Was ist die Vorausgefüllte Steuererklärung?

Vorausgefüllte Steuererklärung bedeutet, dass die Steuerpflichtigen ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten auf elektronischem Weg direkt in ihre Steuererklärung übernehmen können.

Im ersten Schritt in 2014 sollen folgende Daten abrufbar sein:

  • vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten,
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie
  • bestimmte Vorsorgeaufwendungen.

Auch Basisdaten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. sollen übernommen werden können. Weitere Daten (z. B. Spenden) sollen später folgen. Auch die Große Koalition erwähnt die Vorausgefüllte Steuerrekläung in ihrem Koalitionsvertrag (S. 90; danach wäre die Einführung allerdings erst für 2015 (Rentner) bzw. 2017 (alle Steuerpflichtigen) vorgesehen).

Um die Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, muss sich der Steuerpflichtige beim ElsterOnline-Portal registrieren und zum Datenabruf freischalten lassen. Da die Daten wegen entsprechender gesetzlicher Fristen größtenteils erst Ende Februar 2014 zur Verfügung stehen, wird die VaSt frühestens im März 2014 erstmalig nutzbar sein.

Auch Steuerberater können die Daten ihrer Mandanten bei der Finanzverwaltung abrufen, wenn sie von den Mandanten dazu bevollmächtigt sind (siehe Kapitel 2 und 3). Durch die Datenübernahme verringert sich der Eingabeaufwand, Fehlerquellen werden reduziert und ein Abgleich zwischen den Daten der Finanzverwaltung und den Mandantenangaben wird bereits vor der Übermittlung der Erklärung möglich.

Möglichkeiten des Datenabrufs für den Steuerberater

Für Steuerberater bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie sie auf die Daten ihrer Mandanten zugreifen können. Dies kann entweder über eine bei den Steuerberaterkammern geführte Vollmachtsdatenbank geschehen oder direkt über das ElsterOnline-Portal. In beiden Fällen ist der Datenabruf allerdings kein Selbstläufer, sondern erfordert einige vorbereitende Schritte, die in den folgenden Kapiteln beschrieben werden.

Schlagworte zum Thema:  Steuererklärung, Einkommensteuer