Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 9 Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4333]

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ZErb 10/2024, Das Recht des... / c. Historische Auslegung

Im ersten Teilentwurf von v. Schmitt für die erste Kommission sowie im Entwurf der ersten Kommission war ein Hinzuziehungsrecht ausdrücklich nicht vorgesehen.[48] Das Hinzuziehungsrecht in Form eines Zulassungsrechts wurde erst in der zweiten Kommission zum BGB auf Antrag in das Gesetz aufgenommen. Erwogen wurde dabei: Zitat "Der Pflichtteilsberechtigte könne die Hälfte seines ...mehr

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A / 30 Akteneinsicht durch Dritte [Rdn 378]

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / VII. Auskunftsanspruch im Rahmen einer Außenprüfung (Art. 15 DSGVO)

Ein Steuerpflichtiger, bei welchem eine Außenprüfung durchgeführt wird, hat gegenüber dem FA einen Anspruch auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, welche im Prüfungszeitraum im Rahmen der GewSt, ESt und USt vom FA erhoben worden sind. Diesem Auskunftsanspruch steht nicht entgegen, dass die den Steuerpflichtigen betreffenden personenbezogenen Daten von...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Akteneinsichtsrecht nach der DSGVO

Leitsatz 1. § 2a Abs. 5 Nr. 2 der Abgabenordnung ordnet die entsprechende Geltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung für Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Körperschaften beziehen, an. 2. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält keinen Anspruch auf Akteneinsicht. 3. Der zuständige Spruchkörper ist grundsätzlich berechtigt und verpflic...mehr

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Europäischer Betriebsrat: E... / 1.2 Auskunftsanspruch für die Verhandlungsaufnahme

Im EBRG finden sich verschiedene Informationsrechte zu den Tatsachen, die Voraussetzung für die Bildung eines Europäischen Betriebsrats sind. Die zentrale Leitung ist nicht nur zur Erteilung von Auskünften, sondern vielmehr dazu verpflichtet, die für die Aufnahme von Verhandlungen zur Bildung eines Europäischen Betriebsrats erforderlichen Informationen zu erheben und an die ...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 8 Aufsicht, Sanktionen und Haftung

Die zuständige Behörde zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG – und damit zuständige Aufsichts- und Bußgeldbehörde – ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA"). Dem BAFA obliegt neben der behördlichen Kontrolle und Überprüfung der Berichtspflicht der Unternehmen auch die Kontrolle der Implementierung der weiteren Pflichten nach dem Lieferkettengesetz. Zu ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.1 Leistungsverpflichtete

Rz. 18 Nach Abs. 2 Satz 1 hat derjenige, der jemandem, der eine Leistung nach dem SGB II beantragt oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach dem SGB II auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben oder Vermögensgegenstände verwahrt, der Agentur für Arbeit hierüber Auskunft zu geben. Abs. 2 setzt wie auch Abs. 1 voraus, dass...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.8 Rechtsfolgen

Rz. 50 Das Auskunfts- oder Einsichtsverlangen der Agentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers ist ein Verwaltungsakt. Wird die Auskunfts- oder Einsichtspflicht nicht erfüllt, kann sie nach § 66 Abs. 1 SGB X im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchgesetzt werden (so bereits zur Rechtslage nach dem AFG und SGB III: vgl. BSG, Urteil v. 16.8.1989, 7 RAr 82/88; ebenso im Rec...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.5 Auskunftspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen (Abs. 3)

Rz. 37 Abs. 3 regelt die Auskunftspflicht von Arbeitgebern, die SGB II-Leistungsbezieher beschäftigen oder die Personen beschäftigen, die einen Antrag auf SGB II-Leistungen gestellt haben. Nach § 60 Abs. 3 hat derjenige, der jemanden, der Leistungen nach dem SGB II beantragt hat oder bezieht, oder dessen Partnerin oder Partner beschäftigt, sowie derjenige, der einen nach § 6...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.6 Auskunftspflicht der Partner und Dritter (Abs. 4)

