Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Sommer, SGB V § 301a Abrechnung der Hebammen und der von ihnen geleiteten Einrichtungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 301a wurde mit Wirkung zum 1.7.1994 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (2. SGBÄndG) v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) eingeführt. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde v. 1.1.2004 an die Verpflichtung begründet, Daten im W...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b, § 132e, § 132f und § 140a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingefügt worden. Sie stellt die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Selektivverträge, der integrierten Versorgungsformen und der ambulante...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 3 Literatur

Rz. 5 Schömann, Erbringung und Abrechnung von Hebammenleistungen durch eine Hebammengemeinschaft, jurisPR-SozR 15/2018 Anm. 2. Weichert, "Datentransparenz" und Datenschutz, MedR 2020 S. 539.mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 2.1 Datenübermittlung (Abs. 1)

Rz. 3 Freiberuflich tätige Hebammen und von Hebammen geleitete Einrichtungen sind verpflichtet, den Krankenkassen folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln: die Stammdaten der Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 und 6), die erbrachten Leistungen mit dem Tag ...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift ersetzt die vorübergehende Regelung für die Nutzung privater Rechenzentren durch die in § 295 Abs. 1b Satz 1 genannten Leistungsträger (§ 295 Abs. 1b Satz 5 bis 8 a. F.; befristet bis zum 1.7.2011 durch § 320). Abs. 3 übernimmt die vorübergehende Regelung für die Abrechnung ambulanter Notfallbehandlungen der Krankenhäuser durch private Rechenzentren (§ 1...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2.3 Notfalldaten (Abs. 3)

Rz. 10 Für die Abrechnung von im Notfall erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen darf das Krankenhaus eine andere Stelle (z. B. privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle oder Rechenzentren) mit der Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten beauftragen (Satz 1). Der Versicherte muss schriftlich oder elektronisch in die Datenübermittlung einwilligen. Dam...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2.2 Beauftragung anderer Stellen (Abs. 2)

Rz. 9 Der Vertragspartner eines Leistungserbringers darf eine andere Stelle (z. B. eine privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle) mit der Verarbeitung der für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen personenbezogenen Daten beauftragen (Satz 1). Das frühere Verbot, eine nichtöffentliche Stelle zu beauftragen, wurde aufgehoben. Der Vertragspartner bleibt der im date...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Abrechnung von Leistungen besonderer Versorgungsformen (Abs. 1) Rz. 6 Leistungserbringer mit Verträgen über hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b), Versorgung mit Schutzimpfungen (§ 132e), Versorgung durch Betriebsärzte (§ 132f) und integrierte Versorgung (§ 140a) sind befugt, die für die Abrechnung von Leistungen erforderlichen Angaben an einen Vertragspartner (z. B. privatrec...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 2 Rechtspraxis

2.1 Datenübermittlung (Abs. 1) Rz. 3 Freiberuflich tätige Hebammen und von Hebammen geleitete Einrichtungen sind verpflichtet, den Krankenkassen folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln: die Stammdaten der Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 und 6), die erbr...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 3 Literatur

Rz. 11 Brandt/Engehausen/Lelle/Schilling, Selektivverträge im Spannungsfeld zwischen Innovation und Administration – Fortschritt durch Standardisierung, Welt der Krankenversicherung 2020 S. 276. Dochow, Datenschutz und Schweigepflicht: Hürden bei der Weitergabe von Patientendaten an Private Verrechnungsstellen, MedR 2020 S. 348. Hauser, Weitergabe von Patientendaten gesetzlich...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Angaben, die freiberuflich tätige Hebammen und Entbindungspfleger den Krankenkassen für Abrechnungszwecke zu übermitteln haben. Gemäß § 134a Abs. 1 Satz 1 schließt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Berufsverbänden d...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 2.2 Richtlinien (Abs. 2)

Rz. 4 Durch den Verweis auf § 302 Abs. 2 Satz 1 bis 3 und Abs. 3 wird klargestellt, dass der GKV-Spitzenverband das Nähere über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens durch Richtlinien bestimmt und sich auch Hebammen zur Erfüllung ihrer Übermittlungspflichten der Hilfe von Rechenzentren bedienen können. Die "Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen" nach § 302 Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 295a Abrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze v. 28.7.2011 (BGBl. I S. 1622) mit Wirkung zum 4.8.2011 eingefügt worden. Sie stellt die datenschutzrechtliche Grundlage für die Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Selektivverträge, der integrierten Versorgungsformen und der ambulanten Notfallbehandlung...mehr

