Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.4 Anzeige- und Nachweispflichten

Die Anzeige- und Nachweispflichten bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation werden in § 9 Abs. 2 EFZG eigenständig geregelt. Mitzuteilen hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Maßnahmedauer und gegebenenfalls eine Verlängerung der Maßnahme. Wie die Mitteilung (Anzeige) bei Krankheit hat diese Mitteilun...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.5.3 Zeit- und Leiharbeitnehmer, Entsandte

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern in befristeten Arbeitsverhältnissen[1] und in Leiharbeitsverhältnissen[2] ist Gegenstand der Richtlinie 91/383/EWG vom 25.6.1991.[3] In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Richtlinienvorgaben durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 7.8.1996. Der europäische Binnenmarkt hat zu einem zunehmenden grenzüberschreite...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.4 Verbot der Diskriminierung wegen des Alters – Richtlinie 2000/78/EG

Die Richtlinie 2000/78/EG untersagt auch jede unmittelbare und mittelbare Ungleichbehandlung aufgrund des Lebensalters in Beschäftigung und Beruf durch Normen mit unionsrechtlichem Bezug.[1] Schutzgehalt Dieses Verbot erfasst nicht nur eine Schlechterstellung älterer Arbeitnehmer, sondern auch eine Diskriminierung der jüngeren Arbeitnehmer. Dies ist für viele Arbeitsbedingunge...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.1 Nachweispflichten des Arbeitgebers

Die Richtlinie 91/533/EWG vom 14.10.1991[1] (Nachweisrichtlinie) hatte Mindestforderungen zur Information des Arbeitnehmers über die für ihn geltenden Arbeitsbedingungen (zu erbringende Tätigkeit, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, ggf. geltende Tarifverträge) aufgestellt. Die Richtlinie galt für alle bestehenden und neuen Arbeitsverträge, die dem Recht eines Mitgliedst...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.4.2 Rechtfertigung

Die allgemeine Rechtfertigung für mittelbare Diskriminierungen und die speziellen Rechtfertigungstatbestände für unmittelbare Diskriminierungen (wesentliche und entscheidende Anforderung des Berufs) sind in § 3 Abs. 2 AGG sowie § 8 AGG übernommen worden. Gerade § 8 AGG nimmt an Bedeutung in der Rechtsprechung zu.[1] Die Gesetzesbegründung nennt z. B. für die wesentliche und ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 4.3 Teilzeitarbeit und Befristung

Die Richtlinien zur Teilzeitarbeit und zur Befristung sind in Deutschland durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000[1] umgesetzt worden. Die Teilzeitrichtlinie 97/81/EG vom 15.12.1997[2] setzt eine Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner über Teilzeitarbeit (RV-Tz) in Kraft. Diese dient dem Ziel, unmittelbare Diskriminierungen von Teilzeitbes...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.5 Ausschluss- und Verjährungsfristen

Anspruch auf Karenzentschädigung verjährt nach 3 Jahren Die Karenzentschädigung ist ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Deshalb unterliegt sie der üblichen Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die jeweiligen Ansprüche entstanden sind.[2] Ausschlussfristen nicht immer anwendbar Einzelvertraglich oder auch aufgrund von Tarifver...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4.5 Ausübung des Wahlrechts

Keine besondere Erklärung erforderlich Das entstehende Wahlrecht muss vom Arbeitnehmer zu Beginn der Verbotszeit lediglich ausgeübt werden, einer gesonderten Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Er muss sich entscheiden, ob er sich auf die Unverbindlichkeit berufen will mit der Folge der zulässigen Ausübung des Wettbewerbs oder aber, ob er sich an das Wettbewe...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4.1 Abweichen von den gesetzlichen Mindestbedingungen

Weichen die Vertragsparteien von den eben dargestellten Grundzügen unter den Voraussetzungen der §§ 74–75c HGB zum Nachteil des Arbeitnehmers ab, so ist eine solche Vereinbarung unwirksam.[1] Überschreitet die Wettbewerbsabrede den maximal zulässigen Zeitraum von 2 Jahren[2], so ist sie allerdings nur hinsichtlich des 2 Jahre überschreitenden Zeitraums unwirksam.[3] Enthält da...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.1 Höhe und Berechnung der Karenzentschädigung