Rz. 42 Auskunftsberechtigt sind trotz der alleinigen Erwähnung der "Agentur für Arbeit" alle Grundsicherungsträger (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 27.3.2014, L 2 AS 877/12; Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 60 Rz. 6). Die Auskunftspflicht umfasst sämtliche Leistungen nach § 4 Abs. 1 (Blüggel, in: Luik/Harich, SGB II, § 60 Rz. 29). Rz. 43 Da im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung der...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 3 Literatur

Rz. 30 Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung durch die Jobcenter, SGb 2013, 448. Gabbert, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände in der Sozialversicherung, Kompass/KBS 2007, 22.mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 3 Literatur

Rz. 53 Armborst, Verfahrenfragen zur Auskunftspflicht nichtehelicher Partner, info also 2007, 147. Bülow, Befugnisse der Jobcenter beim unterhaltsrechtlichen Auskunftsverlangen, NZFam 2016, 49. ders., Die eheähnliche Lebensgemeinschaft als sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft, NZFam 2021, 400. Formann, Die Auskunftsansprüche gegenüber Dritten im SGB II und ihre Durchsetzung dur...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.4 § 63 Abs. 1 Nr. 4

Rz. 15 Die Nr. 4 des § 63 Abs. 1 sanktioniert umfassend die Auskunftspflichten Dritter. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 60 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder als privater Träger entgegen § 61 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig der Agentur für Arbeit oder einem zugelassenen kommunalen Tr...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / II. Inhalt des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 Abs. 1 BGB

Dem pflichtteilsberechtigten Nichterben gewähren die §§ 2303 ff. BGB eine Mindestteilhabe am Nachlass des Verstorbenen. Diese Mindestteilhabe ist als schuldrechtlicher Anspruch auf eine wirtschaftliche Beteiligung am Nachlasswert gerichtet. Ein Noterbrecht, das zu einer unmittelbaren dinglichen Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Nichterben führt, ist dem deutschen Erbr...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 3. (Kein) Anspruch auf Belegvorlage oder Belegeinsicht

Einen Anspruch auf Vorlage von Belegen im Auskunftsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB oder auf Einsicht in diejenigen Belege, die dem Inhalt des Nachlassverzeichnisses zugrunde liegen, gibt es nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur im Pflichtteilsrecht nicht.[13] Der Gesetzgeber hat ausdrücklich auf die Normierung eines Belegvorlageanspruch bei der Reform des...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführerin begehrt als Alleinerbin des am 10.3.2020 verstorbenen Erblassers, dessen Lebensgefährtin sie war, die Anweisung an den Notar, ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Sie war zur Auskunftserteilung mittels Vorlage eines solchen durch Teilurteil des angerufenen LG verurteilt worden. Die Beschwerdeführerin beauftragte den Notar im Februar 2021 m...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / J. Eidesstattliche Versicherung – Auskunft

Rz. 194 Nach der Pfändung einer Forderung ist der Drittschuldner verpflichtet, dem Auskunftsverlangen nach § 840 ZPO nachzukommen. Allerdings hat der Gläubiger keinen einklagbaren Anspruch auf die Erklärungspflicht gegenüber dem Drittschuldner.[250] Der Gläubiger kann den Drittschuldner nur im Wege des Schadensersatzes in Anspruch nehmen (§ 840 Abs. 2 ZPO).[251] Rz. 195 Neben...mehr

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

[…] B. Die Anhörungsrüge ist teilweise bereits unzulässig, im Übrigen unbegründet. I. Hinsichtlich der im Verteidigerschriftsatz vom 3.4.2024 vorgebrachten Einwendungen, die nicht allein der Verdeutlichung und Ergänzung des im Schriftsatz vom 15.11.2023 gemachten Vorbringens dienen, ist die Anhörungsrüge unzulässig, weil es insoweit entgegen §§ 46 Abs. 1 OWiG, 356a Satz 2 und...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / I. Einleitung

