröffentlichung personenbezogener Gehaltsangaben und die Weitergabe an Dritte sind von dem Nutzungsrecht nicht umfasst. Die Weitergabe von Entgeltdaten, die der Beschäftigte oder die Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 2 Gesetzeszweck und Einordnung in die bestehende Rechtsordnung

Nach der Begründung des Regierungsentwurfs beträgt in Deutschland die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, immer noch rund 21 %. Allerdings sind diese Entgeltunterschiede keineswegs in erster Linie auf das Geschlecht zurückzuführen. Durch das Gesetz soll nach § 1 EntgTranspG das Gebot des gleichen Entg...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 EntgTranspG gilt das Gesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei der allgemeine Arbeitnehmerbegriff, wie er sich aus § 611a BGB ergibt, zugrunde zu legen ist. Ferner gilt es für die zu ihrer Berufsbildung (§ 26 BBiG) Beschäftigten. Hier ist der sich aus § 26 BBiG ergebende weite Begriff der zur Berufsbildung Beschäftigten zugrunde...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 11 Fazit

Das als „Papiertiger“ belächelte Entgelttransparenzgesetz bietet Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten durch den Auskunftsanspruch eine Möglichkeit, Entgeltgleichheitsklagen gegen den Arbeitgeber dann erfolgreich zu führen, wenn die Auskunft ergibt, dass der Median des Entgeltes der Arbeitnehmer mit Vergleichsfähigkeit höher ist als die eigene Vergütung. T...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 1 Einleitung

Am 30.3.2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beschlossen, gegen das der Bundesrat keine Einwendungen erhoben hat und das am 6.7.2017 in Kraft getreten ist.[1] Dieses Gesetz besteht aus 2 Artikeln, nämlich dem Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) als Art. 1 und einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 3 Überblick über den Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz enthält im 1. Abschnitt allgemeine Bestimmungen bezüglich des Geltungsbereiches, des Gesetzeszieles, aber auch Begriffsdefinitionen. Kern des Gesetzes ist der 2. Abschnitt, der überschrieben ist mit "individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit" und der einen individuellen Auskunftsanspruch einzelner Arbeitnehmer schafft. Sie können verlangen, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.4 Rechtsfolgen der erteilten Auskunft

Welchen Nutzen die erteilte Auskunft für den Arbeitnehmer hat, verrät das Gesetz nicht. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG soll sie der Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes dienen. Hier ist zu unterscheiden, worüber die Auskunft erteilt worden ist. Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die Bedeutung der Auskunft jedoch ganz erheblich aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wachstumschancengesetz: Mit... / b) Schenkungen

Auch für Schenkungen gilt, dass eine Mitteilungspflicht nur besteht, wenn ein nutzerbezogenes Kriterium (z.B. Summe der Einkünfte über 2 Mio. EUR) oder gestaltungsbezogenes Kriterium (Übertragung von Vermögen i.H.v. mindestens 4 Mio. EUR) erfüllt ist. Gerade bei Unternehmensnachfolgen, bei denen regelmäßig die Reduktion der steuerlichen Gesamtbelastung im Vordergrund steht, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entgelt / 5.2.2 Auskunftsanspruch

§ 10 EntgTranspG sieht einen individuellen Auskunftsanspruch für Arbeitnehmer vor. Die Beschäftigten können unter den Voraussetzungen der §§ 11–16 EntgTranspG Auskunft zum durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt und weiteren Entgeltbestandteilen verlangen. Der Auskunftsanspruch gilt nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten[1] .[2]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VI. Auskunftsansprüche bzgl. des Unternehmens im Zugewinnausgleich

Rz. 137 Da der Gläubiger des Zugewinnausgleichsanspruchs für dessen Bestehen und Höhe die Beweislast zu tragen hat, gewährt das Gesetz den Ehegatten in § 1379 BGB Auskunftsansprüche, um zu einer entsprechenden Darlegung in der Lage zu sein. 1. Gegenstand der Auskunft a) Endvermögen Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / IV. Auskunftsansprüche bzgl. des Unternehmens im Unterhaltsrecht

