Problematischer ist die Festlegung der Dauer des befristeten Arbeitsvertrags, wenn eine sachgrundlose Befristung wegen einer Vorbeschäftigung nicht zulässig ist. In welchem Umfang in diesem Fall die tarifvertraglich vorgesehenen Höchstfristen ausgeschöpft werden können, hängt wiederum von jedem Einzelfall und dem zu Grunde gelegten Sachgrund ab. Daher kann keine generelle Aussage getroffen werden. An dieser Stelle ist ebenfalls die Rechtsprechung abzuwarten.

 
Praxis-Tipp

Machen Sie von der tariflichen Befristungsregelung der Führung auf Zeit nur bei einer Neueinstellung (also fehlender Vorbeschäftigung) Gebrauch.

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