Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1 § 275 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 Gliederung (1) 1Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. 2Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen. (2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1.2.2 Das Gesamtkostenverfahren

Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gesamtkostenverfahren werden die Aufwendungen nach Arten (Personal, Material etc.) aufgegliedert, während im Umsatzkostenverfahren nach Funktionen (Herstellungskosten, Vertriebskosten) aufgegliedert wird.[1] Der Posten Umsatzerlöse (vgl. § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB) ist in beiden Verfahren identisch, wird in § 277 Abs. 1 HGB definiert und daher...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1 § 284 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 284 Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (1) 1In den Anhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; sie sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. 2Im Anhang sind a...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2 § 253 HGB

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 253 Zugangs- und Folgebewertung (1) 1Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. 2Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsb...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.2.1.1 Grundlagen der Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 126 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen richtet sich im Einzelnen nach § 255 HGB, der die Bewertungsmaßstäbe normiert (vgl. Tz. 153 ff.). Rz. 127 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögensgegenstände sind höchsten mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, zu bewerten. Der Abschreibung kommt die Aufgabe zu, der z...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.7 Goodwill-Behandlung von NCIs beim Wertminderungstest

Rz. 299 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Mutter-Tochter-Verhältnis wird widerlegbar bei einem Anteilsbesitz von mehr als 50 % vermutet. Die Vermögenswerte des Tochterunternehmens werden dann zu 100 % konsolidiert (vgl. Kapitel 12), wobei für die "Vermögenswerte nicht beherrschender Anteilseigner" (non controlling interest; NCI) ein Merkposten im Eigenkapital i. H. der NCI-Antei...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.2.2 Folgebewertung

Rz. 757 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 40.30 gewährt ein Methodenwahlrecht, wonach zur Folgebewertung von Anlageimmobilien das Modell des beizulegenden Zeitwerts (fair value model) oder das Anschaffungskostenmodell (cost model) verwendet werden kann. IAS 40 spricht in diesem Zusammenhang von einer Rechnungslegungsmethode (accounting policy).[1] Die gewählte Methode ist grunds...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 120 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift wurde durch das BiRiLiG 1985 in Umsetzung der EG-Bilanzrichtlinie ins HGB aufgenommen. Davor enthielt das AktG zahlreiche Einzelvorschriften zur Bewertung des Anlagevermögens (§ 153 AktG 1965) und des Umlaufvermögens (§ 155 AktG 1965), der Bemessung von Abschreibungen (§ 154 AktG 1965) und der Bewertung der Passivposten (§ 156...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2.1 Konzernsachverhalte

Rz. 1061 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Frage der Verzinslichkeit und der Zinshöhe ist in Konzernsachverhalten von Relevanz. Ist die Forderung nicht oder wertrelevant unterverzinst, kann der dadurch eintretende Zinsverlust eine Abwertung der Forderung erforderlich machen. Die Forderung kann daher auf den Barwert abzuzinsen sein.[1] Allerdings besteht insoweit für...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.1.2 Abschreibungsplan

Rz. 674 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die planmäßige Abschreibung verlangt einen Abschreibungsplan. Dieser muss die Bemessungsgrundlage, den Bemessungszeitraum und die Abschreibungsmethode festlegen. Eine schriftliche Fixierung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Er ist aber einzuhalten. Änderungen des Abschreibungsplans sind nur in Ausnahmefällen zulässig bzw. geboten. Geboten sind...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.8 Entwicklung des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der gesetzlich (§ 284 Abs. 3 HGB) vorgeschriebenen Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens lässt sich mittels Anlagenspiegel bzw. Anlagengitter nachkommen. Folgende Angaben müssen aus der Entwicklung des Anlagevermögens hervorgehen:[1] die gesamten (kumulierten) Anschaffungs-/Herstellungskosten der am Beginn des Ge...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.4.2 Zwischenergebnisse in den Folgeperioden