Aus § 74 Abs. 2 HGB ergibt sich die Höhe der zu zahlenden Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte des zuletzt bezogenen Entgelts; § 74b Abs. 2 und 3 HGB weisen Berechnungsvorschriften hierfür aus. Es kommt bei der Frage, welche Leistungen einzubeziehen sind, nicht auf den Zahlungszeitpunkt an, sondern welchem Monat sie zuzurechnen sind. Erfolgt für den letzten Monat de...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4.4 Außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers

Folge: Wahlrecht des Arbeitnehmers Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis außerordentlich, weil sich der Arbeitgeber vertragswidrig verhalten hat[1], so führt auch dies zu einem Wahlrecht des Arbeitnehmers. Will er sich nicht an das Wettbewerbsverbot halten, muss er dies binnen eines Monats nach dem Ausspruch der Kündigung erklären. Andere Kündigungen des Arbeitnehmer...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / Zusammenfassung

Überblick Wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wurde und das Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigten geendet hat, treten die Folgen dieses Wettbewerbsverbots ein, der – ehemalige – Beschäftigte muss sich grundsätzlich ebenso daran halten wie der – ehemalige – Arbeitgeber die Karenzentschädigung zu leisten hat. Wenn die Vereinbarung aber nicht den gesetzlich...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 1 Pflichten aus dem Wettbewerbsverbot

Endet das Arbeitsverhältnis, tritt ein wirksam vereinbartes Wettbewerbsverbot automatisch in Kraft. Arbeitnehmer darf keinen Wettbewerb betreiben Entsprechend der getroffenen Vereinbarung und in dem dort genannten Umfang darf der Arbeitnehmer nicht tätig werden. Dies bedeutet, dass es auf die rechtliche Konstellation, wie der Mitarbeiter Wettbewerb betreiben könnte, nicht anko...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4.3 Außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers

Auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt zu einem Wahlrecht. Folge: Wahlrecht des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer hat das Wahlrecht, wenn die Kündigung nicht auf einem eigenen vertragswidrigen Verhalten beruht. Folge: Wahlrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat demgegenüber das Wahlrecht, wenn die von ihm ausgesprochene Kündigung...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.4 Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Besondere Beachtung verdient weiterhin das böswillige Unterlassen anderen Erwerbs, das der an die Wettbewerbsvereinbarung gebundene Arbeitgeber betonen wird, um seine eigene Belastung durch die Karenzentschädigung zu verringern. Praxis-Beispiel Kein böswilliges Unterlassen Kein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs stellt es bspw. dar, wenn ein Arbeitnehmer, dessen Arb...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.7 Steuerrechtliche Behandlung der Karenzentschädigung

Die Karenzentschädigung ist steuerrechtlich wie sonstiges Arbeitseinkommen zu behandeln, es bestehen hier keine Besonderheiten. Wird um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits gestritten, kommt es vor, dass zwischen den Arbeitsvertragsparteien eine Abfindungszahlung vereinbart wird und gleichzeitig das Wettbewerbsverbot mit sofortiger W...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4.2 Ordentliche Kündigung des Arbeitgebers

Folge: Wahlrecht des Arbeitnehmers Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt dazu, dass der Arbeitnehmer ein Wahlrecht hat, ob er entweder am Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung festhalten oder sich innerhalb eines Monats nach der Kündigung lossagen will mit der Folge, dass die Entschädigungspflicht ebenfalls wegfällt. Wettbewerbsverb...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.3 Auskunftspflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer hat eine Auskunfts- und ggf. auch Beweispflicht, ob und in welchem Umfang er anderweitigen Verdienst hat.[1] Nur so kann der ehemalige Arbeitgeber feststellen, ob das Wettbewerbsverbot eingehalten wird und auch nur so kann er die Höhe der Karenzentschädigung unter Berücksichtigung der Anrechnung des neuen Verdienstes richtig berechnen. Diese Angaben muss der ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Ist ein wirksames Wettbewerbsverbot zwischen den Arbeitsvertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, hat der Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten hierauf zu reagieren. Karenzentschädigung muss nicht gezahlt werden Der Arbeitgeber stellt für die Zeit des Verstoßes natürlich die Zahlung der Karenzentschädigung ein. Die Karenz...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2.2 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, dann muss er sich in bestimmtem Umfang dasjenige anrechnen lassen, was er dort verdient. Es kommt dabei darauf an, dass die anderweitigen, anzurechnenden Bezüge in irgendeiner Weise mit der Verwertung der Arbeitskraft in Zusammenhang stehen. Welche Einkünfte werden angerechnet? Deshalb werden Kapitaleink...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.4 Wartefrist