Der Gesetzgeber eröffnet dem pflichtteilsberechtigten Nichterben in § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB das Recht "bei der Aufnahme des ihm nach § 260 BGB vorzulegenden Verzeichnisses der Nachlassgegenstände zugezogen" zu werden. Das Recht auf Hinzuziehung findet sich auch u.a. beim Verzeichnis des Testamentsvollstreckers (§ 2215 Abs. 3 BGB), beim Verzeichnis des Vorerben (§ 2121 Abs. 2 ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / IV. Keine anwaltliche Berufspflicht gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Rz. 45 Der Rechtsanwalt braucht die Rechtsschutzversicherung nicht über den Fortgang der Angelegenheit zu informieren. Zwar gehen Mandanten und Rechtsschutzversicherungen zumeist bedenkenlos davon aus, dass der Rechtsanwalt der Versicherung gegenüber auskunftspflichtig sei, sodass es offensichtlich einer verbreiteten Handhabung entspricht, dass der Anwalt die Versicherung üb...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / 3. Substantiiertes Bestreiten

Rz. 35 Erfüllt der Kläger seine Substantiierungslast, muss sich auch der Beklagte substantiiert äußern.[26] Allerdings ist auch insoweit die BGH-Rechtsprechung zur sekundären Darlegungslast zu beachten: Danach darf sich der Gegner der (primär) darlegungspflichtigen Partei nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ih...mehr

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FF 09/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 KG, Beschl. v. 9.4.2024 – 16 UF 60/23

… 2. Für die Berechnung der zweijährigen "Sperrfrist" gemäß § 1605 Abs. 2 BGB für das Verlangen des Unterhaltsberechtigten nach einer erneuten Auskunft über das Einkommen und das Vermögen des Unterhaltspflichtigen ist auf den Schluss der letzten Tatsachenverhandlung bzw. auf den entsprechenden Zeitpunkt im schriftlichen Verfahren und nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der ...mehr

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ZErb 09/2024, Kein Verweige... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt und Verfahrensgang Die Alleinerbin beauftragte ein notarielles Nachlassverzeichnis. Der beauftragte Notar verweigerte dies nach über einem Jahr Ermittlungstätigkeit mit der Begründung, dass er die hohen Anforderungen der Rechtsprechung an ein solches Verzeichnis nicht erfüllen könne, da die Erbin die notwendigen Informationen über den Nachlass nicht mitteile, i...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 1. Streitwert der Klage

Rz. 352 Der Streitwert soll nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO in der Klage angegeben werden. Der Gegenstandswert folgt regelmäßig aus dem Forderungswert, z.B. eines eingeklagten Kaufpreises, der Bürgschaftsforderung oder des begehrten Schadensersatzes. Werden mehrere Ansprüche mit einer Endsumme geltend gemacht, z.B. rückständige Monatsmieten und ein Schadensersatzanspruch wegen B...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / II. Inverzugsetzungen

Rz. 16 Fristsetzungen sollten nur dann erfolgen, wenn sie rechtlich erforderlich sind. Insbesondere gegenüber gegnerischen Rechtsanwaltskanzleien genügt andernfalls eine schlichte Bitte um Beantwortung.[16] Drohen der anwaltlich vertretenen Gegenpartei keine nachteiligen Folgen aus einer verspäteten Antwort, ergibt eine Fristsetzung von vornherein keinen Sinn. Ist für den Man...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Anzahl der zu entrichtenden Gerichtsgebühren

Rz. 355 Je nachdem, um welche Verfahrensart es sich handelt, ist eine unterschiedliche Anzahl dieser Gerichtskosten einzuzahlen. Aus der folgenden Übersicht ergeben sich die wichtigsten Gebührentatbestände aus der Anlage 1 zum GKG (mit den Tatbeständen zur etwaigen Herabsetzung): Rz. 356mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1. Vorlage eines inhaltlich formell ordnungsgemäßen und schriftlich verkörperten Nachlassverzeichnisses

Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 Abs. 1 BGB bedarf es durch den Erben der Vorlage eines schriftlich verkörperten Bestandsverzeichnisses i.S.d. § 260 Abs. 1 BGB, das den tatsächlichen und bei entsprechendem Verlangen auch den fiktiven Nachlass vollständig und richtig wiedergibt. Der Erbe ist verpflichtet, alle Informationen mitzuteilen, die den Pflichtteilsber...mehr

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ZErb 09/2024, Die Pflichtte... / V. Formulierungsvorschlag Pflichtteilsstrafklausel mit Rückausnahme

