Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.3 Erlöschen der Arbeitslosmeldung

Rz. 9 Abs. 3 regelt 2 Tatbestände, bei deren Eintritt die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt. Das Erlöschen bewirkt, dass die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosmeldung nach Abs. 1 Satz 1 nicht mehr vorliegt, gleich, ob die Arbeitslosmeldung elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich erfolgt war. Um sie wieder zu erfüllen und damit auch ein...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.7 Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege

Rz. 48 Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege, die dem gleichen Zweck dienen wie die Grundsicherungsleistungen, wurden nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld–V ab 1.1.2008 von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen. Seit dem 1.1.2011 sind Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege von der Berücksichtigung als Einkommen unabhängig von dem Zweck der Leistungen ausg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.1 Jugendliche

Rz. 3 Abs. 1 Nr. 1 erfasst 2 Personengruppen. Versicherungspflichtig sind zum einen Jugendliche in Einrichtungen nach § 35 SGB IX . Mit Jugendlichen sind nicht nur junge Menschen ab 14 Jahre bis unter 18 Jahre gemeint, sondern nach Sinn und Zweck der Regelung auch diejenigen anderen Alters, die erstmals auf eine Berufstätigkeit vorbereitet werden. Dies wird in der Literatur t...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, welche Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Abs. 1 stellt Beamte und beamtenähnliche Personen wie Richter, Soldaten und andere Personen mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und Beihilfe bzw. Heilfürsorge bei Krankheit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, Geistliche und Mitglieder geistlicher Gen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht Beschäftigter. Die Versicherungspflicht sonstiger Personen regelt dagegen erst § 26. Spiegelbildlich dazu regeln die folgenden Vorschriften die Versicherungsfreiheit Beschäftigter (§ 27) und sonstiger Personen (§ 28). Versicherungsfrei sind Personen in einer geringfügigen Beschäftigung, also insbesondere innerhalb der Geri...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1.3 Ende des Arbeitsverhältnisses wird nicht festgelegt

Wird der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dagegen nicht festgelegt, so endet die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag. Dies gilt auch, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses zwar nachträglich auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag festgelegt wird, der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet ist, Arbeitsentgelt zu zahlen. In diesem Fall bleibt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1 Nachträgliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Wird durch Arbeitsgerichtsurteil oder arbeitsgerichtlichen Vergleich das Arbeitsverhältnis nachträglich "verlängert", so besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis weiter. Es besteht jedoch nur fort, wenn bis zu dem festgesetzten Ende des Arbeitsverhältnisses die bisherige Vergütung weiterzuzahlen ist. Das Beschäftigungsverhältnis verlängert sich selbst dan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 2.3 Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Ändert sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Übergang von Vollzeit- zur Teilzeitarbeit, bei Arbeitsplatzumbesetzungen, bei Beendigung des Probearbeitsverhältnisses) nach dem Bemessungszeitraum, wirken sich die Änderungen nicht auf die Berechnung des Regelentgelts aus. Das gilt auch, wenn die geänderten Verhältnisse vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam ...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 1. Charakteristische Merkmale des Arbeitsverhältnisses

Rz. 5 Vom Arbeitsverhältnis als Unterform des Dienstverhältnisses unterscheidet sich das "freie" Dienstverhältnis – häufig auch als "freie Mitarbeit" bezeichnet – durch einen geringeren Grad persönlicher (nicht notwendigerweise auch wirtschaftlicher) Abhängigkeit.[6] Unter einem Arbeitnehmer verstand schon die bisherige Rechtsprechung denjenigen, der aufgrund eines privatrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Entgeltersatz... / 3.1.2 Schlüsselzahlen für Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2.1 Grundsatz: Geltung für alle Arbeitsverhältnisse