1. Gegenstand der Auskunft a) Einkommen und Vermögen Rz. 353 Gesetzliche Grundlage der Auskunftspflicht sind § 1361 Abs. 4 Satz 4 BGB (Trennungsunterhalt) und § 1580 BGB (nachehelicher Unterhalt) jeweils i.V.m. § 1605 BGB. Rz. 354 Danach sind die Ehegatten verpflichtet, einander Auskünfte über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Ver...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Erhebliche Unternehmervorteile

Rz. 163 Aufgrund des Urteils des EuGH vom 26.3.2009[210] hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung ab 5.8.2009 die Regelung des § 89b Abs. 1 Satz 1 HGB geändert: Nr. 2 – die Provisionsverluste des HV – wurde ersatzlos gestrichen. Damit wurde eine der drei Voraussetzungen eliminiert, die nach bis dahin geltender Gesetzeslage erfüllt sein musste, damit ein Anspruch auf den Ausg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Rederecht/Auskunftsrecht

Rz. 1040 Das Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ist Ausfluss des Teilnahmerechts. Das Rederecht ist nicht abhängig vom Umfang des Aktienbesitzes; auch auf das Stimmrecht kommt es nicht an.[3073] Die Redebeiträge müssen sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft und nach überwiegender Ansicht analog § 131 AktG auch auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen.[3074] ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / h) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 299 Der VH hat nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen die Analogievoraussetzungen darzulegen und zu beweisen. Ihm kommt jedoch der Anscheinsbeweis zugute, dass der bei Vertragsende bestehende Kundenstamm von ihm neu geworben ist,[441] ferner gilt die Vermutung, dass die Geschäftsverbindung zu ihm nach Beendigung fortbesteht.[442] Rz. 300 Aufgrund der zum 5.8.2009 wirksam ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über den Bestand des Endvermögens. Der Anspruch entsteht grds. nach Beendigung des Güterstandes und wird bereits vorher geschuldet, wenn Antrag auf Scheidung oder auf Eheaufhebung, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt wird, also ein...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Anfangsvermögen

Rz. 140 § 1379 BGB gewährt – seit seiner Neufassung im Jahre 2009 – ausdrücklich auch einen Auskunftsanspruch bzgl. des Anfangsvermögens. Dies ist insb. bei negativem Anfangsvermögen wichtig, um die Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB entkräften zu können. Rz. 141 Ansonsten gewährt § 1377 Abs. 2 BGB einen einklagbaren und vollstreckbaren Anspruch[330] auf Mitwirkung an einem geme...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Wertangaben

Rz. 144 Der reine Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB beinhaltet noch nicht eine Verpflichtung zur Ermittlung des Wertes der in das Vermögensverzeichnis aufzunehmenden Vermögensgegenstände. Dies kann vielmehr nur zusätzlich nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt werden. Der auskunftspflichtige Ehegatte hat jedoch die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände n...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Wertermittlungsanspruch

Rz. 147 Ferner gewährt § 1379 Abs. 1 Satz 3 BGB – neben dem Auskunftsanspruch[355] – einen zusätzlichen Anspruch auf Wertermittlung, der separat geltend gemacht werden muss.[356] Der Auskunftspflichtige muss danach den Wert der Aktiva und Passiva des Endvermögens ermitteln und angeben. Auch die Einschaltung von Hilfspersonen kann verlangt werden, grds. jedoch nicht die Vorla...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Form der Auskunft

Rz. 356 Neben der Auskunftspflicht besteht nach § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB auch ein Beleganspruch. Dieser umfasst nach einer Grundsatzentscheidung des BGH[848] bei einem Selbstständigen den Anspruch auf Vorlage folgender Belege: Rz. 357 Diese Verpflichtung besteht n...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Illoyale Vermögensminderung

Rz. 139 Seit seiner Neufassung 2009 umfasst der Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB auch einen Anspruch auf Auskunft in Bezug auf illoyale Vermögensminderungen, die nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen zuzurechnen sind, denn es muss Auskunft über das Vermögen erteilt werden, soweit dieses für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist.[326] Dazu gehören auch ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Inhalt und Umfang

