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Neuvorgaben und aktuelle Hinweise für gemeinnützige Vere ... / 6 Abschließende Tipps für die Verbands-Zusammenarbeit

Prof. Gerhard Geckle
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Zumindest Vereinsvorstände nach der Satzung sind vielfach über bestehende Rahmenverträge, insbesondere im Sportbereich, automatisch und ohne weitere Beitragszahlungen bei der VBG abgesichert. Wobei auch weitere Führungskräfte die Möglichkeit erhalten sollten, sich gegen einen Jahresbetrag von 4,60 Euro für 2022 gegen Unfälle während der Ehrenamtstätigkeit abzusichern. Wobei man dadurch die gleichen umfangreichen Ansprüche (Reha, Verletztengeld neben Behandlungskostenübernahme) wie ein bei Unfall verletzten Arbeitnehmer erwirbt.

 
Praxis-Tipp

Kontakt zum Verband aufnehmen, ob der Verband schon, wenn ja, für wen diese Beiträge übernimmt. Intern klären, wer noch zur Motivation im Verein mit diesem geringen Jahresbeitrag abgesichert werden kann.

Teilweise mit Wirkung zum 01.07.2022 wurden insbesondere im Sportbereich neue VBG-Rahmen- Sportversicherungsverträge mit teilweise regionalen oder länderbezogenen Geltungsbereichen und nun erweiterten Leistungen abgeschlossen. Zudem gilt seit dem 01.01.2022 der neue Gefahrentarif, mit in diesem Jahr geänderten Gefahrenklassen. Wobei die Beitragserhöhungen, auch für bezahlte Sportler im Sportbereich, relevant werden hierüber. Der für die Beitragsfestsetzung wichtige Beitragsfuß wurde für 2022 auf 4,60 Euro festgesetzt für Pflicht- und freiwillig Versicherte bei der VBG. Es empfiehlt sich, für den eigenen Verein zu klären, welche Leistungen konkret und in welchem Umfang abgesichert sind, ob Zusatzversicherungen notwendig werden (jährlicher Versicherungs-Check!).

Hinzu gekommen sind die Auswirkungen des geänderten GEMA-Rahmenvertrags, der zum 01.01.2022 auch für dieses Vereinsjahr bei einer Gesamtbetrachtung zu einer gewissen Kostenerhöhung führen wird, je nach Art und Intensität der Nutzung, wobei gerade für Sport- und Musikvereine der best...

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