Rz. 510 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Folgeperioden sind Zwischenergebnisse, die im Entstehungsjahr erfolgswirksam zu korrigieren waren, erfolgsneutral mit dem Konzerneigenkapital zu verrechnen, sofern der betr. Vermögensgegenstand noch im Bestand eines einbezogenen Unternehmens ist und der Erfolg damit aus Konzernsicht weiterhin als nicht realisiert gilt. Die erfolgsneut...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.2.4 Berücksichtigung der Niederstwertvorschriften

Rz. 502 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Ermittlung des aus Konzernsicht maßgebenden Wertansatzes sind neben den Vorschriften des § 255 Abs. 1–3 HGB zu den Konzernanschaffungs- bzw. Konzernherstellungskosten (i. V. m. den Vorgaben zu planmäßigen Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 1–3 HGB) auch die Niederstwertvorschriften gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6, Abs. 4 HGB zu ber...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 121 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift gilt für alle bilanzierungspflichtigen Kaufleute. Sie ist in der Fassung des BilMoG gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB zwingend anzuwenden auf alle Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen; zu den Änderungen durch das MircroBilG und das BilRuG vgl. Tz. 122 ff. Eine frühere Anwendung ist gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 6 zulässig. Sowe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.4.3 Folgebewertung

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Folge wird das Nutzungsrecht regelmäßig nach dem Anschaffungskostenmodell gemäß IAS 16 bewertet (IFRS 16.29 i. V. m. IFRS 16.30). Hierzu ist das Nutzungsrecht nach IFRS 16.30 planmäßig abzuschreiben unter Berücksichtigung des Komponentenansatzes in IAS 16. [1] Der Buchwert des Nutzungsrechts umfasst in der Folge damit die ursprünglichen...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.2.2.2.1 Periodische vs. nicht periodische Fortschreibungen

Rz. 41 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der erstmaligen Erfassung des Beteiligungsbuchwerts schließt sich in den Folgeperioden eine Weiterführung dieses Werts durch periodische und nicht periodische Fortschreibungen an. Der Ansatz des assoziierten Unternehmens in der Bilanz des Anteilseigners erhöht oder verringert sich entsprechend seines Anteils am positiven oder negativen Period...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.6 Ausweis

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten des Leasingnehmers sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert von anderen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten auszuweisen. Sofern kein gesonderter Ausweis in der Bilanz vorgenommen wird, sind die Nutzungsrechte in den gleichen Bilanzposten aufzunehmen, in dem auch die zugrunde liegenden Vermögen...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.2.2.5 Wertverzehr des Anlagevermögens

Rz. 919 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Soweit der Wertverzehr des Anlagevermögens durch die Fertigung veranlasst ist, stellt er Fertigungsgemeinkosten dar. Die Berücksichtigung von Abschreibungen ist aber nach Abs. 2 Satz 2 nur dann zulässig, wenn Kausalität zwischen Aufwand und Fertigung besteht. Ferner gilt auch hier der Angemessenheitsvorbehalt. Nicht einbeziehungsfähig sind a...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.2 § 277 HGB

Rz. 48 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (1) Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbund...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.1.3 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 525 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 16 wurde u. a. mit den Annual Improvements to IFRSs aus dem Jahr 2008 geändert. Danach sind Sachanlagen gem. IAS 16 mit ihrem Buchwert ins Vorratsvermögen umzubuchen, wenn sie regelmäßig für Vermietungszwecke gehalten und anschließend (nach Ende der Mietzeit) verkauft werden. Dies erfolgt in praxi z. B. routinemäßig bei Autovermietungsge...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.6 Beträge, die der ausschüttungsgesperrten Rücklage unterfallen

Rz. 292 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter der Geltung von § 272 Abs. 5 HGB mit der ausschüttungsgesperrten Rücklage kann die Rechtsprechung des BGH zur phasengleichen Aktivierung noch weiter liberalisiert werden, wenn man bedenkt, dass die Beträge einer Ausschüttungssperre unterworfen werden können. Ausgangspunkt muss jedoch immer die Mehrheitsherrschaft bei deckungsgleichem G...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.2 Betrachtungsobjekt und -zeitpunkt des Wertminderungstests

Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Durchführung des Wertminderungstests geht die Frage nach dem Anwendungsbereich voraus. Der Standard unterscheidet zwischen sog. qualifizierten und unqualifizierten zu testenden Vermögenswerten. Qualifizierte Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, jedoch zwangsweise einem jährlichen Wertminderungstest unterzogen (IAS 36.10)....mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.2.4.5 Wertverzehr des Anlagevermögens

Rz. 666 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Soweit der Wertverzehr des Anlagevermögens durch die Fertigung veranlasst ist, stellt er Fertigungsgemeinkosten dar. Die Berücksichtigung von Abschreibungen ist aber nach Abs. 2 Satz 2 nur dann zulässig, wenn Kausalität zwischen Aufwand und Fertigung besteht. Ferner gilt auch hier der Angemessenheitsvorbehalt. Nicht einbeziehungsfähig sind a...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.2.2 Beizulegender Stichtagswert

Rz. 687 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vergleichsmaßstab für die Minderung ist der Wert, der sich im Falle planmäßiger Folgebewertung ergeben hätte. Der aktuelle Wert – der beizulegende Stichtagswert – ist nach ganz h. M. der Wiederbeschaffungswert.[1] Es ist nicht der beizulegende Zeitwert gem. § 255 Abs. 4 HGB, der, wenn es auf ihn ankommt, vom Gesetz ausdrücklich so bezeichnet...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.1.1 Überblick

Rz. 611 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Geschäfts- oder Firmenwertes (goodwill) lässt sich nicht nur in der internationalen, sondern auch in der nationalen Rechnungslegung vortrefflich und intensiv diskutieren. Mit Einführung des BilMoG wurden die intensiven Diskussionen der Vor-BilMoG-Ära über den Charakter des goodwill ad acta gelegt. Seitdem unterliegt der goodw...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.3.2.1.7 Abweichende Mustergliederung bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens für die GuV-Gliederung

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzkostenverfahren unterscheidet sich lediglich bezügl. der Darstellung des Betriebsergebnisses vom Gesamtkostenverfahren. In der Folge werden zunächst die einzelnen Pos...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.2.4 Nicht abnutzbare Vermögensgegenstände

Rz. 690 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besondere Vorsicht – im Sinne des Vorsichtsprinzips – ist bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen geboten, weil sich Fehlbewertungen mangels planmäßiger Abschreibung nicht auf der Zeitachse relativieren.[1] Zugleich stellt sich gerade im Falle nicht abnutzbarer Vermögensgegenstände die Bewertung als besonders komplex dar. Rz. 691–700 Stan...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1.2 Folgebewertung von Finanzanlagen

Rz. 836 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Finanzanlagen sind nach der allgemeinen Regel gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert außerplanmäßig abzuschreiben, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Zusätzlich normiert § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB für Finanzanlagen ein Wahlrecht, außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.2.3.2 Erfassung der Zuwendung

Rz. 448 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine öffentliche Zuwendung ist auf einer systematischen Grundlage GuV-wirksam zu erfassen. Dem matching principle folgend ist die Erfassung über den Periodisierungszeitraum geboten, in dem die Aufwendungen erfasst werden, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen (IAS 20.12). Rz. 449 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einer Investitionszuw...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.4 Wahl des Bewertungsobjekts (Einzelbewertungsprinzip)

Rz. 193 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sachverhalte, die die Definition eines Abschlusspostens erfüllen, sind grundsätzlich einzeln zu bewerten.[1] Dieser Grundsatz der Einzelbewertung ist in CF.4.48–.49 und in IAS 1.32 angelegt.[2] In einzelnen Standards wird er klarstellend dargestellt und konkretisiert (Einzel-Kostenzuordnung und Einzelwertberichtigung im Vorratsvermögen, vgl....mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.6 Ansatzkasuistik

Rz. 396 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Durch Ansatz einer Drohverlustrückstellung für ein Beschaffungsgeschäft über ansatzfähige Vermögensgegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens wird eine spätere, zum Abschlussstichtag gebotene außerplanmäßige Abschreibung antizipiert. Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn nach vollzogener Lieferung voraussichtlich eine außerplanmäßige Absch...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.3.1.3 Ausgangswert und Endwert

Rz. 675 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Den Ausgangswert bildet der Zugangswert, mit dem der Vermögensgegenstand eingebucht wurde. Sollten sich nachträgliche Herstellungskosten ergeben, die den Zugangswert erhöhen, so ist der letzte Buchwert um diese Kosten zu erhöhen.[1] Dementsprechend wird sich die Höhe der Abschreibungen verändern. Steuerrechtlich gilt für Immobilien gem. § 7 ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.4.1.2 Aktiver Unterschiedsbetrag

Rz. 371 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein nach der Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB verbleibender positiver Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz anzusetzen und als Geschäfts- oder Firmenwert auszuweisen (§ 301 Abs. 3 Satz 1 HGB). Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht damit dem Bestandteil des Kaufpreises bzw. des Wertansatzes der Beteiligung, der den Zeitwert ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.5 Allokation des Wertminderungsaufwands und die Wertaufholung

Rz. 291 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein eventueller Wertminderungsaufwand ist wie folgt auf die Buchwerte der CGU zu verteilen (IAS 36.104): Primäre Reduktion des goodwill der CGU. Sekundäre Verteilung des verbleibenden Wertminderungsbetrags auf die restlichen Vermögenswerte. Die Zuteilung zu den restlichen Vermögenswerten wird zunächst durch den erzielbaren Betrag des Vermögensw...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.2.1 Vollamortisationsleasing über bewegliche Sachen

Rz. 16 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob ein Vollamortisationsleasing oder ein Teilamortisationsleasing vorliegt kann festgestellt werden, indem die vom Leasingnehmer zu zahlenden Raten mit den Herstellungs- und Finanzierungskosten des Leasinggebers verglichen werden. BEISPIEL Ausgangsfall: Die ABC-GmbH ist in der Druckbranche tätig und mietet mit Leasingvertrag eine Druckmaschine ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 388 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der IASB begann im Jahr 2001 ein Projekt zur Überprüfung des IAS 22 (Unternehmenszusammenschlüsse (überarbeitet 1998)). Die Zielsetzung bestand in der Verbesserung der Qualität der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und in der Erreichung einer internationalen Konvergenz. Vor diesem Hintergrund beschloss der IASB, das Gesamtprojek...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.4.3 Betriebsprüfungsrisiken

Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Rückstellung für pauschale Betriebsprüfungsrisiken ist nicht erlaubt, sondern das Risiko muss im konkreten Einzelsachverhalt begründet sein. Anders als im Steuerrecht, muss für eine Passivierung die Außenprüfung jedoch noch nicht begonnen und der Prüfer einen Sachverhalt beanstandet haben.[1] (Rückstellungen) für Betriebsprüfungsrisiken...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2.3 Das BilMoG 2009 und die weitere Entwicklung bis 2013

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts – BilMoG" von 2009[1] wurde das deutsche Bilanzrecht einer weiteren grundlegenden Modernisierung unterzogen. Bei dieser Reform ging es vor allem darum, den Unternehmen eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative zur Rechnungslegung nach IFRS zu eröffnen (HGB-Bilanz a...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.5.1 Anlagenspiegel

Rz. 44 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB müssen ein Anlagengitter ("Anlagenspiegel") aufstellen und dort die Abschreibungen im Geschäftsjahr vermerken. Die Vorschrift des § 268 Abs. 2 HGB i. d. F. BiMoG regelte dabei ein Wahlrecht, das Anlagengitter und die Vermerke über die Abschreibungen in de...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.3.2.2 Kontoform und Staffelform

