Keine Aufweichung der Regeln zur Geschäftsführung bei Berufsausübungsgesellschaften
Nach einem aktuellen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sollen dort künftig Steuerberater nicht mehr zwingend Teil der Geschäftsführung sein müssen. Sie soll stattdessen auch allein Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern obliegen können.
Derzeit geltende Rechtslage
Nach der derzeit geltenden Rechtslage, die zum 1.8.2022 in Kraft tritt, müssen in der Geschäftsführung einer Berufsausübungsgesellschaft stets Steuerberater in solcher Zahl vertreten sein, dass etwa bei einer satzungsmäßigen Einzel- oder Alleinvertretungsbefugnis mindestens ein Steuerberater der Geschäftsführung angehört. Auch bei einer gemeinschaftlichen Vertretungsbefugnis muss stets sichergestellt sein, dass die Gesellschaft durch einen Steuerberater vertreten werden kann. Davon abweichend soll es nach dem Willen des BMJ künftig allgemein ausreichen, dass die Geschäftsführung einer Person obliegt, die nach § 3 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.
DStV: Mindestens ein Steuerberater Mitglied der Geschäftsführung
Nach Ansicht des DStV ist es für Berufsausübungsgesellschaften nach dem StBerG essenziell, dass stets mindestens ein Steuerberater als Berufsangehöriger zugleich auch Mitglied der Geschäftsführung ist. Die prinzipielle Möglichkeit eines Ausschlusses von Steuerberatern liefe diesem Leitgedanken zuwider. Denn nach dem geltenden Berufsrecht soll die Berufsausübungsgesellschaft ausdrücklich der Ausübung des Steuerberaterberufs dienen. Der DStV wird sich weiter für den Erhalt der geltenden Rechtslage stark machen.
DStV, Stellungnahme R04/2022 v. 21.6.2022
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
6.872
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
6.544
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.7512
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
942
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
880
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
780
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
724
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
6203
-
10-Tages-Zeitraum bei Lastschrifteinzug für Umsatzsteuervorauszahlung
619
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
617
-
VG Schleswig bestätigt: Versäumte Endabrechnungsfrist kostet Neustarthilfe
21.01.2026
-
Fristversäumnis bei Neustarthilfe führt zu Rückforderung
14.01.2026
-
Unfall mit dem Betriebs-PKW auf einer Privatfahrt
13.01.2026
-
VG Köln hält Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfen für EU-rechtswidrig
07.01.2026
-
Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung
02.01.2026
-
Ermäßigter Steuersatz bei Betriebsaufgabe trotz Bildung einer § 6b-Rücklage
30.12.2025
-
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten bei einem verfristeten Einspruch
29.12.2025
-
Private Fremdwährungskonten: Was seit 2025 steuerlich gilt
29.12.2025
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
22.12.2025
-
Unternehmensrestrukturierungen während Corona-Hilfe-Schlussabrechnungen
17.12.2025