Rz. 19 Das Gesetz gilt gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG für alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer sich durch privatrechtlichen Vertrag dazu verpflichtet hat, eine unselbstständige weisungsgebundene Arbeit zu erbringen. Rz. 20 Das Gesetz gilt also nicht für solche Personen, die nicht als Arbeitnehmer tätig sind. Das bedeutet, dass das MiLoG nicht für selbstständig (d. h. durch...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 274 Der Verweis auf den unbestimmten Zeitraum der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses schließt nicht aus, dass es sich um ein auf das Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung befristetes Arbeitsverhältnis handelt, vielmehr ist dies typischerweise derart auszulegen (vgl. auch Rdn 284 f.).mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.2 Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet und für die Zeit bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist als Abgeltung für entgangene Verdienstmöglichkeiten eine Abfindung gezahlt, gehört sie nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Somit endet auch hier die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 7 Der Arbeitgeber hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeglichene Stunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen. Praxis-Beispiel Das Arbeitsverhältnis wird mit Wirkung zum 1.8.2024 beendet. Die noch nicht ausgeglichenen Stunden sind damit im September 2024, also spätestens zum 30.9.2024...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung einer Abfi... / 2.2 Zahlungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Keine Entlassungsentschädigungen sind Leistungen, die noch während des Arbeitsverhältnisses erarbeitet wurden und lediglich aus Anlass der Beendigung ausgezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere rückständiges Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltungen, anteiliges Weihnachtsgeld oder andere einmalige Leistungen für zurückliegende Zeiten, Treueprämien, Erfindervergütungen, Jubiläumsgelder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 3.1 Reguläres Arbeitsverhältnis

Ob und in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer einen Rentenantrag gestellt hat. Hat er dies nicht getan und verzichtet er damit vorläufig auf Auszahlung der Rente, handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Bei diesem hat der Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Zahlung des Arbeitgeberantei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Muttersch... / 7 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Sachverhalt Die Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 MuSchG beginnen für Arbeitnehmerin A am 15.7. und für Arbeitnehmerin B am 15.10. Beide Arbeitnehmerinnen sind bis zum 31.7. als Auszubildende in dem Unternehmen beschäftigt. Mit Wirkung vom 1.8. werden beide Arbeitnehmerinnen in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Beide Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 13.3 Besonderes Verfahren bei mehreren Dienstverhältnissen

Werden für einen Steuerpflichtigen ELStAM-Daten mehrfach abgerufen, weil er von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn bezieht, kann der Freibetrag beliebig auf die verschiedenen Beschäftigungen verteilt werden. Wird dem Arbeitgeber beim elektronischen Abruf für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis von der ELStAM-Datenbank die Steuerklasse VI mitgeteilt, fällt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Praktische Hinweise zur... / G. Gelegenheiten zur Aktualisierung des Vertrags im laufenden Arbeitsverhältnis

Rz. 49 In der rechtsberatenden Praxis erlebt man es immer wieder, dass – auch etliche Jahre nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 und dem damit einhergehenden Wegfall der früheren Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht – Arbeitsleistungen auf Grundlage von Verträgen erbracht werden, die schon seit Langem nicht mehr den rechtlichen Anforde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 1.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet jedoch die Fortdauer der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bereits vor Ablauf der Monatsfrist. Praxis-Beispiel Beschäftigungsende während der Monatsfrist Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer kündigt sein Beschäftigungsverhältnis zum 30.6. Vom 19.6. vereinbart er mit seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub bis zum Beschäftigungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und Praktikum

Sofern ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die im Betrieb oder Unternehmen bestehenden Entgeltgrundsätze anzuwenden. Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Eine Ausnahme gilt nur, sofern sich die Tätigkeit als Praktikum im Sinne der Legaldefinition des § 22 Abs. 1 Satz 3 MiLo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Begünstigung der Beiträge im Falle der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

fa) Pauschalierung gemäß § 40b EStG Rn. 2656 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Insoweit aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dem ArbN Beträge zustehen, können diese unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr 63 EStG steuerfrei einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung zugewendet werden. Gleichzeitig besteht für sog Altverträge weiterhin die Möglichkeit...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / R. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

I. Musterklausel Rz. 270 Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor seinem Beginn ist ausgeschlossen. (3) Die ersten [Anzahl] Monate des Arbeitsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 1 Dienst-/Arbeitsverhältnis

Die Teilnehmer an einem Bundesfreiwilligendienst werden i. d. R. zwischen 6 und 24 Monate tätig. Grundlage dieser Tätigkeit ist eine Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Auch wenn in dieser Vereinbarung ausdrücklich aufgeführt wird, dass ein Arbeitsverhältnis "nicht begründet" wird, so...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2 Arbeitsverhältnis besteht fort

