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Datenschutz: Der Umgang mit dem Auskunftsanspruch

Sebastian Johann Mauer
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Zusammenfassung

 
Überblick

Art. 15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Personen das Recht, eine Auskunft über die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten von einem Verantwortlichen zu verlangen (Auskunftsrecht).

Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über das richtige Vorgehen vom Eingang einer Anfrage bis hin zur Erteilung der Auskunft.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Art. 12 DSGVO, Art. 15 DSGVO

1 Sinn und Zweck des Auskunftsrechts

Durch das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO erlangen betroffene Personen[1] einen Anspruch gegenüber den Verantwortlichen[2], zu erfahren, ob und wenn ja, welche ihrer personenbezogenen Daten von diesem verarbeitet werden (Auskunftsanspruch). Der Auskunftsanspruch erfüllt zwei Zwecke für die betroffene Person. Zum einen soll der Auskunftsanspruch der betroffenen Person ermöglichen, sich der Verarbeitung ihrer Daten durch den Verantwortlichen bewusst zu werden. Zum anderen soll die betroffene Person im Fall einer Verarbeitung ihrer Daten in die Lage versetzt werden, die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung zu überprüfen.[3]

Vor diesem Hintergrund ist der Auskunftsanspruch an keine rechtlichen Bedingungen oder sonstigen Voraussetzungen geknüpft. Betroffene Personen können jederzeit und ohne konkreten Anlass ihr Auskunftsrecht geltend machen. Es bedarf weder eines konkreten Grundes noch eines besonderen Interesses an der Auskunft, wie etwa den Verdacht einer rechtswidrigen Verarbeitung durch den Verantwortlichen.

Die Formfreiheit des Auskunftsanspruchs eröffnet gleichsam ein gewisses Missbrauchspotenzial, z. B. durch sog. "Datenschutz-Hopper".

Ungeachtet der Intention der betroffenen Person ist daher jeder Auskunftsanspruch sorgsam zu bearbeiten.

[1] Betroffene Person meint eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (Art. 4 Nr. 1 DSGVO), z. B. einen K...

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