Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Computer / 3.4.3 Abschreibung bei Anschaffung in nach dem 31.12.2020 endenden Wirtschaftsjahren

Für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzenden Nutzung kann für die in dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022 unter Rn. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Betriebs- und Anwendersoftware" eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.[1] Es gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze wie für die Abschreibung der Computerhardware.mehr

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Computer / 3 Abschreibung bei Anschaffung oder Herstellung in vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahren

3.1 Abschreibung des PC Bei der Erstanschaffung eines Notebooks/Laptops oder Tablets wird das selbstständige Wirtschaftsgut "PC" einheitlich abgeschrieben. Es wird mit den Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibungen, bilanziert, wenn die Anschaffungskosten über 1.000 EUR netto liegen. Für Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, ...mehr

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Computer / 3.4.2 Abschreibung bei Anschaffung in vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahren

Eine einheitliche Nutzungsdauer für Software lässt sich wegen der Verschiedenheiten der Programme nicht feststellen. Computerprogramme unterliegen zwar keiner substanziellen oder technischen, wohl aber einer wirtschaftlichen Abnutzung. Wird die Software zusammen mit der Hardware in einem Paket angeboten und dafür kein gesonderter Preis auf der Rechnung ausgewiesen, bildet bei...mehr

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Computer / 3.2 Abschreibung externer Peripheriegeräte

Externe Geräte eines stationären oder mobilen PCs wie Drucker, Scanner, Monitor usw. sind eigenständige Wirtschaftsgüter.[1] Sie sind nach der Rechtsprechung des BFH zwar selbständig bewertungsfähig, i. d. R. aber nach ihrer betrieb­lichen Zweckbestimmung und technischen Abgestimmtheit nicht selbständig nutzungsfähig und deshalb keine geringwertigen Wirtschaftsgüter nach § 6...mehr

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Computer / 3.3 AfA-Tabelle

Die Nutzungsdauer für PCs, Notebooks und Laptops sowie für Peripheriegeräte beträgt nach der "AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter" 3 Jahre.[1] Die amtlichen AfA-Tabellen enthalten keine Rechtsvorschriften, sondern geben als Verwaltungsanweisungen lediglich Anhaltspunkte dafür, ob die Nutzungsdauer eines Anlageguts zutreffend geschätzt worden ist. Deshalb kann a...mehr

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Computer / 4.2 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr

Für die nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer "kann" für die in Rn. 2 ff. des BMF-Schreibens aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter "Computerhardware" sowie die in Rn. 5 näher bezeichneten immateriellen Wirtschaftsgüter "Betriebs- und Anwendersoftware" eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.[1] Das BMF[2] stellt klar, ...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 2.3.2 Software mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 800 bzw. 1.000 EUR

Software mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR netto bis 800 EUR netto und Anschaffung ab 1.1.2018 ist wie Trivialsoftware zu behandeln, also um ein abnutzbares bewegliches und selbständig nutzbares Wirtschaftsgut. Der Unternehmer hat dann ein Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut,[1] der sog. Poolabschreibung innerhalb von 5 Jahre...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 3.2 Softwarebegriff und Nutzungsdauer

In dem genannten BMF-Schreiben äußert sich die Finanzverwaltung u. a. zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software. Der Begriff "Software" im Sinne des BMF-Schreibens erfasst die Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Dazu gehören auch die nicht technisch physikalischen Anwendungsprogramme eines Systems zur Datenverarbeitung, sowie neben St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.2 Unrentabilität des Grundbesitzes

Rz. 17 Neben der Kulturguteigenschaft des Grundbesitzes (vgl. Rz. 15) setzt ein Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG des Weiteren voraus, dass die erzielten Einnahmen und die sonstigen Vorteile (Rohertrag) in der Regel unter den jährlichen Kosten für das Kulturgut liegen. Mit dem Erfordernis "in der Regel" in § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG wird auf eine Unrentabilität als Dauerzustan...mehr

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Computer / 3.7.1 Arbeitsmittel: Abzug zu 100 %

Werbungskosten sind auch Aufwendungen (einschließlich AfA) für Arbeitsmittel nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 und 7 EStG. Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen.[1] Im Hinblick auf das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG für Aufwendungen, die die private Lebensführung betreffen, sind die Kosten derar­tiger Gegenst...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 2.4 Software mit Anschaffungskosten von mehr als 1.000 EUR

Bei Software, deren Anschaffungskosten mehr als 1.000 EUR netto betragen, erfolgt die Abschreibung linear nach § 7 Abs. 1 EStG innerhalb der betriebsindividuellen Nutzungsdauer. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG kann bei Vorliegen der Anschaffungsvoraussetzungen nur angewendet werden, wenn es sich in einem (extremen Ausnahmefall) um Trivialsoftware handelt.mehr