Lohnsteuerlich ergeben sich keine Besonderheiten. Die Lohnsteuer errechnet sich aus dem tatsächlich an den Arbeitnehmer gezahlten verminderten Arbeitsentgelt. Das lohnsteuerliche Arbeitsverhältnis besteht während der Pflegezeit fort. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht wegen des Fortbestands des Beschäftigungsverhältnisses nicht. Zahlt der Arbeitgeber in der kurzzeitigen Ar...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / II. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG – Enddatum des Arbeitsverhältnisses

Rz. 9 Laut § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 NachwG sind bei befristeten Arbeitsverträgen das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, wobei diese Regelung aufgrund des konstitutiven Schriftformerfordernisses für Befristungen nach § 14 Abs. 4 TzBfG praktisch bedeutungslos ist.[22] Ist von vornherein klar, bis zu welchem konkreten Datum das Arbeitsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 3 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen während der Dauer der Elternzeit, Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen. Unter Umständen bleibt aber der Anspruch auf Sonderleistungen, die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Zunächst entsteht auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub. Der Arbeitgeber kan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 1 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Während des unbezahlten Urlaubs (auch unbezahlter Sonderurlaub) ruhen die Hauptleistungspflichten auf beiden Seiten. Das heißt, der Arbeitgeber braucht kein Entgelt zu zahlen, der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 3.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde (in der Kommune der kommunalen Ausländerbehörde, in Landesaufnahmeeinrichtungen der entsprechend zuständigen Behörde, z. B. Zentrale Ausländerbehörde) sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchfüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / I. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 NachwG – Name, Anschrift und Beginn des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Keine besonderen Schwierigkeiten dürften die Nachweispflichten gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 NachwG, betreffend Namen und Anschrift der Vertragsparteien sowie Beginn des Arbeitsverhältnisses (wobei der Beginn der Vertragslaufzeit gemeint ist)[20] bereiten, welche von der Gesetzesänderung auch unberührt geblieben sind. Bei juristischen Personen ist auch die Rechtsfor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.4 Erstes Dienstverhältnis

Die Steuerbefreiung wird jedem Arbeitnehmer nur einmal im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses gewährt. Daraus folgt, dass der Arbeitgeber die Beiträge für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann steuerfrei lassen darf, wenn er den Lohnsteuerabzug nach einer der Steuerklassen I–V durchführt. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein weiterbest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sperrzeit / 1.1.1 Lösung des Beschäftigungsverhältnisses

Anlass für eine Sperrzeitprüfung ist allein die Beendigung des (sozialversicherungsrechtlichen) Beschäftigungsverhältnisses, nicht des Arbeitsverhältnisses. Praxis-Beispiel Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Beschäftigungslosigkeit Ein Arbeitnehmer war wegen Elternzeit von der Arbeit freigestellt. Nach Ablauf der Elternzeit beendet er das Arbeitsverhältnis und mel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Pensionsverpflichtungen bei anderen Rechtsverhältnissen als Dienstverhältnissen (§ 6a Abs 5 EStG)

Rn. 279 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 6a Abs 3 und 4 EStG verwenden im Zusammenhang mit dem Pensionsberechtigten den Begriff des Dienstverhältnisses, womit idR der Unterfall des Arbeitsverhältnisses gemeint ist. Laut § 6a Abs 5 EStG gelten die Abs 3 und 4 Zitat "entsprechend, wenn der Pensionsberechtigte zu dem Pensionsverpflichteten in einem anderen Rechtsverhältnis als einem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Ruhen des Dienstverhältnisses

Rn. 134 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ruht das Dienstverhältnis zwischenzeitlich – wird es also nicht gekündigt, ruht aber die Dienstleistungspflicht des Versorgungsanwärters oder ist trotz der Kündigung eine Rückkehr vereinbart –, bleibt es hinsichtlich der Rückstellungsberechnung bei dem ursprünglichen Eintrittsdatum als maßgeblichem Zeitpunkt für die Berechnung der Teilwertp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 2 Lohnzahlung nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Zahlt der Arbeitgeber an einen ehemaligen Arbeitnehmer Arbeitslohn aus (z. B. Sonderzahlungen), bleibt der Arbeitgeber weiterhin zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Zu unterscheiden ist zwischen der Zahlung von laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen. Laufender Arbeitslohn Laufender Arbeitslohn ist nach den ELStAM zu versteuern, die am Ende des entsprechenden (vergangenen) L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 3 Erstes Dienstverhältnis

