Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.4 Feststellung des Sollentgelts (Abs. 4)

Rz. 28 Lässt sich das Sollentgelt eines Arbeitnehmers in dem Anspruchszeitraum nicht hinreichend feststellen, gilt nach Abs. 4 Satz 1 Folgendes: Als Sollentgelt ist das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls vermindert um Entgelt für Mehrarbeit in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat. D...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Reisekosten (Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG)

Rz. 208 Reisekosten werden dem RA nur ersetzt, wenn er bei einer Geschäftsreise den Ort, in dem seine Kanzlei oder seine Wohnung liegt, verlassen hat (Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV RVG). Für Geschäfte an seinem Wohnort oder am Ort, in dem seine Kanzlei liegt, darf der RA Reisekosten nicht berechnen. Auch der Weg von der Kanzlei zu dem am selben Ort liegenden Gericht lässt keinen ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Vereinbarung eines Zeithonorars

Rz. 86 Bei der Vereinbarung von Zeithonoraren sind hauptsächlich Stundensatzvereinbarungen üblich. Der Vorteil für den Auftraggeber und gleichermaßen auch den RA liegt darin, dass dies eine gerechte Lösung ist, weil der Arbeitsaufwand des RA maßgebend für die Höhe der Gebühr ist. Ist die Beratung zeitaufwendig, erhält der RA eine hohe Gebühr. Ist die Dauer der Beratung kürze...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

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Jahresabrechnung: Wer muss ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 30.11.2020 war es die eigene Aufgabe des Verwalters, Rechnung zu legen und als Entwurf die eigentliche Jahresabrechnung aufzustellen. Die Aufgabe, abzurechnen, traf nach h. M. den Verwalter, in dessen Amtszeit die Verpflichtung zur Erstellung fällig wird. Schied der alte Verwalter bereits zum Jahreswechsel aus, musste also der neue Verwalter die Abrec...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abberufung des Verwalters: ... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Die von K beanstandete Einnahmen-Position sei zwar negativ formuliert. Dies sei aber nur geschehen, um die Saldierung zu erleichtern. Statt von einem "Saldo" spreche die Abrechnung hier von einer "Summe". Dies sei mathematisch auch gut nachvollziehbar, da die Addition einer großen positiven mit einer kleinen negativen Zahl der Subtrakt...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnung: Anspruch auf Betre... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, B müsse die Kosten tragen! Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K habe einen Anspruch auf Duldung des Zutritts aus § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG gehabt. § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ermögliche es in Anlehnung an § 14 Abs. 4 Halbsatz 1 WEG a. F. und unter Heranziehung der dazu entwickelten Grundsätze, unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen (und Grundrechtspos...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / B. Abrechnung bei der Testamentserrichtung

I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung Rz. 40 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefass...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / C. Abrechnung bei Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 46 Der im Erbrecht tätige Anwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an di...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 45. Abrechnung

Rz. 46 Für die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung gilt das Gleiche wie für den Wirtschaftsplan. Das Muster beschränkt sich auf einen bloßen Verrechnungsmodus.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbrechtlichen Mandat bei gerichtlicher Tätigkeit

A. Kostenrechtsänderungsgesetz I. Einleitung Rz. 1 Zum 1.1.2021 ist das seit langem von der Anwaltschaft erwartete und geforderte Kostenrechtsänderungsgesetz,[1] das viele Verbesserungen für die Anwaltschaft mit sich bringt, in Kraft getreten. Insbesondere sind die umfangreichen Anpassungen der Rechtsanwaltsvergütung seit der letzten Reform durch das 2. Kostenrechtsmodernisier...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Erbvertrag

Rz. 43 Der Entwurf eines Erbvertrags durch den Rechtsanwalt fällt bereits in den Wortlaut der Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG. Hierfür entsteht mithin eine Geschäftsgebühr bereits nach dem Wortlaut des Gesetzes. Dieser Fall wird selten vorkommen, da der Erbvertrag notariell beurkundet werden muss, § 2276 Abs. 1 S. 1 BGB.mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbrechtlichen Mandat bei außergerichtlicher Tätigkeit