Um eine ungewollte Auslegung zu vermeiden, sollten die Erblasser möglichst genau besprechen und formulieren, welche Handlungen die Folgen der Pflichtteilsstrafklausel auslösen sollen. Der nachfolgende Formulierungsvorschlag berücksichtigt die in der Praxis häufig diskutierten und sanktionierten Handlungen und verbindet die automatische und fakultative Pflichtteilsstrafklause...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 2. Sinn und Zweck des Nachlassverzeichnisses im Pflichtteilsrecht

Der Berechnung des Pflichtteils wird gem. § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt. Der Pflichtteilsberechtigte bedarf zur’wirksamen Durchsetzung seiner verfassungsrechtlich geschützten Mindestteilhabe am Nachlass der Kenntnis über den Bestand und den Wert des Nachlasses.[9] Das Nachlassverzeichnis im Pflichtteilsre...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 4. (Kein) Anspruch auf Besichtigung der Nachlassgegenstände

In § 2314 BGB findet sich für den pflichtteilsberechtigten Nichterben kein Anspruch auf Besichtigung von Nachlassgegenständen. Aus den Motiven zu § 2314 BGB ist allerdings deutlich zu entnehmen, dass dem Pflichtteilsberechtigten gem. § 809 BGB grundsätzlich auf sein Verlangen hin die Nachlassgegenstände vorzulegen sind oder zu gestatten ist, die Nachlassgegenstände zu besicht...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1

Der zweiteilige Aufsatz nähert sich dem Hinzuziehungsrecht, das im Pflichtteilsrecht von zunehmender praktischer Bedeutung ist. Während die Rechtsprechung und Teile der Literatur sich bisher der Frage des Hinzuziehungsrechts i.S.d. § 2314 BGB "negativ" genähert und aufgezeigt haben, welche Form der Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Nichterben zur Erfüllung des Hinzuzi...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 49 Sperrerklärung, Begründetheit einer Klage [Rdn 649]

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul M – Herausgabeanordnungen

Rz. 223 Modul M nimmt die Herausgabeanordnungen im Kontext der Forderungspfändung auf. Dabei ist die Herausgabeanordnung bei der gleichzeitigen Pfändung gegenüber mehreren Schuldnern dem jeweiligen Schuldner nach Maßgabe der Bezeichnung in Modul B zuzuordnen. Aktuelles Formular: Die 2. ÄndVO hat eine Ergänzung am Ende der bisherigen Auflistung um die Bescheinigung nach § 903 Z...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / III. Nutzungspflicht bei der Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Anders als noch nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 beschränkt sich die ZVFV in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ZVFV nicht mehr auf privatrechtliche Forderungen. Alle Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher unterliegen im nachfolgend beschriebenen Umfang der Nutzungspflicht. Wie dargelegt gilt dies für private Gläubiger allerdings zwingend ab dem 1.9.2024, während der öffentlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Hilfsvollstreckung

Rz. 186 Papiere, die nur eine Forderung beweisen, aber nicht Träger des Rechts selbst sind, z.B.: sind nicht Wertp...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 24 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 323]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2024, Erlass einer Be... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten um rückständigen Unterhaltsmehrbedarf. [2] Der im Mai 2012 geborene Antragsteller lebt im Haushalt seiner Mutter. Sein Vater, der Antragsgegner, zahlte für ihn zunächst auf der Grundlage einer außergerichtlichen Einigung Kindesunterhalt. Mit E-Mail vom 24.2.2020 setzte die Mutter des Antragstellers den Antragsgegner "für einen höheren Kindsunte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltgleichheit / 6 Neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz

Die Erforderlichkeit, das Stellenbesetzungsverfahren zukünftig besser zu dokumentieren, ergibt sich ohnehin auch aus der Lohntransparenz-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Hieraus ergibt sich, dass in der Stellenanzeige oder spätestens im Vorstellungsgespräch das Einstiegseinkommen oder dessen Spanne angegeben wer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.2 Allgemeine Vergütungserhöhungen

Zwar hat bei der Festlegung der Vergütung der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte.[1] Dagegen beansprucht der Gleichbehandlungsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des BAG uneingeschränkt Geltung, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsreg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.1 Lohn- und Gehaltsvereinbarungen bei der Einstellung

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat bei der arbeitsvertraglichen Festlegung der Arbeitsvergütung Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, sofern die Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsvergütung ausgehandelt haben.[1] Eine allgemein gültige Anspruchsgrundlage "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kennt die deutsche Rechtsordnung nicht.[2] Der neu einzustel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen den Grundsatz

Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sind je nach Maßnahme unterschiedlich. Dem Arbeitnehmer nachteilige Rechtshandlungen (Kündigung, einseitige Leistungsbestimmungen jeder Art, Widerruf von freiwilligen Leistungen), die unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergehen, sind unwirksam. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichhei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers

Rz. 8 § 83 BetrVG stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage des Einsichtsrechts dar.[1] Das Einsichtsrecht steht dem Arbeitnehmer höchstpersönlich zu. Er kann jedoch auch eine Person hierzu bevollmächtigten, wobei der Arbeitgeber auf einer schriftlichen Vollmacht bestehen kann, die zur Personalakte genommen werden darf. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich auch um ein Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.4 Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Ehegatten haben gegenseitige Auskunftsansprüche nach § 4 Abs. 1 VersAusglG zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Ersatzweise besteht nach § 4 Abs. 2 VersAusglG ein Auskunftsanspruch gegen die betroffenen Versorgungsträger. Rz. 17 Im Gegensatz zu Nr. 2 Buchst. a besteht nach Buchst. b für beide Beteiligte, also sowohl für die ausgleichsberechtigte als auch für die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.2 Verfahren über den Versorgungsausgleich (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 9 Die Vorschriften über den zwischen geschiedenen Eheleuten durchzuführenden Versorgungsausgleich waren bis zum 31.8.2009 bestimmt durch die §§ 1587 ff. BGB bzw. die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG). Seit dem 1.9.2009 finden sich diese Vorschriften gebündelt im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Die diesbezüglichen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.1 Gerichtliches oder Vollstreckungsverfahren wegen Unterhaltsansprüchen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 4 Eine Datenübermittlung kommt nur gegenüber dem Gericht in Betracht, im Vollstreckungsverfahren auch gegenüber dem beauftragten Gerichtsvollzieher. Hierunter fallen ausschließlich Verfahren nach zivilrechtlichen Vorschriften. Für die gerichtlichen Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwillig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenz / 2 Individueller Auskunftsanspruch

2.1 Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten Der Anspruch nach § 10 EntgTranspG besteht nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, womit der Gesetzgeber bezwecken möchte, dass Kleinunternehmen nicht mit dem organisatorischen Aufwand belastet sind, den die Abwicklung eines solchen Auskunftsverfahrens mit sich bringt. Maßstab ist die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenz / 2.4 Form und Adressat des Auskunftsverlangens

Der Auskunftsanspruch muss gemäß § 10 Abs. 2 EntgTranspG lediglich in Textform i. S. d. § 126b BGB geltend gemacht werden. Daher ist eine E-Mail ausreichend. Um missbräuchliche Auskunftsverlangen zu verhindern, verlangt das Gesetz die Angabe einer nach Ansicht des Arbeitnehmers vergleichbaren Tätigkeit, auf die sich die verlangte Auskunft über das Entgelt beziehen soll. Laut...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenz / 2.1 Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten

Der Anspruch nach § 10 EntgTranspG besteht nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, womit der Gesetzgeber bezwecken möchte, dass Kleinunternehmen nicht mit dem organisatorischen Aufwand belastet sind, den die Abwicklung eines solchen Auskunftsverfahrens mit sich bringt. Maßstab ist die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb des Auskunft verlangenden Arbeitnehmers. Die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenz / 2.3 Inhalt des Anspruchs

Inhalt des Auskunftsanspruchs ist nicht die Angabe der konkreten Gehälter aller vergleichbaren Kollegen bzw. Kolleginnen. Vielmehr kann der Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 3 EntgTranspG die Angabe eines nach dem statistischen Median errechneten durchschnittlichen Bruttomonatsentgelts, bezogen auf ein Kalenderjahr, verlangen. Der statistische Median ist der Mittelwert, der in eine...mehr