Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 13. Zwangsvollstreckungsantrag zur Auskunftserteilung

Rz. 334 Wird die Auskunft nicht freiwillig erteilt, so ist sie nach § 888 ZPO zu erzwingen (vgl. allgemein zur Zwangsvollstreckung von Auskunftsurteilen Rdn 281 ff.).mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 12. Freiwillige Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 333 Die eidesstattliche Versicherung ist im FG-Verfahren – §§ 410 Nr. 1, 413 FamFG – abzugeben; funktionell zuständig dafür ist der Rechtspfleger, § 3 Nr. 1 Buchst. b RPflG.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Streitwert

Rz. 327 Der Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nicht nach dem von einer Ausgleichung zu erwartenden Vorteil, sondern nach dem Interesse an der verlangten Auskunft in ihrer Eigenschaft als den Leistungsanspruch sichernde Hilfsleistung.[372]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VII. Sachenrechtliche Auskunftsansprüche

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / IX. Gesellschaftsrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 167 Miterben sind an einem Gesellschaftsanteil ungeteilt mitberechtigt i.S.d. § 18 Abs. 1 GmbHG und können daher ihre Rechte nur gemeinschaftlich ausüben. Zu diesen aus der Gesellschafterstellung erwachsenden Rechten gehört auch das Informationsrecht nach § 51a GmbHG.[190]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VIII. Schuldrechtliche Auskunftsansprüche

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ee) Wiederholung des Vollstreckungsantrags

Rz. 298 Der Auskunftsgläubiger ist nicht gehindert, seinen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zu wiederholen, soweit er meint, der titulierte Auskunftsanspruch sei noch nicht erfüllt und er könne ergänzende Auskunftserteilung beanspruchen. Es wird dann zu prüfen sein, ob er die Voraussetzungen eines ergänzenden Auskunftsanspruchs schlüssig dargelegt hat. An einem etwa...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Ausgleichungspflichtige Zuwendungen

Rz. 442 Auf Aufforderung durch den Erben, aber auch durch andere erbende und nicht erbende pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge, hat der den Pflichtteil fordernde Abkömmling Auskünfte über Zuwendungen der in § 2050 BGB genannten Art ohne eine zeitliche Grenze zu erteilen. Anzugeben sindmehr

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§ 19 Erbteilungsklage / l) Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 213 Die 30-jährige Verjährungsfrist gilt als Ausnahmeregelung für Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB ("Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen") und gem. § 199 Abs. 3a BGB ("Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder deren Geltendmachung die K...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Inhalt des Auskunftsanspruchs

Rz. 197 Nicht über jede Zuwendung ist Auskunft zu geben, sondern nur über solche, die auch der Ausgleichung nach §§ 2050 ff. BGB unterliegen. Anzugeben sind solche Zuwendungen, die nach ihren generellen Eigenschaften, also auch nur möglicherweise, von den Ausgleichungsvorschriften erfasst werden.[192] Die Wertung, ob eine Zuwendung ausgleichungspflichtig ist oder nicht, kann...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Ausnahme: Generalklausel der Rechtsprechung

Rz. 137 Die Rechtsprechung hat immer wieder darauf verwiesen, dass das deutsche Recht keine allgemeine, nicht aus besonderen Rechtsgründen abgeleitete Auskunftspflicht kennt.[135] Trotzdem hat sie eine Generalklausel entwickelt, die vom RG[136] wie folgt umschrieben wurde: Zitat "In Fällen, in denen ein Recht auf Auskunft gegenüber dem Verpflichteten die Rechtsverfolgung in ho...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Gesetzlich geregelte erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 134 Gesetzlich geregelt sind folgende Auskunftsansprüche:mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Ergänzende Auskunft bei umfassendem Auskunftstitel

Rz. 423 Das OLG Schleswig stellte im Beschl. v. 7.4.2011 fest:[474] Zitat "Die Frage, ob ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf ergänzende Auskunft über den Nachlassbestand hat, ist von der weiteren Frage zu unterscheiden, ob er bei einem schon vorliegenden Titel auf umfassende Auskunftserteilung noch einmal auf ergänzende Auskunftserteilung über konkret benannte Nach...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Erbteilung