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die GuV kann nach den GoB grundsätzlich in der Konto- oder der Staffelform aufgestellt werden. Bei der Kontoform stehen die Erträge und die Aufwendungen getrennt gruppiert neben- oder untereinander. BEISPIEL 1 GuV in horizontaler Kontoform[1]mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 13.1.2.1.2.3 Konzernherstellungskosten

Rz. 499 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wird ein Vermögensgegenstand von einem einbezogenen Unternehmen hergestellt, be- oder verarbeitet, und befindet sich dieser Vermögensgegenstand noch im Bestand des Konzerns, so ist er mit seinen (fortgeführten) Konzernherstellungskosten zu bewerten.[1] Die Konzernherstellungskosten sind nach den Vorgaben gem. § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB zu er...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.27 Anteile an Investmentvermögen (Nr. 26)

Rz. 97 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 26 HGB haben KapGes, die Anteile an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investment-AG mit veränderlichem Kapital oder vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen von mehr als 10 % halten, im Anhang bestimmte Angaben vorzunehmen. Dies bezweckt, den Jahresabschlussadressaten über Bestand und Risiko d...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1 § 285 HGB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 2.1.2.3.3 Fortschreibung des Unterschiedsbetrags

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Erstbewertung bzw. -konsolidierung ist in einer Nebenrechnung die Verteilung des Beteiligungsbuchwerts auf den Anteil am buchmäßigen Eigenkapital, auf den Anteil an den stillen Reserven bzw. Lasten und auf den Geschäfts- oder Firmenwert bzw. den negativen Unterschiedsbetrag vorzunehmen. Rz. 80 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der zunächst...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.2.1.1 Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 461 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Herstellungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände bestimmen sich im Falle des Ansatzes nach § 255 Abs. 2a HGB. Es sind die bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen. Forschungskosten werden ausdrücklich ausgenommen. Ist unklar, ob bereits Entwicklungs- oder noch Forschungsaufwand vorliegt, hat die Einbeziehung zu u...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4 Folgebewertung der Vorräte

Rz. 946 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Gesetz sieht für Umlaufvermögen und damit auch für Vorräte keine planmäßige Abschreibung vor, da diese Gegenstände dem Unternehmen nicht dauerhaft dienen, sondern verarbeitet oder Verkauft werden sollen. Gelingt dies voraussichtlich nicht oder erleiden die Vorräte aus anderen Gründen einen Wertverlust, sind außerplanmäßige Abschreibung v...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.4.1 Grundsätzliches zur Abgrenzung

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 247 Abs. 2 HGB definiert das Anlagevermögen, ohne eine Beschreibung des Umlaufvermögens zu enthalten. Jeder Vermögensgegenstand, der nicht Anlagevermögen ist, ist dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Das Umlaufvermögen wird durch § 247 Abs. 2 HGB damit negativ definiert. Die Vorschrift setzt einheitlich für alle Kaufleute wortg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.3 IAS 41

Rz. 788 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Diktion des fair value wird anhand des Standards IAS 41 besonders deutlich. Der Standard verzichtet auf die kategorische Unterscheidung von Erst- und Folgebewertung, die Anschaffungs- und Herstellungskosten bilden demnach keine Obergrenze. Im Rahmen der Folgebewertung werden einzig die notwendigen, inkrementalen Veräußerungskosten (IAS 4...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.3.2 IFRS

Rz. 506 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Ausweis von immateriellen Vermögenswerten enthält IAS 38 keine gesonderten Vorschriften. Die Anforderungen zur Darstellung des Abschlusses sind in IAS 1 geregelt. Demnach sind immaterielle Vermögenswerte separat von anderen Posten in der Bilanz (IAS 1.54) auszuweisen. Das Mindestgliederungsschema der Bilanz gemäß IAS 1 ist allerdings nic...mehr