Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.4 Im neuen Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen Arbeitsentgelt erzielt

Rz. 12 Hat der Rehabilitand erst kurze Zeit vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Übergangsgeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, sind für die Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt und die Stunden des kürzeren Abrechnungszeitraums zugrunde zu legen (vg...mehr

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Führung auf Zeit / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 32 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Zeit. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Zeit stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befristun...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

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Führung auf Zeit / 2.2.1 Bei einer Neueinstellung

Die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses mit einem externen Bewerber erstreckt sich grundsätzlich bis auf vier Jahre. Diese vier Jahre kann, muss der Arbeitgeber aber nicht ausschöpfen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, mit dem Beschäftigen eine höchstens zweimalige Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses bis zu einer Gesamtdauer von acht Jahren zu vereinba...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 36 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie z. B. Weihna...mehr

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Führung auf Zeit / 2.2.2 Bei einer Vorbeschäftigung

Problematischer ist die Festlegung der Dauer des befristeten Arbeitsvertrags, wenn eine sachgrundlose Befristung wegen einer Vorbeschäftigung nicht zulässig ist. In welchem Umfang in diesem Fall die tarifvertraglich vorgesehenen Höchstfristen ausgeschöpft werden können, hängt wiederum von jedem Einzelfall und dem zu Grunde gelegten Sachgrund ab. Daher kann keine generelle Au...mehr

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Führung auf Zeit / 1 Einleitung

Eine der völlig neuen Regelungen im neuen Tarifrecht ist § 32 TVöD, der die Führung auf Zeit regelt. Die Tarifvertragsparteien wollten mit dieser Regelung ermöglichen, dass sich der Arbeitgeber von erfolglosen Führungskräften ohne besondere Kündigung und ohne Zahlung einer Abfindung trennen kann. Der Arbeitgeber braucht nicht einmal begründen, warum er den Arbeitsvertrag nic...mehr

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Führung auf Zeit / 2.3 Vergütung während der Ausübung der Führungsposition

Während der Ausübung der Führungsposition erfolgt die Vergütung bei externen Bewerbern entsprechend der Eingruppierung der jeweiligen Führungsaufgabe. Es wird daneben wie bei der Führung auf Probe keine zusätzliche "Attraktivitätsprämie" gezahlt.mehr

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Führung auf Zeit / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des Arbeitsvertrags einher. Praxis-Beispiel Der Beschäftige übt eine höherwertige Tätigkeit aus und hat Anspruch auf die entsprechende höhere Vergütung. Der Beschäftige wird nicht mehr nur in ...mehr

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Führung auf Zeit / 3 Befristete Führungspositionen bei internen Bewerbern

Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, kann dem Beschäftigen gem. § 32 Abs. 3 Satz 1 TVöD vorübergehend eine Führungsposition bis zu den in § 32 Abs. 1 TVöD genannten Fristen übertragen werden. 3.1 Form der Übertragung Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mi...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.5 Mehrarbeitsstunden

Rz. 22 Mehrarbeitsstunden wirken sich auf die Arbeitszeit erhöhend aus, wenn sie regelmäßig geleistet und vergütet wurden. Unter Mehrarbeitsstunden versteht man die Stunden, die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistet und zusammen mit den Mehrarbeitszuschlägen in Geld vergütet werden. Die Berücksichtigung von Mehrarbeitsstunden im Zusammenhang mit der R...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.6 Arbeitsentgelt für Zeiten einer Freistellung oder als Wertguthaben (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 32 Seit dem Jahr 1998 gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt in einem sog. Wertguthaben anzusparen und diese zur Finanzierung einer längerfristigen Freistellung von der Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt einzusetzen (§§ 7b ff. SGB IV). Diese Wertguthaben können z. B. aus Teilen des laufenden Arbeitsentgelts od...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.3 Transfer-Kurzarbeit

Rz. 49 Das Transfer-Kurzarbeitergeld zielt darauf ab, den Wechsel der Arbeitnehmer von der bestehenden Beschäftigung bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber in eine neue Beschäftigung bei einem "anderen" Arbeitgeber ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit sicherzustellen. Das Transfer-Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn aufgrund einer Betriebsänderung der Arbeitsausfall nicht nur v...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.2 Bemessungszeitraum