§ 3 Abs. 3 EFZG billigt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach Ablauf einer 4-wöchigen Wartefrist zu. Die Berechnung der Wartefrist richtet sich nach §§ 186 ff. BGB. Die Frist beginnt nicht an dem Tag, an dem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Sie beginnt vielmehr mit Beginn des Tages, an dem der Arbeitnehmer nach Arbeitsvertrag...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Voraussetzung für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist zunächst einmal, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht. Unerheblich ist die Qualität des Arbeitsverhältnisses. Teilzeitbeschäftigte einschließlich geringfügig Beschäftigter haben ebenso Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie Vollzeitbeschäftigte, Ar...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.1 Fortsetzungserkrankung

Infographic Wird der Arbeitnehmer nach seiner Genesung erneut arbeitsunfähig krank und besteht ein Zusammenhang zu der ersten Arbeitsunfähigkeit, so stellt sich die Frage nach der Höchstdauer der Entgeltfortzahlung. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG hält eine Sonderregelung für diesen Fall bereit. Sie gilt, wenn der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Di...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.2.3 Sonderfälle

In den folgenden Sonderfällen gelten teilweise Sonderregelungen wie folgt: Altersteilzeit: Wird die Arbeitszeit unter gleichzeitiger Absenkung des Entgelts auf Teilzeit reduziert, so hat der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nach § 3 EFZG Anspruch auf das der ausfallenden Teilzeit entsprechende Entgelt. Bei Verblockung hat der Arbeitnehmer während der Vollzeitarbeitsphase...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 3 Wiedereingliederung

Das Entgeltfortzahlungsrecht kennt nur völlige Arbeitsfähigkeit oder völlige Arbeitsunfähigkeit. Zwischenschritte sind ausgeschlossen. In verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs finden sich allerdings mittlerweile Regelungen zur Wiedereingliederung (ehemals) erkrankter Arbeitnehmer. § 74 SGB V (Krankenversicherung) regelt die Möglichkeiten des Arztes, in die Krankschreib...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.1 Krankheit

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn er infolge von Krankheit verhindert ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Begriff "Krankheit" ist im Entgeltfortzahlungsgesetz nicht definiert. Die Rechtsprechung versteht darunter jeden regelwidrigen Körper- und Geisteszustand, der einer Heilbehandlung bedarf.[1] Der Krankheitsbegriff ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.5 Dauer der Entgeltfortzahlung

§ 3 Abs. 1 EFZG beschränkt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf die Dauer von 6 Wochen (= 42 Kalendertage), sofern nicht eine günstigere Regelung, z. B. im Tarifvertrag, gilt. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann eine günstigere Regelung enthalten.[1] Die Rechtsprechung wendet bei der Berechnung dieser Zeitspanne die an sich geltenden §§ 187 f. BGB in modifizierter F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden findet sich seit 2012 eine Regelung in § 3a EFZG. Diese Bestimmung ordnet die Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende nach § 8 TransplG oder nach § 8a TransplG an (Transplantation von Organen sowie Knochenmarkspenden minderjähriger Kinder). Nicht einbezogen wurden 2 weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentna...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.5 Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)

Rz. 22 Der Begriff des Arbeitgebers i. S. d. § 117 ist weiter als derjenige im Arbeitsrecht. Er setzt nicht die Wirksamkeit des Arbeitvertrages, sondern lediglich die faktische Gewährung eines Arbeitsverdiensts voraus und umfasst jede inländische natürliche oder juristische Person des Zivil- oder Privatrechts, die eine andere Person als Arbeitnehmer oder in einem öffentlich-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Kein Eigentumsübergang