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Sommer, SGB V § 301a Abrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301a wurde mit Wirkung zum 1.7.1994 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (2. SGBÄndG) v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) eingeführt. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde v. 1.1.2004 an die Verpflichtung begründet, Daten im Wege elektronischer ...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.2 Sozialdaten der Versicherten (Abs. 2)

Rz. 7 Sozialdaten der Versicherten dürfen von den Kassenärztlichen Vereinigungen erhoben und gespeichert werden (Abs. 2). Die Vorschrift bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Sozialdaten über Versicherte erheben dürfen. Versichertenbezogene Daten dürfen nur erhoben und gespeichert werden, soweit dies zur Sicherstel...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 3 Literatur

Rz. 18 Detsch, Sozialdatenschutz nach dem 2.SGB-Änderungsgesetz, RDV 1995 S. 16. Kleinert, Datenschutzaspekte bei der Abrechnung von Patientendaten, DuD 2010 S. 240. Gerlach, Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer zahnärztlichen Abrechnung wegen Splittingverbots, NZS 2017 S. 476. Pawlita, Dokumentationspflichten des Vertragsarztes, GesR 2017 S. 620. Hoffmann, Die datenschut...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält ergänzende Regelungen zur Datenübermittlung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen. Abs. 1 erlaubt den Landesverbänden der Krankenkassen den Abschluss von Vereinbarungen mit den Leistungserbringern und deren Verbänden im Hinblick auf die zu übermittelnden Belege (Nr. 1) und Angaben (Nr. 2). Durch Abs. 2 werden die Krankenkassen ermächtigt...mehr

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Sommer, SGB V § 303 Ergänze... / 2.1 Vereinbarungen auf Landesebene (Abs. 1)

Rz. 3 Es steht den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen (§ 207, 212 Abs. 5) im Interesse der Verwaltungsvereinfachung frei, mit den Leistungserbringern oder deren Verbänden Vereinbarungen über den Umfang der zu übermittelnden Abrechnungsbelege (Nr. 1) und Angaben (Nr. 2) zu schließen. Die Norm schafft die Voraussetzungen für vereinfachte Abrec...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.1 Erhebung und Speicherung von Sozialdaten (Abs. 1)

Rz. 4 Die Norm regelt entsprechend der Aufgabenstellung der Kassenärztlichen Vereinigungen die Erhebung und Speicherung von Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte. Es handelt sich um Sozialdaten (Art. 4 Datenschutz-Grundverordnung, § 67 Abs. 2 SGB X, § 35 SGB I). Die Nr. 1 bis 6 konkretisieren, für welche Aufgaben Sozialdaten erhoben und ge...mehr

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Sommer, SGB V § 285 Persone... / 2.4.3 Datenübermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen untereinander (Satz 4 bis 8)

Rz. 14 Satz 4 erlaubt die Übermittlung von durch Kassenärztliche Vereinigungen nach Abs. 1 oder 2 erhobenen und gespeicherten Sozialdaten der nach § 24 Abs. 3 Satz 3 Ärzte-ZV bzw. § 24 Abs. 3 Satz 3 Zahnärzte-ZV ermächtigten Vertragsärzte bzw. Vertragszahnärzte auf Anforderung untereinander, soweit dies zur Erfüllung der in Abs. 1 Nr. 2 genannten Aufgaben erforderlich ist. D...mehr

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Sommer, SGB V § 294a Mittei... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 294a bezweckt eine Kostenentlastung der gesetzlichen Krankenkassen. In den Fällen, in denen ein Versicherter Leistungen zulasten einer Krankenkasse erhält, obwohl ein anderer Leistungsträger zuständig ist (z. B. eine Berufsgenossenschaft aufgrund einer Berufskrankheit), die Behandlungsbedürftigkeit durch einen Dritten oder den Versicherten (§ 52) zu verantworten ist,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.3.2 Beurteilung des IKS