Rz. 25 Ist das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen, wird der Berechnung des Regelentgelts das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonat erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Bemessungszeitraum ist der Kalendermonat; er muss vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet sein...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1 Berechnung des Regelentgelts (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Rz. 4 Als Regelentgelt bezeichnet man den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts. § 67 ist nur für die Rehabilitanden von Bedeutung, die zulasten der Rentenversicherung eine Leistung zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge oder eine sonstige Leistung zur Teilhabe erhalten (vgl. §§ 14, 15, 31 SGB VI i. V. m. § 42 SGB IX) und am T...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.3 Teilarbeitslosigkeit (Abs. 2)

Rz. 40 Für die Berechnung des Regelentgeltes ist § 67 Abs. 2 für diejenigen Arbeitnehmer von Bedeutung, die bisher mindestens 2 Beschäftigungen gleichzeitig ausübten (Mehrfachbeschäftigte) und zum Zeitpunkt des Beginns der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung wegen einer (beendeten) Beschäftigung teilarbeitslos sind. § 67 Abs. 2 bestimmt hier, dass für die Berechnung des R...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 3.5.2 Bedarfsermittlung und Berechnung (Abs. 2 Satz 4 bis 8)

Rz. 13 Persönliche Budgets werden auf der Grundlage der nach den §§ 14 bis 24 getroffenen Feststellungen so bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das...mehr

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Jansen, SGB VI § 303 Witwer... / 2.2 Voraussetzungen für eine Witwerrente nach "altem" Recht

Rz. 4 Soweit das "alte" Hinterbliebenenrecht Anwendung findet, müssen für die Gewährung der Witwerrente die weiteren Voraussetzungen gemäß Satz 1 erfüllt sein. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Ehefrau überwiegend den Familienunterhalt im letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode getragen hatte. Grundsätzlich bezieht sich der letzte wirtschaftliche Dauerzustan...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 302a ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und durch das RÜG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ergänzt worden. Mit Wirkung zum 1.4.1999 ist Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) geändert worden. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist mit Wirkung zum 1.1.2000 Abs. 2 um Sa...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.3 Ermittlung des Gesamt-Regelentgelts

Rz. 39 Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt erhöht sich um den anteiligen Betrag der beitragspflichtigen Einmalzahlung. Da das Regelentgelt der auf den Kalendertag umgerechnete Teil des Bruttoarbeitsentgelts darstellt, beträgt der anzurechnende Anteil der Einmalzahlung stets der 360. Teil der der Beitragsberechnung unterworfenen Einmalzahlungen. Es ist unerhebli...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4 Kurzarbeitergeld (Abs. 3)

Rz. 43 Wenn Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation richtet sich das fortzuzahlende Arbeitsentgelt nach der verkürzten Arbeit...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.5 Unständig Beschäftigte

Rz. 31 Unständig Beschäftigte sind Personen, die regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse eingehen, welche aufgrund von Arbeitsverträgen bzw. aufgrund der Natur der Sache auf weniger als eine Woche beschränkt sind. Als Woche ist dabei die Beschäftigungswoche zu verstehen, ein Zeitraum von 7 aufeinander folgenden Kalendertagen, der mit dem ersten Tag der Beschäftigung beginnt. B...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.6 Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige

Rz. 9 Bei Abs. 7 handelt es sich um eine übergangsrechtliche Vorschrift, die aus Gründen des Vertrauensschutzes erforderlich war, um Bestands- wie Neurentner, die ehrenamtlich tätig sind, nach geänderter Rechtsprechung des BSG zu schützen. Nach ihrer bisherigen Rechtsanwendung hatten die Rentenversicherungsträger Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte sowie für eh...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3.3 Kinder

Rz. 17 Weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Haushaltshilfe ist, dass bei Beginn der Haushaltshilfe (nicht bei Beginn der Teilhabeleistung, vgl. Rz. 18) im Haushalt zumindest ein Kind lebt, das nicht älter als 11 Jahre (Rz. 18) oder zwar älter als 11 Jahre, aber behindert und auf Hilfe angewiesen (vgl. Rz. 19) ist. Keine Rolle spielt, ob das Kind familienversichert, selbs...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.3.2 Keine andere Person kann den Haushalt weiterführen

Rz. 15 Der Anspruch auf Haushaltshilfe setzt u. a. voraus, dass keine andere Person im Haushalt lebt, die die Haushaltsarbeiten (Inhalt: vgl. Rz. 13) anstelle des Rehabilitanden im Rahmen des Zumutbaren weiterführen kann. Entscheidend ist das tatsächliche Leben einer anderen Person in dem Haushalt, die den Haushalt anstelle des Rehabilitanden weiterführen könnte. Auf eine ver...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.3 Menschen mit Behinderungen (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 regelt für Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten oder Blindenwerkstätten (vgl. §§ 219 ff., 226 SGB IX) eine beitragspflichtige Einnahme in Höhe von 1/5 der monatlichen Bezugsgröße, wenn das tatsächliche Arbeitsentgelt diese Höhe unterschreitet. Die Regelung setzt allerdings das Bestehen eines abhängigen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverh...mehr