Die vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung geht im Zweifel nicht in das Eigentum des Arbeitnehmers über. Dieser hat sie am Ende des Arbeitsverhältnisses oder, wenn sie nicht mehr benötigt wird, zurückzugeben. Die Reinigungskosten bei Rückgabe der Kleidung hat bei vorgeschriebener Arbeits(schutz)kleidung in allen Fällen der Arbeitgeber zu tragen; abweichende Regelungen sin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.3 Unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 20 Unter § 4 Nr. 10 UStG fallen wegen des Bezugs auf Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auch unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b bzw. § 3 Abs. 9a UStG. Damit ist insbesondere die unentgeltliche Verschaffung von Versicherungsschutz durch den Unternehmer für private, nicht auf dem Arbeits- oder Dienstverhältnis beruhende Zwecke seines Personals nach § 4 Nr. 10 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Energiepreispauschale: So w... / 1 Praxis-Beispiel: Energiepreispauschale buchen

Einzelunternehmen Pots beschäftigt 5 Arbeitnehmer und ist zur monatlichen Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung verpflichtet. Mit der Lohnabrechnung für den Monat August prüft er die Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung der Energiepreispauschale an seine Mitarbeiter (zu den Anspruchsvoraussetzungen s. weiter unten). 4 Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt und erfüllen die Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / 10. Verbilligte Überlassung von Token i.R. eines Arbeitsverhältnisses

a) Begriff – Token (Tz. 3) Siehe hierzu oben 9. a) die Ausführungen zu Utility Token und Security Token. b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten Ertragsteuerliche Auswirkungen gem. § 19 EStG Alternative 1: Geldleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG (Tz. 88), Alternative 2: Sachbezug i.S.d. § Abs. 2 Satz 1 EStG (Tz. 88), Bewertung des Sachbezuges mit dem um die üblichen Preisnac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Ertragsteuerliche Auswirkungen gem. § 19 EStG Alternative 1: Geldleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG (Tz. 88), Alternative 2: Sachbezug i.S.d. § Abs. 2 Satz 1 EStG (Tz. 88), Bewertung des Sachbezuges mit dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt des Zuflusses, § 8 Abs. Satz 1 EStG (Tz. 88), Zufluss grundsätzlich zum Zeitpunkt der E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / a) Begriff – Token (Tz. 3)

Siehe hierzu oben 9. a) die Ausführungen zu Utility Token und Security Token.mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.3.2 Zeitlich hintereinander liegende Arbeitsverhältnisse

Rz. 120 Endet ein Arbeitsverhältnis während des Bemessungszeitraumes durch Zeitablauf und nimmt die Frau danach ein neues Arbeitsverhältnis auf, ist für die Berechnung des Zuschusses nur das Arbeitsentgelt aus dem neuen Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen. Das beendete Arbeitsverhältnis hat keine Rechtswirkung mehr bezüglich der Höhe des Mutterschaftsgeldes und des Zuschuss...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.4 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 80 Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist zu unterscheiden, ob im 3-monatigen Bemessungszeitraum a) mehrere Arbeitsverhältnisse zeitlich nebeneinander bestehen (vgl. Rz. 81) oder b) sich ein Arbeitsverhältnis zeitlich an das andere anschließt (vgl. Rz. 82). Rz. 81 Zu a) Bestehen bei Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse, s...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.4 Beginn eines Arbeitsverhältnisses während der Schutzfrist

Rz. 37 Wie bereits unter Rz. 2 aufgeführt, genießt die werdende bzw. junge Mutter einen besonderen Schutz des Staates. Nach dem Urteil des BSG v. 28.2.2008 (B 1 KR 17/07) gilt als leistungsauslösender Tatbestand auch der Beginn des Arbeitsverhältnisses während der Schutzfristen i. S.d. § 3 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist, dass gleichzeitig ne...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.3 Zuschuss bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde

Rz. 125 Auch bei der Berechnung von Mutterschaftsgeld von zulässig aufgelösten Arbeitsverhältnissen (§ 17 Abs. 2 MuSchG) wird das Nettoarbeitsentgelt aus den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet. Das sind i. d. R. die letzten 3 Kalendermonate des Arbeitsverhältnisses. Zwischen dem Ende des Bemessungszeitraums und dem Beginn der Schutzf...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.2 Zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim "ersten" Kind