Rz. 317 Im Rahmen der Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB sind u.U. Vorempfänge auszugleichen, die der Erblasser zu Lebzeiten seinen Abkömmlingen gewährt hat, §§ 2050 ff. BGB. Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB jedem Miterben einen Anspruch auf Auskunft über solche ausgleichungspflichtigen Vorempfänge (Au...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Fehlende gesetzliche Regelung für Belegvorlagepflicht

Rz. 215 Grundsätzlich besteht kein Recht, die Vorlage von Belegen oder sonstigen Unterlagen zu verlangen. Allerdings sind, wenn eine Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben geschuldet ist, nach § 259 BGB im Rahmen des Üblichen Belege vorzulegen. In all den Fällen, in denen aus Auftragsrecht eine Herausgabepflicht des Beauftragten an den Auftraggeber nach § 667 BGB besteht...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 383 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung des Erblassers dartut.[4...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ee) Beendigung der Hemmung durch Stillstand des Verfahrens

Rz. 250 Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so endet die Hemmung mit der letzten Verfahrenshandlung; sie beginnt dann erneut, wenn eine der Parteien das Verfahren weiter betreibt, § 204 Abs. 2 S. 2, 3 BGB.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Möglichkeit der Selbstkorrektur nicht berufungsfähiger Urteile

Rz. 270 Ist eine Berufung gegen ein Urteil nicht zulässig, weil entweder die Berufungssumme nicht erreicht ist oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat und wurde im erstinstanzlichen Verfahren das rechtliche Gehör verletzt, so kann auf Antrag ("Gehörsrüge") eine Selbstkorrektur des Urteils erfolgen, § 321a ZPO.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Verjährung

a) Allgemeines Rz. 240 Für die erbrechtlichen Ansprüche in Buch 5 des BGB gilt grundsätzlich die Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB. Bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers hinsichtlich der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners verjähren auch die aus einem Erbfall herrührenden Ansprüche – mit Ausnahme der Ansprüche auf Heraus...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / dd) Ablaufhemmung

Rz. 249 Nicht nur für die Dauer der in § 204 Abs. 1 BGB genannten jeweiligen Verfahren wird die Verjährung gehemmt, vielmehr endet sie gem. § 204 Abs. 2 S. 1 BGB erst sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung oder anderweitiger Beendigung des eingeleiteten Verfahrens.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Neubeginn der Verjährung

Rz. 255 Nur in zwei Fällen kennt das Gesetz den Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB: (1) bei Anerkennung des Anspruchs durch (2) wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Hemmungswirkung

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Kosten

Rz. 277 Anwaltsvergütung: Nr. 3330 VV RVG sieht eine Verfahrensgebühr vor; die Gebühr entsteht mit einem Gebührensatz von 0,5.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ff) Hemmung bei Verhandlungen

Rz. 251 Verhandlungen erfüllen einen Hemmungstatbestand nach § 203 S. 1 BGB. Verhandlungen sollen nicht unter dem Druck einer drohenden Verjährung stehen.[288]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / I. Zielrichtung

1. Allgemeines Rz. 184 Die einzelnen Auskunftsansprüche unterscheiden sich nach Inhalt und Zweck. Der einfache Auskunftsanspruch ist auf die Mitteilung von Tatsachen aufgrund einer vorausgegangenen Anfrage gerichtet. Da die Anspruchsgrundlagen jeweils einen konkreten Lebenssachverhalt kennzeichnen, lässt sich eine generelle Aussage über den spezifischen Inhalt des einfachen A...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / X. Auskunftsrechte des Vermächtnisnehmers

1. Auskunftsanspruch des Vermächtnisnehmers beim Wertvermächtnis Rz. 501 Bezieht sich ein Vermächtnis auf den Wert eines Gegenstandes oder quotal auf den Wert des Nachlasses, so kann der Vermächtnisnehmer vom Beschwerten – i.d.R. dem Erben – Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses bzw. Wert des betreffenden Gegenstandes verlangen.[580] 2. Auskunftsanspruch des Vermächtni...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / V. Erbenmehrheit als Auskunftsgläubiger