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Sommer, SGB V § 400 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 309 Abs. 1 und Abs. 2 wurden durch Anl. I Kap. VIII Sachgebiet G Abschn. II Nr. 1 des Einigungsvertrages v. 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 1048) eingeführt. Abs. 3 bis 5 kamen mit Wirkung zum 1.8.1991 durch Art. 6 Nr. 5 des Rentenüberleitungsgesetzes v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) hinzu. Schließlich wurde Abs. 6 durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäf...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 wurde zum 1.1.1998 geändert durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 2 wurde zum 1.4.1999 geändert durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). Abs. 2 Nr. 2 wurde zum 1.7.2001 neu gefasst durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Abs. 1 wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. ...mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.2 Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Rz. 5 Abs. 1a greift § 20 Abs. 2 SGB IV und § 344 Abs. 4 auf. In § 20 Abs. 2 SGB IV wird ein Übergangsbereich definiert, der für das gesamte Sozialgesetzbuch gilt. Der Übergangsbereich umfasste bis 30.9.2022 ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von mehr als 450,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR monatlich. Ab dem 1.10.2022 umfasst der Übergangsbereich ein regelmäßiges...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.1 Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt umf...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Auflösend bedingte Mietverhältnisse

Rz. 5 Auflösend bedingte Mietverhältnisse sind diejenigen, deren Ende von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängt, dessen Eintritt ungewiss ist. Das ist bei einem Werkwohnungsmietvertrag das Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BGH, Urteil v. 11.11.2020, VIII ZR 191/18, WuM 2021, 47: LG Berlin, GE 2004, 890), bei einem Untermietverhältnis die Beendigung des Hauptmietv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 12 Die Anwendung von § 4 Nr. 26 UStG setzt voraus, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und der Betroffene nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Die Vorschrift zeigt, dass z. B. auch eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit – z. B. als ehrenamtliches Mitglied in einem staatlichen Prüfungsausschuss – grundsätzlich der Umsatzbesteuerung unterliegt. Den...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendung der Vorschriften über die Miete ist einmal, dass es sich um Wohnraum handelt, der im Rahmen eines Dienstverhältnisses überlassen worden ist, d. h., Dienst- und Mietvertrag sind nicht getrennt voneinander abgeschlossen worden, sondern der Wohnraum wird im Rahmen des Dienstverhältnisses ohne besonderen Mietvertrag daneben überlassen und di...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 7 Die entsprechende Anwendung des Mietrechts auf derartige Werkdienstwohnungen bedeutet, dass sowohl die Vorschriften über die Beendigung des Mietverhältnisses als auch der soziale Kündigungsschutz gelten. Rz. 8 Ist der Dienst-/Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, so endet das Mietverhältnis über den Wohnraum ebenfalls, ohne dass es einer Kündigung beda...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt den bis zum 1.9.2001 § 565e über die entsprechende Geltung der Mietrechtsvorschriften für bestimmte Werkdienstwohnungen mit sprachlichen Änderungen. Der Schutzbereich wurde allerdings auf diejenigen Personen ausgedehnt, mit denen der Mieter einen "auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt" geführt hat. Die in § 576b Abs. 2 geregelte Unwirksamkei...mehr

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Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags während der fest vereinbarten Mindestlaufzeit

Zusammenfassung Eine ordentliche Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages kann im Falle einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit schon während des Zeitraums der Mindestlaufzeit wirksam erklärt werden, wenn die Kündigungsfrist erst nach Ende der Mindestlaufzeit abläuft. Geschäftsführeranstellungsverträge beinhalten häufig vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich...mehr

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Sommer, SGB V § 335 Diskrim... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den Schutz der Versicherten vor Missbrauch der Daten ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Es handelt sich um die zentrale Vorschrift zum Verwendungs-, Vereinbarungs- und Diskriminierungsverbot hinsichtlich der Daten der Versicherten in Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Sie ist ein Baustein, mit dem im Normengeflecht der Telematikinfrastruktur – ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.4 Pflichtbeiträge für behinderte Menschen (Abs. 4)