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Computer / Zusammenfassung

Begriff Der Einsatz von Computern ist mittlerweile in nahezu allen Unternehmen und Lebensbereichen selbstverständlich. Wer sich für den Kauf eines neuen Computers entscheidet, stellt sich oft die Frage: Wie lässt sich der PC absetzen? Aufwendungen für die Anschaffung und den Betrieb eines Computers können bei allen Einkunftsarten steuermindernd zu berücksichtigen sein. Nicht...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 2.3.1 Software mit Anschaffungskosten von nicht mehr als 250 EUR

Software, deren Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, ab 2018 nicht mehr als 250 EUR betragen, "gilt" als Trivialsoftware und damit als ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut. Da es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) nach § 6 Abs. 2 EStG handelt, hat der Unternehmer ein Wahlrecht zwischen der Sofortabschreibung[1] oder de...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 2.1 Abschreibungsmöglichkeiten für Software

Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die AfA nach § 7 EStG anzusetzen.[1] Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaff...mehr

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Computer / 3.4.1 System-Software

Die für den Betrieb eines Computers erforderlichen Programme (Software), und zwar sowohl die System- als auch die Anwender-Software, stellen jeweils ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar[1] und werden grundsätzlich nicht als Einheit mit der Hardware beurteilt. System- wie Anwendungsprogramme sind grundsätzlich losgelöst von der Hardware als selbständige immaterielle Wirtscha...mehr

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Computer / 3.7 Berufliche Veranlassung

3.7.1 Arbeitsmittel: Abzug zu 100 % Werbungskosten sind auch Aufwendungen (einschließlich AfA) für Arbeitsmittel nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 und 7 EStG. Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen.[1] Im Hinblick auf das Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG für Aufwendungen, die die private Lebensführung betreffen, ...mehr

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Computer / 3.6 Werbungskostenabzug bei Überschusseinkünften

Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit – sinngemäß gilt dies auch für die anderen Überschusseinkünfte – können die Anschaffungskosten eines Computers ganz oder teilweise als Werbungskosten abziehbar sein.mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / Zusammenfassung

Überblick Computeranlagen setzen sich zusammen aus der Hardware, die ein körperliches Wirtschaftsgut ist, und der Software, die als immaterielles (unkörperliches) Wirtschaftsgut beurteilt wird, sofern es sich um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handelt. Eine Ausnahme gilt für sog. Trivialsoftware, die von der Finanzverwaltung als materielles Wirtschaftsgut beurteilt wird.[1...mehr

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Computer / 3.5 Umfang des Betriebsausgabenabzugs bei gemischter Nutzung

Aufwendungen für Computer, die ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, z. B. für Zwecke der Finanzbuchführung, Lohnbuchhaltung, Karteiführung, Kundenberatung usw., sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig. Oft vermutet das Finanzamt, dass ein betrieblicher PC auch für private Zwecke mitgenutzt wird, z. B. für die Erledigung privaten ...mehr

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Computer / 3.8 PC bei den Vermietungseinkünften

Nutzt ein Steuerpflichtiger einen PC für die Verwaltung von vermieteten Immobilien, kann er die Kosten als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Hier gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze, die auch für den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbändiger Arbeit maßgebend sind, also Aufteilung bei einem gemischt genutzte...mehr

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Computer / 3.7.2 Gemischt genutzter PC: Aufteilung

Wird ein beruflich genutzter PC tatsächlich nicht unwesentlich privat mitgenutzt, sind die Aufwendungen entsprechend den jeweiligen Nutzungen aufzuteilen. Als Aufteilungsmaßstab kommt bei der gemischten Nutzung eines PCs insbesondere das Verhältnis der zeitlichen Nutzungsanteile in Betracht.[1] Im Normalfall lässt sich bei gemischt genutzten PCs der private Nutzungsanteil, nu...mehr

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Computer / 3.7.3 Nur ausnahmsweise Werbungskostenabzug für Computerzeitschriften

Aufwendungen für Computerzeitschriften sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige ausreichend darlegt, dass er die konkreten Zeitschriften weitaus überwiegend beruflich nutzt.[1] Im Urteilsfall war der Steuerpflichtige als Netzwerkoperator in einem weltweit operierenden Unternehmen tätig. Er machte die Kosten für diverse Computerzeitschriften als Fachliteratur g...mehr

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Computer / 4.3 Anwendungsregelung

Die Grundsätze des neuen BMF-Schreibens finden erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere ...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 3.3 Anwendungsregelung

Die Grundsätze des neuen BMF-Schreibens finden erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere ...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 1.2 Immaterielles Wirtschaftsgut

Software ist das Ergebnis von Programmierleistungen, also geistiger Leistungen, die auf Datenträgern oder durch elektronische Datenübertragung übermittelt werden. Es herrscht die Meinung, dass es sich vorwiegend um immaterielle Wirtschaftsgüter handelt,[1] Computerprogramme sind grundsätzlich auch dann immaterielle Wirtschaftsgüter, wenn sie auf einem Datenträger gespeichert...mehr

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Liebhaberei / 1.1 Steuerfolgen

Dienen Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen auf eine größere Zahl von Jahren gesehen nicht der Erzielung positiver Einkünfte oder Überschüsse ­fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse selbst dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 1 EStG einordnen ließen. Insbesondere für die Annahme eines Gewerbebetriebs ist die Gewinnerzielungsabsicht n...mehr

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Liebhaberei – ABC / Wohnmobile

Die Vermietung eines (im Privatvermögen gehaltenen) Wohnmobils an wechselnde Mieter führt i. d. R. zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG. Bei der Ermittlung der Einkünfte können zwar Absetzungen für Abnutzung berücksichtigt werden, nicht aber etwaige Veräußerungsgewinne oder Veräußerungsverluste – von den nach § 23 EStG steuerpflichtigen abgesehen.[1] Wenn es dem Steuerpflicht...mehr

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Liebhaberei – ABC / Fotovoltaikanlage

Nach BMF-Schreiben v. 2.6.2021 [1] und v. 29.10.2021[2] haben Betreiber kleinerer Fotovoltaik-Anlagen oder vergleichbarer Blockheizwerke aus Vereinfachungsgründen ein schriftlich auszuübendes Wahlrecht, ob sie von der dort geregelten Fiktion des Betriebs als ertragsteuerliche (nicht umsatzsteuerliche)[3] Liebhaberei –mit Wirkung auch für Folgejahre- Gebrauch machen wollen.[4]...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 6.5 Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen

Mietverträge unter nahe stehenden Personen sind i. d. R. der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.[1] Praxis-Beispiel Mietvertrag zwischen Mutter und Kind in Verbindung mit widerrufbarem Schenkungsversprechen Ein Mietverhältnis zwischen Mutter und dem steuerpflichtigen Kind u...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.4 Betriebliche Nutzung bis 50 %

Die pauschale 1-%-Regelung darf – auch bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen – nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs 50 % oder weniger beträgt. Ist dies der Fall, ist der Umfang der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs oder anderen Aufzeichnungen (z. B. über einen repräsentativen Zeitraum) zu ermitteln. Für die Ermittlung d...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5.1 Sonderregelung für Elektrofahrzeuge (Anschaffung bis 31.12.2018)

Zur Anwendung der Kostendeckelung bei Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen hat das BMF im Schreiben vom 5.6.2014[1] ausgeführt, dass beim Vergleich des pauschal ermittelten Nutzungswerts mit den Gesamtkosten die Abschreibung des Fahrzeugs zu den Gesamtkosten gehört, wobei allerdings die Abschreibung mit den Anschaffungskosten zugrunde zu legen ist, die sic...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 6 Ermittlung des tatsächlichen (individuellen) Nutzungswerts bei Unternehmern

Die pauschale 1-%-Regelung kann nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nicht mehr als 50 % beträgt. Ist dies der Fall oder ermittelt der Unternehmer die private Nutzung mithilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, erfasst er die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Kraftfahrzeugs entfallen. Bei Anschaffungen nach dem 31.12....mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen nach der Fahrtenbuchmethode

Alternativ zur 1-%-Methode kann die private Nutzung mit den Aufwendungen angesetzt werden, die auf die Privatfahrten entfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufw...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6.2 Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Bei Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen ist vom halben Bruttolistenpreis auszugehen, bzw. von den Kosten die auf die Privatnutzung entfallen, wobei die Abschreibung, Leasingzahlungen oder die Miete nur zu 50 % anzusetzen sind. Bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR ist ab 2020 von einem Viertel des ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.1 Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen im Jahr 2019 mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden im Jahr 2019 nur zur Hälfte angesetzt. Ab dem Jahr 2020 ist jedoch nur ein Viertel der Abschreibung bzw. vergleichbaren Kosten (z. B. Leasingraten) anzusetzen.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.2 Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 mit einem Bruttolistenpreis von mehr als 60.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt.mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 7 Kostenvereinbarung beim Ansatz der tatsächlichen Kosten: 3 Beispiele

Praxis-Beispiel Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 1 Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Insgesamt sind für das Fahrzeug im Jahr Au...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5.2 Kostendeckelung nach der Neuregelung ab 2019

Bei Elektrofahrzeugen und bestimmten extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 angeschafft wurden bzw. werden, ist die private Nutzung mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis (sogenannte 0,5-%-Regelung) bzw. mit einem Viertel des Bruttolistenpreises (sogenannte 0,25-%-Regelung) anzusetzen. Für den Vergleich des pauschal ermittelten...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 2 Praxis-Beispiel: Abrechnung eines vom Arbeitnehmer gezahlten Nutzungsentgelts

Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Für jeden privat gefahrenen Kilometer zahlt der Arbeitnehmer 0,20 EUR an seinen Arbeitgeber (also an Herrn Huber). Im Monat Juli zahlt der Arbeitnehmer insgesamt 160 EUR an seinen Arbeitgeber. Der Br...mehr

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Firmen-Pkw, Zahlungen durch... / 4 Arbeitnehmer trägt einen Teil der Kfz-Kosten selbst

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Pkws ein Entgelt, mindern diese Zahlungen den Nutzungswert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Nutzungswert pauschal oder nach den tatsächlichen Kosten ermittelt wird.[1] Trägt der Arbeitnehmer einen Teil der laufenden Aufwendungen, z. B. die Kosten für Benzin oder Garage, darf der pauschale Nutzungswert ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6.3 Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Die Neuregelung, wonach der Bruttolistenpreis bei reinen Elektrofahrzeugen, deren Bruttolistenpreis 60.000 EUR nicht übersteigt, ab 2020 mit einem Viertel anzusetzen ist und in anderen Fällen nur zur Hälfte, gilt für alle Elektrofahrzeuge und alle begünstigten Elektrohybridfahrzeuge, sodass es keine Rolle spielt, ob das Batteriesystem im Kaufpreis enthalten ist oder zusätzli...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 9 Ermittlung der Kfz-Kosten für ein Elektrofahrzeug

Unternehmer, die ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen nutzen, ermitteln ihre Kfz-Kosten ebenso wie bei einem Kfz mit Verbrennungsmotor. Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwierig...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.3 Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt, wenn die Kohlendioxidemission höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt oder (alternativ) bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 74 Die Finanzverwaltung [1] war der Auffassung, dass für die Frage, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG unterfallen, der Veranlassungszusammenhang entscheidend sei. Erfolge die Überlassung der Wirtschaftsgüter in nicht fremdüblicher Weise unentgeltlich oder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 1.3 Ausgaben

Rz. 21 Ausgaben i. S. d. § 3c Abs. 1 EStG sind alle Aufwendungen, die bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar wären, stände ihnen nicht das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG entgegen. Der Begriff der Ausgaben ist weit zu verstehen. Hierzu gehören zunächst Betriebsausgaben und Werbungskosten, einschließlich vorab entstandener und nachträglicher Betriebsausgaben oder Werbun...mehr

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Umweltbonus für E-Autos ric... / 4 Praxis-Beispiel: Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs mit Umweltbonus

Die Umsätze von Herrn Huber unterliegen insgesamt der Umsatzsteuer, weshalb er uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Herr Huber erwirbt im Dezember 02 einen Pkw für 18.000 EUR zuzüglich 19 % ="" 3.420 EUR Umsatzsteuer von Autohändler Meyer (Konto 66389). Dabei handelt es sich um ein neues Elektrofahrzeug, das die Anforderungen zur Gewährung einer Innovationsprämi...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.1 Grundsatz der Steuerbefreiung

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Körperschaften, deren Leistungen beim Empfänger bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach § 8b Abs. 1 KStG nicht angesetzt werden, bleiben ebenfalls steuerfrei. Die Befreiung für Veräußerungsgewinne findet auch auf die Veräußerung von Organbeteiligungen Anwendung. Die Steuerbefreiung gilt daneben auch für Liqui...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.2 Keine Verlustberücksichtigung

Sämtliche Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG sind bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen. Darunter fallen insbesondere: Gewinnminderungen durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts der Anteile (Teilwertabschreibung) Verluste durch Veräußerung der Anteile oder Herabsetzung des Nennkapitals. Bei dauerhafter Wertminderung sind Ant...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 2 Steuerfreiheit von Gewinnausschüttungen in- und ausländischer Kapitalgesellschaften

Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, insbesondere Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), und Nr. 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz und sind steuerfrei. In der Gewinnermittlung wird die Ausschüttung lt. Gewinnverteilungsbeschluss vor Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags als Ertrag erfasst. Entsprec...mehr