Rz. 223 Steht auf der Gläubigerseite des Auskunftsanspruchs eine Erbenmehrheit, so kann jeder einzelne Miterbe – auch gegen den Willen der anderen Miterben – als gesetzlicher Prozessstandschafter nach § 2039 BGB den Auskunftsanspruch zur Leistung an alle Miterben geltend machen.[262]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Verpflichtung zur Wissensverschaffung

Rz. 464 Den Testamentsvollstrecker kann auch eine "Wissensverschaffungspflicht" treffen, d.h., er muss von seinen eigenen Auskunftsrechten gegenüber Dritten Gebrauch machen. Die vom BGH[525] für das Verhältnis zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem getroffene Entscheidung, dass der Erbe gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten zur Wissensverschaffung verpflichtet ist, ist ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Allgemeines

Rz. 339 Nach § 1922 BGB ist der Nachlass auf den Erben übergegangen, unabhängig davon, ob der Erbe den Nachlass in seinem Bestand und Umfang kennt. Um sein Risiko in Bezug auf die Haftung abschätzen zu können, aber auch um Besitz von den einzelnen Gegenständen ergreifen zu können, muss der Erbe wissen, was im Einzelnen zum Nachlass gehört. Deshalb gewährt das Gesetz dem Erbe...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Besonderheiten im Prozess

Rz. 449 Unabhängig von der Frage, ob ein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich eventuell erhaltener unentgeltlicher Zuwendungen besteht, hat aber der Pflichtteilsberechtigte spätestens solche Angaben in seiner Pflichtteilsklage zu machen. Dem Erben würde nach Ansicht des OLG München ein "prozessuales Mittel zur Verfü...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Kreis der Auskunftsberechtigten

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Zwangsvollstreckung

Rz. 357 Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach § 888 ZPO (siehe hierzu im Einzelnen Rdn 281 ff.).mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Inhalt der Auskunft

a) Umfassender Auskunftsanspruch Rz. 340 Der Erbschaftsbesitzer ist nach § 2027 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Erbenmehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Auskunftspflichten während laufender Verwaltung

a) Entsprechende Anwendung des Auftragsrechts Rz. 456 Die Auskunftspflicht regelt § 2218 BGB, der in verschiedener Hinsicht zur Konkretisierung des zwischen Erben und Testamentsvollstrecker bestehenden besonderen Rechtsverhältnisses auf das Auftragsrecht und damit auch auf § 666 BGB verweist. Aber die dortigen Vorschriften werden lediglich für "entsprechend" anwendbar erklärt...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Nachlassverzeichnis bei Amtsbeginn

Rz. 455 Zur Verpflichtung des Testamentsvollstreckers, den Erben unaufgefordert ein Nachlassverzeichnis zukommen zu lassen, siehe § 13 Rdn 126.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Vorläufiger Rechtsschutz

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 9. Prozessualer Ablauf

a) Stufenanträge Rz. 363 In der mündlichen Verhandlung werden im vorhergehenden Muster (siehe Rdn 356) die Klageanträge Ziff. 1 und Ziff. 2 gestellt. Ergeht darauf bezüglich des Feststellungsantrags Ziff. 1 und des Auskunftsantrags Ziff. 2 ein Teilurteil – auch in der Form des Versäumnisurteils –, so kann der Rechtsstreit erst nach erfolgter Erteilung der Auskunft fortgesetzt...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Rechtsstellung des Vorerben während der Zeit der Vorerbschaft

a) Erstellung eines Nachlassverzeichnisses aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 474 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB. Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleicht...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Inhalt der Auskunft

a) Erbschaftliche Geschäfte Rz. 375 Der Hausgenosse hat Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat. Darunter fällt jedes Tätigwerden mit Bezug auf den Nachlass.[396] Hat der Hausgenosse als Beauftragter oder Geschäftsführer ohne Auftrag gehandelt, so kann auch eine Auskunftspflicht nach § 666 BGB und eine Herausgabepflicht nach §§ 681, 667 B...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 5. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 379 Zum vorläufigen Rechtsschutz siehe Rdn 296 ff.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Vorerben über die Verwaltung des Nachlasses nach Eintritt des Nacherbfalls