A. Gebührentatbestände I. Beratungsgebühr Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflic...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / E. Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 91 Die Gegenstandswerte im Zwangsvollstreckungsverfahren richten sich nach § 25 RVG. I. Vollstreckung von Zahlungsansprüchen Rz. 92 Gemäß Nr. 3309 VV RVG erhält der Anwalt eine Gebühr in Höhe von 0,3 für jede Vollstreckungsmaßnahme. Müssen mehrere aufeinanderfolgende Mobiliarvollstreckungsaufträge gegen denselben Schuldner aus demselben Vollstreckungstitel erteilt werden, ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / F. Verfahren nach dem FamFG

Rz. 103 In § 342 Abs. 1 FamFG werden die Nachlasssachen begrifflich bestimmt. I. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG) Rz. 104 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erb...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / V. Durchsetzung der Vergütung

1. Außergerichtliche Durchsetzung Rz. 107 Vor einer unter Umständen zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Geltendmachung seiner Gebühren sollte der Testamentsvollstrecker regelmäßig den Versuch einer außergerichtlichen Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs unternehmen. Dieses ist schon deshalb erforderlich, um die Gefahr einer Belastung mit den vollen Prozesskosten nach ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / D. Die Erbengemeinschaft

I. Vertretung Rz. 57 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten:mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / A. Gebührentatbestände

I. Beratungsgebühr Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusam...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

I. Voraussetzungen Rz. 165 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[178] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[179] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein,...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Geschäftsgebühr

1. Höhe der Geschäftsgebühr Rz. 5 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gemäß der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / B. Erkenntnisverfahren (1. Instanz)

I. Verfahrensgebühr Rz. 26 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden T...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Stufenklage bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

1. Auskunftsklage Rz. 53 Wird der Rechtsanwalt nur mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs beauftragt und klagt er danach aufgrund eines weiteren gesonderten Auftrages die Zahlung ein, sind zwei separate Gebührentatbestände erfüllt. Es entstehen für den Kläger, gemäß den §§ 91 ff. ZPO, keine Kostenerstattungsprobleme durch diese Vorgehensweise, selbst wenn durch eine Stu...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / A. Kostenrechtsänderungsgesetz

I. Einleitung Rz. 1 Zum 1.1.2021 ist das seit langem von der Anwaltschaft erwartete und geforderte Kostenrechtsänderungsgesetz,[1] das viele Verbesserungen für die Anwaltschaft mit sich bringt, in Kraft getreten. Insbesondere sind die umfangreichen Anpassungen der Rechtsanwaltsvergütung seit der letzten Reform durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2013[2] hervorz...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / C. Berufungsverfahren

I. Verfahrensgebühr Rz. 48 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[49] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 na...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 5. Auslagen/Umsatzsteuer

a) Auslagen Rz. 96 Der Anspruch auf Auslagenersatz besteht neben dem Vergütungsanspruch und ergibt sich nicht aus § 2221 BGB, sondern aus §§ 2218, 670 BGB.[130] Mit der Vergütung sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Dies gilt auch für die Kosten einer Haftpflichtversicherung, es sei denn, die Verwaltung ist mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden, welches ei...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / J. Durchsetzung der Gebührenansprüche

I. Gebührenansprüche gegenüber Mandanten Rz. 174 Entspringt die vom Mandanten geschuldete, aber nicht bezahlte Vergütung einer gerichtlichen Tätigkeit, so geht eine grundsätzlich mögliche Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei der Vergütungsklage stets vor.[187] Damit fehlt der Vergütungsklage in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis, da die Kostenfestsetzung eine schnellere...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung

1. Allgemeines Rz. 179 Der Anwalt wird bei Annahme eines Mandates klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und, im positiven Falle, ob für das konkrete Mandat Kostendeckung erreicht werden kann.[196] Um beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Re...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / H. Gebühren in der gerichtlichen Mediation

I. Gebühren Rz. 158 Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten gerichtsnahen Mediation zählen nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG zum Rechtszug und werden durch die dortigen Gebühren mit abgegolten.[168] II. Erfolgloses Mediationsgespräch Rz. 159 Beispiel In einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR wird zunächst der Versuch einer gerichtlichen Mediation eingeleitet ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / D. Erbrechtliche Besonderheiten

I. Ausschlagung Rz. 51 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Aussc...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Hinweispflichten bei der Abrechnung nach dem RVG

Rz. 138 Erfolgt eine Vergütung des Rechtsanwalts nach dem RVG, trifft den Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Verpflichtung, den Mandanten ungefragt über die voraussichtliche Höhe seiner Anwaltsvergütung zu belehren.[307] Dieser Grundsatz kann im Einzelfall dadurch durchbrochen werden, dass der Mandant nach der Höhe der Vergütung fragt oder für den Rechtsanwalt nach Treu un...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Ermittlung der Gebühr

Rz. 52 Zum Festlegen der Geschäftsgebühr nach freiem Ermessen im Rahmen von 0,5–2,5 ist nach § 14 Abs. 1 RVG zu berücksichtigen: Rz. 53 Eine Gebühr über dem 1,3-Fachen kann nur gefordert werden, wenn die ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / E. Pflichtteilsrecht

Rz. 75 In Pflichtteilssachen kann der Rechtsanwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für den Mandanten auftreten. Der Mandant kann den Rechtsanwalt entweder mit der Geltendmachung seiner Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche oder mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragen. In Betracht kommt auch die rechtliche Prüfung, ob dem Mandanten Pflichttei...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 4. Fahrtkostenpauschale und Tages- und Abwesenheitsgeld

Rz. 8 Durch die Gesetzesreform sind die Fahrtkostenpauschale sowie das Tages- und Abwesenheitsgeld erhöht worden. Das Gebührenrecht unterscheidet hinsichtlich der Fahrtkosten zwischen der Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs (Nr. 7003 VV RVG) und der Benutzung anderer Verkehrsmittel (Nr. 7004 VV RVG). Der Rechtsanwalt hat hier grundsätzlich das freie Wahlrecht, ob er sein ei...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Rechtsanwalt und Notar

Rz. 45 Werden Vertrags- oder Urkundenentwürfe von Anwälten gefertigt, die zugleich Notare sind, fällt die Geschäftsgebühr nur an, wenn sie als Anwalt tätig geworden sind.[76] In anderen Fällen ergibt sich die Vergütung aus § 119 GNotKG. Die Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit als Anwalt und einer Tätigkeit als Notar ist gemäß § 24 Abs. 2 BNotO vorzunehmen. Hinweis Die Regelung ...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Checkliste: Ermittlung des Gegenstandswerts bei Vorsorgeregelungen

Rz. 56 Folgendes sollte bei der Ermittlung des Gegenstandswerts bei Vorsorgeregelungen geprüft bzw. festgestellt werden:mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 3. Zeithonorar

Rz. 92 Die Zeitvergütung hat den Gesichtspunkt der Praktikabilität insofern für sich, als man sich die unter Umständen schwierige Bewertung der Nachlassobjekte spart und auch die Aufteilung auf mehrere Testamentsvollstrecker einfacher ist.[124] Andererseits birgt die Abrechnung allein nach dem Zeitaufwand die Gefahr der Verschleppung und Verzögerung der Vollstreckungstätigkei...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 3. Toleranzgrenze

Rz. 18 Die Anwendung einer Toleranzgrenze von 20 %, die der gerichtlichen Überprüfung entzogen sein soll, wurde streitig diskutiert. Zunächst teilweise abgelehnt, wurde sie durch den BGH anerkannt.[32] Damit die angesetzte Gebühr der gerichtlichen Überprüfung entzogen ist, hat der Rechtsanwalt jedoch sein Ermessen bei der Wahl der Gebühr pflichtgemäß auszuüben.[33] Rz. 19 Die...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Vermächtnis/Auflage