Rz. 50 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld soll bei beendetem Arbeitsverhältnis nach § 24i Abs. 1 Satz 2 dann nicht ausgeschlossen sein, wenn das letzte Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig i. S. d. § 17 Abs. 2 MuSchG aufgelöst (vgl. Rz. 20 ff.) wurde und bei Eintritt der Schutzfrist eine Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 besteht. Wurde das Arbeitsverhä...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.4 Frauen, deren Arbeitsverhältnis wegen zeitlicher Befristung oder durch Vergleich endet

Rz. 133 Normalerweise hat die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses während des laufenden Mutterschaftsgeldbezugs keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld. Allerdings endet der ggf. vom Arbeitgeber zu zahlende Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Damit jedoch der Mutter durch den Wegfall des Arbeitgeberzu...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des leistungsauslösenden Tatbestandes (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 34 Hat das Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis und damit die Mitgliedschaft vor Beginn der Schutzfrist geendet, besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld weder nach § 24i SGB V noch nach § 19 Abs. 2 MuSchG. Eine Ausnahme begründet hier § 24i Abs. 1 Satz 2: Danach erhalten Frauen auch dann Mutterschaftsgeld, wenn deren Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Beginn der Schutzfr...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.3 Besonderheit: Beginn des Arbeitsverhältnisses während des 3-monatigen Bemessungszeitraums

Rz. 63 Beginnt ein Arbeitsversäumnis erst während des 3-monatigen Bemessungszeitraumes, kann der Arbeitgeber zur Bestimmung des Bemessungszeitraums nicht auf Kalendermonate zurückgreifen, in denen das Arbeitsverhältnis noch gar nicht bestand. In diesem Fall ist als Bemessungszeitraum der tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde zu legen (§ 24i Abs. 2 Sa...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.5 Umwandlung eines Beamtenverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist

Rz. 38 Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln, erhalten von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V, wenn Sie an dem Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer Krankenkasse sind oder – ohne die Schutzfrist – wegen der Zahlung von Arbeitsentgelt Mitglied geworden wären, oder in den so...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.3.1 Zeitlich parallele Arbeitsverhältnisse

Rz. 118 Übt eine Frau gleichzeitig mehrere Beschäftigungen aus, berechnet sich das Mutterschaftsgeld aus jedem einzelnen Beschäftigungsverhältnis separat. Die errechneten täglichen Nettoarbeitsentgelte werden anschließend addiert ( GR v. 06.12.2017-II i. d. F. v. 23.03.2022 , Abschn. 9.2.4.9.1.1). Unbedeutend ist, ob die Arbeitsverhältnisse versicherungspflichtig oder versiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4 Leistungsauslösende Tatbestände für Arbeitnehmerinnen (einschl. Heimarbeiterinnen und zulässige Auflösung des Arbeitsverhältnisses)

Rz. 28 Im Hinblick auf § 24i Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 wird Mutterschaftsgeld nur gezahlt, wenn die werdende bzw. junge Mutter bei Eintritt des "das Mutterschaftsgeld auslösenden Ereignisses" nicht nur Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sondern gleichzeitig auch in einem Arbeits-/Heimarbeitsverhältnis steht. Alternativ reicht es auch aus, wenn das Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.1 Begriff: Arbeitnehmerin

Rz. 10 Das Arbeitsverhältnis muss grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden; im Ausland ausgeübte Arbeitsverhältnisse können nur dann berücksichtigt werden, wenn der im Rahmen einer Entsendung nach § 4 SGB IV geltende Arbeitsvertrag dem deutschen Recht unterliegt oder zwischenstaatliche oder überstaatliche Vorschriften dies vorsehen (so z. B. Art. 12 VO...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.6 Bemessungszeiträume bei Mehrfachbeschäftigten

Rz. 66 Befindet sich eine Arbeitnehmerin gleichzeitig in mehreren Arbeitsverhältnissen und begründet jedes Beschäftigungsverhältnis für sich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ist das Nettoarbeitsentgelt aus jedem der Beschäftigungsverhältnisse zu berechnen. Als Bemessungszeiträume sind bei jedem der Arbeitsverhältnisse separat die Nettoarbeitsentgelte der letzten 3 abger...mehr