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 490 Hier ist zu unterscheiden, ob eine nicht befreite oder eine befreite Vorerbschaft vorliegt: Nicht befreite Vorerbschaft Der nicht befreite Vorerbe ist auf Verlangen des Nacherben verpflichtet, über die Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen (§§ 2130 Abs. 2, 259 BGB). Die Rechenschaftslegung erfordert eine detaillierte, übersichtliche u...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 5. Prozessuales

a) Örtliche Zuständigkeit Rz. 354 Die Klage auf Auskunft kann am Gerichtsstand der Erbschaft, § 27 ZPO, erhoben werden. Aber auch der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12, 13 ZPO ist begründet. b) Hemmung der Verjährung Rz. 355 Die Auskunftsklage allein führt nicht zur Hemmung der Verjährung des Herausgabeanspruchs.[387] Dazu wäre eine Stufenklage mit Rechtshängigmachung des Her...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Auskunftsschuldner

a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht;...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 474 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB. Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[530] Eine Befreiung des Vorerben von ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 4. Wechselseitige Auskunftsansprüche

a) Auskunftsanspruch des Testamentsvollstreckers Rz. 201 Der Testamentsvollstrecker benötigt insbesondere für die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung Angaben der Erben über das Vermögen des Erblassers sowie wegen § 14 ErbStG Angaben über etwaige Vorschenkungen. Ihm wird daher zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten ein Auskunftsanspruch nach § 2218 i.V.m. § 242 BGB zugest...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Anspruch von Miterben auf Erstellung eines Bestandsverzeichnisses aufgrund einer Vorsorgevollmacht

Rz. 127 OLG München, Urt. v. 6.12.2017:[122] Zitat 1. Der aus einem der Erteilung der Vorsorgevollmacht zugrundeliegenden Auftragsverhältnis zustehende Auskunftsanspruch umfasst auch die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses i.S.d. § 260 Abs. 1 BGB. 2. Der Vorsorgebevollmächtigte kann sich nur dann auf die Unmöglichkeit einer Auskunftserteilung berufen, wenn alle zur Verfügung s...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Rechnungslegung

Rz. 188 Die Rechnungslegung ist eine besondere Art der Auskunft, die bei einer mit Einnahmen und Ausgaben verbundenen Verwaltung zu erfolgen hat. Der zur Rechnungslegung Verpflichtete hat eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und Belege vorzulegen. § 259 Abs. 1 BGB ist keine Anspruchsgrundlage, sondern setzt das Best...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Rechtsbehelfe gegen den Notar

Rz. 430 Verzögerungen bei der Arbeit der Notariate fallen grundsätzlich nicht dem jeweiligen Antragsteller zur Last. Ist der Antragsteller aber gleichzeitig Schuldner eines Anspruchs – hier: eines Auskunftsanspruchs, so obliegt es ihm nicht nur, auf eine zeitnahe Erledigung mit Nachdruck hinzuwirken, sondern bei Erfolglosigkeit dieses Bestrebens ggf. Rechtsbehelfe gegen den ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Auskunftsgläubiger

Rz. 373 Auskunftsberechtigt ist der Erbe. Bei Vorhandensein mehrerer Miterben kann jeder den Anspruch – auch gegen den Widerspruch der anderen – geltend machen, allerdings nach § 2039 BGB nur Leistung an alle Miterben verlangen.[394] Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so ist der Anspruch vom Testamentsvollstrecker geltend zu machen, § 2205 BGB. Entsprechendes gilt für de...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Grundsätze

Rz. 432 Im Rahmen des § 2314 BGB besteht grds. kein Anspruch auf Berichtigung oder Vervollständigung einer seitens des Auskunftspflichtigen als abschließend angesehenen Auflistung von Vermögensgegenständen, vielmehr ist der Auskunftsberechtigte auf den Weg der eidesstattlichen Versicherung zu verweisen. Ausnahmen kommen z.B. in Betracht, wenn der Verpflichtete rechtsirrig ei...mehr