Rz. 82 Die Beurteilung des IKS, verstanden als Teil des Internal Control System, insbesondere soweit es zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung dient, bietet dem Abschlussprüfer die Möglichkeit, Art und Umfang seiner Revisionshandlungen zielgerichtet im Rahmen der Prüfungsplanung (vgl. Rz. 100 ff.) festzulegen. Im Grundsatz sind diese Untersuchungen darauf ausger...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter: Klage auf Abberu... / 3 Das Problem

Es geht um eine Mehrhausanlage. Der Verwalter erstellt dort die Jahresabrechnungen nach Häusern. Diese Abrechnungen lässt er nur von den Wohnungseigentümern der jeweiligen Häuser genehmigen (es gilt noch altes Recht, mithin § 28 Abs. 5 WEG a. F., der bestimmte, dass nicht Nachschüsse, sondern die Jahresabrechnung beschlossen wird). Auch in der Versammlung vom 4.12.2018, zu d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 3.6 Die Künstlersozialversicherung

Immer wieder wird dies übersehen oder vielfach aus Unkenntnis nicht beachtet. Soweit über Prüfungen die bisherigen Abrechnungen mit bezahlten Helfern, Übungsleitern und weiteren Beschäftigten überprüft werden, ist damit zu rechnen, dass unabhängig von der Art der Tätigkeit der bezahlten Kräfte der Arbeitgeber mit der abschließenden Prüferfrage konfrontiert wird, ob meldepfli...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 2.1.1.5 Geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte

Geht es um geringfügig Beschäftigte, also Minijobber, muss der Vereins-Arbeitgeber sich eine schriftliche Bestätigung einholen, dass es sich bei dem Minijobber um das erste Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis auf dieser Grundlage handelt. Hat der Verein kurzfristig Beschäftigte, also Personen, die sich zeitnah innerhalb von drei Monaten nur engagieren und deren Arbeitslohn ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 2.1.1.7 Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag

Auch wer nur eine steuerfreie Vergütung mit Abrechnung des Übungsleiterfreibetrags erhält oder gegen Zahlung von Beträgen nach dem Ehrenamtsfreibetrag abgerechnet wird, hat Anspruch auf die EPP. Da der Verein dies nicht abrechnen wird, sollte darauf geachtet werden, dass mit Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der Vereins-Arbeitnehmer dann über die Einkommensteuer-Erklä...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 3.3 Freibetrag und Minijob oder Midi-Job?

Da sowohl der Jahres-Übungsleiterfreibetrag als auch der Jahres-Ehrenamtsfreibetrag sozialversicherungsfrei bleiben und nicht beitragspflichtig sind, kann dies faktisch bei höheren Vergütungen noch dazu führen, dass bei monatlicher Abrechnung und monatlicher Berücksichtigung des ÜL-Freibetrags im Minijob noch bis 770 Euro (520 Euro plus 250 Euro anteiliger Freibetrag) in der...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 2.1.1.9 Klein-Arbeitgeber

Für sogenannte Klein-Arbeitgeber besteht auch die Möglichkeit, dass man ohne Sanktionen die Auszahlung und Abrechnung über jegliche Beschäftigungsverhältnisse dann im Oktober 2022 vornehmen kann. Wenn die Vereine/Verbände ihre Lohnsteuer-Voranmeldung nur vierteljährlich abgeben und nicht mehr als 5.000 Euro pro Jahr zahlen müssen an Lohnsteuer. Dann könnten die ausgezahlten ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 2.1.1.11 FAQ-Liste des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium hat eine sogenannte FAQ-Liste mit Fragen und Antworten zu dieser nicht einfachen Abrechnung der EPP, Stand 20. Juli 2022, veröffentlicht, die sicherlich bis Herbst nochmals aktualisiert wird und im Internet auch eingesehen werden kann. Denn insgesamt ist der richtige Umgang mit der neuen EPP nicht so einfach. In Zweifelsfällen kann auch eine ggf. ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 2.16 Übungsleiter-Regelungen