Rz. 22 § 256 Abs. 4 sieht für behinderte Menschen in geschützten Einrichtungen (vgl. auch § 1 Nr. 2, § 162 Nr. 2) – ebenfalls auf Antrag – mindestens 0,75 Entgeltpunkte für jedes volle Kalenderjahr an Pflichtbeiträgen bis zum 31.12.1991 vor, wenn Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Rz. 23 Für die anteilige Ermittlung der Entgeltpunkte gelten – wie bei Abs. 3 – §§ 121 und 123...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2.2 Doppelversicherung versus Mehrfachversicherung

Rz. 9 Die Doppelversicherung betrifft daher Fälle, in denen Versicherungspflicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnis in mehreren Zweigen der Rentenversicherung begründet wird. Insoweit ist die Doppelversicherung abzugrenzen von der Mehrfachbeschäftigung/Mehrfachversicherung, die vorliegt, wenn ein Versicherter bei mehreren Arbeitgebern innerhalb eines Monats aufgrund ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388): In Abs. 1 Nr. 4 wurde ab 1.4.1999 "bis zum 31.3.1999" eingefügt. durch das 4. Euro-Einführungsgesetz: In Abs. 1 wurde mit Wirk...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 12 Weitere Voraussetzung für die verkürzten Fristen bei der Ausübung des Kündigungsrechts des Vermieters ist die Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung darf dem Mieter also erst dann zugehen, wenn das Dienstverhältnis beendet ist; eine vorher zugehende Kündigung ist allerdings nicht unwirksam, sondern beendet das Mietverhältnis zum nächstzulässigen Te...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Ausschluss der Sozialklausel

Rz. 4 Der Mieter kann sich dagegen nicht auf die soziale Härte berufen, wenn der Vermieter eine funktionsgebundene Werkmietwohnung gekündigt hat, weil er den Wohnraum für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten aus dem gleichen Grund benötigt oder der Mieter seinerseits das Dienstverhältnis grundlos gelöst oder begründeten Anlass zur Auflösung des Dienstverhältnisses...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 Werkwohnung

Rz. 3 Werkwohnung ist diejenige Wohnung, die mit Rücksicht auf ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis vermietet wird, wobei das Dienst- oder Arbeitsverhältnis maßgebenden Einfluss auf den Abschluss des Wohnraummietvertrages gehabt haben muss (LG Aachen, Urteil v. 25.11.1983, 5 S 337/83, WuM 1985, 149; LG Aachen, Urteil v. 14.2.1991, 6 S 292/90, MDR 1991, 542; Schmidt-Futterer/Li...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Kündigungsfristen

Rz. 17 Die Kündigung der Mietverträge über gewöhnliche Werkwohnungen, die weniger als zehn Jahre überlassen waren, ist bei allen Mietverhältnissen spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig, so dass die Kündigungsfrist drei Monate – abzüglich der Karenzzeit von drei Werktagen – beträgt. Sonnabend, Sonntag und ein am Ort...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Betriebsbedarf

Rz. 14 Gewöhnliche Werkwohnungen kann der Vermieter kündigen, wenn der Mieter aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet und der Wohnraum für einen anderen zur Dienstleistung Verpflichteten benötigt wird. Ausreichend ist auch, dass die Beendigung des Mietverhältnisses kurz bevorsteht. Da die Kündigung eine besondere Form der Eigenbedarfskündigung darstellt, muss die ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wohnungen, die im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis vermietet worden sind, unterliegen den Sondervorschriften der §§ 576–576b. Durch diese Vorschriften wird der Kündigungsschutz für diese Wohnungen gelockert, sobald das Arbeits- oder Dienstverhältnis beendet ist. Durch diese Lockerung soll einerseits der Bau von Wohnungen für Betriebsangehörige gefö...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2 Unbefristete Mietverhältnisse

Rz. 11 Die verkürzten Kündigungsfristen des § 576 gelten nur für Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit, was sich daraus ergibt, dass § 576 die ordentlichen Kündigungsfristen modifiziert, die nur bei solchen Mietverhältnissen gelten, ebenso wie die in § 576a in Bezug genommene Sozialklausel. § 576 gilt nicht für befristete Mietverhältnisse (Schmidt-Futterer/Lindner, § 576 Rn....mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Muster

Rz. 11 Kündigung von bis zu 10-jährigen Mietverhältnissen in Werkmietwohnungen [576a-1] Einschreiben/Rückschein Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau//die Wohnungsbaugesellschaft … / … GmbH und Co. KG vertrete, ...mehr