Rz. 293 Nach der Bestimmung des § 717 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. steht jedem Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft das Recht zu, die Unterlagen der Gesellschaft einzusehen und sich aus ihnen Auszüge anzufertigen. Nach § 717 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. kann er ergänzend von der Gesellschaft Auskunft über die Gesellschaftsangelegenheiten verlangen. Das Recht richtet sich dabei grds...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Auskunftsrechte

Rz. 886 Das Kontrollrecht des Kommanditisten besteht in erster Linie in einem Einsichtsrecht. Ein allgemeines individuelles Auskunftsrecht (jenseits der Fälle des § 166 Abs. 1 Satz 2 HGB) steht dem Kommanditisten nach der gesetzlichen Konzeption nicht zu. Jedoch besteht ein solches allgemeines Auskunftsrecht als "Kollektivrecht" der Gesellschaft gegen die geschäftsführenden ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Informationsrechte

Rz. 1337 Nach § 1 Abs. 4 PartGG stehen den Partnern einer Partnerschaftsgesellschaft die gleichen Informations- und Kontrollrechte zu, die ein Gesellschafter einer GbR nach § 717 BGB für sich beanspruchen kann. Danach besteht grds. eine Kontrollbefugnis und ein Auskunftsanspruch. Die Kontrollbefugnis bezieht sich darauf, in die Schriften der Gesellschaft, wie Korrespondenzen...mehr

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§ 13 Konzernrecht / b) Hauptversammlung

Rz. 113 Da an der einzugliedernden Gesellschaft auch Minderheitsaktionäre beteiligt sind, entfällt i.d.R. das Vollversammlungsprivileg. Der Auskunftsanspruch besteht in der Hauptversammlung ebenso wie im Grundfall der Eingliederung einer 100 %igen Tochtergesellschaft in die Hauptgesellschaft. Der Eingliederungsbeschluss ist keine Satzungsänderung, §§ 320 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 7 Die Norm unterscheidet zwischen Verzeichnissen, die nur für den dienstinternen Gebrauch des Grundbuchamtes eingerichtet, und solchen, die öffentlich zugänglich gemacht sind, Abs. 1 S. 3. Rz. 8 Die Offenlegung der Verzeichnisse ist ein Justizverwaltungsakt i.S.v. § 23 EGGVG: Die Maßnahme regelt mit Außenwirkung (Auskunftsanspruch!) eine Angelegenheit auf dem Gebiet der F...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Auskunft über provisionsrelevante Umstände (§ 87c Abs. 3 HGB)

Rz. 111 In Ergänzung der Provisionsabrechnung und des Buchauszuges kann der HV gem. § 87c Abs. 3 HGB außerdem Mitteilung über alle Umstände verlangen, die für den Provisionsanspruch, seine Fälligkeit und seine Berechnung wesentlich sind, soweit sie sich nicht schon aus den Büchern des Unternehmers ergeben.[137] Der HV kann eine entsprechende Mitteilung erst und nur insoweit ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VIII. Rechtliche Stellung des Nacherben

Rz. 91 Dem Nacherben stehen gegenüber dem Vorerben folgende Rechte zu:mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Anwendbarkeit von Normen für Handelsvertreter

Rz. 239 Aufgrund der Ähnlichkeit mit der rechtlichen Lage von Handelsvertretern wendet die Rspr. folgende Regelungen des Rechts der Handelsvertreter analog an: Das Wettbewerbsverbot,[335] den Auskunftsanspruch wegen unzulässigen Wettbewerbs des Herstellers,[336] § 86a HGB hinsichtlich der Pflichten des Herstellers,[337] § 87d HGB zum Aufwendungsersatz, die Kündigungsfristen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Dokumentation der Grundbucheinsicht nach Abs. 4

