Ob und in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer einen Rentenantrag gestellt hat. Hat er dies nicht getan und verzichtet er damit vorläufig auf Auszahlung der Rente, handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Bei diesem hat der Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Zahlung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.

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