Steuerabkommen mit Georgien
Bisher sei nur ein veralteter Informationsaustausch möglich, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11.3.2014 zur Änderung des Abkommens vom 1.7.2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/2661). Das Abkommen soll mit den Änderungen auf den Stand des OECD-Musterabkommens gebracht werden.
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