Rz. 18 Durch das Datenbankgrundbuchgesetz v. 1.10.2013 (BGBl I 2013, 3719) wurde m.W.v. 1.10.2014 die Protokollierungspflicht nach Abs. 4 mit § 46a GBV eingefügt.[110] Sie ist vor allem im maschinell geführten Grundbuch relevant. Im Grundbuchabrufverfahren nach § 133 GBO kann der Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder der Inhaber des grundstücksgleichen Rechts A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 Zur Frage des Verhältnisses von § 83 GBV zur Einsicht nach § 79 GBV beim Grundbuchamt selbst wurde zu Recht darauf hingewiesen,[10] dass der Auskunftsanspruch des Eigentümers systematisch nicht schlüssig ist, da eine entsprechende Auskunftsmöglichkeit für den Eigentümer beim Papiergrundbuch generell und beim maschinellen Grundbuch in all den Fällen nicht besteht, in d...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VIII. Verjährung der Ansprüche aus dem Handelsvertretervertrag (§§ 194 ff. BGB)

Rz. 219 Die Verjährung der Ansprüche aus dem Handelsvertretervertrag richtet sich seit der Streichung des § 88 HGB nach §§ 194 ff. BGB . Die Verjährung beträgt nunmehr regelmäßig nur noch 3 Jahre, in Ausnahmefällen gilt die 10-jährige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB, sofern der HV von dem Vorliegen seines Anspruchs keine Kenntnis hatte. Der Verjährungsbeginn richtet sic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Auskunfts- und Berichtspflicht

Rz. 235 Während § 717 Abs. 1 BGB n.F. (vormals: § 716 BGB a.F.) ein Informationsrecht der Gesellschafter einräumt, besteht nach dem neu eingeführten § 717 Abs. 2 BGB n.F. (vgl. vormals: §§ 713, 666 BGB) eine eigenständige Pflicht der geschäftsführenden Gesellschafter, von sich aus der Gesellschaft die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über Geschäftsangelegen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Allgemeines

Rz. 1413 Nach § 118 Abs. 2 AktG kann die Satzung auch vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen, dass Aktionäre ihre Stimme in Abwesenheit schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen. Das Wort Briefwahl meint die Stimmabgabe bereits im Vorfeld der Versammlung. "Brief" bedeutet nicht "Papier". Auch eine elektronische Stimmabgabe ist zulässig. Der Br...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Mitsprache

Rz. 327 Allgemeine gesetzliche Regelungen zu Einfluss- und Kontrollrechten von Nachrangdarlehensgebern existieren nicht. Ohne genaue vertragliche Festlegung besteht daher nur ein Minimalschutz aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze.[252] Damit kommt regelmäßig ein Anspruch auf Rechnungslegung sowie ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach den §§ 242, 259 f., 810 BGB in Betracht...mehr

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§ 13 Konzernrecht / aa) Auskunftsrecht

Rz. 96 § 319 Abs. 3 Satz 5 AktG sieht zugunsten der Aktionäre ein Auskunftsrecht vor. Sie können in der Hauptversammlung, die über die Eingliederung beschließen soll, Auskunft über alle im Zusammenhang mit der Eingliederung wesentlichen Angelegenheiten der einzugliedernden Gesellschaft verlangen. Die Norm entspricht in etwa § 293g Abs. 3 AktG. Das Auskunftsrecht der Aktionär...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Gegenstand der Auskunft

a) Endvermögen Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über den Bestand des Endvermögens. Der Anspruch entsteht grds. nach Beendigung des Güterstandes und wird bereits vorher geschuldet, wenn Antrag auf Scheidung oder auf Eheaufhebung, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Rohausgleich/Unternehmervorteile

Rz. 303 Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs wird neben dem Rohertrag insbesondere auch der Umsatz mit Stammkunden ermittelt. In der Vergangenheit wurde regelmäßig der Umsatz der letzten 12 Monate vor Vertragsende bzw. für den Fall eines atypischen Vertragsjahres[446] auch ein anderer Zeitraum zur Ermittlung des Referenzzeitraumes zugrunde gelegt, um die Stammkunden zu...mehr