Der seit 2021 geltende Jahresfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von nun 3.000 Euro oder 250 Euro bei monatlich so vereinbarter Abrechnung wird unverändert 2022 gelten. Ebenso der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG. Er ist kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt, er kann bei Nutzung durch den Arbeitgeber, also steuerbegünstigte, mildtätige oder gemeinnü...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 6 Abschließende Tipps für die Verbands-Zusammenarbeit

Zumindest Vereinsvorstände nach der Satzung sind vielfach über bestehende Rahmenverträge, insbesondere im Sportbereich, automatisch und ohne weitere Beitragszahlungen bei der VBG abgesichert. Wobei auch weitere Führungskräfte die Möglichkeit erhalten sollten, sich gegen einen Jahresbetrag von 4,60 Euro für 2022 gegen Unfälle während der Ehrenamtstätigkeit abzusichern. Wobei ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Neuvorgaben und aktuelle Hi... / 3.4 Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse

Für zeitlich beschränkte Zeiträume können als nutzbare Alternative zur Beschäftigung über ein Minijob-Verhältnis Beschäftigte als Arbeitnehmer eingesetzt werden, bei Abrechnung mit der Pauschalierungsmöglichkeit in Höhe von 25 % über die Lohnsteuer-Anmeldung des Vereins beim Vereinsfinanzamt. Ohne Sozialversicherungsbeiträge können fristgebunden für zeitlich befristete Zeitr...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Haftung des eintretenden Partners

Rz. 2 Aufgrund des Eintritts in das Mietverhältnis gemäß § 563 Abs. 1 und Abs. 2 haften der überlebende Ehegatte, die Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner im Außenverhältnis zum Vermieter für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis ab dem Tod des verstorbenen Mieters allein. Gem. § 563b Abs. 1 Satz 1 haften sie für die bis zum Tod des Mieters entstand...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Herausgabepflicht des Eingetretenen bzw. Fortsetzungsnachfolgers

Rz. 3 Der überlebende Ehegatte, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige, der kraft Gesetzes in das Mietverhältnis mit dem verstorbenen Mieter eingetreten ist, weil er mit diesem einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, oder der frühere Mitmieter, mit dem das Mietverhältnis fortgesetzt worden ist, sind im Innenverhältnis verpflichtet, dem Erben dasjenige herauszugeben, was...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Wirkung

Rz. 6 Bestand die Ehe, das Familienband, die auf Dauer angelegte Haushaltsführung oder die Lebenspartnerschaft im Zeitpunkt des Todes mit dem Mieter und hatten alle zusammen in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt, so wird beim Tode des Mieters das Mietverhältnis allein mit dem überlebenden Ehegatten, Familien- bzw. Haushaltsangehörigen oder Lebenspartner fortgesetzt. Der ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sportliche Veranstaltungen als Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO

Leitsatz Ist mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist, und ist deshalb nicht überprüfbar, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht, schließt dies die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO aus. Normen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Abrechnung des Leistungsempfängers mit dem Leistungsgeber (Leistenden)

Tz. 15 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Abrechnung, die der Leistungsempfänger mit dem Leistenden vorzunehmen hat, ist in § 48a Abs. 2 EStG geregelt. S. hierzu BMF vom 01.11.2001, BStBl I 2001, 804 Tz. 47, 48.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Kosten des Ter... / 1. Abrechnung

Wird der Termin, den der Terminsvertreter wahrnehmen soll, abgesagt, sodass es nicht mehr zur Terminswahrnehmung kommt, reduziert sich für den Terminsvertreter die Verfahrensgebühr auf 0,5 (Nr. 3405 Nr. 2 VV). Eine Terminsgebühr entsteht dann selbstverständlich nicht. Beispiel Im erstinstanzlichen Verfahren vor dem auswärtigen LG wird ein Terminsvertreter bestellt (Streitwert...mehr

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AGS 08/2022, Kosten des Ter... / I. Abrechnung bei Terminsvertretung

Die Vergütung für den von der Partei beauftragten Terminsvertreter richtet sich nach den Nrn. 3401 ff. VV. Er erhält die hälftige Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten. Nimmt er am Termin teil, erhält er die jeweilige Terminsgebühr (Nr. 3402 VV). Hinzu kommen jeweils Auslagen und Umsatzsteuer Der Hauptbevollmächtigte demgegenüber erhält lediglich die Verfahrensgebühr ne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2022, Keine Vorlage ... / I. Sachverhalt

