Rz. 7

Der Arbeitgeber hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeglichene Stunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen.

 
Praxis-Beispiel

Das Arbeitsverhältnis wird mit Wirkung zum 1.8.2024 beendet. Die noch nicht ausgeglichenen Stunden sind damit im September 2024, also spätestens zum 30.9.2024 auszugleichen.

Liegt nach Vertragsende ein Negativsaldo vor und kann der Arbeitnehmer die fehlenden Stunden auch nicht mehr nachholen, so muss der Arbeitnehmer einen finanziellen Ausgleich leisten. Die Rechtsprechung lässt allerdings eine Verrechnung mit offenen Vergütungsansprüchen zu.[1] Liegt ein Positivsaldo vor, so ist dieser nach oben genannten Grundsätzen auszuzahlen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge