Fachbeiträge & Kommentare zu Abschreibung

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 5 Die betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer gebrauchter Wirtschaftsgüter wird geschätzt

Die Abschreibung richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.[1] Die Nutzungsdauer muss geschätzt werden, um im Jahr der Anschaffung mit der Abschreibung beginnen zu können. Diese Arbeit hat die Finanzverwaltung dem Unternehmer abgenommen, indem sie die Nutzungsdauer für neue Wirtschaftsgüter in amtlichen Abschreibungstabellen festgelegt hat. Aber! Für gebrauchte...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 4 Erwerb bzw. Privateinlage gebrauchter Wirtschaftsgüter: Die richtige Vorgehensweise

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden verteilt über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Das gilt für alle Wirtschaftgüter unabhängig davon, ob diese neu oder gebraucht gekauft oder aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingelegt wurden. Eine Ausnahme bilden die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten 250 EUR bzw. 800 EUR nicht übersteigen und die W...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr gen...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Nutzungsdauer Anschaffungskosten/Einlagewert Abschreibungszeitraummehr

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Abschreibung, Sammelposten / 5 Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR kann ein Sammelposten gebildet werden

Bei Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG werden alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu einem Sammelposten zusammengefasst, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto (also ohne Umsatzsteuer) mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 1.000 EUR betragen, und die beweglich, abnutzbar und selbstständig (= für sich allein) nutzbar sind. Dieser Sammelposten muss im Jahr der Bildung ...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 4 Ausnahmen von der "normalen" Abschreibung

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen gem. § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Bei der Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist regelmäßig von den amtlichen AfA-Tabellen auszugehen. In den folgenden Fällen spielt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer keine Rolle: Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 EUR...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 7.1 Mit welchem Wert gebrauchte Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen eingelegt werden

Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer innerhalb von 3 Jahren vor der Einlage in Betriebsvermögen angeschafft oder hergestellt hat, werden gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert, höchstens mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibung eingelegt, wenn die Einlage innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung erfolgt oder mit dem Teilwert (unabhängig von...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 6.1 Typ, Alter, jährliche Fahrleistung und Einsatz sind maßgebende Kriterien für den gebrauchten Firmen-Pkw

Bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer eines gebrauchten Pkws hat der BFH besondere Kriterien aufgestellt. Je nach Alter und Kilometerleistung des gebraucht gekauften Pkws kann sich aus der Addition der Nutzungsdauer bis zum Kauf des Fahrzeugs und der sich anschließenden Restnutzungsdauer eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als 8 Jahren ergeben. Der Bundesfinanzhof stellt be...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 3 Abschreibungstabellen nur für neue Wirtschaftsgüter

Neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt werden können, sind gem. § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Für neue Wirtschaftsgüter hat die Finanzverwaltung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verw...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 8 Vorsteuerabzug beim Kauf bzw. der Einlage eines Gebrauchtfahrzeugs

Kauft der Unternehmer ein Gebrauchtfahrzeug von einer Privatperson, darf der Verkäufer keine Umsatzsteuer ausweisen. Der Unternehmer hat also keinen Vorsteuerabzug. Kauft der Unternehmer einen gebrauchten Pkw einem Händler ab, sind 2 Situationen denkbar: Der Kfz-Händler weist in seiner Rechnung die Umsatzsteuer aus, weil er als Kfz-Händler das Fahrzeug von einem Unternehmer er...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 5.2 Sammelposten: Vor- und Nachteile

Der Sammelposten ist vorteilhaft bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR liegen und deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt Praxis-Beispiel Gewinnauswirkung des Sammelpostens Ein Unternehmer kauft im April 01 einen neuen Schreibtisch für 850 EUR netto ohne Umsatzsteuer ein. Die Nutzungsdauer nac...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 EUR müssen bei Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG ...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 6.2 Kilometerstand im Zeitpunkt des Kaufs bei der Schätzung der Nutzungsdauer einbeziehen

Der Unternehmer muss die neue Nutzungsdauer eines gebrauchten Pkw schätzen. Dabei spielt zwar auch der Fahrzeugtyp eine Rolle. Entscheidend ist jedoch, der Kilometerstand im Zeitpunkt des Kaufs und die künftig geplante Nutzung. Kauft der Unternehmer einen gebrauchten Firmen-Pkw, muss er sich mit den unterschiedlichen Auffassungen auseinander setzen. Erzielt der Unternehmer k...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 10 Was bei geringwertigen Wirtschaftsgütern zu beachten ist

GWGs, deren Wert 250 EUR übersteigt , müssen in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen werden. Dabei ist der Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Tag der Eröffnung des Betriebs aufzunehmen. Das Verzeichnis muss jedoch nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.[1] Nach § 6 Abs. 2...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Einlage von Büromöbeln bei Beginn der Selbstständigkeit

Herr Huber ist Unternehmensberater und plant den Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit zum 1.7. des laufenden Jahres. Er mietet ab dem 1.4. ein Büro und richtet dieses teilweise mit vorhandenen Gegenständen ein. Es handelt sich um folgende Gegenstände, die sich bereits seit mehr als 3 Jahren in seinem Besitz befinden. Herr Huber schätzt die Werte (Teilwerte) wie folgt:mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 9 Veräußerung bzw. Entnahme eines Gebrauchtfahrzeugs, das ohne Vorsteuerabzug erworben wurde

Verkauft der Unternehmer später das Fahrzeug, bei dem der Vorsteuerabzug nicht möglich war, unterliegt der Verkauf dennoch der Umsatzsteuer.[1] Der Unternehmer hat allerdings die Möglichkeit, den Pkw, den er ohne Vorsteuerabzug erworben hat bzw. ins Betriebs-vermögen eingelegt hat, privat zu entnehmen und anschließend privat außerhalb des Mehrwertsteuersystems zu veräußern. F...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer

Die Finanzverwaltung legt die Nutzungsdauer eines neuen Firmen-Pkws auf 6 Jahre fest. Abweichend von der amtlichen Abschreibungstabelle geht der BFH von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus.[1] Die abweichende Auffassung des BFH ist für den Unternehmer beim Kauf eines neuen Fahrzeugs regelmäßig ohne Auswirkung. Er kann sich immer auf die amtliche Abschreibungstabelle berufen, ...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 5.1 Wann die Einstellung in den Sammelposten erfolgen muss

Wie die vorhergehende Übersicht zeigt, gibt es verschiedene Varianten. 1. Variante: Unternehmer können selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sofort im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zu 100 % abschreiben: Voraussetzung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut nicht mehr als 800 EUR netto betragen.[1] Bei die...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 7 Einlage von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Überschreitet der Einlagewert den Grenzwert von 250 EUR, nicht aber den Betrag von 1.000 EUR, können die eingelegten Wirtschaftsgüter (z. B. Aktenregal, Tisch, Stühle) in den Sammelposten eingestellt werden. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG wird der Wert der Einlage wie folgt angesetzt: Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung, wenn die Einlage innerhalb von 3 Jahren nach der Ansc...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.4 AfA-Tabellen

Rz. 90 Im Bilanzrecht sind eine Reihe von Bewertungsvereinfachungen vorgesehen, die die Rechnungslegung und Erstellung des Jahresabschlusses vereinfachen sollen und können. So sind Anlagegüter nach ihrer voraussichtlichen bzw. betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB, § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die hierfür erstellten AfA-Tabellen werden häufig ...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 5.3 Es muss sich um abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln

Nur Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dürfen in den Sammelposten eingestellt werden. Umlaufvermögen scheidet dagegen aus. Auch unbewegliche Wirtschaftsgüter werden nicht einbezogen. Zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern gehören z. B. Gebäudeteile, An- und Ausbauten, Platzbefestigungen, Ladeneinbauten und immaterielle Wirtschaftsgüter.mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 3 Anhebung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter

Der untere Grenzwert beträgt gem. § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG 250 EUR . Der obere Grenzwert beträgt gem. § 6 Abs. 2 EStG 800 EUR. Das hat zur Folge, dass die Grenze für Aufzeichnungspflichten 250 EUR beträgt. Für den Sammelposten beträgt die untere Wertgrenze 250 EUR und die obere Wertgrenze 1.000 EUR.mehr

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Abschreibung, Sammelposten / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Höhe der Anschaffung/Herstellungskosten Bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter Selbstständige Nutzbarkeitmehr

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Abschreibung, Sammelposten / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Einstellung in Sammelposten

Ein Unternehmer hat mehrere Wirtschaftsgüter angeschafft, die jeweils netto ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 1.000 EUR kosten. Er wendet § 6 Abs. 2a EStG (= Poolabschreibung beim Sammelposten) an. Bei den Anschaffungen im laufenden Jahr handelt es sich um die folgenden Gegenstände:mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 6 Auswirkungen des Investitionsabzugsbetrags

Hat der Unternehmer einen steuerlich zulässigen Investitionsabzugsbetrag gebildet, muss er ihn im Investitionsjahr wieder auflösen. Dabei kann er für steuerliche Zwecke die Gewinnerhöhung wieder rückgängig machen, indem er den Investitionsabzugsbetrag von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzieht. Durch den Abzug des Investitionsabzugsbetrags können steuerlich Wirtsc...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 8 Aufzeichnungspflichten für Wirtschaftsgüter über 250 EUR

Soweit sich die betreffenden Angaben nicht aus der Buchführung ergeben, müssen Aufzeichnungen über die Wirtschaftsgüter geführt werden, deren Anschaffungskosten über 250 EUR liegen. Das heißt, dass für Wirtschaftsgüter bis 250 EUR netto keine Aufzeichnungen über die Anschaffung erforderlich sind. Die Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter bis 250 EUR netto können dann sofor...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 5.5 Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Beurteilung, ob ein Wirtschaftsgut in einen Sammelposten eingestellt werden kann, ist immer der Nettobetrag maßgebend. Ob der Unternehmer die in Rechnung gestellte Vorsteuer in vollem Umfang, teilweise oder überhaupt nicht als Vorsteuer abziehen kann, spielt keine Rolle.[1] Skonti und Rabatte mindern die Anschaffungskosten Für die Beurteilung, ob ein geringwertiges Wirt...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 9 Gestaltungsvarianten bei geringwertigen Wirtschaftsgütern/Sammelposten

Es kommt darauf an, ausstehende Investitionen im richtigen Jahr zu tätigen. Mithilfe eines sog. 3-Konten-Modells, ist auf einen Blick erkennbar, welche Variante für den Unternehmer tatsächlich optimal ist. Praxis-Beispiel Vorteil des Sammelpostens Der Unternehmer schafft im Jahr 01 Büromöbel an, wobei die einzelnen selbstständig nutzbaren Teile netto über 800 EUR, aber nicht ü...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.2.1 Einlagen in eine Personenhandelsgesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 27 Steuerlich wird der Begriff der Einlage in § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG definiert. Danach sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Laufe des Wirtschaftsjahres dem Betrieb zugeführt hat. Unter den Begriff der Wirtschaftsgüter fallen Bareinlagen und sonstige Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind nur bilanzierbare Wirtschaftsgüter, bei denen eine betriebl...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 4 Festwertbewertung als Bewertungsvereinfachung

Rz. 85 Sowohl im Sachanlagevermögen als auch im Umlaufvermögen können Festwerte gebildet werden, um bei bestimmten Vermögensgegenständen innerhalb einer größeren Gruppe eine aufwendige Einzelerfassung und -bewertung zu vermeiden. Damit werden sowohl die Inventur als auch die Bewertung deutlich vereinfacht und damit wirtschaftlicher gestaltet. Für den Ansatz von Festwerten gel...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.2.2 Sachgesamtheiten

Rz. 88 In vielen Fällen bildet eine bestimmte Menge von Vermögensgegenständen eine Gesamtheit, die einer – weitgehend – einheitlichen Nutzung unterliegt. Derartige Fälle sind insbesondere im Anlagevermögen zu beobachten. Hier kann sich die Frage stellen, ob und wieweit diese Gesamtheit an Vermögensgegenständen unter Verstoß gegen den Einzelbewertungsgrundsatz, aber aus Wirts...mehr

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Abschreibung, Sammelposten / 5.4 Wirtschaftsgüter müssen selbstständig nutzbar sein

Die Einstellung in den Sammelposten setzt gem. § 6 Abs. 2 und 2a EStG voraus, dass es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt. Ein Wirtschaftsgut ist zu "einer selbstständigen Nutzung" nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenh...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 7.2 Beispiele für Bewertungsvereinfachungen

Rz. 98 In den IFRS gibt es die folgenden Bewertungsvereinfachungen, die alle nicht zwingend vorgeschrieben sind (Ausnahmen sind erwähnt), sondern im Ermessen des Bilanzierenden stehen:[1] Sachgesamtheiten sind gem. IAS 16.9 nach Ermessen des Bilanzierenden möglich. Diese Sachgesamtheiten stimmen jedoch nicht mit den Sachgesamtheiten der HGB-Rechnungslegung überein. Für den Fal...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 8.2 Besonderheiten bezüglich der Rechnungslegung bei Pro-forma-Finanzinformationen

Rz. 81 Pro-forma-Finanzinformationen bestehen aus einer Pro-forma-Gewinn und Verlustrechnung, Pro-forma-Bilanz sowie Pro-forma-Erläuterungen, die gegebenenfalls um eine Pro-forma-Kapitalflussrechnung zu erweitern sind.[1] Die Pro-forma-Finanzinformationen werden in Spaltenform dargestellt.[2] Rz. 82 Bei der Aufstellung der Pro-forma-Abschlüsse ist zu beachten, dass die Einzela...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.1 "Kleine" Sachanlagen

Rz. 86 Für Sachanlagen gilt generell der Einzelbewertungsgrundsatz. Damit wäre auch ein Bleistiftanspitzer mit AK von 4,95 EUR aus dem Bürosupermarkt einzeln zu aktivieren und über seine (wohl sehr lange) Nutzungsdauer abzuschreiben. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass eine derartige Handhabung nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch sinnleer wäre. Es haben sich deshalb die ...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2 Verfahren der Bewertungsvereinfachung

Rz. 17 In § 256 Satz 1 HGB wird für die Bewertungsvereinfachungsverfahren i. e. S. eine bestimmte Verbrauchsfolge unterstellt. Darüber hinaus werden jedoch auch die Inventurverfahren des § 240 Abs. 3, 4 HGB durch § 256 Satz 2 HGB für anwendbar erklärt, sodass sich der Kreis der Bewertungsvereinfachungsverfahren dadurch ausweitet. Die Bewertungsvereinfachungsverfahren entbinde...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.2.1 Voraussetzungen beim Lifo-Verfahren

Rz. 71 Das Lifo-Verfahren ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG auch für die Steuerbilanz zulässig, sodass sich hinsichtlich dieses Verfahrens keine Unterschiede zur handelsrechtlichen Bilanzierung ergeben.[1] Die Anwendbarkeit des Lifo-Verfahrens wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 aufgenommen. Andere Verbrauchsfolgeverfahren als das Lifo-Verfahren sind für die Steuerbilanz n...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.5 Besondere Angabepflicht im Anhang

Rz. 65 Im Einzelfall kann bei Kapitalgesellschaften und dem Publizitätsgesetz unterliegenden Unternehmen eine besondere Erläuterungspflicht im Anhang als weitere Anwendungsvoraussetzung entstehen. Nach § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB müssen im Anhang "bei Anwendung einer Bewertungsmethode nach § 240 Abs. 4, § 256 Satz 1 die Unterschiedsbeträge pauschal für die jeweilige Gruppe ausgew...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.3 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 13 Zugänge von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige als Gegenleistung für Betriebsausgaben erhält, sind keine Betriebseinnahmen. Beim Einkauf von Umlaufvermögen wird in der Einnahmenüberschussrechnung nur die Betriebsausgabe[1] erfasst. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern wird die Betriebsausgabe im Wege der Abschreibung auf die Nutzungsdauer v...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.2.2.1 Lifo-Verfahren

Rz. 28 Beim Last-in-first-out-Verfahren (Lifo) wird davon ausgegangen, dass jene Güter, die zuletzt in das Lager eingegangen sind (last in), das Lager zuerst wieder verlassen (first out). Damit gelten bei dieser Verbrauchsfolge die Güter mit der kürzesten Lagerzugehörigkeit, also die jüngsten Güter, als zuerst entnommen. Die Güter dagegen, die bereits eine längere Lagerzugeh...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.4 Zu- und Abrechnungen

Rz. 67 Sowohl der Übergang von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich als auch der Übergang vom Bestandsvergleich zur Einnahmen-Überschussrechnung machen Zu- und Abrechnungen erforderlich (R 4.6 Abs. 1,2 EStR). Beim Übergang von Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich liegt den Zu- und Abrechnungen der Gedanke zugrunde, dass der Steuerpflichtige so ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.6 Abschreibung bei Ansatz eines Zwischen- oder des gemeinen Werts

Rz. 117 §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 3 UmwStG regeln die Berechnung von Abschreibungen, wenn die Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit einem Zwischen- oder dem gemeinen Wert angesetzt wurden. Gebäudeabschreibungen nach § 7 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 EStG berechnen sich bei gleichbleibendem AfA-Satz nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zzgl. des Aufstockungsbetrags (Folg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2 Fortführung der Bewertung, AfA und gewinnmindernden Rücklagen

Rz. 89 Nach §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG tritt die übernehmende Körperschaft insbes. hinsichtlich der Bewertung und der Abschreibung der übernommenen Wirtschaftsgüter sowie der gewinnmindernden Rücklagen (soweit diese in der steuerlichen Schlussbilanz angesetzt worden sind)[1] in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein. Sie hat die übernommenen Wertansätz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.7 Bewertung der Anteile an der übertragenden Körperschaft bei der Aufwärtsverschmelzung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 28 Ist die übernehmende an der übertragenden Körperschaft beteiligt (Aufwärtsverschmelzung), sind die Anteile an der übertragenden Körperschaft zum steuerlichen Übertragungsstichtag gem. §§ 12 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 2 UmwStG mit ihrem Buchwert anzusetzen, (i) erhöht um in früheren Jahren steuerwirksam vorgenommene Abschreibungen auf die Beteiligung, Abzüge nach § 6b ES...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 11 Praxis-Beispiele

Nachfolgend ist anhand zweier Beispiele dargestellt, wie eine Existenzgründungsberatung ablaufen kann. Praxis-Beispiel Beratung eines Existenzgründers Steuerberater Stefan Steuermann (S) hat in seiner Kanzlei eine wöchentliche "Existenzgründersprechstunde" eingerichtet, in der Existenzgründer ein kostenloses Erstgespräch über ihr geplantes Gründungsvorhabens führen können. Manf...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 6. Pfandfreie Abschreibung

Rz. 29 Die Abschreibung des Sondernutzungsrechtes bedarf der Zustimmung der eingetragenen Gläubiger des Verkäufers gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 WEG i.V.m. §§ 875 f. BGB.[35]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Methode zur Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens

Rz. 53 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2008 war der Wert des Betriebsvermögens durch Anwendung der in § 98a BewG a.F. statuierten Einzelbewertungsmethode zu ermitteln. Dort hieß es, der Wert des Betriebsvermögens werde "in der Weise ermittelt, dass die Summe der Werte, die für die zu dem Gewerbebetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ans...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / I. Muster

Rz. 23 Muster 7.5: Übertragung Sondernutzungsrecht/Kfz-Stellplatz Muster 7.5: Übertragung Sondernutzungsrecht/Kfz-Stellplatz Verhandelt _________________________ (siehe Rdn 24) Vor mir, dem Notar _________________________ erschienen heute 1. Herr AT 2. Herr BT Sie erklärten zu meinem Protokoll: I. Vorbemerkung Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _____________...mehr