Es wurde in einer rechtlichen Angelegenheit Beratungshilfe bewilligt und ein Berechtigungsschein erteilt. Die Angelegenheit wurde sodann durch die Beratungsperson erledigt und die Vergütung elektronisch zur Abrechnung eingereicht. Das AG wies den Vergütungsantrag mit der Begründung zurück, die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines, also in Papierform, sei bei Abrechnung...mehr

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AGS 08/2022, Förster, Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

Von Dr. Lutz Förster und Denis C.H. Fast. 2. Aufl., 2022. Zerb Verlag, Bonn. XXI, 300 S., 49,00 EUR Mit dem KostRÄG 2021 legen die Autoren die 2. Aufl. der “Anwaltlichen Vergütung in Erbsachen” vor. Die Darstellung des Werkes beginnt mit der Annahme des erbrechtlichen Mandats. Die Verfasser weisen zu Recht darauf hin, dass man hier bereits an die spätere Vergütung denken muss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 5. Vergütung

Rn 22 Hinsichtlich der Vergütung gilt die Tätigkeit als Mitglied im Gruppen-Gläubigerausschuss als Tätigkeit in dem Gläubigerausschuss, den das Mitglied im Gruppen-Gläubigerausschuss vertritt. Das bedeutet, dass die Abrechnung jeweils über die Masse des Verfahrens erfolgt, welches der Entsandte vertritt. Es ist kein gesonderter Antrag nötig. Vielmehr gilt die Tätigkeit im Gr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Insolvenzunfähigkeit des Bundes und der Länder (Abs. 1 Nr. 1)

Rn 3 Generell insolvenzunfähig sind die Bundesrepublik Deutschland und die einzelnen Bundesländer. § 12 als Regelung in einem Gesamtvollstreckungsverfahren hat eine Entsprechung in § 882a ZPO und § 15 Nr. 3 EGZPO, welche die Möglichkeit der Einzelzwangsvollstreckung gegen Körperschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts einschränken. Die Insolvenzunfäh...mehr

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AGS 08/2022, Verzicht des M... / II. Anfechtbarkeit der Zahlungen auf die Anwaltsvergütung

Auf die Revision des Klägers hatte der BGH zu entscheiden, ob eine Anfechtung der Zahlungen der Schuldnerin auf die Anwaltsvergütung gem. § 131 InsO in Betracht kam. Nach dieser Vorschrift ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die BE/BA-Rechnung

Rn. 171 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 4 Abs 3 EStG können StPfl, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch tatsächlich keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, als Gewinn den "Überschuss" der BE über die BA ansetzen. Daraus folgt:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Bestimmung des Unterhalts für das minderjährige Kind

Rz. 23 Eltern können durch Vereinbarung wählen, ob Bar-, Natural- oder Betreuungsunterhalt geleistet wird. Haben sich Eltern darauf verständigt, dass das Kind überwiegend etwa von der Kindesmutter betreut wird, ist ohne abweichende Vereinbarung vom anderen Elternteil Barunterhalt zu leisten. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch sinnvoll sein, sich auf die Erbringung von ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen bei fehlender Erwerbspflicht

Rz. 64 Ist das Kind nicht erwerbspflichtig, weil es entweder nicht erwerbstätig sein darf oder zwar erwerbstätig sein kann, jedoch wegen vollzeitlicher schulischer Ausbildung nicht arbeiten muss, wird regelmäßig die Unterhaltspflicht der Eltern im vollen gesetzlichen Umfang einsetzen. Leben Eltern zusammen, wird der Unterhalt durch Naturalleistung und ggf. Taschengeld gewähr...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Verjährung

Rz. 14 Die Ansprüche auf Zahlung der Miete verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Mietzahlungsanspruch fällig geworden ist und der Vermieter von den Mietzahlungsanspruch begründenden Umständen und der Person des Mieters Kenntnis erlangt hat (§ 199 Abs. 1a Nr. 1, 2). Achtung Verjährungsfrist auch für Nebenkosten Die dreijährige Verjährungsf...mehr