Rz. 44 Der Auftraggeber beauftragt den Rechtsanwalt nicht immer mit dem Entwurf eines vollständigen, den gesamten Nachlass berücksichtigenden Testamentes. Gelegentlich kommt es vor, dass der Auftraggeber lediglich den Entwurf eines Vermächtnisses oder einer Auflage in Ergänzung oder Abänderung eines bereits bestehenden Testamentes wünscht. Für diese Fälle gilt das unter Rdn 4...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Wertgebühren

Rz. 3 Das Kostenrechtsänderungsgesetz passt bei den Wertgebühren linear die Tabellenwerte in den §§ 13, 49 RVG an. Bei einer Abrechnung der Gebühren erhöht sich der Gegenstandswert bei einem Wert bis 500 EUR rundungsbedingt von 45 EUR auf 49 EUR. Dies ist eine Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR um 9 %. Im Übrigen werden die Gebühren linear um 10 % erhöht, was ein...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Einigungsgebühr

Rz. 50 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind in § 3 Rdn 21 ff. ausführlich beschrieben. In der Rechtsmittelinstanz beträgt die Einigungsgebühr jedoch abweichend 1,3 nach Nr. 1004 VV RVG.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Gebühren

Rz. 158 Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten gerichtsnahen Mediation zählen nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG zum Rechtszug und werden durch die dortigen Gebühren mit abgegolten.[168]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VIII. Stiftung

Rz. 79 Bei der Klage auf Satzungsänderung einer durch Verfügung von Todes wegen errichteten gemeinnützigen Stiftung durch die Angehörigen des Erblassers, handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit. Der Gegenstandswert ist hierfür gemäß § 3 ZPO zu schätzen.[104]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Gebühren- und Wertanpassungen

Rz. 2 In erster Linie soll das Kostenrechtsänderungsgesetz der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb Rechnung tragen. Die Gesetzesänderung berücksichtigt sowohl den Anstieg der Verbraucherpreise als auch die allgemeine Einkommensentwicklung seit der letzten Gesetzesreform im Jahre 2013. Seitdem sind die Verbraucherpreise...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 172 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gemäß § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 2. Bestimmung der Rahmengebühr

Rz. 6 Die Kriterien zur Bestimmung der Rahmengebühr sind im Einzelfall konkret abzuwägen. Für den Ansatz der Höchstgebühr kann es ausreichend sein, wenn zwei der Bewertungsmerkmale in überdurchschnittlichem Maße vorliegen. So kann trotz unterdurchschnittlicher Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bei Vorliegen einer überdurchschnittlich hohen Bedeutung der Angelegenheit d...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Nachlass- und Gesamtgutsverwaltung

Rz. 121 Hierfür entstehen Jahresgebühren nach Nr. 12311 KV. Für die Kosten der Nachlassverwaltung haften nur die Erben, wenn es zur Anordnung der Nachlassverwaltung kommt, § 24 Nr. 5 GNotKG. Der Antragsteller haftet für die Kosten der Gesamtgutsverwaltung gemäß § 22 Abs. 1 GNotKG.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Die Ermittlung der Erben (§ 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG)

Rz. 126 Nur die Bundesländer Bayern (Art. 37 AGGVG) und Baden-Württemberg (§ 41 LFGG) kennen eine weitergehende Ermittlungspflicht. Die amtliche Erbenermittlung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, namentlich zur Feststellung des Erbrechts des Fiskus gemäß § 1964 ff. BGB.[148]mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VIII. Die Nachlassverwaltung (§ 342 Abs. 1 Nr. 8 FamFG)

Rz. 140 Hierfür entstehen Jahresgebühren nach Nr. 12311 KV. Für die Kosten der Nachlassverwaltung haften die Erben nur, wenn es zur Anordnung der Nachlassverwaltung kommt, § 24 Nr. 5 GNotKG.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / G. Verfahren vor einem Schiedsgericht

Rz. 149 Gemäß § 36 RVG erhält der Anwalt eine Vergütung bei der Vertretung einer Partei im Schiedsverfahren nach Teil 3 Abschnitt 1, 2 und 4 des Vergütungsverzeichnisses. Hierbei fallen die üblichen Gebühren, also Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr, wie im sonstigen gerichtlichen Verfahren an. I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO Rz. 150 Der Begriff des ...mehr