Rz. 39

Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt erhöht sich um den anteiligen Betrag der beitragspflichtigen Einmalzahlung. Da das Regelentgelt der auf den Kalendertag umgerechnete Teil des Bruttoarbeitsentgelts darstellt, beträgt der anzurechnende Anteil der Einmalzahlung stets der 360. Teil der der Beitragsberechnung unterworfenen Einmalzahlungen. Es ist unerheblich, ob die Versicherung und/oder das Beschäftigungsverhältnis des Rehabilitanden zuvor für volle 12 Kalendermonate bestanden haben.

Die Addition des Regelentgelts aus dem laufenden Arbeitsentgelt einerseits und des Brutto-Hinzurechnungsbetrags andererseits ergeben das sog. "kumulierte Regelentgelt" (Gesamtregelentgelt, zusammen gerechnetes Regelentgelt).

 
Praxis-Beispiel
 
Bruttoarbeitsentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt des einmonatigen Bemessungszeitraums (bei gleichbleibendem Monatsgehalt): 2.400,00 EUR
Beitragspflichtige Einmalzahlungen aus den letzten 12 Kalendermonaten: 3.600,00 EUR
täglicher Brutto-Hinzurechnungsbetrag (3.600,00 EUR : 360): 10,00 EUR
Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt (3.600,00 EUR : 30): 80,00 EUR
Kumuliertes Regelentgelt: 90,00 EUR

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