Zuteilung von PayPal-Aktien durch ebay-"Spin-Off"
Kein steuerpflichtiger Vorgang
Vor dem FG Köln klagte ein Aktionär, der 2015 ebay-Aktien hielt. Die Akionäre erhielten aufgrund einer Unternehmens-Ausgliederung (Spin-Off) des ebay-Bezahlsystems PayPal für jede ebay-Aktie eine PayPal-Aktie. Auch dem Kläger wurden entsprechend in 2015 Paypal-Aktien gutgeschrieben. Das Finanzamt war der Ansicht, dass hier eine steuerpflichtige Sachausschüttung vorliege und setzte entsprechend Einkommensteuer fest. Das FG Köln entschied jedoch zugunsten des Klägers und stellte klar, dass hier kein steuerpflichtiger Vorgang vorliege.
FG Köln, Urteil v. 11.03.2020, 9 K 596/18, veröffentlicht am 25.3.2021
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