Der BAV-Förderbetrag wird für alle Personen gewährt, die lohnsteuerlich als Arbeitnehmer einzustufen sind, also auch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmer beim Arbeitgeber in einem ersten Dienstverhältnis stehen. Dies sind alle Arbeitnehmer, die nach den ELStAM in die Steuerklassen I–V eingereiht sind. Nur Arbeitnehmer in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erneute Aufnahme eines Dienstverhältnisses

Rn. 131 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Anrechnung von Vordienstzeiten kommt in Betracht, wenn der Vor-ArbG personenidentisch mit dem neuen ArbG ist, so dass das Dienstverhältnis beendet war und neu begründet wird. Die FinVerw (R 41 Abs 11 S 1 EStR 1996 Alt 1) ließ zugunsten des StPfl zu, dass der neue Dienstbeginn stets um die frühere Dienstzeit vordatiert werden konnte (vgl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis

Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei Arbeitgeberwechsel Die Pauschalie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.10 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Gesetzgeber fördert den Aufbau von betrieblicher Altersversorgung bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine großzügige Sonderregelung.[1] Beiträge zur Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden, bleiben im Rahmen einer sog. Vervielfältigungsregelung steuerfrei. Die Anwendung dieser Vervielfältigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.5 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Infographic Anwendung bei umlagefinanzierten Pensionskassen und bei kapitalgedeckter bAV Zuwendungen an Direktversicherungen oder Pensionskassen, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden[1], sind durch Anwendung der Vervielfältigungsregelung über die Grenze von 1.752 EUR hinaus mit 20 % pauschalierungsfähig. Das pauschalierungsfähige Volumen ergibt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.11 Nachholung der Steuerbefreiung bei ruhendem Dienstverhältnis

Seit 2018 kann die Steuerbefreiung für Kalenderjahre nachgeholt werden, in denen das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber ruhte. Eine Nachzahlung kommt insbesondere für Zeiten einer Entsendung ins Ausland, während der Elternzeit oder eines Sabbaticals in Betracht. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für ein ganzes Kalenderjahr (1.1. bis 31.12.) kein steuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.2 Ruhendes Beschäftigungsverhältnis

Einmalzahlungen sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts nur insoweit zu berücksichtigen, als sie aus der zu beurteilenden Beschäftigung resultieren. Werden hingegen einmalige Einnahmen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen gezahlt, bleiben sie außer Betracht (z. B. bei Wehrdienst oder Elternzeit).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / 6 Kein Faktorverfahren für weitere Dienstverhältnisse

Die Steuerklasse VI kann nicht in das Faktorverfahren einbezogen werden. Arbeitslöhne aus weiteren Dienstverhältnissen, die nach Steuerklasse VI besteuert werden, bleiben bei der Ermittlung des Faktors unberücksichtigt.[1] Auch bei Anwendung des Faktorverfahrens kann für Arbeitnehmer-Ehegatten/Lebenspartner für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis beim ersten Dienstverh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeit / 1 Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis

Kurzarbeit führt nicht zur Beendigung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses, sondern lediglich zu einer zeit- bzw. teilweisen Suspendierung der Arbeits- und Entgeltzahlungspflicht. Die übrigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben durch Kurzarbeit grundsätzlich unberührt. Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einseitig Kurzarbeit anzuordnen. Die Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Auslandszuschläge bei ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen (§ 3 Nr 64 S 1 EStG)

da) Der Personenkreis Rn. 2224 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 S 1 EStG betrifft ArbN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB Bund, Länder, Gemeinden, s Rn 967) in einem Dienstverhältnis stehen und die dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen. Rn. 2225 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift differenziert ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Auslandszuschläge bei ArbN, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie bei einer solchen ermittelt (§ 3 Nr 64 S 2 EStG)

ea) Der Personenkreis Rn. 2230 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 S 2 EStG stellt auch die Auslandszuschläge bei ArbN steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie eine solche ermittelt. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Gleichbehandlung (verfassungsrechtlich mE zulässig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Teilwert vor Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 6a Abs 3 Nr 1 S 2 EStG)

1. Teilwert als Anwartschaftsbarwert abzüglich Prämienbarwert Rn. 120 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 1 EStG (Alt 1) gilt als Teilwert einer Pensionsverpflichtung Zitat "vor Beendigung des Dienstverhältnisses des Pensionsberechtigten der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wj abzüglich des sich auf denselben Zeitraum ergebenden Barwerte...mehr